Donnerstag, 26. Dezember 2024
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Mazedonien: Ein Staat, zwei Namen

Flüchtlingstragödie überlagert einen lange schwelenden Namens- und Territorialkonflikt am Balkan. „Republik Mazedonien“ oder „Former Yugoslav Republic of Mazedonia“ (FYROM)?

Die dramatischen Verhältnisse an der griechisch-mazedonischen Grenze bei Idomeni, an der über 13.000 Flüchtlinge und Migranten, darunter 4.000 Kinder, unter menschenunwürdigen Bedingungen in einem verschlammten Zeltlager ausharren, halten Europa in Atem. Mit der faktischen Sperre der Westbalkanroute, ausgelöst ua durch einen „Dominoeffekt“ der von Österreich verkündeten „Obergrenze“, ist den 48.000 Drittstaatern, die sich gegenwärtig auf ihrer Flucht in Griechenland aufhalten[1]), die bisherige Fluchtroute nach Norden versperrt, auf der sie bis vor wenigen Wochen noch von Land zu Land „durchgewunken“ wurden, um letztendlich vor allem nach Österreich, Deutschland oder Schweden zu gelangen. Mit der Schließung der Westbalkanroute hat sich Griechenland von einem Transitland in ein kontinuierlich anwachsendes Auffanglager für Flüchtlinge verwandelt, das dieser Herausforderung aber nicht mehr Herr wird.

Dabei gestaltet sich das Grenzmanagement an der griechisch-mazedonischen Grenze bei Idomeni/Gevgelija nicht nur aus technischen Gründen, sondern vor allem auch deswegen schwierig, da die beiden Nachbarstaaten wegen eines anachronistisch anmutenden Namens- und Territorialkonflikts[2]) seit einem Vierteljahrhundert in einem erbitterten Streit liegen. Es verwundert, dass zwischen dem EU-Mitgliedstaat Griechenland und dem Beitrittswerber Mazedonien bisher keine geordneten Verhältnisse hergestellt werden konnten, obwohl dies für einen künftigen Beitritt Mazedoniens zur EU eine grundlegende Voraussetzung wäre.

Da der Streit um den korrekten Namen Mazedoniens – „Republik Mazedonien“ oder „FYROM“ – weitgehend unbekannt ist, bietet es sich an, dieses juristisch komplexe Thema, das im Zuge der Flüchtlingskrise nach der Schließung der Westbalkanroute wieder akut geworden ist, in aller Kürze darzustellen und allgemeinverständlich aufzubereiten. Vorab muss aber ein Blick auf die Flüchtlingssituation auf der Westbalkanroute geworfen werden, um damit die Rahmenbedingungen für die Aktualisierung dieses Streitfalls aufzuzeigen.

 

Von der „südlichen Mittelmeerroute“ zur „Westbalkanroute“

 

Aufgrund der durch die Agentur FRONTEX seit Juni 2015 erstmals durchgeführten Militäroperation gegen die Schlepperkriminalität im zentralen südlichen Mittelmeer, genannt „EUNAVFOR MED“[3]) – die in der Folge ab Oktober 2015 durch die „EUNAVFOR MED – Operation SOPHIA“[4]) abgelöst wurde – wurde diese bisher meistgewählte Seeroute für Flüchtlinge und Migranten auf einen Schlag unattraktiv.[5]) Noch von Jänner bis Juli 2015 waren insgesamt 91.300 Personen auf dieser Fluchtroute nach Europa geschleppt worden.

In der Folge verlagerte sich der Flüchtlingsstrom auf die östliche Mittelmeerroute, genannt Westbalkanroute[6]), auf der im selben Zeitraum bereits 132.300 Flüchtlinge und Migranten auf der Flucht waren. Die Westbalkanroute führte damals noch von der Türkei über Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Österreich und Deutschland, wo die Flüchtlinge entweder Asyl beantragten oder nach Großbritannien und die skandinavischen Länder weiterzogen und dabei an den jeweiligen Staatsgrenzen keiner Kontrolle unterzogen wurden. Mit der Errichtung des Grenzzaunes zwischen Ungarn und Serbien am 16. September 2015 kam es in der Folge zu einer Verlagerung der Westbalkanroute von Serbien über Kroatien und Slowenien nach Österreich, sodass die Flüchtlinge Österreich grundsätzlich nicht mehr wie bisher über die burgenländische Grenze, sondern über die slowenische Grenze, nämlich bei Spielberg, betreten.    

 

Die griechisch-mazedonische Grenze als Brennpunkt

 

Im Zuge des Beschlusses des österreichischen Asylgipfels vom 20. Jänner 2016, eine „Obergrenze“ bzw. einen „Richtwert“ für die Aufnahme von Flüchtlingen einzuziehen –   aufgrund dessen im laufenden Jahr 2016 nur mehr 37.500 Personen für das Stellen von Asylanträgen akzeptiert werden – kam es zu dem erwarteten, und letztlich wohl auch bezweckten, „Dominoeffekt“ am Balkan: Nachdem der slowenische Premier Miro Cerar Mitte Jänner 2016 angekündigt hatte, nur mehr „Kriegsflüchtlinge“, also Syrer, Afghanen und Iraker, die eine echte Chance auf Asyl haben und angeben, in Deutschland oder Österreich um Asyl anzusuchen, durchzulassen, schloss Mazedonien, gleichsam „reflexartig“, seine bereits seit Herbst 2015 durch einen durchgehenden Zaun gesicherte Grenze zu Griechenland,[7]) sodass nunmehr die mazedonisch-griechische Grenze als „Filter“ für die Flüchtlingspolitik auf der Westbalkanroute wirkt und in Griechenland neuerlich einen großen Rückstau an Flüchtlingen auslöst.

Um die konkreten Auswirkungen der österreichischen Entscheidung für den Einzug einer „Obergrenze“ auf das mazedonische Grenzmanagement zu präzisieren, traf der österreichische Außenminister Sebastian Kurz am 12. Februar 2016 mit seinem mazedonischen Kollegen, Nikola Poposki, in Skopje zusammen. Dabei wies er darauf hin, dass nach Erreichen dieser Obergrenze Österreich seine Grenzen schließen werde, was neben Slowenien wohl auch Kroatien und Serbien veranlassen würde, ähnlich vorzugehen. Da auch Ungarn zwischenzeitlich seine Grenzen hermetisch abgeschottet hat, würden alle von Griechenland aus über die Westbalkanroute nach Europa kommenden Personen in Mazedonien stranden, sodass auch dieses Land seine Grenzen schließen müsste. Damit gibt aber Mazedonien Österreichs „Obergrenze“ für Flüchtlinge nach Griechenland weiter.[8])

Mit der Errichtung von Zäunen an fast allen Staatsgrenzen entlang der Westbalkanroute zum Jahreswechsel 2015/2016 sowie der Festlegung von „Obergrenzen“ für die Aufnahme von Flüchtlingen kam es zur faktischen Schließung der Westbalkanroute, wodurch sich die Verhältnisse dramatisch änderten. Plötzlich stauten sich die Flüchtlingsmassen an der griechischen Nordgrenze zu Mazedonien und allein am Grenzübergang Idomeni/Gevgelija strandeten über 13.000 Flüchtlinge und Migranten, da auch Mazedonien am 9. März 2016 seine Grenze zu Griechenland geschlossen hatte.

Obwohl sich die hygienischen und sanitären Verhältnisse im Flüchtlingscamp von Idomeni Mitte März 2016 dramatisch verschlechterten, verzichtete Griechenland auf eine Zwangsräumung desselben. Das griechische Angebot einer freiwilligen Überführung der Flüchtlinge von Idomeni in Behelfsunterkünfte wurde wiederum von den Flüchtlingen nicht angenommen, da diese unbedingt nach Mazedonien kommen, und daher den Grenzraum nicht verlassen wollen. Nachdem ein Flugblatt in arabischer Schrift und mit der Unterschrift „Kommando Norbert Blüm“[9]) im Lager aufgetaucht war, machten sich am 14. März 2016 über 1.000 Flüchtlinge aus Idomeni auf dem Weg und überquerten nahe der Ortschaft Chamilo auf Schleichwegen die Grenze zu Mazedonien Richtung Gevgelija, wo sie aber von der Polizei aufgegriffen und wieder nach Idomeni bzw. in das nahe gelegene Ausweichlager in Nea Kavala zurückgestellt wurden. Lediglich einigen wenigen Flüchtlingen gelang es, im mazedonischen Aufnahmezentrum Vinojug bei Gevgelija untergebracht zu werden.[10])

 

Konsequenzen der Schließung der Westbalkanroute

 

Nachdem der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 18./19. Februar 2016 ua den Auftrag erteilt hatte, in konzertierter Weise wieder einen normal funktionieren Schengen-Raum wiederherzustellen, legte die Kommission bereits am 4. März 2016 ihre Mitteilung „Zurück zu Schengen – ein Fahrplan“[11]) vor, der die Abschaffung aller Binnengrenzkontrollen bis zum Jahresende 2016 vorsieht. Sollte der derzeitige Migrationsdruck aber über den 12. Mai 2016 hinaus bestehen bleiben, dann müsste die Kommission dem Rat einen Vorschlag nach Art. 26 Abs. 2 des Schengener Grenzkodex[12]) unterbreiten, in dem ein kohärentes Vorgehen der EU bei den Binnengrenzkontrollen – zB die Einführung von Grenzkontrollen nur an den Grenzabschnitten, an denen diese notwendig und verhältnismäßig sind – empfohlen wird.

Am 7. März 2016 wiederum kamen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines informellen Europäischen Rates in Brüssel zusammen, um die Auswirkungen einer Schließung der Westbalkanroute zu besprechen und den vorstehend erwähnten Fahrplan der Kommission für die Wiedereinrichtung des Schengener Systems zu billigen. Nachdem sie übereinkamen, dass die „Politik des Durchwinkens“ beendet werden muss, stellten sie expressis verbis fest: „Bei den irregulären Migrationsströmen entlang der Westbalkanroute ist nun das Ende erreicht“.[13]) Im offiziellen Schlussdokument dieses EU-Türkei-Gipfels wurde auf Veranlassung von Bundeskanzlerin Angela Merkl die im Entwurf des Dokuments noch enthaltene Formulierung, dass „die Balkanroute nun geschlossen ist“, allerdings eliminiert.[14]) Trotzdem wurden in der Folge die an der griechisch-mazedonischen Grenze in Idomeni gestrandeten Flüchtlinge und Migranten in ihrer jeweiligen Landessprache informiert, dass die Westbalkanroute endgültig geschlossen ist.[15])

Zwei Tage danach schlossen Slowenien, Kroatien, Serbien und Mazedonien ihre Grenzen, womit die Westbalkanroute nicht mehr begehbar war, auf der laut Aussagen des Flüchtlingshochkommissariats der VN (UNHCR) seit Jahresbeginn 2016 über 137.000 Flüchtlinge und Migranten in die EU gekommen sind. Nach dem Schließen der Westbalkanroute hegen nun vor allem Bulgarien und Italien die Befürchtung, dass die Schlepperorganisationen neue alternative Routen über ihr Staatsgebiet anbieten werden.

 

Alternativrouten nach dem Schließen der Westbalkanroute

 

Nach der Stilllegung der Westbalkanroute wird die verstärkte Benützung der Ostbalkanroute von Griechenland über Bulgarien und Rumänien befürchtet. Vorsorglich kündigten die bulgarische Innenministerin Rumjana Batschwarowa und der bulgarische Verteidigungsminister Nikolaj Nentschew vor Kurzem an, dass Bulgarien nicht nur seinen 90 km langen doppelreihigen Hochsicherheitszaun an der Grenze zur Türkei um weitere 70 km verlängern, sondern auch einen neuen Zaun an der Grenze zu Griechenland errichten werde. Die österreichische Innenministerin Mikl-Leitner fürchtet auf der Ostbalkanroute das Entstehen eines „neuen Korridors für Massenmigration“ und fordert daher deren sofortige Schließung. Martialisch fügte sie hinzu, „Europa müsse eine Festung werden, und wir sind gerade dabei, eine zu bauen“.[16])

Italien wiederum fürchtet nach der Schließung der Westbalkanroute die Verlagerung des Flüchtlingsstroms über Albanien und die Adria auf sein Staatsgebiet im Raum Apulien (Apulienroute). Schlepperorganisationen bieten bereits im Internet um 6.000 bis 7.000 Euro ein diesbezügliches „Reisepaket Italien“ an. Dabei sollen Flüchtlinge und Migranten in Autobussen von Griechenland an die albanische Küste gefahren werden, wo sie dann von den Stränden zwischen den Städten Durres und Vlore nach Italien übersetzen können. Da die dortige Meerenge von Otranto nur rund 90 km breit ist, können Schlauchboote bei ruhiger See Apulien von Albanien aus in wenigen Stunden erreichen.[17])

 Die in Süditalien anlandenden Flüchtlinge werden sofort nach Norden in Richtung Deutschland weiterziehen, wobei sie notgedrungen den Brennerpass überqueren müssen, womit aber die (autonomie-)politisch besonders heikle Frage der neuerlichen Errichtung einer Grenzkontrolle am Brenner virulent wird, hinsichtlich deren Sinnhaftigkeit zur Zeit zwischen der Nordtiroler und der Südtiroler Landesregierung gravide Meinungsunterschiede bestehen. Sobald das „Grenzmanagement“ am Brenner aber startet, wird das österreichische „Tageskontingent“ von 80 Asylanträgen auf die gesamte südliche Staatsgrenze aufgeteilt, was nach Innenministerin Mikl-Leitner bedeutet, „dass nur mehr jeweils 40 Asylanträge in Spielfeld und am Brenner angenommen werden dürfen.“[18])  

Durch die sich bereits abzeichnende neuerliche Aktivierung der südlichen Mittelmeerroute von Libyen aus wird Italiens Süden und die Insel Lampedusa erneut verstärkt angelaufen werden. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, kündigte laut politico.eu[19]) in diesem Zusammenhang an, dass sich 2016 mehr als 450.000 Flüchtlinge über die gefährliche südliche Mittelmeerroute schleppen lassen könnten.

Aber auch eine Ausweitung der Nordroute steht zu befürchten. 2015 kamen über 6.000 Asylwerber über Russland nach Finnland und Norwegen und die baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen fürchten, dass diese Route nach der Schließung der beiden Balkanrouten vermehrt benützt werden könnte. Dementsprechend errichten Estland und Lettland bereits Grenzzäune zu Russland und Litauen verstärkt seine Polizeipräsenz entlang der russischen Grenze. Litauen erwägt aber auch die Einführung von Personenkontrollen an der Grenze zu Lettland.[20])

 

Das EU-Türkei – Flüchtlingsübereinkommen als Lösung?

 

Eine gewisse Erleichterung und Entspannung der Flüchtlingssituation in Griechenland ganz allgemein, und damit auch an der griechisch-mazedonischen Grenze, könnte durch das am 18. März 2016 zwischen den im Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und der Türkei vereinbarte Flüchtlingsabkommen[21]) erzielt werden, das ua eine Rückführung sowie eine Verteilungsregelung für Flüchtlinge vorsieht. Alle Flüchtlinge, die ab dem Tag des Inkrafttretens der EU-Türkei-Flüchtlingsübereinkunft, dh ab dem 20. März 2016, irregulär nach Griechenland kommen,[22]) werden in die Türkei zurückgestellt, wobei diese Rückführungen am 4. April 2016 starten sollen. Es wird dabei aber keine „kollektiven Ausweisungen“ geben, sondern es muss jeder Asylantrag in Griechenland individuell geprüft und dabei auch die Erfordernisse der Genfer Flüchtlingskonvention (1951) und der Asylverfahrens-Richtlinie[23]) beachtet werden.

Wie allerdings die enormen administrativen Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Übereinkunft bewältigt werden sollen, steht bisher nur in den Grundzügen fest. Kommissionspräsident Juncker sah sich in diesem Zusammenhang sogar zur Aussage genötigt: „Dies ist die größte logistische Herausforderung, mit der die Europäische Union sich je konfrontiert sah“.[24]) Dementsprechend beauftragten auch die im Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission mit der Koordinierung all dieser Aufgaben und Präsident Juncker wiederum betraute Maarten Verwey, den Generaldirektor des Dienstes der Kommission zur Unterstützung von Strukturreformen, als Koordinator für die Entsendung der über 4.000 benötigten Mitarbeiter (Sachbearbeiter, Richter, Dolmetscher, Asylexperten, etc.). Die Experten sollen vor allem an den Hotspots eingesetzt werden, um die ordnungsgemäße Erfassung, Registrierung und Rückstellung der Flüchtlinge und Migranten entsprechend speditiv durchführen zu können.[25]) Wenn man sich dazu aber vergleichsweise die Schnelligkeit beim Aufbau der fünf griechischen Hotspots – in Lesbos, Leros, Kos, Chios und Samos – vor Augen hält,[26]) überkommen einem dabei berechtigte Zweifel über die zeitgerechte Durchführung der Übereinkunft.

Inhaltlich wurde in der Flüchtlings-Übereinkunft zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Türkei folgendes vereinbart: Für jeden Syrer, der aus Griechenland in die Türkei zurückgewiesen wird, wird im Gegenzug ein sich in einem Lager in der Türkei befindlicher syrischer Kriegsflüchtling von der EU übernommen. Da dieses „1:1-Umsiedlungsverfahren“ kapazitativ aber mit maximal 72.000 Personen limitiert ist, und danach automatisch ausläuft, wird es keine große Entlastung bringen können, wenngleich es ohne Zweifel geeignet ist, die „Ägäisroute“ unattraktiv zu machen, da sich die nach der Türkei zurückgestellten illegalen Flüchtlinge und Migranten dort (erneut) um internationalen Schutz bewerben müssen. Was die „freiwillige“ Aufnahme dieser nach der „Eins-zu-Eins“-Regel übernommenen Syrer betrifft, so hat sich eine kleine Gruppe von „Willigen“ (Deutschland, Niederlande, Portugal) offensichtlich dazu bereit erklärt.[27])

Darüber hinaus muss die Türkei zu einem sicheren Drittland bzw. Erstasylland für Asylwerber erklärt werden, was sie bisher aus der Sicht der EU nicht war, sodass an sich Migranten nicht in die Türkei zurückgestellt werden konnten. Darüber hinaus muss es auch zu einer vollen Umsetzung sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention (1951) als auch der vorerwähnten Asylverfahrens-Richtlinie (2013) kommen, ebenso wie auch zu einer entsprechenden Adaptierung des griechisch-türkischen Rücknahmeübereinkommens.         

 

Der Name FYROM

 

Die vorstehend geschilderten komplexen Probleme der „Kanalisierung“ des Massenzustroms von Flüchtlingen und Migranten nach der Schließung der Westbalkanroute sind Konsequenz eines (vorläufig) zusammengebrochenen „Schengen-Dublin“-Systems, in dem nicht mehr das „Dubliner Erstasylprinzip“,[28]) sondern vielmehr die freie Wahl des Asyllandes – vornehmlich Deutschland mit seiner von Angela Merkel propagierten „Willkommenskultur“ – herrscht. Das dadurch ausgelöste „Asylum shopping“, das durch das bisherige „Durchwinken“ der Flüchtlinge durch die Anrainerstaaten der Westbalkanroute ermöglicht wurde, hat durch den „Dominoeffekt“ der von Österreich ergriffenen restriktiven Maßnahmen zu chaotischen Zuständen geführt, die kaum mehr beherrschbar sind.

Fokussiert treten die Probleme ausgerechnet an der griechisch-mazedonischen Grenze auf, wo sich in Idomeni gegenwärtig eine wahre Flüchtlingstragödie abspielt. Das für eine Beseitigung dieser Situation notwendige koordinierte Grenzmanagement kann aber deswegen nicht eingerichtet werden, da sich die beiden Nachbarstaaten Griechenland und Mazedonien schon seit einem Vierteljahrhundert feindlich gegenüberstehen. Der Grund für diesen noch immer andauernden Konflikt liegt in der Namensgebung Mazedoniens, die von Griechenland nach wie vor beeinsprucht wird.

Da sich die damalige sozialistische Teilrepublik nach ihrer Unabhängigkeitserklärung im Gefolge des Zerfalls der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) am 17. September 1991 in ihrer ersten Verfassung vom 17. November 1991 „Republik Mazedonien“ nannte und in ihrem Wappen den „Stern von Vergina“, ein altes hellenistisches Symbol, führte, rief dies Griechenland auf den Plan, das darin irredentistische und territoriale Ansprüche Mazedoniens auf die griechische Region Makedonien vermutete und die diplomatische Anerkennung des Neustaates verweigerte. Griechenland bestand auch in allen internationalen Organisationen, in denen es Mitglied war (VN, NATO, EU etc.), darauf, dass die „Republik Mazedonien“ nicht unter diesem Namen als Mitglied aufgenommen werden dürfe. Tatsächlich hielten sowohl der Sicherheitsrat in seiner Aufnahmeempfehlung[29]) als auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) in ihrem Aufnahmebeschluss vom 8. April 1993 gem. Art. 4 Abs. 2 SVN ausdrücklich fest, „dass dieser Staat in den VN bis zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit, die über dessen Namen entstanden ist, provisorisch als „the former Yugoslav Republic of Macedonia“ (FYROM) bezeichnet wird“.[30]) Da sich Mazedonien in seinen bilateralen Beziehungen[31]) aber dieser mehr als ungewöhnlichen Bezeichnung nicht bedienen wollte, eskalierte der Namensstreit immer mehr, sodass Griechenland, am Höhepunkt des Konflikts, nämlich am 16. Februar 1994, ein Handelsembargo[32]) gegen die FYROM verhängte und seine Grenzen zu dieser schloss. Der Präsident des EuGH wies in der Folge am 29. Juni 1994 den Antrag der Europäischen Kommission auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des griechischen Embargos zurück[33]) und verfügte am 19. März 1996 die Streichung der Rechtssache aus dem Register.[34])

Das Embargo wurde im Gefolge einer seitens der VN geförderten Interimsübereinkunft vom 13. September 1995[35]) wieder aufgehoben, und zwar deswegen, da die FYROM in ihrer Flagge den Stern von Vergina durch eine stilisierte, achtstrahlige Sonne ersetzt hatte. Griechenland wiederum hatte zwischenzeitlich am 3. Juni 1995 bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) das exklusive Recht auf Verwendung des Sterns von Vergina eintragen lassen. Ende 2007 begannen beide Staaten unter der Vermittlung der VN Verhandlungen über den endgültigen Namen Mazedoniens, die bis heute aber nicht abgeschlossen werden konnten, so sehr sich der Sondervermittler des Generalsekretärs der VN, Matthew Nimetz, auch bemühte. Am 17. November 2008 reichte Mazedonien beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage gegen Griechenland wegen dessen Veto gegen einen NATO-Beitritt Mazedoniens – was nach Ansicht Mazedoniens einen Verstoß gegen die vorerwähnte Interimsübereinkunft vom September 1995 darstellte – ein, der der IGH in seinem Urteil vom 5. Dezember 2011 auch stattgab.[36])

Obwohl die FYROM bereits am 22. März 2004 einen Beitrittsantrag zur EU gestellt und im Dezember 2005 den Status eines Beitrittskandidaten erhalten hat, nahm die Kommission den Beitrittsdialog mit Skopje erst mit großer Verspätung am 29. März 2012 auf. Die ungelöste Namensfrage steht dabei nach wie vor hinderlich im Raum und die Probleme im Gefolge der Schließung der Westbalkanroute lassen eine baldige Einigung nicht erwarten.

 

Schlussbemerkungen

 

Dieser Namens- und Territorialstreit zwischen Griechenland und Mazedonien – der damit zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Beitrittskandidaten zur EU besteht – sollte so bald als möglich beigelegt werden, damit die ohnehin verspätet aufgenommenen Beitrittsverhandlungen der EU mit Mazedonien, nicht noch weiter verzögert werden. Die gegenwärtige Flüchtlingskrise verlangt ein abgestimmtes und konsistentes Verhalten aller betroffenen Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten sowie auch der Staaten, die sich zur EU in einem speziellen Verhältnis, der sog. „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (ENP)[37]), befinden. So wichtig daher eine Aussöhnung beider Streitteile in der gegenwärtigen Krisensituation auch wäre, so wenig kann sie kurzfristig erwartet werden.

Wie langwierig die Austragung solcher zwischenstaatlicher Streitfälle sein kann, soll ein weiterer Streitfall zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Beitrittskandidaten zur EU, nämlich der zwischen Zypern und der Türkei, belegen. Seit der Teilung der Insel im Jahre 1974 verweigert die Türkei dem EU-Mitgliedstaat Zypern, bzw. dessen griechisch-zypriotischem Südteil, nunmehr schon seit über 40 Jahren die diplomatische Anerkennung und sperrt ihre Häfen und Flughäfen für zypriotische Schiffe und Flugzeuge, obwohl die EU mit der Türkei seit 2005 Beitrittsverhandlungen führt. Vor  der Einigung der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf die vorstehend erwähnte Flüchtlings-Übereinkunft mit der Türkei am 18. März 2016 hatte der griechisch-zypriotische Präsident Nikos Anastasiades noch damit gedroht, die Verhandlungen scheitern zu lassen bzw. einer erzielten Einigung „ad referendum“ nachträglich nicht zuzustimmen oder gegen die Öffnung weiterer Kapitel in den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei Einspruch einzulegen. Nolens volens gab Zypern dann aber dem Druck der anderen Mitgliedstaaten nach und stimmte der Flüchtlings-Übereinkunft zu. Auch in der Zypern-Frage sind die Fronten so verhärtet, dass mit einer baldigen Einigung wohl kaum zu rechnen ist.



[1] Laut EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos könnten es bis Ende März 2016 bereits mehr als 100.000 Flüchtlinge sein; vgl. Flüchtlinge als Verschubmasse, Wiener Zeitung vom 10. März 2016, S. 4.

[2] Für die historische Dimension des Streitfalls vgl. Streit um den Namen Mazedonien, https: //de.wikipediaorg./wiki/Streit_um_den_Namen_Mazedonien, S. 2 ff.

[3] Beschluss (GASP) 2015/778 des Rates vom 18. Mai 2015 (ABl. 2015, L 122, S. 31 ff.), eingeleitet durch Beschluss (GASP) 2015/972 des Rates vom 25. Juni 2015 (ABl. 2015, L 157, S. 51).

[4] Beschluss (GASP) 2015/1926 des Rates vom 26. Oktober 2015 (ABl. 2015, L 281, S. 13 ff). Die Operation ist  nach dem am 24. August 2015 auf dem deutschen Kriegsschiff „Schleswig-Holstein“ geborenen Kind einer aus Seenot geretteten Mutter aus Somalia benannt.  

[5] Hummer, W. Der bewaffnete Kampf der EU gegen die Schlepperkriminalität. Zwischen rechtlichen Herausforderungen und Dringlichkeit der Maßnahmen, ÖGfE Policy Brief 21‘2015, S. 1 ff.

[6] Für eine Zusammenstellung aller bisher gewählten Flüchtlingsrouten vgl. Hummer, W. FRONTEX und EUROSUR: Fluch oder Segen für „boat people“?, EU-Infothek vom 5. November 2013.

[7] Vgl. Wölfl, A. Slowenien macht vor, was Mazedonien nachmacht, Der Standard vom 22. Jänner 2016, S. 11.

[8] Vgl. Schneider, W. „Mazedonien muss Zustrom stoppen“, Die Presse vom 13. Februar 2016, S. 5.

[9] Der frühere CDU-Minister Blüm hatte kurz zuvor aus Solidarität mit den Flüchtlingen in Idomeni übernachtet, dementierte aber, mit dieser Aktion etwas zu tun zu haben; vgl. Damianova, J. Flüchtige Hoffnung, Kurier vom 16. März 2016, S. 5.

[10] Über 1.000 Flüchtlinge ziehen von Idomeni in Richtung Mazedonien, Vol.at vom 14. März 2016; http:www.vol.at/fluechtlinge-tausend-verlassen-idomeni-richtung-maz…

[11] COM(2016) 120 final.

[12] Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex); ABl. 2006, L 105, S. 1 ff.

[13] Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, vom 7. März 2016, Punkt 2 (PRESS 111/16, vom 8. März 2016).

[14] Vgl. Mayer, T. Westbalkanroute bleibt doch geschlossen, Der Standard vom 10. März 2016, S. 2; Laczynski, M. – Böhm, W. Krisen entzweien Juncker und Tusk, Die Presse vom 12. März 2016, S. 4.

[15] Bei der Sicherheit hat Berlin versagt, Die Presse vom 12. März 2016, S. 4.

[16] Mikl-Leitner für EU-Festung, Tiroler Tageszeitung, vom 21. März 2016, S. 13.

[17] Mayer-Kilani, I. Grenzen dicht – „Reisepaket Italien“, Kurier vom 10. März 2016, S. 5.

[18] Vgl. Leitner, K. Innenministerin plant einen Zaun an der Grenze zu Ungarn, Kurier vom 21. März 2016, S. 2.

[19] Vgl. Flüchtlingspakt trat in Kraft, viele Hürden bei Umsetzung, Tiroler Tageszeitung vom 21. März 2016, S. 11.

[20] Vgl. Theuretsbacher, W. Neuer Druck aus Pakistan und Afrika, Kurier vom 21. März 2016, S. 16.

[21] Vgl. dazu COM(2016) 166 final vom 16. März 2016; Europäischer Rat, Erklärung EU-Türkei, 18. März 2016.

[22] Allein vom 18. auf den 19. März 2016 versuchten 1.500 Migranten auf der Ägäisroute noch rasch nach Griechenland zu kommen; vgl. Kramer, K. Last-Minute-Run der Flüchtlinge auf Griechenland, Kurier vom 20. März 2016, S. 13.

[23] Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes, ABl. 2013, L 180, S. 60 ff.

[24] EU und Türkei vereinbaren europäische Antwort auf die Flüchtlingskrise; //ec.europa.eu/germany/news/eu-und-t%C3%BCrkei-vereinbaren-europ%C3%A4…

[25] Vgl. Asyl-Hilfe für Athen: EU schickt 2.400 Beamte, Kurier vom 21. März 2016, S. 5.

[26] Ende Jänner 2016 musste der griechische Migrationsminister Yiannis Mouzalas offen eingestehen: „Wir sind im Verzug bei der Einrichtung der Hotspots“; vgl. Aussage im Interview mit Markus Bernath: „Ich habe es wirklich satt, mir das anzuhören“, Der Standard vom 30./31. Jänner 2916, S. 14.

[27] Vgl. Kopeinig, M. EU/Türkei-Deal: Der Pakt soll…, Kurier vom 18. März 2016, S. 6.

[28] Vgl. dazu das völkerrechtliche Dubliner Erstasylabkommen (1990) (Dublin I) sowie dessen Überführung in das Unionsrecht durch die beiden Verordnungen (EG) Nr. 343/2003 des Rates (Dublin II) (ABl. 2003, L 50, S. 1 ff.) und (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III) (ABl. 2013, L 180, S. 31 ff.)

[29] SC Res. 817 (1993) vom 7. April 1993.

[30] GA A/RES/47/225.

[31] Zwischenzeitlich haben über 120 Staaten Mazedonien unter dem Namen „Republik Mazedonien“ für den bilateralen Verkehr anerkannt.

[32] Gestützt auf Art. 224 EGV, nunmehr Art. 347 AEUV; vgl. Hummer, W. Das griechische Embargo, in: Due/Lutter/Schwarze (Hrsg.), FS Everling (1995), Bd. 1, S. 511 ff.

[33] EuGH, Rs. C-120/94 R, Kommission/Griechenland, Slg. 1994, S. I-3037 ff.

[34] Slg. 1996, S. I-01513.

[35] UNTS Vol. 1891, I-32193.

[36] ICJ Reports 2011, S. 644 ff.

[37] Gem. Art. 8 EUV.

 

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