Montag, 30. Dezember 2024
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Goldesel Hypo XIII – Mitarbeiter der HAA

Banken sind keine anonymen Monolithe, sondern „lebende“ Organismen – ihr wichtigstes Kapital sind ihre Mitarbeiter. Als Dienstleistungsunternehmen steht und fällt ihr Erfolg – zumindest in der Theorie – mit der Qualität und dem Engagement ihrer Mitarbeiter. Dies gilt auch für die HAA.

[[image1]]Die Bankkunden bekommen nur einen kleinen Teil der Mitarbeiter persönlich zu Gesicht. Trotzdem sind bei jedem Vorgang zahlreiche Personen involviert: je komplexer der Vorgang, umso mehr.

Einer der komplexesten Vorgänge in einem Bankhaus ist eine Kreditbeziehung. Neben dem Kundenbetreuer, der in der Regel die finanzielle Situation eines Kunden aus unmittelbarer Anschauung kennt, beschäftigt sie zahlreiche weitere Bankmitarbeiter:

– die Analyseabteilung durchleuchtet Kunden privat und bilanziell,
– Spezialisten bewerten die Vermögensteile,
– Inlands- und Auslandszahlungsverkehr wickeln Überweisungen ab.

Grundsätzlich gilt Vier-Augen-Prinzip, das heißt, zu jedem bankinternen Vorgang bedarf es der Zustimmung (mindestens) zweier bevollmächtigter Mitarbeiter

Zunächst ein paar Fakten:

Die HAA –Gruppe verfügte laut Bilanz
per 31.12.2012 über durchschnittlich 7.371 Mitarbeiter bzw 6.576 Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten
per 31.12.2013 über durchschnittlich 6.574 Mitarbeiter bzw 6.008 Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten
Löhne, Gehälter & Soziale Abgaben per Bilanz 31.12.2012:   € 235,8 Mio
Löhne, Gehälter & Soziale Abgaben per Bilanz 31.12.2013:   € 193,9 Mio

Dies ergibt durchschnittliche Aufwendungen pro Mitarbeiter-Vollzeitäquivalent von:
€ 35.858 für 2012 per Bilanz 31.12.2012 und
€ 32.273 für 2013 per Bilanz 31.12.2013
(Jahres-Bruttogehalt plus Arbeitgeber-Anteile an Steuer- und Sozialabgaben)

Auch angesichts der Tatsache, dass fast 90% der HAA-Mitarbeiter in Südost-Europa angesiedelt sind, ist auf den ersten Blick keine gravierende Überzahlung zu erkennen. Es wäre eine lohnende Aufgabe für ein universitäres Personalentwicklungs-Institut, im Rahmen einer Forschungsarbeit zu vergleichen, ob bzw. inwieweit die Personalkosten der HAA in der Vergangenheit vom regionalen Branchendurchschnitt abweichen. Wahrscheinlich müsste ein solcher Vergleich nach Abteilungen getrennt durchgeführt werden, um einen genaueren Blick auf jene Bereiche erhalten zu können, die als „sensibel“ eingestuft werden können.

Welche Bereiche sind „sensibel“?

Genau jene, die den betreffenden Mitarbeitern einen – direkten oder indirekten – Einblick in jene Geschäftsfälle erlauben, die zu den Problemen der HAA führten. Vom unmittelbar zuständigen Kreditsachbearbeiter bis zum Abwickler des Zahlungsverkehrs hat eine beträchtliche Zahl von Mitarbeitern insoweit Einblick, als sie in der Lage sein müssten, „ungewöhnliche“ Geschäftsvorfälle zu identifizieren – und gegebenenfalls auch darüber Aussagen zu tätigen.

Nach vorsichtigen Schätzungen müssten zumindest 10% aller HAA-Mitarbeiter in „sensible“ Geschäftsfälle involviert gewesen sein, somit etwa 700. Zumindest die Hälfte davon, also 350, sollte genügend Einblick in die Vorgänge gehabt haben, um sich der Grenzwertigkeit und zumindest des Risikos bewusst zu sein.

Trotzdem stehen die Rechtsverfolgungsbehörden auch bezüglich der HAA-Mitarbeiter „vor einer Mauer des Schweigens“. Ist diese Mauer des Schweigens auf unterschiedliche Rechtskulturen zurück zuführen? Immerhin gilt auch für diese Gruppe, dass sie sich zu 90% ausserhalb Österreichs befindet. Vielleicht ist der Anteil etwas geringer, nachdem ehemalige Mitarbeiter berichten, dass die Klagenfurter HAA-Zentrale in der Regel „Sonderfälle“ an sich gezogen hat. Auch die Beschwerden südosteuropäischer Nationalbanken über die Umgehung ihrer Aufsichts- und Kontrollrechte durch Direktkreditvergabe der HAA-Zentrale an südosteuropäische Kreditnehmer weisen in diese Richtung.

Gab es eine Art „Schweigegelder“ für Mitwisser?

Aus den letztjährigen Bilanzen ist nichts Entsprechendes erkennbar. Sicher ist nur, dass kritische Analysten meist sehr rasch aus der Bank entfernt wurden. Ergäbe sich ein anderes Bild bei Studium der Personalkosten vor der Verstaatlichung 2009? Sind die Mitwisser schon von Bord gegangen? Oder regierte nicht Gier, sondern Angst? Wurde auf Mitarbeiter Druck ausgeübt, der sie zu Handlungen zwang, die ihren eigenen Arbeitgeber so massiv schädigen werden?

Im Fall einer rechtsstaatlich korrekten Vorgangsweise, also einer Insolvenz, wäre mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen gewesen, dass Mitarbeiter ihr Wissen preisgeben, ohne Schaden für ihre zukünftige Karriere befürchten zu müssen.
Vielleicht muss auch nur der Verkauf der Tochtergesellschaften abgewartet werden, um den Weg für eine umfassende Befragung unter Kooperation der nationalen Rechtsverfolgungsbehörden zu ermöglichen.

Auch wenn viele Mitarbeiter indirekt von der „ungesunden Expansion“ profitierten, weil diese ihren Arbeitsplatz sicherte: ein direkter Vorteil lässt sich aus den Bilanzen der letzten Jahre nicht erkennen.

Vor der Verstaatlichung ausgezahlte Prämien und Boni sind zweifellos zu Unrecht bezogen, da auf falschen Bemessungsgrundlagen basierend. Unter normalen Geschäftsbedingungen wären sie nicht möglich gewesen. Nachdem viele Mitarbeiter unverschuldet unter dem massiven Stellenabbau der letzten Jahre leiden mussten, sei auf eine Schätzung eines zu Unrecht bezogenen Vorteils verzichtet. Es wäre ohnehin eine im Vergleich zum Gesamtschaden vernachlässigbare Grösse …

Aus der Sicht der Mitarbeiter insgesamt ist die HAA eine Ungleichung mit negativem Vorzeichen:
5% Profiteuren plus 5-10% Mitwissern (denen zumindest fahrlässige Untätigkeit vorgeworfen werden kann)
stehen 85-90% Betroffene gegenüber, die von der Situation belastet sind oder gar versuchen, den Schaden zu reduzieren.

 

Lesen Sie auch: Goldesel Hypo XII – Aufsichtsbehörden
 

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