Die EU und Russland haben bei ihrem Gipfeltreffen in Jekaterinburg ein Kooperationsabkommen zur Überwachung von Drogenausgangsstoffen geschlossen.
[[image1]]Durch das Abkommen wird die Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland bei der Bekämpfung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zur Herstellung illegaler Drogen gestärkt.
Das Abkommen wird die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, mehr praktische, technische und wissenschaftliche Informationen über diese Chemikalien auszutauschen, und dafür zu sorgen, dass diese Stoffe nur für rechtmäßige Zwecke verwendet werden.
EU hat bereits elf Abkommen dieser Art mit Drittländern
Algirdas Šemeta, der für die Zollunion zuständige EU-Kommissar: „Dem Zoll kommt die zweifache Aufgabe zu, zur Sicherheit in unserer Gesellschaft beizutragen und gleichzeitig rechtmäßig tätigen Unternehmen den Handel zu erleichtern. Am Beispiel der Kontrolle von Drogenausgangsstoffen lässt sich dieses Prinzip sehr gut veranschaulichen. Bei internationalen Bedrohungen wie dem illegalen Drogenhandel bietet die internationale Zusammenarbeit den besten Schutz. Deshalb begrüße ich das heute geschlossene Abkommen zwischen der EU und Russland, gemeinsam daran zu arbeiten, dass die Verwendung von Drogenausgangsstoffen zur Herstellung illegaler Drogen verhindert wird.“
Drogenausgangsstoffe sind Chemikalien, die hauptsächlich zur Herstellung einer Vielzahl von Produkten wie Arzneimitteln, Parfüm, Kunststoff oder Kosmetika genutzt werden. Sie lassen sich jedoch auch zur Herstellung von illegalen Drogen wie Methamphetaminen, Heroin oder Kokain verwenden.
Die EU hat bereits mit Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru, Venezuela, Mexiko, den Vereinigten Staaten, Chile, der Türkei und China Abkommen über Drogenausgangsstoffe geschlossen. Diese Abkommen haben die Zusammenarbeit bei der Überwachung des Handels sowie die gegenseitige Amtshilfe (Informationsaustausch) zum Gegenstand.
Das Abkommen bezieht sich auf die 23 erfassten Stoffe, die bereits international im Rahmen des VN-Übereinkommens überwacht werden, und sieht außerdem die Zusammenarbeit bei der Überwachung weiterer Stoffe vor, die zur illegalen Herstellung von Drogen verwendet werden.
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