Samstag, 23. November 2024
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Bankenrettung – einmal anders …

Alle blicken gebannt nach Griechenland, Ukraine oder ISIS-Land. Dabei bleibt weitgehend unbemerkt – und von den Systemmedien unkommentiert, wie die Finanzwirtschaft ihrer Funktion als „Dienerin der Realwirtschaft“ immer mehr entkleidet und zu einem Instrument der EUrokratie umgestaltet wird.

Die letzten Zweifel an dieser Strategie räumt ein ab 1.1.2015 (in Österreich) in Kraft getretenes Gesetz beiseite: das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken – kurz BASAG.

Wer rettet unsere Banken aus den Fängen der EUrokratie und der ihr zuarbeitenden nationalen Bürokratie?
Starke Worte?
Lassen Sie die wesentlichsten Bestandteile dieses Gesetzes auf sich wirken und beurteilen Sie selbst, was das noch mit Rechtsstaat zu tun hat:

Basis ist der „Einheitliche Aufsichtsmechanismus – Bankenunion“, mit dem die EZB am Verordnungsweg Durchführungsvorschriften erlassen kann, die ins nationale Recht rezipiert werden. Diese Übernahme in nationale Rechtsordnungen sollte 2016 abgeschlossen sein. Österreich hat als Musterschüler die Regeln bereits per 1.1.2015 in Kraft gesetzt.

Was dürfen Bürokraten alles?

– Einfordern und Überprüfen von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für jede Bank. Wann diese Pläne „genügen“, bestimmen die Bürokraten. Praktisch bedeutet dies einen ungeheuren Mehraufwand für das Management jeder Bank – und ungeheure Mehrkosten.

– Befinden die Bürokraten die Pläne als nicht ausreichend, können sie der betroffenen Bank Änderungen der Geschäftstätigkeit vorschreiben, von der Einschränkung bestimmter Tätigkeiten bis hin zur Schließung der Bank.

– Kommen die Bürokraten zur Auffassung, dass eine Bank gefährdet ist und „in absehbarer Zeit in eine Krise geraten könnte“ (!!!), können sie sog. Frühinterventions-Maßnahmen ergreifen. Beispiele (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit):
        – Änderung der Geschäftsstrategie
        – Verbesserung der Eigenmittelausstattung
        – Abberufung einzelner oder aller Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates (Neubestellungen bedürfen der Genehmigung)
        – Bestellung eines vorläufigen Verwalters der Bank
– Die Bürokraten dürfen Genossenschaften oder Sparkassen ohne Einschaltung der Eigentümer in Aktiengesellschaften umwandeln!
– Wenn kein Gutachten rechtzeitig die Abwicklung einer Bank empfiehlt, kann die FMA von sich aus die Abwicklung starten. Was „rechtzeitig“ ist, entscheidet die FMA selbst.

Im Falle einer Abwicklung geht die absolute Macht der Bürokraten noch viel weiter:

    – Entfernung des Managements
    – Einsetzung eines provisorischen Verwalters
    – Verwertung von Vermögen
    – Installierung einer Abwicklungsgesellschaft (Bad-Bank)
    – Verpflichtung der Eigentümer, Beiträge zu leisten
    – Heranziehung der Einleger zu einem „Sanierungsbeitrag“

Wer sind die „Bürokraten“, die per BASAG absolute Macht über alle Banken ausüben dürfen?

Die Finanzmarktaufsicht FMA verfügt in Zukunft über unumschränkte Macht. Alle rechtsstaatlichen Prinzipien werden durch eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen außer Kraft gesetzt.

    – Die FMA bzw ihre Mitarbeiter werden ausdrücklich von jeder Haftung für negative Folgen der angeordneten und ergriffenen Maßnahmen befreit.
    – Eine (nachträgliche) Aufhebung durch Gericht oder Behörden wird ausgeschlossen.

Eine solche Haftungsfreistellung schien auch nötig, nachdem die FMA in ihrer Funktion als nationale Aufsichts- und Abwicklungsbehörde gegenüber der EZB-Bankenaufsicht sowohl berichtspflichtig als auch weisungsgebunden ist.

Die braven FMA-Bürokraten sind daher „nur schlichte Befehlsempfänger“ – die klassische Ausrede in allen totalitären Apparaten.

Die österreichische Praxis hat bereits gezeigt, dass die FMA und das Finanzministerium ihren Ermessenspielraum gerne weiter auslegen, als von der EZB (derzeit?) vorgesehen. Vorauseilender Gehorsam? Oder willkommene Rechtfertigung zur Verschleierung der wahren Absichten?

Es ist schon eine Pikanterie der Geschichte, genau jene FMA zu totalitärer Allmacht zu erheben, deren Versagen als Kontrollinstanz erst die herrschende Finanzkrise (mit-) ermöglicht hat. Frau Dr. Griß hat in ihrem offiziellen Bericht auf das „Total-Organ-Versagen“ auch der FMA und ihrer Vorgängerorganisationen hingewiesen. Zwar gab es in der Vergangenheit von dort einzelne kritische Stimmen – diese wurden aber rasch mundtot gemacht, die verantwortlichen Beamten aus der Organisation entfernt.

Hier wird wohl „der Bock zum Gärtner gemacht.“ Oder glaubt jemand ernsthaft, dass eine Organisation, die bisher massiv versagte, plötzlich „vom Saulus zum Paulus“ wird?

Wer sind die „Fußsoldaten“ zur Umsetzung?

Leitende Bankangestellte stehen unter ständiger Beobachtung durch die FMA. Um ihre Willfährigkeit zu gewährleisten, sind exorbitante Strafen vorgesehen, die jede Verhältnismäßigkeit verletzen:

    – Leitenden Angestellten drohen Strafen bis zu Euro 3 Mio, (Ich kenne nur eine Handvoll Bankdirektoren, die sich eine solche Strafe leisten könnten – und das auch nur ein Mal.)
    – Banken Strafen bis zu 10 Prozent vom Jahresnettoumsatz (Was ist der Jahresnettoumsatz einer Bank?)

Für die Verhängung dieser Strafen reicht schon, die (exorbitanten) Informationswünsche der FMA nicht zu erfüllen, oder die Geschäftspolitik nicht nach den Vorstellungen der FMA zu korrigieren.

Widerspenstige Befehlsempfänger oder  „Abweichler“ physisch zu liquidieren, ist heute nicht mehr erforderlich. Die exorbitanten Strafen des BASAG vernichten die bürgerliche Existenz (fast) jedes leitenden Angestellten. Und nicht nur die persönliche Existenz: auch die seiner gesamten Familie. Diese Strafen in Verbindung mit dem extrem weit gefassten Ermessensspielraum der FMA & EZB zwingen Bankangestellte in eine Willfährigkeit, die sich von echter Leibeigenschaft nur mehr durch das körperliche Züchtigungsrecht unterscheidet.

Alles halb so schlimm? „Es wird schon nicht so kommen, wie es im Gesetz steht.“? Nichts als Selbstbeschwichtigung! Im Rahmen der Heta-Abwicklung versucht Finanzminister Schelling, das BASAG als Waffe zur Abwehr einer weiteren Belastung der Steuerzahler einzusetzen. Ob tauglich, wird sich noch weisen. Aber immerhin erzielt er derzeit damit einen ähnlichen Effekt wie im Falle einer Insolvenz – mit der für die Hypo-Profiteure angenehmen Nebenerscheinung, dass kein unberechenbarer Insolvenzrichter strafrechtliche Maßnahmen initiiert.

Derselbe Finanzminister schwingt die totalitäre Keule aber kräftig in einer anderen Banken-Causa: der Demontage des Volksbanken-Sektors (in Systemmedien auch „Umbau“ genannt“).

Durch ähnliche Geschäftsgebarung wie die Hypo Alpe Adria war das Spitzeninstitut des Sektors, die ÖVAG, in Schieflage geraten. Im Rahmen der Sanierung des Sektors wird die ÖVAG abgewickelt und den regionalen Volksbanken abverlangt, von 41 Volksbanken auf 8 Regionalinstitute zu fusionieren.

Im Endeffekt wird damit erreicht,

    – Die schwachen Volksbanken zulasten der guten zu sanieren und
    – Den Volksbanken-Sektor unter politische Kontrolle der Parteien-Länderorganisationen zu bringen.

Immerhin werden knapp 700.000 Genossenschafter damit praktisch enteignet, d.h. ihre Genossenschaftsanteile entwertet. Die Mehrheit der Genossenschafter nehmen dies mit stoischem Gleichmut hin.

Einige Volksbanken wehren sich aber gegen diese Zwangsfusionen. Am Anfang noch mehr als ein halbes Dutzend, sind es heute nur mehr drei. Sie bzw ihre Genossenschafter wollen die De-Facto-Enteignung nicht hinnehmen. Ihre Bilanzen sind exzellent, ihre Eigenkapital-Polster prall gefüllt, sie weisen kaum Kreditausfälle aus – kurz: sie gehören zu den gesündesten, erfolgreichsten und bestgeführten Banken Österreichs.

Jetzt stellt sich aber heraus, dass „erfolgreich“ und „bestgeführt“ in Österreich kein Überlebenskriterium für eine Bank sein soll. Die betreffenden Banken werden laut Presse „zur Kopfwäsche nach Wien zitiert“, ihnen wird sogar mit der Abwicklung gedroht für den Fall, dass sie sich nicht biegen lassen:

Dahinter steht die Strategie, dezentrale Sektoren zu schwächen – oder wie im Fall der Volksbanken: überhaupt zu vernichten. Zentrale Einheiten sind leichter zu kontrollieren und zu lenken, „Sondergeschäfte“ a la Hypo lassen sich geräuschloser durchführen, je weiter die Agierenden vom echten Bankgeschäft entfernt sitzen. Aber auch zukünftige Zwangsmaßnahmen, wie Konto-Einsichten, Enteignungen u.ä. lassen sich leichter durchführen, wenn gewährleistet ist, dass sich kein regionaler Geschäftsleiter schützend vor seine Kunden stellt.

Kann man dagegen noch etwas tun?

Es sieht ganz so aus, als ob Herr Juncker mit seiner Strategie Erfolg hat: „Wir machen so lange weiter, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Zwei Wege gibt es allerdings noch:

    1) Den demokratisch vorgezeichneten Weg
    2) Den strafrechtlichen Weg – obwohl dieser unrealistisch erscheint, solange die Machthabenden auch die Rechtsverfolgungsbehörden kontrollieren.

Gelingt es nicht, die Banken vor dem Zugriff der EUrokratie zu retten, wird sich das „Kapitalistische Manifest“ von 2012 als Prophezeiung erweisen. Aus Seite 80 lässt der Autor Matthäus Thun-Hohenstein seinen „Robber Baron“ sagen:

„Was auch immer den völligen ungehinderten Zugriff unseres Kapitals auf alles andere behindert, ist im Keim zu ersticken. Vor rund 150 Jahren haben feindlichen Denker wie ein Herr Schulze-Delitzsch und ein Herr Raiffeisen die Idee gehabt, dass Zusammenschlüsse von kleineren Unternehmen bzw. Bauern erfolgreich die Allmacht der großen Unternehmen behindern bzw sogar verhindern und die Macht der kapitalistischen Aktienbanken brechen. Daher müssen wir alles unternehmen, um solche Organisationen zu schwächen!“

Die genossenschaftliche Struktur des Volksbanken-Sektors ist „erfolgreich“ vernichtet; Raiffeisen steht als nächstes an. Gier und Miss-Management im Spitzeninstitut machen es den Gegner auch leicht, mit den gleichen Argumenten vorzugehen wie gegen die ÖVAG. Dass damit die Wirtschaft in den Regionen geschwächt wird, interessiert EUrokraten nicht.

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