Ende Mai 2013 legte die Kommission zwei wichtige Mitteilungen vor, die sich unter anderem detailliert mit der Qualität der österreichischen Wirtschaftspolitik beschäftigten. In beiden werden Österreich relativ gute Zensuren ausgestellt, die aber – wie so viele andere europapolitische Informationen auch – die österreichische Öffentlichkeit nicht erreichten. Warum eigentlich stellt die österreichische Bundesregierung diesbezüglich ihr Licht unter den Scheffel? Vielleicht deswegen, da Wahlen bevorstehen?
[[image1]]Österreich wählt am 29. September dieses Jahres für die nächsten fünf Jahre einen neuen Nationalrat (mit 183 Abgeordneten), wobei 6,5 Millionen Bürger über 16 Jahre wahlberechtigt sind. Die bisherige Zusammensetzung des Nationalrates betrug 58 Abgeordnete der SPÖ, 50 der ÖVP, 35 der FPÖ, 21 des BZÖ und 19 der GRÜNEN. Die österreichische Bundesregierung verfügt damit als „große Koalition“ aus SPÖ und ÖVP über 108 Abgeordnete im Nationalrat. Sie regiert unter der Führung von Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger in Österreich seit dem Jahr 2006 und hat in ihrer siebenjährigen Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftspolitik durchaus achtbare Erfolge aufzuweisen.
Österreich als ökonomischer Musterschüler?
So ist Österreich in Europa das viertreichste Land und liegt in beinahe allen Bereichen der jeweiligen wirtschaftlichen Indikatoren über dem europäischen Durchschnitt. So betrug das Wachstum des BIP im Jahre 2012 0,7 Prozent und wird 2013 auf 1 Prozent steigen. Laut aktueller Vorhersagen wird es in der Periode 2014 bis 2017 im Schnitt sogar auf 1,7 Prozent zunehmen. Das laufende Budgetdefizit liegt 2013 mit 2,4 Prozent unter den nach den Konvergenzkriterien zulässigen 3 Prozent für die laufende Verschuldung. Lediglich die Gesamtverschuldung, die 2012 73,4 Prozent betrug, liegt über der von den Konvergenzkriterien erlaubten 60-Prozent-Grenze. Mit einer Arbeitslosenrate von 4,4 Prozent im Jahre 2012 lag und liegt Österreich (2013: 4,7 Prozent) nach wie vor am untersten Ende der Skala der Arbeitslosigkeit in ganz Europa.
2012 wurde auch ein Konsolidierungspaket für den öffentlichen Sektor in Höhe von 28 Milliarden Euro beschlossen, des weiteren wurden zwei Banken, die in Notlage geraten waren, verstaatlicht und vier der fünf größten Banken des Landes mit günstigen Darlehen zur Steigerung ihrer Liquidität versorgt. Daneben wurde die Hypo Alpen Adria (HAA) weiter saniert und die Auswirkungen des Konkurses des zweitgrößten österreichischen Bauunternehmens, der Alpine Bau GmbH, so weit als möglich aufgefangen, um die dabei freigesetzten 6.500 Arbeitnehmer bestmöglich abfedern zu können. Am 26. Juni dieses Jahres wiederum kündigte die Bundesregierung einen Drei-Jahresplan zur Stärkung der österreichischen Volkswirtschaft an, der mit 1,59 Milliarden Euro dotiert ist und zur Hälfte noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll. Auch musste die Bundesregierung den Katastrophenfonds aufstocken, um damit die Opfer der großen Flutkatastrophe im Sommer dieses Jahres zumindest zum Teil entschädigen zu können.[1])
In Summe ergibt das eine durchaus beachtenswerte Bilanz, die sich in Zeiten wie diesen sehen lassen kann. Nicht umsonst erklärten Zwei-Drittel aller Österreicher (67 Prozent) im Zuge einer vom Spectra-Institut durchgeführten Meinungsumfrage, dass sie am liebsten durch eine zwei Parteien-Koalition regiert werden wollten, da sie einer solchen Regierungsform die größte Problemkapazität zutrauen. Es muss aber nicht unbedingt deren Ausgestaltung in Form der bisherigen großen Koalition sein, da deren Fortsetzung lediglich von 34 Prozent der Befragten gutgeheißen wurde. 18 Prozent befürworteten hingegen eine Zweier-Koalition zwischen der SPÖ und den GRÜNEN und 11 Prozent eine solche zwischen der ÖVP und den Grünen. Insgesamt 27 Prozent traten für eine breitere Dreier-Koalition ein.[2])
Warum stellt Österreich sein Licht unter den Scheffel?
In (Vorwahl-)Zeiten wie diesen gehen die Uhren offensichtlich anders und keine der beiden Regierungsparteien gönnt der anderen einen Hinweis auf eventuell von dieser erzielte Erfolge. Dass von einer Koalitionsregierung aber auch gemeinsam erzielte Erfolge „verschwiegen“ werden, ist merkwürdig und belegt die forcierte Abgrenzung und gegenseitige „Vernaderungspolitik“ in Wahlkampfzeiten, die offensichtlich ein gemeinsam akkordiertes Vorgehen nicht mehr zulässt. Man darf nicht mehr das Gemeinsame betonen sondern muss vielmehr trachten, sich vom politischen Mitbewerber so scharf als möglich abzugrenzen, ihn herunterzumachen und in seiner Lösungskapazität (wirtschafts-)politisch so weit als möglich zu desavouieren.
Wie sonst wäre es wohl möglich, dass die durchaus positive Beurteilung der Anstrengungen Österreichs, die gegenwärtige Finanzkrise zu überwinden, durch die Kommission der EU seitens der österreichischen Bundesregierung der interessierten Öffentlichkeit nicht entsprechend kommuniziert wurde? Daher soll zumindest an dieser Stelle der Versuch unternommen werden, die wichtigsten Aussagen und Erkenntnisse aus den aktuellen zwei einschlägigen Kommissionsdokumenten wiederzugeben.
Am 16. April 2013 übermittelte Österreich sein Stabilitätsprogramm 2013 für den Zeitraum 2012 bis 2017 sowie sein nationales Reformprogramm 2013. Um den wechselseitigen Zusammenhängen entsprechend Rechnung zu tragen, wurden seitens der Europäischen Kommission beide Programme gleichzeitig bewertet und dem Rat eine Reihe von Empfehlungen bzw. Stellungnahmen angeraten.[3])
Die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission führen dabei Maßnahmen auf, die in den nächsten 18 Monaten von Österreich getroffen werden sollen, wobei die Kommission dabei ganz allgemein davon ausgeht, dass Österreich das schwierige wirtschaftliche Umfeld bemerkenswert gut gemeistert hat. Das Wirtschaftswachstum war zwar niedrig, aber positiv, Beschäftigung und Einkommensanstieg erwiesen sich als solide und die Finanzierungsbedingungen blieben relativ günstig.
Das nationale Reformprogramm Österreichs 2013 sowie das Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2012 bis 2017
Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms 2013 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist die Kommission zunächst der Auffassung, dass Österreich beträchtliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen hat, um einen Haushaltskurs zur Korrektur des übermäßigen Defizits einzuschlagen. Das den Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario erscheint der Kommission allerdings zu optimistisch, da darin in erster Linie darauf abgezielt wird, das gesamtstaatliche Defizit nicht nur schrittweise zu verringern, sondern sogar bis 2016 einen nominal ausgeglichenen Haushalt zu bilanzieren und bis 2015 das mittelfristige Haushaltsziel (Medium-Term Objective, MTO) zu erreichen. Das bisherige MTO eines strukturellen Defizits von 0,45 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) wird im österreichischen Stabilitätsprogramm 2013 bestätigt und entspricht den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP).
In der Folge listet die Kommission einige ihr als verbesserungsbedürftig erscheinende sozio-ökonomische Daten innerhalb der an sich günstigen Wirtschaftslage Österreichs auf. So liegt die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer unter dem EU-Durchschnitt (43,1 Prozent gegenüber 48,8 Prozent) und nahezu 30% der Bevölkerung waren unmittelbar vor Pensionsantritt 1,5 bis 3 Jahre arbeitslos oder im Krankenurlaub. Trotz der relativ hohen Beschäftigungsquote der Frauen in Österreich (2012: 70,3 Prozent gegenüber 62,4 Prozent auf EU-Ebene) besteht immer noch Spielraum für eine weitere Anhebung durch einen Abbau der geschlechtsspezifischen Segmentierung auf dem Arbeitsmarkt. Die in Vollzeitäquivalenten gemessene Beschäftigungsquote der Frauen in Österreich (2012: 55,6 Prozent) lässt allerdings erkennen, dass sich Österreich besonders schwer tut, das Potential seiner weiblichen Erwerbsbevölkerung voll auszuschöpfen. Darüber hinaus sind Frauen fast doppelt so oft geringfügig beschäftigt wie Männer und konzentrieren sich stark im Niedriglohnsektor. Dieses Beschäftigungsmuster führt zu einem geschlechtsspezifischen Lohngefälle von 24 Prozent, dem dritthöchsten in der EU.
2011 waren 19 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter im Ausland geboren, womit Österreich einen der höchsten Anteile an Immigranten im erwerbsfähigen Alter in der gesamten OECD aufweist. Migranten weisen eine signifikant höhere Arbeitslosenquote (9,7 Prozent gegenüber 3,6 Prozent) und eine niedrigere Beschäftigungsquote (Drittausländer: 62,8 Prozent gegenüber Österreichern 76,4 Prozent) auf. Zudem werden Personen mit Migrationshintergrund dreimal häufiger als Österreicher unter ihrem tatsächlichen Qualifikationsniveau beschäftigt und entlohnt (2008: 27,5 Prozent gegenüber 9,7 Prozent). Darüber hinaus erzielen sie schlechtere Bildungsergebnisse und haben ein doppelt so hohes Armutsrisiko (26,6 Prozent gegenüber 12,6 Prozent).
Des Weiteren erzielen die 10- bis 15-Jährigen in Österreich unterdurchschnittliche Bildungsergebnisse, obwohl die Bildungsausgaben in Österreich mit 6,01 Prozent des BIP deutlich über dem EU-Durchschnitt von 5,41 Prozent liegen. Mehr als 25 Prozent der 15-Jährigen verfügen über eine schlechte Lesekompetenz und in Mathematik sind die Ergebnisse nur geringfügig besser usw.
Die sieben Empfehlungen der Europäischen Kommission
Mittel- und langfristig schlägt die Kommission daher folgende sieben länderspezifische Empfehlungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs vor:[4])
- Nachhaltige Haushaltspolitik: Österreich sollte an dem Ziel festhalten, bis 2016 einen nominal ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Es sollte weiterhin gezielt Kosteneinsparungen und Effizienzgewinne in der Verwaltung anstreben, die eine Straffung der Zuständigkeiten unterschiedlicher Verwaltungsebenen insbesondere im Bildungs- und Gesundheitsbereich ermöglichen würden;
- Renten: Österreich muss die relativ weit verbreitete Frühverrentung und Invalidisierung eindämmen und das gesetzliche Rentenantrittsalter anheben. Dabei ist vor allem die Harmonisierung des Pensionsalters von Frauen und Männern zeitlich vorzuziehen;
- Erwerbsbeteiligung: Österreich hat Maßnahmen zu ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen – vor allem durch Sicherstellung eines angemessenen Kinderbetreuungs- und Langzeitpflegeangebots – zu verbessern. Das Potential von Personen mit Migrationshintergrund soll umfassend genutzt werden, insbesondere durch eine bessere Anerkennung ihrer Qualifikationen. Die tatsächliche Steuer- und Beitragsbelastung der Arbeit bei Geringverdienern soll in haushaltsneutraler Weise – zB durch Verlagerung auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen, wie etwa periodische Immobiliensteuern – gesenkt werden;
- Gesundheitswesen und Langzeitpflege: Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen müssen unter Kontrolle gebracht werden, ohne aber die hohe Qualität der Gesundheitsleistungen und den gleichberechtigten Zugang zu diesen zu gefährden. Der Vorsorge und Rehabilitierung sollte dabei größere Bedeutung beigemessen werden;
- Bildung: Obwohl die Bildungsausgaben in Österreich mit über 6 Prozent des BIP über dem EU-Schnitt liegen, sind die Bildungsergebnisse bei den 10- bis 15-Jährigen unterdurchschnittlich. Die wachsende Zahl von Studierenden stellt das Hochschulwesen vor große finanzielle und organisatorische Probleme. Vor allem muss bald eine mit dem Unionsrecht verträgliche Zulassungsregelung ausländischer Unionsbürger an österreichischen Universitäten gefunden werden. Auch ist der Prozentsatz der Studierenden, die ihr Studium erfolgreich abschließen, zu niedrig;
- Wettbewerb im Dienstleistungssektor: Die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde müssen gestärkt und die Reform der Wettbewerbsvorschriften besser überwacht werden. Unverhältnismäßige Hindernisse für die Dienstleistungserbringer müssen abgebaut werden. Der Wettbewerb im Schienenverkehr – vor allem zwischen ÖBB und WESTbahn[5]) – muss intensiviert werden;
- Bankensektor: Der österreichische Bankensektor ist an sich robust, nicht aber frei von strukturellen Schwächen. Einige Banken sind auf staatliche Unterstützung angewiesen und müssen schwierige Umstrukturierungsentscheidungen treffen. Vor allem die Abwicklung der Hypo Alpen Adria – Bank muss weiter vorangetrieben werden, wobei aber die Kommission vor kurzem den vom österreichischen Finanzministerium dafür vorgelegten Sanierungsplan an sich genehmigt hat.[6])
Europäisches Semester 2013: Länderspezifische Empfehlungen – Österreich
In den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2013[7]) für Österreich nimmt die niedrige Arbeitslosenquote in Österreich im März 2013[8]) ( 207.000 Arbeitslose oder 4,7 Prozent, Jugendarbeitslosenquote 7,6 Prozent bei 46.000 arbeitslosen Jugendlichen) speziellen Raum ein. Auf Vorschlag der Kommission haben die Mitgliedstaten zugestimmt, eine sogenannte „Jugendgarantie“ einzuführen, in deren Rahmen alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von 4 Monaten nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes oder dem Abschluss der formalen Ausbildung ein passendes Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildung, eine Lehrstelle oder ein Praktikum erhalten sollen.
In Österreich gibt es diesbezüglich eine „Arbeits- und Ausbildungsplatzgarantie“ für junge Menschen zwischen 19 und 24 Jahren. Arbeitslosen Jugendlichen wird innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer Registrierung beim Arbeitsamt ein Arbeitsplatz, eine gezielte Ausbildung oder ein subventionierter Arbeitsplatz angeboten.[9])
Um einen Vergleich der Leistungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten in den einzelnen Bereichen zu ermöglichen und ihre jeweiligen wirtschaftlichen Herausforderungen in einen breiteren Zusammenhang zu stellen, wurden von der Kommission thematische Synthesepapiere erstellt, die die wichtigsten (wirtschafts-)politischen Themen umfassen, die für die „Strategie Europa 2020“ von Bedeutung sind. Diese thematischen Synthesepapiere ergänzen die ausführlicheren länderspezifischen Analysen in den Arbeitspapieren der Kommission, die wiederum als Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission dienen.[10])
Fazit
Spielen im gegenständlichen Wahlkampf europapolitische Themen unverständlicherweise ohnehin nur eine marginale Rolle, so wird die positive Beurteilung der österreichischen Bemühungen zur Bewältigung der Finanzkrise und der Konsolidierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik durch die Europäische Kommission überhaupt nicht erwähnt. Wenngleich dieser Umstand auch aus wahltaktischen Gründen angezeigt sein mag, so wird damit durch die österreichische Bundesregierung einmal mehr die Chance vertan, der ohnehin äußerst EU-skeptisch gewordenen Bevölkerung zu dokumentieren, dass sich Österreich im Gleichklang mit den wirtschafts- und finanzpolitischen Vorgaben der EU in Form des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP), des „Six-Pack“, des „Euro-Plus-Pakt“, der Strategie „Europa 2020“, des „Fiskalpakts“ und des „Europäischen Semesters“[11]) auf einem guten Weg befindet, die sozio-ökonomischen Folgekosten der 2008 ausgebrochenen Finanzkrise erfolgreich zu bewältigen – und dass dies von der EU auch entsprechend zur Kenntnis genommen wird.
[1]) Vgl. Hummer, W. Krisenmanagement und Katastrophenschutz in Österreich und in der EU (Teil 1), EU-Infothek vom 18. Juni 2013.
[2]) Vgl. Deloy, C. General Elections in Austria: another grand coalition?, in: Fondation Robert Schuman (Hrsg.), Political issues – European Elections monitor, 29th September 2013, S. 1.
[3]) In ihrer Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2012 bis 2017, KOM(2013) 370 endg., vom 29. Mai 2013.
[4]) KOM(2013) 370 endg., S. 6 f.
[5]) Siehe dazu Hummer, W. Muss die ÖBB den WESTbahn-Fahrgästen Informationen über Zugbewegungen (Verspätungen, Ausfälle von Anschlusszügen) zur Verfügung stellen?, EU-Infothek vom 19. Juni 2013.
[6]) Vgl. EU billigt Abwicklungsplan für die Hypo Alpe Adria. Staatshilfe in Milliardenhöhe – langwieriges Ringen, NZZ vom 5. September 2013, S. 10.
[7]) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Europäisches Semester 2013: Länderspezifische Empfehlungen – Europa aus der Krise führen, KOM(2013) 350 endg., vom 29. Mai 2013, Anhang 1: Tabellarische Zusammenstellung, S. 25.
[8]) KOM(2013) 350, S. 20, Tabelle 2.
[9]) Vgl. KOM(2013) 350, S. 21.
[10]) Vgl. dazu Europäische Kommission – Europe 2020. Schwerpunktbereiche: Leistungsvergleich der EU-Länder; //ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/key-areas/index_de.htm
[11]) Vgl. dazu auch Hummer, W. Drei Konzepte für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), EU-Infothek vom 11. Dezember 2012.