Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Stammzellen menschlicher Embryonen nicht patentiert werden dürfen, wenn dazu befruchtete Zellen zerstört werden müssen. Kirchenvertreter und Greenpeace, die in den bioethischen Diskussionen Hand in Hand gegen ein „Patent auf Leben“ gekämpft haben, jubeln über dieses Grundsatzurteil, das die Verwendung dieser Zellen für Forschungszwecke einschränkt. Für die Forschung mit Stammzellen ist es ein großer Rückschlag, und zwar hauptsächlich für Forschende in Europa.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Stammzellen menschlicher Embryonen nicht patentiert werden dürfen, wenn dazu befruchtete Zellen zerstört werden müssen. Kirchenvertreter und Greenpeace, die in den bioethischen Diskussionen Hand in Hand gegen ein „Patent auf Leben“ gekämpft haben, jubeln über dieses Grundsatzurteil, das die Verwendung dieser Zellen für Forschungszwecke einschränkt. Für die Forschung mit Stammzellen ist es ein großer Rückschlag, und zwar hauptsächlich für Forschende in Europa. Außerdem beschränkt es sich auf menschliches Leben, denn mit Tieren und Pflanzen kann weiterhin geforscht werden
Das Urteil geht eindeutig vom christlichen Ethikbegriff aus, der weltweit nur von einer Minderheit geteilt wird. In anderen Weltregionen ist ein künstlich befruchteter Embryo lediglich ein Zellhaufen mit menschlicher DNS, dessen Zerstörung mit der Menschenwürde nichts zu tun hat. Dort werden auch schon sinnvolle Behandlungsmethoden mit Stammzellen angewendet.
Als konsequenter Gegner eines „Patents auf Leben“ müsste man auch auf jede medizinische Behandlung und auf jedes Medikament verzichten, die in anderen Regionen dieser Welt mit diesen Forschungsmethoden gefunden, hergestellt und patentiert wurden. In letzter Konsequenz müssten die Gesetzgeber solche Therapien und Medikamente europaweit verbieten oder zumindest eine klare Kennzeichnung vorschreiben: Achtung, für die Herstellung dieses Medikaments wurde menschliches Leben zerstört! Einfach die Augen zumachen – nach dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß – wäre ein weiteres Beispiel von Doppelmoral in unserer Gesellschaft.