Montag, 30. Dezember 2024
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Erstmals in Österreich derartige Justiz-Privilegien: U-Häftling Julian Hessenthaler durfte vier (!) Interviews geben

Julian Hessenthaler, Foto: eXXpress.at / Symbolbild Gefängnis, Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)
Ibiza-Detektiv. Heute, Mittwoch, könnte es sich entscheiden, ob Julian Hessenthaler bis zu 15 Jahre in Haft muss. Zuvor bekam er eine Sonderbehandlung von der Justiz

Der offensichtliche Hauptorganisator des berühmten Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, hat von der Justiz Sonderrechte bekommen wie wohl kein Häftling zuvor. Wegen seines Prozesses äußerte sogar der ehemalige UNO-Sonderberichterstatter Manfred Nowak seine Besorgnis.

Die linke Szene, in der Hessenthaler zeitweise in Berlin untertauchen konnte, feiert ihn als Helden; auch Plakate für eine Freilassung wurden in Wien geklebt.

Immerhin sind die – direkten und indirekten – Folgen des Videos enorm: Ex-Ministerin Sophie Karmasin (ÖVP) in U-Haft, Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in Polit-Vollpension und sein Vize Heinz-Christian Strache (FPÖ) in politischer Gleitpension.

All das würde es nicht geben, hätte Hessenthaler nicht eine technisch schlecht gemachte Videofalle in Ibiza installiert, um Strache und Johann Gudenus reinzulegen. Die vermeintliche Oligarch-Nichte Alyona Makarowa, die der Detektiv organisiert hatte, entpuppte sich als „Schauspielerin“.

Sieht man das gesamte Video, dann zeigt sich an sich nichts Handfestes gegen die beiden FPÖ-Politiker, sie lehnen Gegengeschäfte sogar ab. Doch das zusammengekürzte Video brachte Ermittlungen in Gang, die zum Handy von Thomas Schmid führten. Gleichzeitig dürfte Hessenthaler zumindest eifriger Drogenkonsument gewesen sein, wie eine Sky-Serie eindrucksvoll zeigt. Ob er auch ein Dealer ist, wird schlussendlich ein unabhängiges Gericht feststellen.

Entscheidung

Fix ist wohl, egal wie es lautet, es wird einen fahlen Beigeschmack haben. Für die Schöffen eine schwere Entscheidung, steht doch noch dazu Aussage gegen Aussage.

Verwunderlich war jedenfalls die Sonderbehandlung für den prominenten U-Häftling. Er durfte Interviews geben; allein der ORF brachte ihn dreimal vor die Kamera. Normalerweise gilt striktes Sprechverbot für Häftlinge, in U-Haft ist alles sogar noch strenger. Wer hat also grünes Licht dafür gegeben, dass ein möglicher Drogendealer, dem 15 Jahre Gefängnis drohen, so eine Plattform bekommt? Und sogar die Justiz an den Pranger stellen kann, die ihm das ermöglicht.

Genehmigung

Das Landgericht St. Pölten hat jedenfalls die Interviewgenehmigung erteilt, das Ressort von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) erlaubte viermal Filmaufnahmen. Begründet wird das damit, dass das Interview nicht mit dem Prozessgegenstand zu tun hat.

Die unabhängige Justiz tut sich damit nichts Gutes. Man wird den Eindruck nicht los, dass es hier weniger um den Prozess als um politische Interessen geht.

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