Ein Rückschlag für den in Haft sitzenden „Ibiza-Detektiv“ Julian Hessenthaler:
Wie sein Anwalt Oliver Scherbaum bekannt gab, wies der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Schöffenurteil des Landesgerichts St. Pölten zurück. Dort wurde Hessenthaler im März zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt – nicht wegen des Videos, sondern wegen Kokainhandels.
„Das war damals ein bedenkliches Verfahren“,
so Scherbaum, der sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden will.
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