Freitag, 27. Dezember 2024
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Wirtschaftliche Kooperation zwischen lateinamerikanischen und europäischen Integrationszonen

Bild © European Union, 2019, EC – Audiovisual Service

Die Freihandelsabkommen MERCOSUR-EU und MERCOSUR-EFTA

Der vor kurzem erfolgte Abschluss der Handelsverhandlungen über die Errichtung einer Freihandelszone zwischen dem MERCOSUR und der Europäischen Union (EU) wurde in Europa zwar mit Interesse zur Kenntnis genommen, zugleich aber auch – vor allem wegen deren befürchteten Auswirkungen auf die Brandrodungen im tropischen Regenwald des Amazonas-Beckens und der „Überschwemmung“ der europäischen Märkte mit lateinamerikanischen Agrarprodukten – von Teilen der organisierten Zivilgesellschaft heftig kritisiert, sodass ein definitiver Abschluss dieser Freihandelszone im Zuge der notwendigen Ratifikationsverfahren als gefährdet erscheint.

Im Gegensatz dazu wurde aber dem beinahe gleichzeitig ausverhandelten Freihandelsabkommen zwischen dem MERCOSUR und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) kaum Beachtung geschenkt, wenngleich auch dieses aus denselben Gründen kritisiert werden könnte. Offensichtlich wurde dieses Problem ob seiner Größe in diesem Zusammenhang aber als „quantité négligeable“ angesehen und daher auch nicht weiter kommentiert.

Aus diesem Grunde soll nachstehend eine kurze Gegenüberstellung beider Freihandelsabkommen vorgenommen werden, um deren tatsächlicher Bedeutung gerecht zu werden. In Wirklichkeit handelt es sich dabei aber um mehr als bloße Freihandelsabkommen, die an sich nur den Warenverkehr liberalisieren, sondern es sind eher Wirtschaftsintegrationsinstrumente, die sich mit der Regulierung bzw. Abschaffung einer Reihe weiterer Handelsbeschränkungen beschäftigen.[1]

Für das Freihandelsabkommen MERCOSUR-EU liegen bereits eine Reihe einschlägiger Kommentare vor, während zum Abkommen MERCOSUR-EFTA im Moment lediglich einige wenige Hinweise existieren. Dementsprechend werden zum einen in Bezug auf das Freihandelsabkommen MERCOSUR-EU bisher wenig berücksichtigte Charakteristika des MERCOSUR dargestellt, hinsichtlich des Abkommen MERCOSUR-EFTA zum anderen aber eine Reihe von Punkten aufgegriffen, die in der gegenwärtigen Debatte bisher vernachlässigt worden sind.

Vor allem soll diese Gegenüberstellung aber dazu dienen, die mannigfachen Missverständnisse und Fehleinschätzungen der beiden Handelsabkommen MERCOSUR-EU und MERCOSUR-EFTA zu korrigieren und damit zu einer sachlichen Debatte Anlass zu geben. Es wäre schade, wenn diese beiden ambitioniert konzipierten Abkommen aufgrund von Fehleinschätzungen zu Fall gebracht würden.

I. Der MERCOSUR als politisch und wirtschaftlich dominantes Integrationsgebilde in Lateinamerika

Beinahe gleichzeitig mit Europa beginnt auch in Lateinamerika die Ausbildung regionaler Präferenzzonen, wobei sich interessanterweise die lateinamerikanische Integration konzeptuell nicht am Modell der europäischen Freihandelszonen und Zollunionen orientierte, sondern einen eigenständigen Weg einschlug.[2] So wurde, gleichzeitig mit der EFTA, bereits im Jahre 1960 sowohl die „Lateinamerikanische Freihandelsassoziation“ (ALALC/LAFTA), als auch der „Zentralamerikanische Gemeinsame Markt“ (MCCA/CACM) gegründet, denen in der Folge eine Reihe weiterer regionaler sowie subregionaler[3] Präferenzzonen folgten,[4] von denen der MERCOSUR zweifellos als die dominanteste angesehen werden kann.[5]

Der MERCOSUR (Mercado Común del Sur, Gemeinsamer Markt des Südens) wurde am 26. März 1991 durch den Vertrag von Asunción zwischen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, mit Sitz in Montevideo, gegründet. Zug um Zug assoziierten sich in der Folge eine Reihe von Staaten an den MERCOSUR, nämlich Chile (1996), Bolivien (1997), Peru (2003), Kolumbien (2004), Ecuador (2004), Guyana (2015) und Surinam (2015). Die institutionelle Struktur des MERCOSUR wurde durch das „Protocolo de Ouro Preto“ vom 17. Dezember 1994 komplettiert und näher ausgestaltet.

Politisch versucht der intergouvernemental ausgestaltete MERCOSUR die demokratischen Prozesse in seinen Mitgliedstaaten zu stärken, um damit Rückfälle in frühere autokratische und diktatorische Regime zu verhindern. Zu diesem Zweck unterzeichneten die Präsidenten der vier Mitgliedstaaten eine Reihe von Deklarationen über die Verpflichtung zur Demokratie, und zwar am 26./27. Juni 1992 in Las Leñas/Argentinien und am 25. Juni 1996 in San Luis/Argentinien, wobei sich letzterer die beiden assoziierten Staaten Bolivien und Chile anschlossen. Dabei wurde auch das Instrument eines „Politischen Dialogs“[6] eingeführt, dem dieselbe Funktion wie dem „Vor Artikel 7 EUV-Verfahren“[7] in der EU – ein „Verfahren zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips“ – zukommt, das bereits gegen Polen (2017) und Ungarn (2018) im Vorfeld drohender Gefährdungen der Rechtsstaatlichkeit ansatzweise zum Einsatz gekommen ist.[8]

Auf der Basis dieser präsidentiellen Deklarationen kam es in der Folge am 24. Juli 1998 zur Unterzeichnung des „Protokolls von Ushuaia über die Verpflichtung zur Demokratie im MERCOSUR, in Bolivien und Chile“ („cláusula democrática“) (Protokoll von Ushuaia I), das gem. seinem Art. 8 einen integrierenden Bestandteil des Vertrags von Asunción (1991) darstellt und in dem sich die Mitgliedstaaten des MERCOSUR zur Wahrung der Demokratie verpflichten. Am 20. Dezember 2011 wurden durch das „Protokoll von Ushuaia II“ die Sanktionen bei einem Bruch der „cláusula democrática“ wesentlich verschärft und den unbotmäßigen Staaten auch eine Suspendierung ihrer Mitgliedschaftsrechte bzw. sogar der Ausschluss aus dem MERCOSUR angedroht.[9]

Erstere Sanktion wurde zunächst 1999 und danach 2012 gegen Paraguay angewendet, am 13. Juli 2013 aber wieder aufgehoben. Was Venezuela betraf, so unterzeichnete es zwar am 4. Juli 2006 den Beitrittsvertrag zum MERCOSUR, ratifizierte diesen aber erst sechs Jahre später, nämlich am 31. Juli 2012. Am 5. August 2017 wurden – aufgrund zwischenzeitlich eingetretener innen- und außenpolitischer Probleme unter Präsident Nicolas Maduro[10] – die Mitgliedschaftsrechte von Venezuela auf unbestimmte Zeit suspendiert.[11] Am 2. Dezember 2016 kam es dann zum Ausschluss Venezuelas aus dem MERCOSUR, was von diesem als Staatsstreich („golpe de Estado“) bezeichnet wurde.

Wie ernst die MERCOSUR-Staaten dieses „Demokratie-Gebot“ nahmen, geht sehr anschaulich aus dem Umstand hervor, dass sie es sogar gegen Drittstaaten zum Einsatz brachten, und zwar ausgerechnet gegen Österreich. Da dieser Umstand in der österreichischen Öffentlichkeit nahezu völlig unbemerkt geblieben ist, soll auf ihn nachstehend kurz verwiesen werden.[12] Als Reaktion auf die „Sanktionen der Vierzehn“ gegen Österreich[13], die wegen der Regierungsbeteiligung der FPÖ am 4. Februar 2000 von 14 EU-Mitgliedstaaten gegen Österreich verhängt wurden,[14]  berief der argentinische Staatspräsident Fernando de la Rúa[15] den argentinischen Botschafter in Wien, Juan Carlos Kreckler, am 17. Februar 2000 zur Berichterstattung nach Buenos Aires ein. Darüber hinaus kam es auch zur Zurückstufung der diplomatischen Beziehungen mit Österreich auf ein strikt „technisches Niveau“, dh auf gewöhnliche, technische Arbeitsbeziehungen unterhalb der diplomatisch-politischen Ebene, was vom argentinischen Außenminister Adalberto Rodríguez Giavarini  am 11. Februar 2000 in einem formellen Kommuniqué verlautbart wurde[16]. Präsident De la Rúa verschob am 11. Februar 2000 auch den Zeitpunkt der Überreichung der Beglaubigungsurkunde durch den neuernannten österreichischen Botschafter in Argentinien, Yury Standenat[17], und ließ verlauten, dass es nicht so bald zur Wiederbesetzung des Postens des argentinischen Botschafters in Wien kommen werde[18].

Diese Vorgänge veranlassten die renommierte Neue Zürcher Zeitung (NZZ) zu der Feststellung: „So aber hat Argentinien mit diesem Handstreich nicht nur die Reaktion der Europäer, sondern auch die der Vereinigten Staaten auf das „Phänomen Haider“ übertrumpft und steht in der Schärfe seiner Sanktionen gegen Österreich nur gerade hinter jenen Israels zurück“.[19] Dass Österreich eine solche demokratiepolitische Abmahnung ausgerechnet von einem Mitgliedstaat des MERCOSUR entgegennehmen musste, ist mehr als außergewöhnlich, wurde aber nicht weiter publik und von der damaligen Bundesregierung unter BK Wolfgang Schüssel einfach totgeschwiegen.

Wirtschaftlich strebt der MERCOSUR gem. dem Art. 1 des Vertrages von Asunción als Endziel die Schaffung eines „Gemeinsamen Marktes“ (Mercado Común) bis zum 31. Dezember 1994 an, konnte aber bis heute nicht einmal die Integrationsstufe einer geschlossenen Zollunion iSv Art. XXIV Abs. 8 lit. a) GATT erreichen und stellt nach wie vor bloß eine Freihandelszone iSv Art. XXIV Abs. 8 lit. b) GATT dar. Mit seinen 260 Mio Konsumenten ist der MERCOSUR aber die weitaus größte Freihandelszone in Lateinamerika und mit seinem jährlichen BIP von 2,2 Billionen Euro auch weltweit der fünftgrößte Wirtschaftsraum außerhalb der EU.

Während sich die Beziehungen zu den USA, vor allem im Hinblick auf die Ausgestaltung einer beide Amerikas umfassenden gesamtamerikanischen Freihandelszone ALCA/FTAA (Área de Libre Comercio de las Américas/Free Trade Area of the Americas) mit 34 nord- und südamerikanischen sowie karibischen Staaten (ohne Kuba)[20] zusehends verschlechterten, kamen sich der MERCOSUR und die Europäische Gemeinschaft (EG) wirtschaftspolitisch immer näher, was Mitte Dezember 1995 auch zur Unterzeichnung eines Rahmenabkommens mit der EG geführt hat.

Vom Interregionalen Rahmenabkommen EG-MERCOSUR (1995) zum Handelsabkommen EU-MERCOSUR als Teil des Assoziationsabkommens (2019)

Die Basis für die Beziehungen der EG bzw der späteren EU mit dem MERCOSUR legte das Interregionale Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Mercado Común del Sur und seinen Teilnehmerstaaten andererseits vom 15. Dezember 1995,[21] das mit 1. Juli 1999 in Kraft trat.[22] Ziel dieses Rahmenabkommens war es – neben den bereits von der EG mit Brasilien, Paraguay, Uruguay und Argentinien abgeschlossenen bilateralen Abkommen – die bestehenden Beziehungen zwischen der EG und dem MERCOSUR zu stärken, um eine interregionale Assoziation vorzubereiten (Art. 2 Abs. 1).

Inhaltlich deckte das Abkommen Handels- und Wirtschaftsfragen sowie die Zusammenarbeit in anderen Bereichen von beiderseitigem Interesse ab. Ebenso wurde ein regelmäßiger politischer Dialog und eine Intensivierung der diplomatischen Beziehungen vereinbart. Auf der Basis dieses Rahmenabkommens verhandelte die EU seit 1999 – dh seit zwanzig Jahren (!) – allerdings mit zeitweiligen Unterbrechungen, mit den Mitgliedstaaten des MERCOSUR ein Abkommen zur Errichtung einer Freihandelszone, das neben seinem Handelsteil auch einen politisch/kooperativen Teil enthalten sollte.

Im Handelsteil ging es um die Verbesserung des gegenseitigen Marktzuganges für Waren, Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen, Regelung sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen, Schutz geistigen Eigentums, nachhaltige Entwicklung etc, wobei der Investitionsschutz im Verhandlungsmandat aus dem Jahr 1999 deswegen nicht enthalten war, da die Zuständigkeit der EU für den Bereich ausländischer Direktinvestitionen ja erst durch den Vertrag von Lissabon (2007) in Art. 207 Abs. 1 AEUV verankert wurde.

Was den politisch/kooperativen Teil betraf, so ging es dabei um die Einrichtung eines politischen Dialogs sowie die Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen, wie zB digitale Wirtschaft, Forschung und Bildung, unternehmerische und soziale Verantwortung, aber auch um Migration, Menschenrechte, einschließlich der Rechte indigener Völker, Umweltschutz, Schutz des tropischen Regenwaldes, Meeres- und Fischereipolitik, Bekämpfung des Terrorismus, Geldwäsche,  Cyberkriminalität etc.

Am 28. Juni 2019 konnte schließlich eine politische Einigung über den Abkommenstext („agreement in principle“) zwischen der EU und den MERCOSUR-Ländern erzielt werden. Auf der Basis dieser Vereinbarung werden die Vertragsparteien nun den Text einer juristischen Überprüfung („legal scrubbing“) unterziehen, um dann den endgültigen Wortlaut der Übereinkunft zu erstellen. Danach wird der Text in alle 24 Amtssprachen der EU übersetzt und – als sog. „gemischtes Abkommen“ – den Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Parlament gem. Art. 218 Abs. 6 lit. a) i) AEUV zur Genehmigung als Assoziationsabkommen (Art. 217 AEUV) vorgelegt.

Handelsverflechtungen MERCOSUR-EU

Der vom MERCOSUR und der EU gebildete Präferenzraum ist mit seinen insgesamt 780 Mio Verbrauchern zur Zeit die weltweit größte Freihandelszone. Formell wurde diese allerdings bereits wenige Wochen nach ihrer Ausarbeitung durch das “African Continental Free Trade Agreement“ (AfCFTA) „enttrohnt“, das eine Freihandelszone für über eine Milliarde Afrikaner errichten will. 54 der 55 Länder Afrikas – lediglich Eritrea nimmt daran nicht teil – beteiligen sich an diesem Präferenzgebilde, in dem 90% der Zölle im intrazonalen Warenverkehr beseitigt werden sollen. Da aber der innerafrikanische Handel nur 16% des gesamten afrikanischen Außenhandels beträgt, werden sich die Integrationsgewinne in Grenzen halten, obwohl Schätzungen belegen, dass AfCFTA den intrazonalen Handel in nur drei oder vier Jahren um 50% erhöhen wird.[23]

Der derzeitige bilaterale Handel der EU mit dem MERCOSUR beläuft sich auf 88 Mrd Euro pro Jahr für Waren und 34 Mrd Euro für Dienstleistungen. Die EU exportiert nach dem MERCOSUR Waren im Wert von 45 Mrd Euro pro Jahr und importiert MERCOSUR-Produkte im Wert von nahezu 43 Mrd Euro. An Dienstleistungen exportiert die EU mehr als doppelt so viel, als sie importiert, nämlich 23 Mrd Euro an Dienstleistungen, die EU-Unternehmen für Kunden im MERCOSUR erbringen, gegenüber 11 Mrd Euro an Dienstleistungen, die von MERCOSUR-Unternehmen für EU-Kunden erbracht werden. Der MERCOSUR beherbergt 60.500 EU-Unternehmen und ist auch Ziel für Investitionen von in der EU domestizierten Unternehmen in Höhe von 381 Mrd Euro. Umgekehrt betragen die Investitionen des MERCOSUR in der EU im Jahr 2017 52 Mrd. Euro.[24] Für den MERCOSUR ist die EU bereits heute der wichtigste Handels- und Investmentpartner. Die Erlöse aus den Exporten der EU-Mitgliedstaaten in den MERCOSUR sichern in der EU insgesamt 855.000 Arbeitsplätze.[25]

Für Deutschland ist der MERCOSUR zehntgrößter Handelspartner außerhalb der EU. Über 12.500 deutsche Unternehmen exportieren ihre Produkte in die vier Mitgliedstaaten des MERCOSUR, über 70 % davon sind kleine und mittlere Betriebe (KMU), wodurch 244.000 Arbeitsplätze gesichert werden. Der Wert der deutschen Exporte in die vier MERCOSUR-Mitgliedstaaten belief sich 2018 auf 15,4 Mrd. Euro.[26]

Was Österreich betrifft, so ist der MERCOSUR der 13.-größte Handelspartner außerhalb der EU. Der Wert der österreichischen Importe aus dem MERCOSUR beträgt 512 Mio. Euro, der Wert der Exporte in den MERCOSUR beläuft sich auf 1 Mrd. (2018). Was hingegen die Beteiligung von Unternehmen am Warenhandel betrifft, so exportieren 1.110 österreichische Unternehmen in die Mitgliedstaaten des MERCOSUR, von denen 67% kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind.[27] Diese MERCOSUR-Exporte österreichischer KMUs sichern insgesamt 32.000 Arbeitsplätze in Österreich. Rund 250 brasilianische Firmen stehen ganz oder zumindest teilweise im Eigentum österreichischer Unternehmen. Eigene Niederlassungen haben rund 30 österreichische Firmen in Argentinien, zwei in Paraguay, und vier in Uruguay.[28]     

Liberalisierungseffekte der Freihandelszone MERCOSUR-EU

Die MERCOSUR-Staaten erheben derzeit auf Produkte aus der EU hohe, fast prohibitive, Zölle, wie zB auf Autos in der Höhe von 35%, auf Autoteile von 14 bis 18%, auf Maschinen zwischen 14 und 20%, auf Chemikalien bis zu 18%, auf Arzneimittel bis zu 14%, auf Kleidung und Schuhe 35% und auf gewirkte Stoffe 26%. Im Agrar- und Lebensmittelbereich betragen die Zölle der MERCOSUR-Staaten derzeit unter anderem 20% auf Schokolade und Süßwaren aus der EU, 27% auf Wein, auf Spirituosen 20 bis 35%, auf Champagner 20 bis 35%, auf Erfrischungsgetränke 20 bis 35% und 28% auf Milch und -erzeugnisse.

Künftig sollen die Zölle für 91% der EU-Waren und für 92% der MERCOSUR-Einfuhren in die EU schrittweise beseitigt werden. Damit würden Zölle im Wert von über 4 Mrd. Euro pro Jahr wegfallen.[29] Mit dieser Liberalisierungsquote von über 90% erfüllt das Freihandelsabkommen MERCOSUR-EU problemlos das Erfordernis der Liberalisierung für „annähernd den gesamten intrazonalen Handel“ iSv Art. XXIV Abs. 8 lit. b) GATT und stellt somit eine Freihandelszone dar, die von der Meistbegünstigungsverpflichtung des Art. I GATT ex lege befreit ist.

Neben den Zollsenkungen ist aber als weiteres Liberalisierungselement die Vereinfachung der Zoll- und Konformitätsverfahren hinsichtlich technischer Vorschriften und Normen zu erwähnen. Dazu kommen Erleichterungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch EU-Unternehmen sowie auch für die gewerbliche Niederlassung derselben. Ebenso wird EU-Unternehmen ermöglicht, sich – gleichberechtigt mit MERCOSUR-Unternehmen – an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, was deswegen besonders wichtig ist, da die MERCOSUR-Staaten ja keine Vertragspartner des „Multilateralen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen“ (GPA) (1994) sind.

Zusätzlich dazu verpflichten sich die MERCOSUR-Staaten, den Markenschutz und die Ursprungsbezeichnungen sowie geographische Angaben, wie zB Parmaschinken, Tiroler Speck, Münchner Bier uam, von 357 hochwertigen europäischen Lebensmittel anzuerkennen und diese Produkte vor Fälschungen zu schützen. Noch nie wurden in einem Handelsabkommen so viele geographische Ursprungsbezeichnungen von Produkten erfasst und geschützt.

Zur Unterstützung vor allem von KMUs wurde durch das Freihandelsabkommen MERCOSUR-EU eine eigene Online-Plattform eingerichtet, auf der Informationen über Marktanforderungen und Zollvergünstigungen einfach zu finden sind.[30]

Wahrung der strengen EU-Standards für Lebensmittelsicherheit und Beitrag zu nachhaltiger Produktion

Für den Handel mit Lebensmitteln gelten im Freihandelsabkommen MERCOSUR-EU dieselben strengen Lebensmittelsicherheitsstandards, wie unter den EU-Mitgliedstaaten selbst, ebenso wie auch das sog. Vorsorgeprinzip, gemäß dessen es den Vertragspartnern zusteht, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu ergreifen.

Was die Einhaltung der Zielsetzung betrifft, dass nämlich der Handel nicht auf Kosten der Umwelt oder der Arbeitsbedingungen stattfinden, sondern vielmehr die nachhaltige Entwicklung fördern soll, so verpflichten sich die EU und der MERCOSUR dazu, vor allem das Pariser Klimaschutzübereinkommen (2015) effektiv umzusetzen, wozu unter anderem auch die Bekämpfung der Entwaldung gehört. Diesbezüglich hat Brasilien zugesagt, die illegale Abholzung des brasilianischen Regenwaldes zu stoppen und bis 2030 eine Fläche von 12 Mio. Hektar wieder aufzuforsten. Des Weiteren verpflichtete sich Brasilien dazu, seine Netto-Treibhausgasemissionen bis 2025 – gegenüber dem Stand von 2005 – um 37% zu verringern. Demgegenüber steht die Zusage der EU, ihre eigenen Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40% zu senken.[31]

Widerstände erinnern an CETA und TTIP

Bedauerlicherweise werden die wirtschaftspolitischen Vorteile einer zukünftigen Freihandelszone MERCOSUR-EU nicht entsprechend gewürdigt, sondern es überwiegt, wie bereits erwähnt, die Kritik an dieser, die sich vor allem auf deren negativen Einfluss auf die Umwelt im Amazonas-Becken sowie die Furcht vor einer „Überschwemmung“ der europäischen Märkte mit brasilianischem „Billigfleisch“, Soja, Zucker, Reis und Honig bezieht.

Der für Agrarangelegenheiten zuständige Kommissar, Phil Hogan, erkannte dieses Problem und kündigte nicht nur eine finanzielle Unterstützung der Landwirte in der EU an, sondern setzte vor allem auf ein ausgeklügeltes System von Import-Quoten. Diesbezüglich dürfen die MERCOSUR-Staaten künftig 99.000 t Rindfleisch pro Jahr zu einem Zoll von 7,5% in die EU ausführen. Aktuell liegt der Zoll für Rindfleisch bei 40 bis 45%. Die Rindfleischimportquote von 99.000 t entspricht dabei gerade einmal 1,25% des Rindfleischkonsums in Europa. Hinzu kommt, dass auch 180.000 t Geflügel zollfrei in die EU importiert werden dürfen.[32]

Die aktuelle Negativ-Kampagne erinnert frappant an den zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP), von denen ersteres allerdings inzwischen ratifiziert wurde. So wichtig eine kritische Würdigung eines zukünftigen Handelsabkommens zwischen den größten Märkten Europas und Lateinamerikas auch ist, so darf dabei nicht allein auf den negativen Effekt der Freihandelszone MERCOSUR-EU auf die Brandrodungen des tropischen Regenwaldes im Amazonas-Becken und seinen benachbarten Gebieten abgestellt, sondern es müssen auch die positiven Effekte derselben entsprechend berücksichtigt und „gegengerechnet“ werden.[33]

II. Freihandelsabkommen MERCOSUR-EFTA

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit verhandelten neben der EU aber auch die vier Mitgliedstaaten der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ein Freihandelsabkommen mit den vier Mitgliedstaaten der südamerikanischen Integrationszone des MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay). Der Grund dafür, dass neben der EU auch die EFTA mit dem MERCOSUR ein regionales Präferenzabkommen anstrebte, war einfach der, dass mit einem Inkrafttreten des seit über 20 Jahren verhandelten Freihandelsabkommens EU-MERCOSUR die Unternehmen der EFTA-Mitgliedstaaten auf den Märkten der MERCOSUR-Staaten gegenüber den konkurrierenden Unternehmen aus der EU wirtschaftlich ins Hintertreffen gerieten, da diese ja über das Freihandelsabkommen MERCOSUR-EU dort eine Präferenzbehandlung genießen würden.

Wenngleich die konkreten Verhandlungen des MERCOSUR mit der EU bzw. mit den Mitgliedstaaten der EFTA zu verschiedenen Zeiten aufgenommen wurden und auch durchaus unterschiedlich verliefen, kamen beide beinahe gleichzeitig im Sommer 2019 zu einem positiven Abschluss. Nachdem das Freihandelsabkommen MERCOSUR-EU vorstehend bereits exemplarisch dargestellt werden konnte, soll nachstehend näher auf das Freihandelsabkommen MERCOSUR-EFTA und seine wirtschaftspolitischen Auswirkungen eingegangen werden.

Der Beginn und die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen der EFTA und dem MERCOSUR

Nachdem Ende Juni 1999 die Verhandlungen zwischen dem MERCOSUR und der EU über ein regionales Präferenzabkommen konkret begonnen hatten, sahen sich die Mitgliedstaaten der EFTA, wie vorstehend bereits erwähnt, ebenfalls genötigt, mit den vier Mitgliedstaaten des MERCOSUR diesbezüglich in Kontakt zu treten. Dementsprechend unterzeichneten sie am 12. bzw. 15. Dezember 2000 eine „Gemeinsame Erklärung über gegenseitige Kooperation im Bereich von Handel und Investitionen (samt Aktionsplan),[34] mittels derer sich die beiden Parteien verpflichteten, gemäß dem anliegenden Aktionsplan besondere Präferenzbeziehungen zur gegenseitigen Förderung von Handel und Investitionen auszuarbeiten, wozu sie auf der institutionellen Ebene auch ein „Gemeinsames Komitee“ einsetzten.

Da man sich dabei aber sinnvoller Weise mit den im Rahmen der Verhandlungen zwischen dem MERCOSUR und der EU – die allerdings zehn Jahre lang unterbrochen waren – erzielten Ergebnissen abstimmen wollte, kam es erst im März 2015 dazu, dass ein „exploratory dialogue“ bezüglich der zukünftigen Ausgestaltung der gegenseitigen Handelsbeziehungen gestartet wurde, der im Jänner 2017 im Rahmen des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos abgeschlossen werden konnte. Im Rahmen dieses WEF unterzeichnete der schweizerische Bundesrat Johann Schneider-Ammann, als Vertreter der EFTA-Staaten, eine gemeinsame Erklärung, die als definitiver Startschuss für die konkreten Verhandlungen zwischen den EFTA- und den MERCOSUR-Staaten angesehen werden kann. Als besonders förderlich dafür erwiesen sich die gleichzeitigen Machtwechsel in Argentinien und Brasilien, da sowohl Cristina Fernández de Kirchner, die in Argentinien von Mauricio Macri abgelöst wurde, als auch Dilma Rousseff, die in Brasilien ihres Amtes enthoben und von Michel Temer bzw. Michelle Bachelet ersetzt wurde, als ausgesprochene Gegnerinnen von Freihandelsabkommen gegolten hatten.[35]

Auf diese erste Kontaktnahme folgten dann konkrete Handelsverhandlungen, deren erste Runde im Juni 2017 in Buenos Aires stattfand. Im Juli 2018 tauschten die Vertragsparteien ihre Offerten hinsichtlich der Erleichterung des jeweiligen Marktzuganges aus und konnten in der Folge ihre Verhandlungen zwischen dem 11. und 14. Juni 2019 in Genf erfolgreich abschließen. In dieser 9. Verhandlungsrunde, die vom Argentinier Victorio Carpintieri,[36] für die Mitgliedstaaten des MERCOSUR, und dem Norweger Jan Farberg,[37] für die EFTA-Gruppe, geleitet wurde, wurden die letzten noch offenen Fragen im Bereich des Warenverkehrs, der Dienstleistungen, der Investitionen, des geistigen Eigentums, der öffentlichen Aufträge, des Wettbewerbs, der nachhaltigen Entwicklung sowie der Streitbeilegung geklärt, sodass die beiden Delegationen zur Überzeugung kamen, dass der definitive Abschluss des Abkommens in Kürze bevorstehe.[38] Im weiteren Verlauf der Verhandlungen einigten sich die Mitgliedstaaten des MERCOSUR und die der EFTA dann auch bereits am 23. August 2019 in Buenos Aires auf den definitiven Text eines umfassenden Freihandelsabkommens.[39]

Dabei standen die EFTA-Staaten, vor allem aber die Schweiz, unter Zugzwang, hatten die MERCOSUR-Staaten mit der EU, wie vorstehend erwähnt, doch bereits am 28. Juni 2019 ein ähnliches Freihandelsabkommen unterzeichnen können. Ganz in diesem Sinne äußerte sich auch Stefan Brupbacher, Direktor des Verbandes der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem), der in diesem Zusammenhang ausführte: „Wir hätten uns gewünscht, dass die Schweiz noch vor der EU ein Abkommen (mit dem MERCOSUR) abschliesst“.[40]

Größe und Beschaffenheit des EFTA-MERCOSUR – Marktes

Der Umfang des gesamten Handels zwischen der EFTA und dem MERCOSUR betrug 2018 ca. 7 Mrd. €. Der Warenhandel im Umfang von 5,8 Mrd. € setzt sich dabei aus den EFTA-Exporten in Höhe von 3,7 Mrd. € und den MERCOSUR-Importen von 2,1 Mrd. € zusammen. Im EFTA-MERCOSUR – Markt stehen sich dabei aber zwei ungleiche Partner gegenüber. Die vier Mitgliedstaaten der EFTA verfügen über 13,6 Mio. Einwohner und ein BIP von 1,2 Billionen $ insgesamt, bzw. 82.000 $ BIP/per capita. Die EFTA-Staaten sind weltweit der achtgrößte Investor und importieren Güter und Dienstleistungen im Wert von 529 Mrd. $. Im Dienstleistungshandel liegen die EFTA-Staaten weltweit an fünfter und im Warenhandel an neunter Stelle.

Im Gegensatz dazu, verfügen die vier MERCOSUR-Staaten über mehr als 260 Mio. Einwohner und ein BIP von ca. 2,4 Billionen $, was rund 75% des gesamten BIP Lateinamerikas entspricht. Der MERCOSUR ist damit der fünftgrößte Wirtschaftsraum außerhalb der EU. Was den Außenhandel betrifft, so beträgt der Wert der Exporte des MERCOSUR ca. 200 Mrd. $, und der der Importe etwa 130 Mrd. $.

Liberalisierungspotential der Freihandelszone MERCOSUR-EFTA

Was den Warenhandel betrifft, so wären mehr als 98% der MERCOSUR-Exporte durch die vorgesehene Präferenzbehandlung begünstigt. Diese würde vor allem Rindfleisch, Geflügel, Wein, Mais, Honig, Kernobst, pflanzliche Öle und typische Regionalprodukte betreffen. Was wiederum die Industriegüter betrifft, so würden die EFTA-Staaten 100% davon unmittelbar liberalisieren, während das Liberalisierungsangebot der MERCOSUR-Staaten lediglich 91,6% beträgt und auf unterschiedliche „Liberalisierungs-Körbe“ aufgeteilt ist. Die MERCOSUR-Staaten verfügen in sensiblen Bereichen über lange Liberalisierungsfristen, die bis zu 15 Jahre betragen können. Mehr als 35% der aus der EFTA in den MERCOSUR importierten industriellen Produkte werden dabei in Etappen liberalisiert, wobei die Fristen in den einzelnen „Körben“ mehr als zehn Jahre dauern können.[41]

Für die EFTA-Staaten wäre das Freihandelsabkommen mit dem MERCOSUR aber deswegen von großer Bedeutung, da die beiden größten Mitgliedstaaten des MERCOSUR, nämlich Brasilien und Argentinien, ihre Industrien teilweise mit prohibitiv hohen Zöllen, abschotten, wozu noch enorme bürokratische Verzollungsverfahren hinzukommen. So betragen die Zölle auf den Import von EFTA-Industrieprodukten zB im Falle von Pharmazeutischen Produkten bis zu 14%, bei Maschinen von 14 bis 20%, bei chemischen Produkten bis zu 18%, bei Fischen bis zu 10%, bei Textilien  bis zu 35% und bei Autoteilen von 14 bis 18%.[42] Economiesuisse bezifferte in diesem Zusammenhang allein die Zolleinsparungen für die Schweiz auf über 180 Mio. Franken pro Jahr.

Wie vorstehend bereits erwähnt, drängen die MERCOSUR-Staaten im Gegenzug für ihre Zollsenkungen auf eine Ausweitung ihrer bisherigen Kontingente für Agrarprodukte. Orientiert man sich dabei an den Kontingenten des vorerwähnten Freihandelsabkommens MERCOSUR-EU, wären das im Falle von Rindfleisch jährlich zwischen 1.500 und 2.000 Tonnen aus den MERCOSUR-Staaten, eine Menge, die diese aber bereits heute allein in die Schweiz exportieren, sodass diesbezüglich an sich keine großen Einwände seitens der Agrarindustrie zu erwarten wären. Landwirtschaftskommissar Phil Hogan wies auch in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Märkte für landwirtschaftliche Produkte nur mit „sorgsam gemanagten Quoten“ geöffnet wurden.[43] Trotzdem wurde von Seiten der Agrarverbände bereits Widerstand angekündigt, ebenso wie auch seitens der organisierten Zivilgesellschaft hinsichtlich der aus deren Sicht auch durch das Freihandelsabkommen MERCOSUR-EFTA geradezu „induzierten“ Brandrodung des tropischen Regenwalds im Amazonas-Becken durch brasilianische Siedler und Großunternehmen.

Handel und nachhaltige Entwicklung

Bei all dieser Kritik wird geflissentlich übersehen, dass das MERCOSUR-EFTA – Abkommen ein eigenes Kapitel über „Handel und nachhaltige Entwicklung“ enthält, das zwar großteils auf den bisherigen einschlägigen EFTA-Standards, die in früheren Handelsabkommen verwendet wurden, fußt, aber zusätzliche Elemente, die bisher noch nicht zum Einsatz gekommen sind, enthält. So erkennen die Vertragsparteien an, dass die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie der Umweltschutz engstens zusammenspielen und damit auch interdependent sind. Dementsprechend enthält das MERCOSUR-EFTA – Abkommen ua die Verpflichtung zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder sowie zur Wiederaufforstung im Falle von Rodungen und Brandlegungen.

In einem eigenen Artikel über Handel und Klimawandel verpflichten sich die Vertragsparteien dazu, sowohl die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) (1992), als auch das Pariser Klimaschutz-Übereinkommen (2015), effektiv zu beachten und zu implementieren. Erstmals wurde auch ein spezieller Artikel über Handel und nachhaltige Landwirtschaft sowie auch über Ernährungssysteme in das Vertragswerk aufgenommen, in dem sich die Vertragsparteien verpflichten, in einen gegenseitigen Dialog einzutreten, um beiden Vorgaben entsprechend gerecht zu werden.

Institutionelle Bestimmungen und Streitbeilegung

An Institutionen ist im Freihandelsabkommen MERCOSUR-EFTA lediglich ein „Gemeinsamer Ausschuss“ vorgesehen, der aus je einem Vertreter der acht Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist und der für die ordnungsgemäße Verwaltung des Abkommens sowie dessen weitere Entwicklung verantwortlich ist. Der „Gemeinsame Ausschuss“ tritt normalerweise alle zwei Jahre zusammen und kann bei dieser Gelegenheit auch die Anhänge des Abkommens inhaltlich weiter ausgestalten.

Was die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten über die Auslegung und Anwendung des Abkommens betrifft, so enthält ein eigener Anhang desselben nicht nur die Einsetzung eines Schiedsgerichts, sondern zugleich auch dessen Verfahrensordnung, die durch den „Gemeinsamen Ausschuss“ noch weiter ausgestaltet werden kann. Sollte ein Streitfall nicht auf amikale Art im Rahmen des Konsultationsmechanismus beigelegt werden können, dann kann die klagende Partei die Einsetzung eines „Dreier-Schiedsgerichts“ zur Entscheidung über die anstehende Streitfrage beantragen. Das Schiedsverfahren ist öffentlich und der Schiedsspruch ist anschließend auch zu veröffentlichen. Während der gesamten Dauer des Konsultationsmechanismus oder des Schiedsverfahrens können die Streitparteien aber einvernehmlich auf die nicht-streitigen Verfahren der Vermittlung, der „Guten Dienste“ und der Mediation überwechseln, um damit unter Umständen eine freundschaftliche Lösung des Streitfalls herbeiführen zu können.

Offene Fragen und Kritikpunkte

An offenen Fragen im Rahmen des Freihandelsabkommens sei zunächst auf die Gewährleistung von Rechten des geistigen Eigentums, wie zB Patentschutz sowie Schutz von Geschäftsgeheimnissen, verwiesen, die für die innovativen Schweizer Betriebe von vitaler Bedeutung sind, in den MERCOSUR-Staaten aber keine vorrangige Priorität genießen. Ebenso wird von Nichtregierungsorganisationen (NROs/INGOs) kritisiert, dass im Abkommen keine Sanktionen für die Nichteinhaltung von Menschenrechten, Umwelt- und Sozialstandards enthalten sind, womit vor allem die seit 2017 in der Schweizer Verfassung – seit der Abstimmung für Ernährungssicherheit 2017 – verankerte Verpflichtung, dass Handelsverträge der Schweiz zur Nachhaltigkeit beitragen müssen, verletzt werde. Auf diesen Vorwurf entgegnete der Schweizer Wirtschaftsminister, Guy Parmelin, dass es im Freihandelsabkommen, wie vorstehend bereits erwähnt, ein eigenes Kapitel zur Nachhaltigkeit gebe, das sich auch auf die Bewirtschaftung von Wäldern beziehe, deren Einhaltung mit einem eigenen Monitoring überwacht werde, wobei Verstöße im Gemeinsamen Ausschuss diskutiert würden. Sanktionen zur Durchsetzung dieser Bestimmungen enthalte der Vertrag aber nicht. Der Schweizer Bauernverband wiederum kritisierte, „dass die EFTA-Staaten grössere Zugeständnisse an Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay machten, als die EU in ihrem Vertrag vom Juni“.[44]

Fazit

Obwohl die beiden Freihandelsabkommen MERCOSUR-EU und MERCOSUR-EFTA, die über viele Jahre hindurch[45] penibel verhandelt wurden, Ergebnisse gezeigt haben, die sich durchaus sehen lassen können,[46] werden sie von der aktuellen Klimadebatte völlig überschattet, wobei die EU- und EFTA-Mitgliedstaaten der beiden Abkommen gleichsam „kausal“ für die Brandrodungen im Amazonas-Regenwald verantwortlich gemacht werden.

Das brasilianische „Nationale Institut für Weltraumforschung“ (Inpe) gab in diesem Zusammenhang bekannt, dass es von Beginn des Jahres 2019 an bis zum 21. August desselben Jahres insgesamt 74.155 Waldbrände gezählt habe. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 84% und stellt den höchsten gemessenen Wert seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2013 dar.[47] Dabei wurden in den ersten acht Monaten dieses Jahres bereits 6.404 km2 Regenwald zerstört. Da im gleichen Zeitraum des Vorjahres lediglich 3.367 km2 zerstört wurden, entspricht dies einem Anstieg um 92%. Die Experten des INPE gehen davon aus, dass bis zum Jahresende 2019 insgesamt 10.000 km2 Regenwald Brandrodungen zum Opfer fallen werden.

Das Freihandelsabkommen MERCOSUR-EU aber pauschal für diese Brandstiftungen verantwortlich zu machen, geht an der Realität vorbei. Der wahre Grund für die zunehmenden Brandrodungen ist vielmehr der Umstand, dass die brasilianische Agrarlobby mehr landwirtschaftliche Nutzfläche fordert und Präsident Jair Bolsonaro, der dieser vor allem seinen Wahlsieg im Herbst 2018 zu verdanken hat, diese Forderung massiv unterstützt. Dabei lässt sich Bolsonaro von den Ermahnungen sowohl der G-20 in Osaka (Juni 2019), als auch der G-7 in Biarritz (August 2019) nicht beeindrucken und weist immer wieder darauf hin, dass allein Brasilien souverän über seine Naturschätze verfügen könne. Brasilien lasse sich einen „Ökokolonialismus“ einfach nicht bieten.[48] Aus diesem Grunde lehnte er auch die von den G-7-Staaten angebotene Soforthilfe in Höhe von 20 Mio. US-$ für die Löschung der Brände ab. Im Übrigen seien die Waldbrände von Nichtregierungsorganisationen (NROs/NGOs) aus Rache dafür angezettelt worden, dass ihnen die Mittel gekürzt wurden. Was die Bekämpfung der Brände betrifft, so habe er ohnehin bereits 44.000 Soldaten in die sechs Gliedstaaten Rondônia, Roraima, Pará, Tocantins, Acre und Mato Grosso zur Brandbekämpfung abgestellt.[49]

In der Zwischenzeit griffen aber die sieben Länder des Amazonas-Beckens – Brasilien, Kolumbien, Peru, Ecuador, Bolivien, Suriname und Guyana – zur Selbsthilfe und schlossen am 6. September 2019, im kolumbianischen Leticia einen „Pakt zum Schutz von Amazonien“ („Pacto de Leticia por la Amazonía“) ab, in dem sie sich verpflichten, ein Kooperationsnetzwerk aufzubauen, über das unter anderem Wetterdaten sowie Informationen über illegale Abholzungen ausgetauscht werden sollen, womit die Bekämpfung der illegalen Brandrodungen erleichtert werden soll.

Trotz alledem ist in einigen EU-Staaten, wie zB in Frankreich, Belgien, Irland, Polen, Deutschland und Finnland, aber auch in Österreich, der zivilgesellschaftliche Widerstand dermaßen dominant, dass die parlamentarischen Genehmigungen für eine Ratifikation des Freihandelsabkommens MERCOSUR-EU in diesen EU-Mitgliedstaaten zweifelhaft erscheinen. Es bedarf daher einer umfassenden Aufklärung über die in diesem Abkommen durchaus enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des tropischen Regenwaldes und gegen die „Überschwemmung“ der europäischen Märkte durch landwirtschaftliche Produkte aus den MERCOSUR-Staaten, auf die vorstehend kurz hingewiesen wurde, damit es in der Folge zu einer sachgerechten inhaltlichen Diskussion über die Vor- und Nachteile der beiden Freihandelsabkommen mit dem MERCOSUR kommen kann. Erst dann kann ein gültiges Urteil über diese beiden Abkommen gefällt werden.

____________________________

[1] Vgl. Nagy, C. I. Freihandelsabkommen, regionale Wirtschaftsintegrationen und die neue Epoche des Welthandels, ZfRV 3/2019, S. 100 ff.

[2] Vgl. Hummer, W. Integration in Lateinamerika und in der Karibik. Aktueller Stand und zu­künf­tige Entwicklungen, in: Verfassung und Recht in Übersee 1/2005, S. 6 ff.

[3] Der Begriff „subregional“ ist in diesem Zusammenhang nicht, wie in Lateinamerika allerdings üblich,  geographisch zu verstehen, sondern bezeichnet die Ausbildung von Zollunionen einiger Mitgliedstaaten von Freihandelszonen, die sich untereinander enger integrieren, zugleich aber in der Freihandelszone selbst verbleiben wollen. Klassisches Beispiel dafür ist die Ausbildung des Pacto Andino (1969) bzw. seines Nachfolgers, der Comunidad Andina (1996), innerhalb der ALALC (1960) bzw. der ALADI (1980). Durch diese Doppelmitgliedschaft von Staaten in einer Freihandelszone, zugleich aber auch in einer Zollunion, werden komplexe GATT-rechtliche Probleme aufgeworfen; vgl. dazu Hummer, W. Integration. Rechtsfragen der wirtschaftlichen Integration in Lateinamerika und der Karibik, in: Drekonja-Kornat, G. (Hrsg.), Lateinamerikanistik. Der österreichische Weg (2005), S. 109 ff.

[4] Siehe dazu eine erste geschlossene Zusammenstellung aller regionalen und subregionalen Präferenzzonen in Lateinamerika bei Hummer, W. Integration in Lateinamerika und in der Karibik (Fn. 2), S. 39 ff.

[5] Vgl. dazu Rozemberg, R. – Campos, R. – Gayá, R. – Makuc, A. – Svarzman, G. Informe MERCOSUR: hacia un cambio necesario, Juni 2019.

[6] Hummer, W. El „Diálogo Político“ y el „Compromiso Democrático“ en las zonas de integración económica en América Latina. ¿Copia fiel de la experiencia europea o concepto genuino?, in: Libro en homenaje a Ernesto J. Rey Caro (2002), S. 1263 ff.

[7] KOM(2014) 158 endg.; vgl. Hummer, W. Neuer Frühwarnmechanismus bei Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in der EU, EU-Infothek vom 8. April 2014.

[8] Hummer, W. Rechtsstaatlichkeitsprobleme in Ungarn und Polen (Teil 1), EU-Infothek vom 12. Mai 2017; (Teil 2) EU-Infothek vom 16. Mai 2017. Am 16. September 2019 kommt es dabei zur ersten Anhörung von Ungarn im Rahmen des Art. 7 EU-Verfahrens im Rat.

[9] Vgl. Hummer, W. Demokratiesicherungsklauseln in regionalen Präferenzzonen. Europäische ver­sus lateinamerikanische Praxis, in: JRP 3/2001, S. 185 ff.; Hummer, El „diálogo político” y el „compromiso democrático“ en las zonas de integra­ción económica en América Latina (Fn. 6), S. 1241 ff.

[10] Vgl. Hummer, W. Verblüffende Parallelität der Sanktionen gegen Polen in der EU und gegen Venezuela im MERCOSUR. Die Sanktionen wegen der Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsgebots in der Europäischen Union (EU) und im „Gemeinsamen Markt des Südens“ (MERCOSUR), EU-Infothek vom 28. August 2017, S. 1 ff.

[11] Hummer, Verblüffende Parallelität der Sanktionen gegen Polen in der EU und gegen Venezuela im MERCOSUR (Fn. 10), S. 1 ff.

[12] Vgl. Hummer, W. Behinderung der Mitwirkung Österreichs an der Willensbildung in der EU –  Die „Maßnahmen der EU-14“ gegen die österreichische Bundesregierung und ihre Konsequenzen, in: Hummer, W. – Obwexer, W. (Hrsg.), 10 Jahre EU-Mitglied­schaft Österreichs – Bilanz und Ausblick (2006), S. 139 ff.

[13] Hummer, W. Die „Maßnahmen“ der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen die österreichische Bundesregierung – Die „EU-Sanktionen“ aus juristischer Sicht, in: Hummer, W. – Pelinka, A. Österreich unter „EU-Quarantäne“. Die „Sank­tionen der 14“ gegen die österreichische Bundesregierung aus politik­wis­sen­schaft­licher und juristischer Sicht – Chronologie, Kommentar, Dokumentation (2002), S. 50 ff.

[14] Text in: Hummer/Pelinka, Österreich unter „EU-Quarantäne“ (Fn. 13), S. 185.

[15] Argentinien befand sich damals im Vorsitz des MERCOSUR.

[16] “Coincidimos expresamente con la posición europea de seguimiento y alerta (sobre Austria) y en el mantenimiento de los contactos diplomáticos bilaterales a nivel estrictamente técnico”; Confirman que llamaron a Kreckler, in: La Nación vom 15. Februar 2000; vgl. auch Gerschenson, A. El Gobierno enfrió las relaciones con Austria por Haider, in: Clarín vom 12. Februar 2000.

[17] Gerschenson (Fn. 16): „La dilación del encuentro en lenguaje diplomático sólo puede leerse como un mensaje hacia el gobierno de Viena integrado por neonazis“ (sic).

[18] Rodríguez Giavarini. Ratificaron la política hacia Austria, in: Clarín vom 24. Februar 2000.

[19] Profilierung dank Haider, NZZ vom 6. 3. 2000.

[20] Die Satzung der ALCA/FTAA wurde am 11. Dezember 1994 auf Initiative der Regierung Clinton auf der IV. Panamerikanischen Gipfelkonferenz unterzeichnet; BID/INTAL (eds), Integración Latinoamericana, No. 206, diciembre de 1994, p. 53 ff.

[21] ABl 1996, L 69, S. 4 ff.

[22] Beschluss 1999/279/EG des Rates vom 22. März 1999, ABl 1999, L 112, S. 65 ff.

[23] Aussage von Augustin Fosu/Universität Ghana im Interview mit Andreas Sator, in: „Gibt nun einen viel größeren Markt in Afrika“, Der Standard, vom 2. August 2019, S. 17; vgl. Brocza, S. Freihandel allein wird’s in Afrika nicht richten, Wiener Zeitung vom 6. September 201, S. 12.

[24] European Commission, EU-MERCOSUR Association Agreement, June 2019, S. 1.

[25] Austria; https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/eu-mercosur-associatio

[26] EU und Mercosur-Staaten einigen sich auf Handelsabkommen, EU-Nachrichten Nr. 13/2019 vom 11. Juli 2019, S. 4.

[27] EU und Mercosur-Staaten einigen sich auf Handelsabkommen (Fn. 26), S. 4; https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/eu-mercosur-association-agreement/eu-mercosur-in-your-town/austria_en.htm

[28] Das Assoziierungsabkommen der EU mit dem Mercosur, WKO – Wir schauen auf Österreich, o. J., S. 4.

[29] EU und Mercosur-Staaten einigen sich auf Handelsabkommen (Fn. 26), S. 4.

[30] Europäische Kommission (Hrsg.), Assoziierungsabkommen EU-MERCOSUR, Juni 2019, S. 2.

[31] Europäische Kommission (Hrsg.), Assoziierungsabkommen EU-MERCOSUR (Fn. 30), S. 3 f.

[32] Szigetvari, A. Aufstand gegen den Freihandelspakt, Der Standard vom 26. August 2019, S. 9.

[33] Vgl. dazu nachstehend unter „Fazit“.

[34] EFTA, Declaration on Trade and Investment Co-operation and Action Plan between the EFTA-States and the MERCOSUR Member States, Geneva, 12 December 2000, Florianópolis, 15 December 2000.

[35] Vgl. Mellado, N. B. El MERCOSUR en la reconfiguración del regionalismo sudamericano, in: Mellado, N. B. – Cienfuegos Mateo, M. (eds), ¿Integración o desintegración? Tendencias en el regionalismo sudamericano (2018), S. 158 f.; Gajate, R. M. El MERCOSUR y su deconstrucción en el contexto del cambio de paradigma de la integración regional, op. cit., S. 214.

[36] Victorio Carpintieri ist „Subsecretario del MERCOSUR y Negociaciones Económicas Internacionales“ im argentinischen Außenministerium.

[37] Jan Farberg ist Generaldirektor im norwegischen Ministerium für Handel, Industrie und Fischfang.

[38] Negociaciones entre el MERCOSUR y la EFTA se acercan a etapa final; https://cancilleria.gob.ar/es/actualidad/noticias/negociaciones-entre-el-mercosur-y-la-efta-se-acercan-etapa-final

[39] República Argentina/Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto (Hrsg.), Acuerdo Mercosur – EFTA, Agosto 2019.

[40] Zitiert bei Vonplon, D. Schweiz und Mercosur stehen vor Einigung, NZZ vom 23. August 2019, S. 27.

[41] República Argentina/Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto (Hrsg.), Acuerdo Mercosur – EFTA (Fn. 39), S. 4.

[42] EFTA-MERCOSUR Free Trade Agreement. Conclusion in substance of the EFTA-MERCOSUR Free Trade Negotiations, Note by the EFTA Secretariat, S. 2.

[43] https://web.de/magazine/wirtschaft/eu-baut-mercosur-staatenbund-weltweit-groesste-f

[44] Bühler, S. Mercosur-Vertrag: Parmelins Erfolg kommt zur Unzeit, NZZ vom 24. August 2019.

[45] Seit 2000 trafen sich die beiden Verhandlungskomitees MERCOSUR-EU zu insgesamt 39 formellen Sitzungen; Ministerio de Relaciones Exteriores de la República Oriental del Uruguay/Dirección General para Asuntos de Integración y MERCOSUR (ed.), Acuerdo de Asociación MERCOSUR – Unión Europea: Síntesis del Acuerdo, o. J., S. 1.

[46] Vgl. zB Wimmer, A. Mercosur: Hui oder pfui?, Die Presse vom 3. September 2019, S. 26.

[47] Anliker, N. – Rittmeyer, B. – Kolly, M.-J. – Hess, D. – Speicher, C., Brasilianische Bundespolizei ermittelt wegen „Tag des Feuers“, 44.000 Soldaten kämpfen gegen die Waldbrände – die neuesten Entwicklungen im Amazonasgebiet, NZZ vom 26. August 2019.

[48] Fink, A. Bolsonaro und die Brandstifter, Die Presse vom 25. August 2019, S. 7.

[49] Vgl. Anliker, N. Militär kämpft gegen Feuer in Brasilien, NZZ vom 27. August 2019, S. 3.

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