Freitag, 27. Dezember 2024
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Ibiza-Gate: Haftbefehl gegen „Detektiv“

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Jetzt geht’s Schlag auf Schlag: Nach dem brisanten Bericht der Soko Ibiza über alle bisherigen Ermittlungserfolge wird jetzt einer der Köpfe der Ibiza-Clique per Haftbefehl gesucht.

Was bisher von einigen Investigativ-Journalisten schon vermutet worden ist, wurde nun auch halboffiziell bestätigt: Wie ÖSTERREICH bei Recherchen im Innenministerium erfahren hat, existiert bereits ein Haftbefehl gegen Detektiv H.

Er gilt als einer der Drahtzieher des gesamten Ibiza-Projekts und ist trotz mehrmaliger Versuche des Bundeskriminalamts nicht zu Einvernahmen in Wien erschienen – H. ist untergetaucht. Dass er sich, wie sein Berliner Anwalt Johannes Eisenberg meinte, in Deutschland aufhält, bezweifeln Ermittler: Vielmehr wird er in Spanien oder aber in Kroatien vermutet. Dorthin führt auch die aktuelle Spur des verschwundenen Ibiza-Lockvogels „Alyona Makarov“.

H., der mit einem Wiener Juristen gemeinsam zum Führungsteam der Ibiza-Video-Clique gehören dürfte, wird von der Staatsanwaltschaft einiges an Straftaten vorgeworfen: So gilt der Tatverdacht nach § 108 Strafgesetzbuch (Täuschung), § 120 (Missbrauch von Tonaufnahmen), § 224 (Urkundenfälschung), § 144 (Erpressung), sowie § 28 a (Suchtgifthandel) und § 50 Waffengesetz. Damit droht ihm eine Höchststrafe von vermutlich bis zu fünf Jahren Haft.

Im neu aufgetauchten Zwischenbericht der Soko Ibiza wird Detektiv H. auch massiv durch die Zeugenaussage seines früheren Geschäftspartners W. belastet. Der sagt am 14. Mai dieses Jahres um 12.30 Uhr vor der Soko Ibiza: „Der ,innere Kreis‘ bezüglich Strache-Vernichtung war aus meiner Sicht sein Bodyguard, der Anwalt, sowie S. und H.“ Die Treffen dieser Gruppe bei einem Nobelitaliener in der Wiener Innenstadt hätten bereits „ab 2012/2013 stattgefunden“. Und: „Ich kann definitiv sagen, dass es schon damals Thema war, HC Strache zu erpressen. H. war aufgrund des Kokains in diese Treffen involviert. Ich hab, als ich bei diesen Treffen anwesend war, nie verstanden, woher genau dieser Hass gegen Strache kam. Ich sehe das aber so, dass diese Partie einfach Kohle machen wollte.“

Für H. und alle weiteren mutmaßlichen Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

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Ein Kommentar vorhanden

  1. Auch bei gesetzlich geltender Unschuldsvermutung darf man auch Anderes vermuten – oder?

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