Samstag, 23. November 2024
Startseite / Allgemein / Könnte Teilnahme der Briten an EU-Wahlen zum Exit vom Brexit führen?

Könnte Teilnahme der Briten an EU-Wahlen zum Exit vom Brexit führen?

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Das Spiel mit dem Brexit bekommt immer neue Varianten.

Die Uhr tickt. Der Brexit-Chefverhandler der EU, Michel Barnier, führt daher derzeit eine Reihe von Gesprächen mit führenden EU-Politikern in Bezug auf die noch verbleibenden 25 Tage bis zur Scheidung des Inselreichs von seinem angestammten Kontinent. Wenngleich das Motto gilt, die Hoffnung stirbt zuletzt, beginnt man sich nicht nur auf einen harten Brexit, also eine Scheidung im Unfrieden sondern auch Vorbereitungen für ein Aufschieben des Austrittsdatums zu treffen. Dass es der britischen Premierministerin noch rechtzeitig gelingt, das Brexit-Abkommen vom Parlament abgesegnet zu erhalten, gilt als eher unwahrscheinlich. Zumal auch May selbst, mittlerweile offen für ein Aufschieben des Austrittsdatums ist.

Neue Spielvariante für den Brexit

Seit dem Treffen von Barnier mit Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz und Europaminister Gernot Blümel Ende letzter Woche in Wien, kursiert eine neue Spielvariante. Ausgelöst hat dies ein Statement von Kurz. Meinte er doch, dass in Hinblick auf die bevorstehenden EU-Wahlen der Brexit zuvor erfolgen müsste, andernfalls wäre es zwingend, dass die Briten doch noch einmal an den Europawahlen teilnehmen. In diesem Falle, so gibt es mittlerweile ernsthafte Stimmen, die meinen, dass damit eine neue Ausgangslage in der gesamten Diskussion geschaffen werden könnte.

Öffentliche Meinung auf Pro-EU-Kurs

Faktum ist, dass die Zerrissenheit des britischen Parlaments nicht mit der Stimmung in der britischen Öffentlichkeit übereinstimmt. Im House of Commons mit seinen 650 Parlamentariern gibt es derzeit für nichts eine Mehrheit. Weder für den Brexit, noch für den No-Brexit, nicht für eine Frei-Handelszone und auch nicht für ein neues Referendum. Ganz anders sieht es in den Umfragen aus. Unter der Bevölkerung sind überraschend klar 55 Prozent für den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU. Und von daher könnte die mehr oder weniger zwangsweise Teilnahme der Briten an den EU-Wahlen gewissermaßen zu einem Votum für die Absage des Brexit und einem Bekenntnis zur EU-Mitgliedschaft werden.

Warum kein EWR-Beitritt?

Diese Perspektive ist auch ein Grund, warum bereits einige britische Abgeordnete gegen ein Hinausschieben des Austrittsdatums wettern. Weil sie nicht ganz unbegründet annehmen, dass man auch in den dann noch verbleibenden wenigen Wochen (wie schon in den vergangenen Monaten) zu keiner mehrheitlich tragfähigen Lösung findet. Und so könnte man in letzter Konsequenz, um sich nicht alle Türen zuzuschlagen, noch schnell an den EU-Wahlen, die vom 23. bis 26. Mai stattfinden, teilnehmen. Damit würde man jene Zeit gewinnen, die dann vielleicht doch zu einer einvernehmlichen Lösung führt. Dabei stellt sich sehr wohl auch die Frage, warum nicht der Wechsel von der EU hinüber zum EWR, also dem Europäischen Wirtschaftsraum, bisher so gar nicht zur Diskussion kam.

Brüssel zeigt sich offen

In Brüssel klingen mittlerweile die Worte „wir hoffen immer noch, dass ein geordneter Austritt zustande kommt“, schon nicht mehr so bestimmt. Geradezu einladend lautet daher das Angebot an London: „Sollte Großbritannien für einen geordneten Brexit mehr Zeit brauchen, so sind wir für eine Fristverlängerung offen“. Um aber nicht wie bisher vergeblich auf eine klare Meinungsäußerung aus London zu warten, werden zumindest klare Rahmenbedingungen gefordert. Soll heißen, dass für eine Verlängerung, für ein Hinausschieben des Austrittsdatums die Ziele der Briten jedoch vorab klar definiert werden müsste. Wenngleich es dazu vom zuständigen Kommissar Barnier immer wieder heißt, dass das „Paket“ nicht mehr aufgeschnürt wird, so ist auch da sicher nicht das letzte Wort gesprochen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

  Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten. Kommentar …