Vor hundert Jahren, 1915, wechselte Italien die Seite. Im Londoner Geheimvertrag von 1912 war Rom für den Kriegseintritt an der Seite der Entente die Ausdehnung seiner Nordgrenze bis zum Brenner zugesichert worden. Im Friedensvertrag von St.-Germain-en-Laye (10. Sept. 1919; inkraft getreten am 16. Juli 1920) wurde daher der Südteil Tirols entgegen der vom amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson propagierten Anwendung des Selbstbestimmungsrechts der Völker Italien zugeschlagen.
[[image1]]Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde den Südtirolern das Selbstbestimmungsrecht verweigert. Das Verlangen zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechts sowie den Willen zur Rückgliederung ihres Landesteils an Tirol und Österreich hatten 155 000 Unterschriften manifestiert, die dem österreichischen Bundeskanzler Leopold Figl am 22. April 1946 in Innsbruck übergeben worden waren, damit sein Außenminister Karl Gruber, ein Tiroler, auf der Friedenskonferenz zu Paris sozusagen ein Unterpfand auf den Volkswillen in die Wagschale hätte werfen können sollen. Doch wie nach dem Ersten Weltkrieg verweigerten die Siegermächte auch damals den Südtirolern ihr Begehr. Lediglich zu einem am 5. September 1946 zwischen Gruber und dem italienischen Ministerpräsidenten Alcide DeGasperi getroffenen Übereinkunft kam es, in welchem dem Land zwischen Brenner und Salurner Klause „besondere Maßnahmen zur Erhaltung des Volkscharakters und der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung“ zugesichert wurden.
Aus dem „Pariser Abkommen“ erwuchs – nach Jahren der Unterjochung der Südtiroler durch das „demokratische Italien“, womit unsägliche unsägliche Gewalt einherging – schließlich jenes gegenwärtig geltende „Autonomiestatut“. Die seit 1945 in Südtirol regierende SVP verabsolutiert es ob der damit für sie realiter verbundenen Pfründen. Die seit etwa zehn Jahren erheblich erstarkte Opposition im Bozner Landhaus verfolgt nach wie vor das „Los von Rom“, während die im österreichischen Bundesland Tirol ebenso wie auf Bundesebene bestimmenden und (mit)regierenden Kräfte signalisieren, als sei damit die Endstufe des Möglichen erreicht. Sie lassen verlauten, die Südtirol-Frage sei durch EUropäisierung beantwortet, weshalb sie nicht (mehr) auf der Agenda stehe. Und geben vor, die Bevölkerung interessiere sich kaum mehr dafür, weshalb selbst die Regierung(sparteien) nurmehr den Anschein erweckt/erwecken, als wollte(n) sie in puncto Südtirol möglichst in Ruhe gelassen werden.
Selbstbestimmungsrecht der Völker in Artikel 1 der UN-Menschenrechtspakte verankert
Dem stehen soeben bekannt gewordene, höchst aufschlußreiche Ergebnisse einer Umfrage des vom „Südtiroler Heimatbund“ (SHB) beauftragten Linzer Meinungsforschungsinstitut „Spectra“ entgegen. Sie weisen aus, dass mehr als der Hälfte aller 1000 repräsentativ Befragten zwischen Burgenland und Vorarlberg bekannt ist, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Artikel 1 der UN-Menschenrechtspakte verankert und von den meisten Staaten, darunter auch Österreich, anerkannt ist. 82 % aller Befragten wussten, dass Südtirol nach dem Ersten Weltkrieg von Österreich abgetrennt und gegen den Willen der angestammten Bevölkerung von Italien annektiert wurde. 83 % der Befragten, also mehr als vier Fünftel, wären damit einverstanden, den Südtirolern die österreichische Staatsbürgerschaft zu gewähren, um deren Bindung an Österreich zu stärken.
Das hohe Maß an Zustimmung in allen Altersgruppen – indes besonders derer zwischen 15 und 29 Jahren – legt offen, dass diese spezielle Staatsbürgerschaftsthematik von Emotionalität geprägt ist. Das Ergebnis zeigt, daß es sich hierbei nicht um eine ökonomisch motivierte Angelegenheit, sondern vorrangig um das Begehren einer ideellen Sache handelt, die Ausdruck des Bewusstseins nationaler Zusammengehörigkeit ist. Namentlich die österreichische Bundespolitik, die in der (seit 2006 virulent gewordenen) Staatsbürgerschaftsfrage für Südtiroler (im Juli 2013) die stärkste Bremswirkung erzeugt hat, als SPÖ, ÖVP und Grüne, die in der Ausschussarbeit des Nationalrats zuvor Zustimmung signalisiert hatten, einen entsprechenden Antrag der FPÖ abschmetterten, hinkt dabei dem Empfinden und der Haltung der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung nach. Anders ausgedrückt: sie missachtet eklatant deren Willen.
Überdeutlich wird die Diskrepanz zwischen Volksmeinung und Regierungshaltung bezüglich der Selbstbestimmungsfrage. Die entsprechende Frage des Instituts „Spectra“ lautete: „In Südtirol wird immer wieder der Wunsch nach Ausübung des Selbstbestimmungsrechts geäußert. Würden Sie es begrüßen, wenn die Bevölkerung Südtirols in einem Referendum auf friedliche und demokratische Weise über die staatliche Zugehörigkeit des Landes entscheidet, oder würden Sie das nicht begrüßen?“ Hinsichtlich Gewährung und Ausübung des den Südtirolern 1918/19 und 1945/46 verweigerten Selbstbestimmungsrechts mittels Volksabstimmung ist der Grad der Zustimmung von knapp neun Zehnteln (89 %) aller befragten Österreicher signifikant hoch. Markant dabei ist der Zustimmungsgrad von 93 % in der Altersgruppe zwischen 15 und 29 Jahren sowie dass Befragte in Wien (92 %) und in Oberösterreich (93 %) sogar mehr als der Durchschnitt begrüßen würden. Mithin würden es neun von zehn Österreicher befürworten, wenn die Südtiroler über ihre staatliche Zugehörigkeit abstimmen dürften. Der enorm hohe Zustimmungsgrad in allen Alters- und Bildungsgruppen legt offen, dass Gewährung und Ausübung des Selbstbestimmungsrechts wirkliche politische Anliegen der Österreicher sind. Der Befund zeigt in aller Klarheit, dass das historische, somit „ alte“ Anliegen nichts an Bedeutung eingebüßt hat, sondern vielmehr ein aktuelles, ein „junges“ ist. Die Politik hingegen bleibt auch in diesem Punkt weit hinter den Wünschen von neun Zehnteln aller Österreicher zurück.
89 % der Österreicher würden die Wiedervereinigung begrüßen
Ebenso deutlich ist die Zustimmung von knapp neun Zehnteln aller Österreicher zur Wiedervereinigung des südlichen Teils Tirols mit Österreich für den Fall, dass sich die Südtiroler in einer Volksabstimmung für diesen Weg aussprächen.
Damit, dass 89 % der Österreicher die Wiedervereinigung begrüßen würden, wird offenkundig, dass sich die politische Wahrnehmung der Österreicher aller Alters- und Bildungsgruppen hinsichtlich Südtirols als verlässlicher Faktor für die Südtiroler erweist. Es erweist sich damit auch, dass sich das Gefühl der Zusammengehörigkeit eher aus nationaler Bindekraft denn aus einem diffusen – von maßgeblicher politischer Seite aber als allein zukunftsträchtig vorgegebenen – „Europäer-Bewusstsein“ speist. Es erweist sich zudem, dass die politischen Stereotypien von den „gefallenen“ oder „nicht mehr wahrnehmbaren“ Grenzen in der österreichischen Bevölkerung ebenso wenig nennenswert Widerhall finden wie der ähnlich lautende politische Stehsatz, wonach „EUropäisierung“ und „Regionalisierung“ die „Grenzen überwinden“ würden, deren Verschiebung/Veränderung nicht (mehr) nötig respektive gewollt sei.
Die Südtirol-Thematik ist also ausweislich dieser Umfrageergebnisse rechtlich und emotional so stark präsent, dass sich daraus politischer Wille der Österreicher ableiten lässt. Diesen zu verwirklichen, wäre Aufgabe der Politik.
Wie ist es damit bestellt? Wenn des Außenministers Sebastian Kurz Position, die er in einem am 3. Mai 2014 in der Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ erschienenen Interview und tags darauf vor den Delegierten des SVP-Parteitags in Meran darlegte, auch die Haltung der Bundesregierung und der sie mittragenden ÖVP, also seiner Partei, ist, so hätte man sich von dem, was für Österreichs Regierungen und politische Parteien bis dato mehr oder weniger als opinio communis galt, verabschiedet: nämlich dass „das Recht Südtirols auf Selbstbestimmung unverzichtbar“ sei. Kurz, der nach eigenem Bekunden von Unabhängigkeitsbestrebungen und Freistaatsforderungen sowie Wiedervereinigungsverlangen nichts hält, nannte diejenigen „Ewiggestrige“, die „wieder vom Aufziehen neuer Grenzen träumen“. Und hinsichtlich Selbstbestimmung bekundete der abgebrochene Ius-Student in seinem Antwortschreiben auf einen von SHB-Obmann Roland Lang, SHB-Ehrenobmann Sepp Mitterhofer und Prof. Dr. Erhard Hartung, Sprecher der „Kameradschaft ehemaliger Südtiroler Freiheitskämpfer“ unterzeichneten und an ihn gerichteten Protestbrief recht eigenwillige Vorstellungen offen. In den beiden zentralen Stellen des Briefes (BMeiA-XX.2.1 3.33/0027-11.2/2014) vom 17. Juni 2014 lässt Kurz wissen: „Selbstbestimmung kann auf verschiedene Weise verwirklicht werden, die Südtirol-Autonomie mit ihrem hohen Maß an Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung ist eine besonders gelungene Form der Selbstbestimmung“. Und: „Die Südtirol-Autonomie ist damit ein konkreter Ausdruck des Gedankens der Selbstbestimmung.“
Mit der daraus abzuleitenden Haltung, nämlich dass die Selbstbestimmung der Südtiroler faktisch verwirklicht sei – ohne dass es je zur Gewährung bzw. Ausübung des Selbstbestimmungsrechts gekommen wäre – stellen sich Sebastian Kurz und die Regierung Faymann/Mitterlehner, in deren Namen er ja spricht, gegen alle einschlägigen Beschlüsse bzw. Resolutionen des Österreichischen Nationalrats ebenso wie gegen solche der Landtage beider Tirol. Er und die Regierung missachten damit zugleich einschlägige Expertisen und Gutachten führender Verfassungs- und Völkerrechtsjuristen von Felix Ermacora († 24. Februar 1995) über Peter Pernthaler bis zu Walther Obwexer. Ganz zu schweigen von dem kanadischen Völkerrechtler Daniel Turp (Universität Montreal), der unter Hinweis auf das Kosovo-Urteil des IGH, wonach „die einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht als Verstoß gegen das Völkerrecht anzusehen ist“, feststellte: „Obwohl Artikel 5 der italienischen Verfassung besagt, dass die Republik ,eins und unteilbar’ ist und damit signalisiert, dass das Südtiroler Volk die territoriale Integrität Italiens nicht in Frage stellen darf, ist das Südtiroler Volk ,Inhaber des Rechts auf Selbstbestimmung’ und darf, in Anwendung dieses Rechts, sogar ein souveräner und unabhängiger Staat werden“ .
Was die Tiroler diesseits und jenseits des Brenners wollen
Das haben demoskopische Ergebnisse längst offengelegt. Laut einer Umfrage der „Tiroler Tageszeitung“ aus Anlass des Andreas Hofer-Gedenkjahres 2009 wünschte jeder zweite Befragte im Bundesland Tirol die Wiedervereinigung von Nord-, Ost- und Südtirol. In Südtirol ließ der SHB 2011 vom Bozner Institut „apollis“ unter Angehörigen der deutschen und ladinischen Sprachgruppe die Einstellung zur Selbstbestimmung erheben. Dabei sprachen sich 56 % für die Unabhängigkeit und 44 % für Verbleib bei Italien aus. Ähnlich das Ergebnis einer Umfrage des Wiener Instituts Karmasin von 2013: für die Loslösung von Italien waren 54 % der Befragten, für Verbleib bei Italien 26 %; 20 % machten dazu keine Angabe. [Schon 2008 hatte „apollis“ im Auftrag der (überparteilichen) „Arbeitsgruppe Selbstbestimmung“ (AGS) die Einstellung der Italiener Südtirols ergründet. Insgesamt hielten seinerzeit 41 % der Befragten ein Selbstbestimmungsreferendum in der Provinz Bozen für gerechtfertigt, während 59 % dem ablehnend gegenüberstanden, was angesichts der damals starken Anhängerschaft von weit rechts stehenden bis klar neo-faschischtischen italienischen Parteien Südtirols kaum verwundern konnte. ]
Auch die Haltung der Italiener zu diesem Fragenkreis hatte der SHB im März 2014 durch das in Mestre (bei Venedig) ansässige Institut „Demetra“ ergründen lassen. Dabei antworteten 74,2 % der 1012 italienweit repräsentativ Befragten auf die Frage „Ist es Ihrer Meinung nach richtig, dass die Bevölkerung eines Gebietes das Recht auf Selbstbestimmung ausübt, um so zu entscheiden, zu welchem Staat sie gehören will?“ mit „Ja“ und 23,7 % mit „Nein“; die restlichen 2,1 % hatten dazu keine Meinung (oder taten sie nicht kund). 63,4 % der Befragten war demnach auch bekannt, „dass die Provinz Bozen nach dem Ersten Weltkrieg gegen den Willen der Bevölkerung von ihrem Vaterland Österreich abgetrennt und von Italien annektiert wurde“; 36,5 % wussten davon nichts, und nur ein Befragter (0,1 Prozent) gab darauf keine Antwort. Höchst bemerkenswert war indes das Ergebnis auf die Frage „Sind Sie damit einverstanden, dass die Bevölkerung der Provinz Bozen mit einem Referendum auf friedliche und demokratische Weise über ihre Selbstbestimmung entscheiden kann“. 71,8 % Prozent der Befragten bejahten sie nämlich, während sie nur deren 27,1 % verneinten und 1,1 % keine Antwort darauf gaben.
All dies sollte doch politische Verantwortungsträger an Donau, Inn sowie Eisack und Etsch zum Nachdenken und Handeln bewegen. Umso mehr, als auch und gerade das jüngst vorgestellte „Spectra“-Ergebnis klar zutage gefördert hat, dass die österreichische Bevölkerung hinsichtlich der Selbstbestimmung ihrer Südtiroler Landsleute jene Lügen straft, die das Thema unter Chiffren wie „nicht mehr spürbare Grenze seit der EU-Mitgliedschaft Österreichs“ und „dadurch überwundene Schandgrenze“ oder vergleichsweise inhaltsleerer, weil EUroparechtlich virtueller Gebilde wie „EUregio Tirol“ oder „Europaregion Tirol, Südtirol und Trentino im Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)“ für „abgehakt“, „überholt“ bzw. „überwunden“ halten. Und weil diese Umfrageergebnisse darüber hinaus Position und Haltung des österreichischen Außenministers, somit der Bundesregierung als ganze, konterkarieren. Anders ausgedrückt: weil ausweislich dieser Umfrage offenkundig ist, dass Kurz und demzufolge das Kabinett Faymann-Mitterlehner in der Selbstbestimmungsfrage hinsichtlich Südtirols meilenweit von den Ansichten der übergroßen Mehrheit der Österreicher beiderlei Geschlechts entfernt sind.