Samstag, 21. Dezember 2024
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Die dritte österreichische „Präsidentschaft“ in der EU

Meeting der Arbeits- und Sozialminister in Wien /Bild: (Ausschnitt) © BKA/Michael Gruber

Vorgaben und Herausforderungen für die Vorsitzführung Österreichs im Rat der EU im zweiten Halbjahr 2018

Die zwei bisherigen „Präsidentschaften“ Österreichs in der EU fanden 1998 und 2006 statt. Die erste „Präsidentschaft“ im Jahre 1998 wurde unter Bundeskanzler (BK) Viktor Klima und Außenminister (AM) Wolfgang Schüssel relativ unspektakulär absolviert,[1] wohingegen die zweite 2006, unter dem nunmehrigen BK Schüssel und der AM Ursula Plassnig, bewusst medienwirksam angelegt wurde und dementsprechend auch entsprechende Aufmerksamkeit fand. Meritorisch konnte BK Schüssel vor allem im Bereich der mehrjährigen Finanzvorschau (2007-2013) „punkten“ und das erste Verhandlungskapitel mit der Türkei abschließen.

20 Jahre nach der ersten begann Anfang Juli 2018 unter BK Sebastian Kurz die dritte „EU-Präsidentschaft“, mitten in einer Reihe existentieller Krisenlagen, wie sie in der bisherigen sechzigjährigen Geschichte der Europäischen Gemeinschaften/Union noch nie vorgekommen waren. Anders als 1998 und 2006 ist Österreich heute auch Teil einer „Trio-Präsidentschaft“, mit gemeinsamen Schwerpunkten. Seit dem Vertrag von Lissabon sorgen zudem ein permanenter Präsident des Europäischen Rates und eine Hohe Vertreterin für die GASP für mehr Kontinuität und entlasten damit das jeweilige Vorsitzland. Nachstehend sollen die Vorgaben und Herausforderungen für diese dritte „EU-Präsidentschaft“ Österreichs dargestellt und kurz kommentiert werden. Dabei wird bewusst auf die offiziellen Dokumente abgestellt, da diese ja den formellen Rahmen für die Vorsitzführung Österreichs im Rat abgeben, an denen schlussendlich das Verhalten Österreichs gemessen werden wird.

Vorbemerkung zum Begriff der „EU-Präsidentschaft“

Der Begriff „EU-Präsidentschaft“ erweckt den Eindruck, als wenn es sich dabei um eine neue Organschaft im institutionellen System der EU handeln würde. In Wirklichkeit verbirgt sich hinter dieser (euphemistischen) Bezeichnung lediglich der „Vorsitz“ im Rat der EU, der gem. Art. 16 Abs. 9 EUV nach einem System der gleichberechtigten Rotation wahrgenommen wird. Mit Ausnahme der Ratsformation „Auswärtige Angelegenheiten“, die gem. Art. 18 Abs. 3 EUV permanent vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dh aktuell von Federica Mogherini, geleitet wird, rotiert der Vorsitz in den anderen 9 Ratsformationen im sechsmonatigen Rhythmus, wobei dessen konkrete Ausgestaltung durch einen Beschluss des Europäischen Rates gem. Art. 236 lit. b) AEUV vorzunehmen ist. Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates vom 1. Dezember 2009[2] wird der Vorsitz im Rat von zuvor festgelegten Gruppen von drei Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von 18 Monaten wahrgenommen, die in der Folge vom Rat mit Beschluss vom selben Tag[3] näher spezifiziert wurden. Damit wurde die Reihenfolge, in der die EU-Mitgliedstaaten den Vorsitz im Rat – und die Einteilung dieser Reihenfolge der Vorsitze in Gruppen von drei Mitgliedstaaten (sog. „Trio-Präsidentschaft“ bzw. „Team-Präsidentschaft“) – wahrzunehmen haben, bis zum 30. Juni 2020 festgelegt. Der Sinn dieser durch den Vertrag von Lissabon eingeführten „Trio“- bzw. „Teampräsidentschaften“ – bestehend aus der jeweiligen „outgoing“, „actual“ und „incoming“-presidency – besteht darin, drei zeitlich aufeinanderfolgende Präsidentschaften für jeweils 18 Monate eng zusammenzufassen, um damit eine genauere thematische Abstimmung ihrer Programme zu erleichtern und dementsprechend auch eine längerfristige Planung zu ermöglichen.

Bedingt durch den Beitritt Kroatiens zur EU am 1. Juli 2013 sowie der Konsequenzen der britischen „Brexit“-Volksabstimmung vom 23. Juni 2016, im Gefolge derer das Vereinigte Königreich auf seinen ihm turnusgemäß zustehenden „Vorsitz“ im Rat verzichtete, musste die Reihung der Vorsitze im Rat aber wieder geändert werden, was durch Beschluss (EU) 2016/1316 des Rates vom 26. Juli 2016[4] auch erfolgte. In diesem Zusammenhang wurde der österreichische „Vorsitz“ auf den Zeitraum von Anfang Juli bis Ende Dezember 2018 terminisiert. Mit Jänner 2019 übernimmt dann Rumänien von Österreich den Vorsitz und gibt ihn in der Folge Anfang Juli an Finnland weiter.

Was die „Trio-Präsidentschaft“ betrifft, so bildeten Estland, Bulgarien und Österreich die für Österreich relevante Gruppe von drei Mitgliedstaaten, deren Achtzehnmonatsprogramm, das sog. „Trio-Programm“, vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ am 20. Juni 2017 angenommen und am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Das „Trio-Programm“ bildet den strategischen Rahmen für die Arbeiten der drei Präsidentschaften in der Periode von Anfang Juli 2017 bis Ende Dezember 2018 und wird nachstehend näher dargestellt. Mit der nächsten österreichischen Präsidentschaft in dann wieder in 14 Jahren zu rechnen.

Konzeption der „EU-Präsidentschaft“  

Einer „EU-Präsidentschaft“ obliegt vor allem die Planung und Leitung der Tagungen des Rates in seinen unterschiedlichen Formationen und seiner Vorbereitungsgremien (COREPER, sonstige Ständige Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Fachausschüsse) sowie dessen Vertretung gegenüber den anderen Organen der EU. Daraus gehen schon die enormen personellen, logistischen und finanziellen Herausforderungen für das Vorsitzland Österreich hervor, hat dieses doch während seines Vorsitzes in Summe 13 informelle Ratstagungen, mehr als 30 formelle Ratssitzungen und, allein in Österreich, rund 300 flankierende Veranstaltungen, vor allem in den jeweiligen Landeshauptstädten, auszurichten. Der Höhepunkt wird zweifellos die obligate Herbsttagung des Europäischen Rates am 20. September 2018 in Salzburg darstellen. Die dafür ursprünglich mit 43 Mio. Euro präliminierten Kosten mussten zwischenzeitlich aber auf rund 120 Mio. Euro korrigiert werden.[5]

In diesem Zusammenhang muss aber auch der Mehrwert einer „Präsidentschaft“ erwähnt werden, der für den österreichischen Vorsitz 2006 sowohl vom Institut für Höhere Studien und wissenschaftliche Forschung (IHS), als auch vom Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO), wie folgt bewertet wurde: Der IHS-Studie zufolge lag die einschlägige Wertschöpfung bei insgesamt 108 Mio. Euro und es konnten Arbeitsplätze im Ausmaß von 2.350 Vollzeitäquivalenten geschaffen werden. Laut WIFO lagen die positiven Gesamteffekte bei rund 120 Mio. Euro und die temporären Beschäftigungseffekte bei etwa 2.000 Vollzeitarbeitsplätzen.[6]

Nachdem die österreichische Bundesregierung plakativ am 6. Juni 2018 in Brüssel getagt hatte, wurde die österreichische „EU-Präsidentschaft“ am 30. Juni 2018, ebenso medienwirksam, in Schladming auf der Planei mit einem lauten „Servus Europa“ gestartet. In der Folge übergab der bulgarische Ministerpräsident Bojko Borissow die „Stafette“ an BK Kurz, Vizekanzler Strache sowie an die BM Blümel und Kneissl. Das Motto der Präsidentschaft lautet: „Ein Europa, das schützt“. Österreich versteht seine Rolle während des Vorsitzes als die eines neutralen Vermittlers und wird engagiert und konstruktiv daran arbeiten, gemeinsame Lösungen zu finden. Damit entspricht es dem traditionellen Verständnis der Vorsitzführung, wie dies auch im dreibändigen Brüsseler Handbuch des EU-Vorsitzes zum Ausdruck kommt, wo es gleich im ersten Kapitel heißt: „Der Vorsitz ist definitionsgemäß zu Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet“.[7]

Österreich wird bestrebt sein, als ein im Zentrum der EU gelegenes Land, gemäß seiner traditionellen Rolle als Brückenbauer und im Sinne seiner Vermittlungs- und Ausgleichstätigkeit als immerwährend neutraler Staat, zur Einheit in der EU beizutragen. Im „Offenen Brief der Bundesregierung zum EU-Ratsvorsitz“, der in allen Medien geschaltet wurde,[8] versichert diese dazu wörtlich: „Wir werden die Gelegenheit ergreifen, uns noch stärker als Brückenbauer und Vermittler in Europa einzubringen“.

Im Regierungsprogramm 2017-2022 der österreichischen Bundesregierung mit dem Titel „Zusammen. Für unser Österreich“ wird diese neutrale Vermittlerfunktion auch auf den Osten ausgeweitet, indem festgestellt wird: „Österreich soll als historische Drehscheibe ein aktiver Ort des Dialogs zwischen Ost und West sein und eine Entspannungspolitik zwischen dem Westen und Russland vorantreiben“.[9] Rein praktisch wird Österreichs Rolle im Ratsvorsitz laut Othmar Karas eine vierfache sein: Es wird Gastgeber, Dienstleister, Konsensfinder und Tempomacher sein“.[10]

Die Vorsitzführung wird von den Österreichern eher nüchtern gesehen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Unique research für Profil meinte eine relative Mehrheit von 36 Prozent, der Vorsitz sei „eine gute Sache, weil man Einfluss nehmen kann“ – dicht gefolgt von 31 Prozent, die glauben, der Vorsitz „gehöre halt dazu, man könne realpolitisch aber nicht viel ausrichten“. 21 Prozent würden auf den Vorsitz lieber verzichten, da dieser „nichts bringt und nur Geld kostet“, und 39 Prozent sind der Ansicht, Österreich „sei zu klein, um Einfluss zu nehmen“.[11]

Personelle Komponente des österreichischen Vorsitzes

Wohl schon im Vorgriff auf den Schwerpunkt seiner Regierungsperiode, nämlich die Ausrichtung und Durchführung der dritten „EU-Ratspräsidentschaft“ in der zweiten Jahreshälfte 2018, löste BK Kurz im Zuge seiner Regierungsbildung die EU-Agenden aus dem Bereich des von Karin Kneissl geführten Außenministeriums heraus, transferierte sie zu sich in das Bundeskanzleramt (BKA) und betraute seinen engsten Vertrauten, Gernot Blümel, mit der Übernahme derselben. Damit übernahm der 36-jährige Kanzleramtsminister Blümel[12] die komplexen europarechtlichen Agenden, bei gleichzeitigem Verbleib der begleitenden völkerrechtlichen Materien im Außenministerium.

Zur engeren Koordination an dieser heiklen „Nahtstelle“ zwischen Europarecht und Völkerrecht schrieb das BKA zum 26. Juli 2018 die Leitung der Sektion IV neu aus, die vor allem für die Koordination der österreichischen EU-Politik zuständig sein soll. Als Favorit für die Leitung dieser Stelle, die bisher von Sektionschef Stefan Imhof wahrgenommen wurde,[13]  gilt der von BK Kurz aus dem Außenministerium in das BKA geholte frühere Sprecher des Außenministeriums, Alexander Schallenberg, der die Sektion IV bereits interimistisch geleitet hatte. Zuvor leitete dieser im Außenministerium zunächst eine Stabsstelle für strategische Planung und zuletzt die EU-Sektion.

Um auch die Beamtenschaft auf die Herausforderungen der „EU-Präsidentschaft“ entsprechend vorzubereiten, veranstaltete sowohl die Verwaltungsakademie des Bundes,[14] als auch die Diplomatische Akademie (DA)[15] eine Reihe spezieller Ausbildungskurse, die praktische Kenntnisse für die Vorsitzführung oder Delegationsleitung in den einzelnen Ratsarbeitsgruppen, sei es als Fachreferent, Liaison Officer und EU-Poolist oder im Support-Bereich, vermitteln sollten. Die DA bot diesbezüglich knapp 30 Module zu diversen fachlichen Themenbereichen, wie Trainings in praktischer Vorsitzführung, Grundlagen- und Aufbaumodule im Fach Europarecht, Fortbildungen in den Bereichen Protokoll und Veranstaltungsmanagement, Pressearbeit und Social Media, an, mit denen insgesamt 1.500 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aller Verwendungsgruppen erreicht wurden. Während damit an der DA fachliche Weiterbildungsveranstaltungen dominierten, wurde an der Verwaltungsakademie des Bundes vor allem Wert auf sprachliche Weiterbildung, dh vor allem auf die Perfektionierung von Englisch und Französisch, gelegt. Daneben wurden aber auch „soft skills“, wie zB Verhandlungsführung, Verfassen von E-Mails, Lobbying, Medienkontakte, Abführung korrekter small talks, etc. angeboten. Allein schon die Titel einiger der einschlägigen Veranstaltungen – wie zB „Releasing the Caged Lion“, „Taking Coffee in the EU“ etc.[16] – verraten die aufgelockerte Atmosphäre dieser Veranstaltungen.

Das „Achtzehnmonatsprogramm des Rates“ – „Die strategische Agenda voranbringen“

Die inhaltlichen Vorgaben, die die österreichische Bundesregierung in ihrer „EU-Präsidentschaft“ zu berücksichtigen hat, leiten sich zunächst aus dem „Achtzehnmonatsprogramm des Rates (1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2018)“ – Die strategische Agenda voranbringen[17] ab, das die Gruppe der künftigen drei vorsitzführenden Mitgliedstaaten Estland, Bulgarien und Österreich sowie die Hohe Vertreterin, die den Vorsitz im Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ führt, am 2. Juni 2017 erstellt haben. In diesem 19-seitigen Papier wird ein intensives Programm entwickelt, das vor allem die „Strategische Agenda des Europäischen Rates“ sowie die Initiativen der „Gemeinsamen Erklärung über die gesetzgeberischen Aktivitäten der EU für 2017“ befördern soll. Die Unterteilung des „Achtzehnmonatsprogramms“ erfolgt dabei in folgende fünf Schwerpunktbereiche:

  1. Eine Union für Arbeitsplätze, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit: Im Vordergrund steht dabei der Abschluss der Vorarbeiten für einen digitalen Binnenmarkt, die Überprüfung der „European Union Agency for Network and Information Security“ (ENISA) und die Aktualisierung der Cybersicherheitsstrategie. Dazu kommt die Förderung wettbewerbsfähiger und sicherer Verkehrssysteme sowie die Bekämpfung von Steuerbetrug und die Gewährleistung eines fairen und wirksamen Steuersystems. Daneben sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie „Start-ups“ speziell gefördert werden. Im Bereich des Umweltschutzes soll auf eine verstärkte Umsetzung der „Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung“ abgestellt werden. Im Bereich des jährlichen EU-Haushaltsverfahren verpflichten sich die drei Vorsitze, im Hinblick auf den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum nach 2020 (2021-2027) enger zusammenzuarbeiten. Hinsichtlich der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wird eine Vertiefung derselben angestrebt, einschließlich verstärkter Bemühungen um die Vollendung der Bankenunion und die Schaffung einer Kapitalmarktunion.
  2. Eine Union, die jeden ihrer Bürger befähigt und schützt: In diesem Bereich werden die drei Vorsitze wachsendem Populismus, Rassismus und Hassreden sowie dem wahrgenommenen Wettbewerb zwischen migrationsrelevanten und flüchtlingsbezogenen Prioritäten besondere Aufmerksamkeit widmen, ebenso wie auch der Achtung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten und dem Ausbau der sozialen Dimension, insbesondere in Bezug auf die Vorschläge im Zusammenhang mit der „europäischen Säule für soziale Rechte“.
  3. Auf dem Weg zu einer Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik: In diesem Zusammenhang wird von den drei Vorsitzen übereinstimmend bekräftigt, dass die Schaffung einer nachhaltigen, effektiven und krisenfesten Energieunion, die durch regionale Zusammenarbeit sowie Diversifizierung der Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswege Energieversorgungssicherheit bietet, höchste Priorität für die EU haben muss. Ebenso dringlich ist die endgültige Festlegung der Regeln zur Umsetzung und Nachbereitung des Klimaabkommens von Paris (2015). Dazu kommt die Implementierung der einschlägigen EU-Zielsetzungen bis 2030 – und zwar mit Schwerpunkt auf der Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Emissionshandelssystem der EU (ETS), in den Nicht-ETS-Sektoren und im ETS für den Luftverkehr – und zwar gemäß den Grundsätzen von Fairness, Solidarität und Kostenwirksamkeit.
  4. Eine Union der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Zur Bewältigung der neuen Bedrohungen im Bereich der Sicherheit muss die justizielle Zusammenarbeit noch weiter ausgearbeitet werden. Dabei werden Fortschritte bei der Migrationssteuerung, sowohl in ihrer internen als auch in ihrer externen Dimension, auf der Grundlage der „Europäischen Migrationsagenda“, für die drei Vorsitze Priorität haben. Daneben werden die Vorsitze die Arbeiten zur Schaffung einer echten Sicherheitsunion auf der Basis der „Europäischen Sicherheitsagenda“ – mit besonderem Schwerpunkt auf der Verbesserung der Interoperabilität der bestehenden IT-Großsysteme (Eurodac, SIS, VISA-Informationssystem, Europäisches Strafregisterinformationssystem) – verstärken und die Einführung neuer Systeme (Einreise/Ausreisesystem (ETIAS)), eu-LISA uam fördern.
  5. Die Union als starker globaler Akteur: Das internationale Umfeld der EU birgt beträchtliche strategische Herausforderungen für diese. Bedrohungen wie Terrorismus, hybride Kriegsführung, Cyberangriffe, organisierte Kriminalität, gewaltbereiter Extremismus, irreguläre Migration, Menschenhandel uam sollen entschlossener bekämpft werden, und zwar unter umfassender Anerkennung der Führungsrolle der Hohen Vertreterin für die GASP und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini. Die Vorsitze werden sich dabei an der im Juni 2016 von Mogherini vorgelegten „Globalen EU-Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik“ und ihren fünf prioritären Bereichen – Sicherheit der Union, Widerstandsfähigkeit von Staat und Gesellschaft, integrierter Ansatz zur Bewältigung von Konflikten und Krisen, Zusammenarbeit regionaler Ordnungen und globale Ordnungspolitik für das 21. Jhdt. – orientieren, die dem Europäischen Rat im Juni 2016 vorgelegt wurde. Die Arbeiten zur Umsetzung dieser Globalen Strategie werden dabei einen kohärenten Rahmen für die Außenbeziehungen der EU bieten, einschließlich der Weiterentwicklung der GASP und der GSVP in den kommenden Jahren.

Im Einzelnen werden dabei folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt stehen: Migrationsfragen, Aufnahme von Ländern des westlichen Balkan, Stabilisierung der europäischen Nachbarschaftspolitik, verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel, Entwicklungszusammenarbeit, uam.

Das Programm des österreichischen Ratsvorsitzesim Spiegel der zehn Ratsformationen

Das „Programm des österreichischen EU-Ratsvorsitzes[18], das am 6. Juni 2018 in Brüssel präsentiert wurde, erwähnt zunächst kurz die Schwerpunkte desselben, handelt diese in der Folge aber nicht entsprechend inhaltlich ab, sondern ordnet sie systematisch den jeweiligen Tätigkeitsbereichen der zehn Ratsformationen, zu. Damit muss aber zunächst die für den jeweiligen Schwerpunkt „zuständige“ Ratsformation aufgefunden werden, was vor allem bei solchen Materien mit „Querschnittscharakter“ nicht immer leicht fällt und bei sicherheits- und verteidigungspolitischen Agenden überhaupt versagt, da es diesbezüglich ja keine eigene Ratsformation gibt. Die Verteidigungsminister tagen allerdings informell im Schoß des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“, dürfen aber über ihre Beratungsergebnisse nicht offiziell abstimmen, da dies den Außenministern vorbehalten ist. Obwohl immer wieder die Einrichtung einer eigenen Ratsformation der Verteidigungsminister gefordert wird, ist es bis jetzt dazu noch nicht gekommen. Gem. Art. 236 lit. a) AEUV bedürfte es dazu eines Beschlusses des Europäischen Rates mit qualifizierter Mehrheit.

Wie bereits das Motto der Ratspräsidentschaft: „Ein Europa, das schützt“, andeutet, geht es Österreich vor allem darum, das Vertrauen in eine EU, die Sicherheit und Frieden gewährleistet, wieder herzustellen, da dieses im Gefolge der vielfältigen Krisenlagen in der EU[19], die sich zu einer veritablen „Poly-Krise“ entwickelt haben,[20] schwer erschüttert wurde. In diesem Sinne wird der österreichische Ratsvorsitz die effektive Schutzfunktion der EU insbesondere in folgenden drei Schwerpunktbereichen in den Vordergrund stellen:

1) Sicherheit und Kampf gegen illegale Migration,

2) Sicherung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung und

3) Stabilität in der Nachbarschaft – Heranführung des Westbalkans/Südosteuropas an die EU.

In den einzelnen zehn Ratsformationen werden diese allgemeinen Schwerpunktbereiche wie folgt abgehandelt:

1) Rat Allgemeine Angelegenheiten: Dem Rat Allgemeine Angelegenheiten obliegt es, die politikübergreifende Kohärenz der Arbeiten auf EU-Ebene sicherzustellen. Dementsprechend werden eine Reihe von kontroversiellen Themen abzuhandeln und konsensual zu regeln sein, wie die Frage des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU, wobei der Text des Austrittsvertrags gem. Art. 50 Abs. 2 EUV bis Oktober 2018 ausgehandelt sein muss, damit dieser noch zeitgerecht ratifiziert werden kann; die Gestaltung des zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmens (2021-2027) und die Neuausrichtung der Kohäsionspolitik der EU; die Umsetzung der Empfehlungen zur besseren Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, die von der „Task Force für Subsidiarität, Proportionalität und „Weniger, aber effizienteres Handeln““ vorgelegt wurden;[21] die Reform der Europäischen Bürgerinitiative; die Ergreifung von Folgemaßnahmen des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs am 20. September 2018 zu Fragen der inneren Sicherheit und Migration; die Ausrichtung der künftigen Handelspolitik der EU; die Heranführung der sechs Beitrittswerber des Westbalkans (Serbien, Montenegro, Albanien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo) sowie eine Dynamisierung der laufenden Beitrittsverhandlungen mit Serbien und Montenegro;[22] die Förderung und Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law-Dialog“);[23] die konkrete Umsetzung der bereits im April 2016 in Kraft getretenen „Interinstitutionellen Vereinbarung über Bessere Rechtsetzung“; die Beschleunigung der Verhandlungen mit der Schweiz über ein institutionelles Rahmenabkommen, das die bisherigen über 120 bilateralen Einzelabkommen („Bilaterale I“ und „Bilaterale II“ sowie eine Fülle weiterer Abkommen)[24] ablösen könnte uam.

2) Rat Auswärtige Angelegenheiten: Österreich wird für ein einheitliches Auftreten der EU nach außen eintreten und vor allem die Vorsitzende dieses Rates, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, soweit als möglich unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei die vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP).[25] In ersterem Bereich, der GASP, wird Österreich der Verbesserung der strategischen Kommunikation der EU auf dem Gebiet des effektiven Multilateralismus in der Internationalen Zusammenarbeit auf der Basis des Völkerrechts (Abrüstung, Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Rüstungskontrolle, Befriedung der Konflikte in der Ukraine, in Syrien, Libyen, Jemen, Libanon, Iran, Israel/Palästina, Nordkorea, Venezuela etc.) besondere Aufmerksamkeit widmen. Dazu kommen noch die externen Aspekte des Flüchtlings- und Migrationsproblems iSe partnerschaftlichen Zusammenarbeit der EU mit den relevanten Herkunfts- und Transitländern uam.

In letzterem Bereich, der GSVP, wird sich Österreich verstärkt um die Konsensfindung in folgenden Themen bemühen: Schutz der EU-Außengrenzen; Finanzierung von GSVP-Missionen; Bekämpfung von Radikalisierung, gewaltbereitem Extremismus und organisierter Kriminalität; Ausbau der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO)[26] und deren Projekte, an denen Österreich bisher vier Mal beteiligt ist[27]; Ausbau der Cybersicherheit; Bewältigung hybrider Bedrohungen uam.

Weitere wichtige Bereiche stellen die Entwicklungszusammenarbeit und deren Einsatz zur Abwehr illegaler Migration dar. Da das Cotonou-Abkommen mit den AKP-Staaten 2020 ausläuft,[28] müssen die Neuverhandlungen dazu aber bereits unter der österreichischen Präsidentschaft beginnen.

Im Bereich des Handels muss es zu einem weiteren Ausbau moderner und ausgewogener Freihandels- und Investitionsabkommen sowie zu einem innovativen multilateralen Ansatz im Bereich der Streitaustragung im Rahmen des Investitionsschutzes – unter Beachtung der OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen – kommen. Daneben gilt es auch, die Kontrolle des Handels von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck („dual use“-Güter) zu verbessern. Ganz allgemein soll es aber auch zur Unterstützung der Welthandelsorganisation (WTO) bzw. des GATT kommen, die durch die Drohungen des amerikanischen Präsidenten, aus strategischen Sicherheitsüberlegungen von der „stand-still“-Klausel“ abzuweichen und Strafzölle zu verhängen, verunsichert wurden.

3) Rat Wirtschaft und Finanzen: Als Vorsitzland wird Österreich in dieser Ratskonfiguration besonderes Augenmerk auf die Vollendung der Bankenunion sowie die Entwicklung einer Kapitalmarktunion legen. Im Hinblick auf die Bankenunion betrifft dies insbesondere die Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) sowie die Einführung einer gemeinsamen Letztsicherung („Backstop“) für den Einheitlichen Abwicklungsfonds durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). In erster Linie wird sich Österreich dabei um eine Einigung zum Bankenpaket („Risk Reduction Measures“) bemühen, das von der Kommission bereits im November 2016 vorgestellt wurde.

Daneben muss es aber auch zu einer Verbesserung der Effizienz und Fairness in der Besteuerung kommen. Dementsprechend müssen die öffentlichen Haushalte auch vor schädlichem Steuerwettbewerb, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung geschützt und eine spezielle Besteuerung der digitalen Wirtschaft konzipiert werden. Auch muss es in diesem Zusammenhang zu einer Modernisierung der Mehrwertsteuer kommen.

4) Rat Justiz und Inneres: Im Bereich der Justiz ist der Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit sowohl in Strafsachen, als auch in Zivilsachen zur effektiveren Verfolgung und Reglementierung grenzüberschreitender Sachverhalte mehr als notwendig. Was erstere betrifft, so soll die Agentur „Eurojust“ noch schlagkräftiger organisiert und der Rahmenbeschluss zum Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) überarbeitet werden. Zur Bekämpfung der Internetkriminalität sollen die Vorschläge für eine Verordnung über die Europäische Herausgabeanordnung („European Production Order“) und die Europäische Aufbewahrungsanordnung („European Preservation Order“) für elektronische Beweismittel in Strafsachen sowie für eine Richtlinie zur Harmonisierung von Bestimmungen über die Bestellung von rechtlichen Vertretern zum Zweck der Sammlung von Beweismitteln in Strafverfahren vorangetrieben werden. Nicht zuletzt bedarf es aber auch der Ausarbeitung flankierender Maßnahmen zur Vorbereitung der operativen Tätigkeit der „Europäischen Staatsanwaltschaft“[29] zur Verfolgung von Straftaten zu Lasten des Haushalts der EU sowie deren Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)[30].

Hinsichtlich letzterer steht die Vollendung des digitalen Binnenmarkts im Vordergrund, im Zuge dessen die Richtlinienentwürfe über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte sowie auch des Warenhandels konkretisiert werden müssen. Des Weiteren sind die Arbeiten an der Revision der Brüssel IIa-Verordnung voranzutreiben, um grenzüberschreitende Scheidungsverfahren oder Sorgerechtsstreitigkeiten effektiver beilegen zu können. Nicht zuletzt muss das eben in Kraft getretene „Datenschutzpaket“, bestehend aus der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutz-Richtlinie,  durch weitere einschlägige Rechtsakte vervollständigt und mit der Datenschutzkonvention des Europarates (1981)[31] abgeglichen werden.

Was hingegen den Bereich der „inneren Sicherheit“ betrifft, so liegt der Schwerpunkt auf Asyl und Migration (Reform des GEAS, gemeinsame Rückführungspolitik etc.), dem Schutz der Außengrenzen (sowohl durch eine Verstärkung von FRONTEX[32] und der Umsetzung der drei Verordnungen zur Verbesserung des SIS sowie die Implementierung der Verordnungen zur Schaffung eines Einreise/Ausreise-Systems (EES) und eines EU-Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS)), dem Kampf gegen Radikalisierung, Terrorismus und organisierte Kriminalität (Weiterentwicklung des EU-Aufklärungsnetzwerkes gegen Radikalisierung (RAN) und besserer Zusammenarbeit der Agenturen im Bereich Justiz und Inneres)[33], der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, der digitale Sicherheit, der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf der Basis des Prüm-Vertrages auf den Westbalkan sowie der Förderung des Schutzes der europäischen Werte, wie sie in Art. 2 EUV verankert sind.

5) Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz: Diese Ratsformation widmet sich vor allem der Beschäftigung und Sozialpolitik, der Gesundheit und dem Verbraucherschutz sowie der Gleichstellung der Geschlechter.

6) Rat Wettbewerbsfähigkeit: Zur nachhaltigen Sicherung des Wirtschaftsstandorts Europa bedarf es vor allem der Schaffung eines wirtschaftlichen Umfelds, das offen für neue Sektoren ist, innovative Geschäftsmodelle fördert und Forschung und Entwicklung forciert. Daher wird die österreichische Präsidentschaft bemüht sein, KMUs, Start-ups und Scale-ups wettbewerbsfähiger zu machen und das Thema „Künstliche Intelligenz“, als Chance für eine Reindustrialisierung der EU, weiter voranzutreiben. Ebenso sollen auch die Arbeiten zum Einheitspatent definitiv abgeschlossen werden. Da der österreichische Vorsitz Forschung und Innovation als generisches Politikfeld ansieht, das in den Dienst der einzelnen sektoralen Politikbereiche gestellt werden muss, wird die neunte Auflage des 2021 startenden EU-Forschungsrahmenprogramms (FP9) „Horizon Europa“ – des weltweit größten Forschungsförderungsprogramms mit einem Budget von rund 100 Mrd. Euro für die Periode 2021 bis 2027[34] – besonders intensiv gefördert werden. In diesem Zusammenhang soll auch das 2014 gestartete EU-Projekt „Research Infrastructure for Research and Innovation Policy Studies“ (RISIS) weiter entwickelt und ausgebaut werden.

7) Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie: Im Bereich des Verkehrs steht vor allem die Entwicklung moderner Transportsysteme im Land- und Schienenverkehr sowie die Umsetzung der Kommissionsvorschläge über den Markt- und Berufszugang, Lenk- und Ruhezeiten, die Einführung von Tachographen, die Kontrolle der Sozialvorschriften, die Entsendung im Transportsektor und die Anmietung von Fahrzeugen zur Diskussion. Darüber hinaus werden weitere Vorschläge der Kommission bezüglich der Neuregelung der Wegekosten, des elektronischen Mautdienstes (EETS), der Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge und des kombinierten Verkehrs zu erörtern sein. Unter Berücksichtigung der späteren Auslastung des Brennerbasis-Tunnels wird Österreich in diesem Zusammenhang bemüht sein, informelle Aktivitäten für eine Effizienzsteigerung im Schienengüterverkehr setzen.

Im Bereich der Telekommunikation beabsichtigt der österreichische Ratsvorsitz, die Arbeiten an der Richtlinie für einen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sowie an der Verordnung zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) voranzutreiben.

Im Bereich der Energie wiederum soll das von der Kommission Ende 2016 vorgelegte Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“, das ambitionierte energiepolitische Ziele enthält, die bis 2030 erreicht werden sollen, so weit als möglich umgesetzt werden.

8) Rat Landwirtschaft und Fischerei: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist der am längsten und besten integrierte Politikbereich der EU, dessen Weiterentwicklung für die Zeit nach 2020 eine Priorität des österreichischen Ratsvorsitzes darstellt. Die Basis dafür sind die Legislativvorschläge der Kommission, die diese in ihrer Mitteilung „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“[35] vorgestellt hat. Auch müssen diese Maßnahmen mit denen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der VN (FAO) abgestimmt werden.

Im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik müssen sowohl die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für eine Reihe kommerzieller Fischbestände, als auch die den Mitliedstaaten für 2019 jeweils zuzuweisenden Quoten bestimmt werden und zwar in Bezug auf die Nordsee bzw. den Atlantik, die Ostsee und das Schwarze Meer.

9) Rat Umwelt: Aktiver Klimaschutz ist ein wichtiger Schwerpunkt der Umweltpolitik der EU während des österreichischen Ratsvorsitzes. Dementsprechend wird Österreich bei der 24. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der VN über Klimaänderungen (COP24) im Dezember 2018 in Kattowitz als Verhandlungsführer der EU die klimapolitischen Interessen Europas vertreten. Durch den Austritt der USA aus dem Pariser Klimaübereinkommen (2015) sind diesbezüglich ja neue Rahmenbedingungen entstanden. Weitere Schwerpunkte sind die verstärkte Reduktion des CO2-Ausstoßes für PkWs und leichte Nutzfahrzeuge, die Senkung der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge um 60 Prozent bis 2050, die Senkung der Treibhausgasemissionen – um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 -, die Reduktion von Plastik und Mikroplastik, die Neufassung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs) sowie die Weiterführung der Verhandlungen zum Programm LIFE zur Förderung von Umwelt-, Klima- und nachhaltigen Energieprojekten für die Periode 2021-2017.

10) Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport: Zentrale Aufgabe dieser Ratsformation wird die Verbesserung der EU-Bildungskooperation mit dem Ziel der Schaffung eines Europäischen Bildungsraumes („European Education Area“) sein. Daneben wird das Nachfolgeprogramm von ERASMUS+ zu verhandeln sein, ebenso wie auch der Kommissionsvorschlag für eine Ratsempfehlung zum Thema „Gegenseitige Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen und von Studienzeiten im Ausland“. Im Bereich Jugend ist der Vorschlag einer neuen Jugendstrategie für die Periode ab 2019 sowie deren Implementierung zu verhandeln und die Möglichkeit der Inanspruchnahme des „Europäischen Solidaritätskorps“ durch insgesamt 350.000 junge Europäer bis 2027[36] zu evaluieren.

Im Bereich der Kultur wird der Fokus auf der Revision der „Europäischen Kulturagenda“ (2007) und der Verabschiedung eines neuen Arbeitsplans für Kultur ab 2019 liegen, in dem des Sports sollen vor allem die vielfältigen volkswirtschaftlichen – einschließlich der regionalökonomischen Dimensionen – und gesundheitspolitischen Aspekte desselben näher diskutiert werden.

Schlussbemerkungen

Lässt man die Fülle der anstehenden Problemlagen Revue passieren, wird sofort ersichtlich, dass sich der österreichische Vorsitz nicht allen in der gleichen Intensität widmen kann. Von den sieben zentralen Themenstellungen für den österreichischen Ratsvorsitz, wie den Brexit, das Mehrjahresbudget, die Zukunft der Landwirtschaft und der regionalen Entwicklung, die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, das Migrationspaket, die Westbalkan-Erweiterungsstrategie und die vertiefte Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik[37] hat, wie vorstehend erwähnt, BK Kurz vor allem drei Bereiche für prioritär erklärt: Sicherheit und Kampf gegen illegale Migration; Sicherung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung und Stabilität in der Nachbarschaft durch Heranführung des Westbalkans/Südosteuropas an die EU. Vor allem die besondere Betonung der Abwehr illegaler Asylanten und Migranten sowie des dafür erforderlichen verstärkten Schutzes der Außengrenzen hat dabei zu Kritik und Zweifel an der Vermittlerrolle und Brückenbaufunktion Österreichs geführt, vor allem im Lager der Nichtregierungsorganisationen (NROs/NGOs).[38]

Auch ein weiterer Umstand gibt in diesem Zusammenhang zu denken. Als BK Kurz am 3. Juli 2018 im Plenarsaal des Europäischen Parlaments (EP) den EU-Abgeordneten die Prioritäten der österreichischen „EU-Präsidentschaft“ erklären wollte, blickte er in einen gähnend leeren Saal, in dem sich lediglich ein kleines Häuflein von Mandataren aufhielt,[39] was man eigentlich nur als veritablen Eklat bezeichnen kann.

Die österreichische Bundesregierung darf aber auch die innenpolitische Wirkung der „EU-Präsidentschaft“ nicht überschätzen, wie das Beispiel der beiden früheren Vorsitze nachdrücklich belegt hat. Wie immer die Ausrichtung und Bewertung der österreichischen „EU-Präsidentschaft“ auch verlaufen möge, so darf die aktuelle Bundesregierung das Schicksal ihrer einschlägigen Vorgängerregierungen nicht vergessen – einen „Präsidentschaftsbonus“ gab es innenpolitisch diesbezüglich nicht. Sowohl BK Viktor Klima, der 1998 den Vorsitz im Rat innehatte, als auch BK Wolfgang Schüssel, der 2006 diese Funktion wahrnahm, unterlagen in den anschließenden Nationalrats-Wahlen ihren jeweiligen Herausforderern: Viktor Klima wurde 2000 durch Wolfgang Schüssel und dieser wiederum 2007 durch Alfred Gusenbauer abgelöst. Offensichtlich sind die Meriten, die sich diese beiden Regierungschefs in ihrer Vorsitzführung im Rat erworben haben, im Gefolge der innenpolitischen Grabenkämpfe vor den Neuwahlen völlig untergegangen und von der österreichischen Wählerschaft nicht entsprechend honoriert worden. Die internationale Ausrichtung einer „EU-Präsidentschaft“ und deren „Abgehobenheit“ von tagesaktuellen Problemen[40] führt eben zwangsläufig zu einer gewissen „Vernachlässigung“ der heimischen politischen Klientel und den damit verbundenen innenpolitischen Konsequenzen.[41] Diese historische Reminiszenz sollte auch der aktuellen Bundesregierung, und vor allem BK Kurz, zu denken geben.

 

[1] Vgl. Kopeinig, M. Wir sind wieder wer, Europäische Rundschau 2018/2, S. 46; erwähnenswert ist aber der Beschluss zur EU-Osterweiterung und die Fixierung des Wechselkurses des Euro.

[2] Beschluss 2009/881/EU des Europäischen Rates (ABl. 2009, L 315, S. 50).

[3] Beschluss 2009/908/EU des Rates (ABl. 2009, L 322, S. 28).

[4] ABl. 2016, L 208, S. 42 ff. (Anhang 1, S. 44).

[5] Vgl. Thalhammer, A. Die teure EU-Ratspräsidentschaft, Die Presse vom 4. Juni 2018, S. 5; Was kostet der Vorsitz?, Tiroler Tageszeitung, vom 27. Juni 2018, S. 3.

[6] Vgl. Der österreichische Ratsvorsitz: „Ein Europa, das schützt“, Entgeltliche Einschaltung des BKA, Kronen-Zeitung vom 29. Juli 2018.

[7] Kopeinig, M. Wir sind wieder wer, Europäische Rundschau 2018/2, S. 46.

[8] ZB im Der Standard vom 30.6./1.7., S. 3.

[9] Regierungsprogramm, S. 22.

[10] Karas, O. Österreich in der EU: Motor oder Bremsklotz?, Europäische Rundschau 2018/2, S. 20.

[11] Zitiert bei Bauer, G. – Linsinger, E. Dem Erdteil inmitten, Profil Nr. 26, vom 25. Juni 2018, S. 28.

[12] Gernot Blümel verfügt über zwei Studienabschlüsse, und zwar von der Universität Wien (Mag. phil.) und der Wirtschaftsuniversität Wien (Master of Business Administration (MBA)), begann seine politische Karriere als parlamentarischer Mitarbeiter im NR, wurde in der Folge durch die Unterstützung seines Cartellbruders, Vizekanzler Michael Spindelegger, 2013 mit 32 Jahren Generalsekretär der ÖVP und kurze Zeit später (2015) mit 34 Jahren Chef der Wiener ÖVP. Als Kanzleramtsminister hat er neben den EU-Agenden noch Kunst, Kultur und Medien in seinem Portefeuille; vgl. Böhmer, C. Dem der Kanzler blind vertraut, Kurier vom 2. Juli 2018, S. 3.

[13] Stefan Imhof leitet nunmehr die „Stabsstelle für internationale wirtschaftliche Angelegenheiten“ im BKA; vgl. Österreichs EU-Koordination erhält neuen Chef; Wiener Zeitung vom 27. Juni 2018, S. 10.

[14] Für eine Zusammenstellung aller Seminare siehe https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/vab/seminarprogramm/eu_ratspraesidentschaft_…

[15] Für eine Zusammenstellung aller Seminare siehe https://www.da-vienna.ac.at/eu-ratsvorsitz

[16] „Von Smalltalk bis Twitter: Beamte rüsten sich für den Ratsvorsitz“, Der Standard, vom 12. Juli 2018, S. 9.

[17] Rats-Dok. 9934/17, POLGEN 83.

[18] Wien, Juni 2018; erstellt von der Sektion IV: Task Force EU-Vorsitz im BKA, bebildert, im Umfang von 67 Seiten.

[19] Vgl. Hummer, W. Die Europäische Union – ein Sanierungsfall?, in: Halper, D. – Kammel, A. (Hrsg.), FS für Werner Fasslabend (2014), S. 367 ff.; Hummer, W. von der Krisenbewältigung zur Bestandssicherung der Europäischen Union, EU-Infothek vom 7. März 2017.

[20] Vgl. Leitl, C. Ja – wir können Europas Krise überwinden!, Europäische Rundschau 2018/2, S. 24.

[21] Vgl. dazu Lopatka, R. Die EU und die Mitgliedstaaten: Subsidiarität, Proportionalität. Weniger, aber effizienteres Handeln, AIES-Studies Nr. 7, July 2018, 42 Seiten; für den 15./16. November 2018 ist eine eigene Subsidiaritätskonferenz in Vorarlberg geplant; Böhm, W. Blümel plant Subsidiaritätskonferenz in Bregenz, Die Presse vom 2. Juli 2018, S. 3.

[22] Vgl. Hummer, W. Die „Westbalkan-Strategie für eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive“ der Europäischen Kommission, EU-Infothek vom 20. Februar 2018.

[23] Vor allem in Bezug auf Polen und Ungarn; vgl. Hummer, W. Nutzlose „rote Karte“ der Kommission gegen Polen? Erstmalige Einleitung des Sanktionsverfahrens gem. Art. 7 EUV wegen „systemischer“ Gefährdung des Rechtsstaatsprinzips durch Polen, EU-Infothek vom 8. Jänner 2018.

[24] Vgl. Hummer, W. Die Schweiz am integrationspolitischen Scheideweg – Neuer Bilateralismus, Rahmenabkommen, EWR II oder EU-Beitritt?, in: Schwind/Hoyer/Ofner (Hrsg.), FS 50 Jahre ZfRV (2013), S. 71 ff.

[25] Vgl. dazu Hummer, W. Sicherheits- und verteidigungspolitische Konzepte der EU im Rahmen der ESVP/GSVP, EU-Infothek vom 17. Oktober 2017 (Teil 1); EU-Infothek vom 18. Oktober 2017 (Teil 2).

[26] Vgl. Hummer, W. Die erstmalige Einrichtung einer „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO) im Militärbereich durch 23 Mitgliedstaaten der EU – und zwar unter Teilnahme des dauernd  neutralen Österreichs, EU-Infothek vom 27. November 2017.

[27] Die vier Projekte sind: Militärische Katastrophenhilfe, Verbesserung der grenzüberschreitenden Militärtransporte, Kompetenzzentrum für EU-Trainingsmissionen und Abwehr von Cyberbedrohungen sowie die Errichtung einer Plattform für Informationsaustausch.

[28] Vgl. Hummer, W. EU-AKP-Staaten: Von der Entwicklungshilfe zur Partnerschaft – Von Lomé (1975) über Cotonou (2000) zum neuen Partnerschaftsabkommen (2020), EU-Infothek vom 28. Februar 2018.

[29] Vgl. dazu Hummer, W. Die Einrichtung der „Europäischen Staatsanwaltschaft“ als bisher letzter Fall einer „verstärkten Zusammenarbeit“ in der EU, Zeitschrift für Rechtsvergleichung (ZfRV), Heft 1/2018, S. 4 ff.

[30] Vgl. dazu COM(2018) 338 final, vom 23. Mai 2018.

[31] ETS Nr. 108; in Kraft getreten am 1. Oktober 1985.

[32] So soll die bisherige „Mannstärke“ von FRONTEX von 1.340 bis 2020 auf 10.000 Mann verstärkt und auch deren Mandat ausgeweitet werden. Die Kommission wird dazu im September 2018 konkrete Vorschläge vorlegen

[33] In diesem Zusammenhang kann die Förderung von Netzwerken zur Kooperation von Polizei und der Bevölkerung („Community Policing“) einen wichtigen Beitrag leisten, wobei der Ratsvorsitz das österreichische Modell „Gemeinsam.Sicher“ in die Diskussion einbringen will.

[34] Aus dem aktuellen Förderprogramm „Horizon 2020“ sind bisher 871 Mio. Euro an europäischen Forschungsmitteln nach Österreich geflossen; Horizon 2020. Europäische Erfolgsstory, Austria Innovativ 3-18, S. 38; vgl. auch Krichmayr, K. EU-Rat verhandelt „ehrgeizigstes“ Förderprogramm, Der Standard vom 18. Juli 2018, S. 13.100

[35] COM(2017) 713 final, vom 29. November 2017.

[36] Dazu hat die Kommission die Aufstockung des Budgets des „Europäischen Solidaritätskorps“ um 1,26 Mrd. Euro vorgeschlagen; https://ec.europa.eu/germany/news/solidaritaetskorps20180611_de

[37] Vgl. Karas, O. Österreich in der EU: Motor oder Bremsklotz?, Europäische Rundschau 2018/2, S. 21.

[38] Woollard, C. Österreich: Wenn aus guten Ländern böse werden, Der Standard vom 14./15. Juli 2018, S. 42.

[39] Seifert, T. Rede vor einem fast leeren Plenarsaal, Wiener Zeitung vom 4. Juli 2018, S. 5.

[40] Ein schönes Beispiel dafür lieferte der Umstand, dass sich zB BK Kurz beharrlich weigerte, die „unflätigen“ (Originalton Bundespräsident Alexander Van der Bellen) und absolut kontraproduktiven Anschuldigungen Harald Vilimsky’s gegen Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wegen dessen Trunksucht, zu kommentieren bzw. zurückzuweisen.

[41] Vgl. Koller, A. Was von den österreichischen Präsidentschaften blieb, Salzburger Nachrichten vom 30. Juni 2018, S. 3.

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