Wenn Vermieter illegales Glücksspiel erlauben, dann droht eine Haftung der Glücksspielabgabe für den Vermieter! In seiner Beurteilung erörtert der VwGH den Begriff „Verfügungsbereich“. Das Wort wird im GSpG an verschiedenen Stellen verwendet – ein systematischer Zusammenhang zeigt dabei, dass der Gesetzgeber mit „Verfügungsbereich“ nicht alleine (potentiell Haftenden zuzuordnende) Örtlichkeiten bezeichnet, …
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