Samstag, 21. Dezember 2024
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Goldesel Hypo IV – Aufsichts- und sonstige Räte (inkl. Task Force & Griss-Kommission)

Der Aufsichtsrat der Hypo Alpe Adria (HAA) repräsentiert ein besonderes Kapitel österreichischer Wirtschaftsgeschichte. Sein segensreiches Wirken ist bis um Jahr 2009 hinreichend dokumentiert und nachzulesen. Kurz gesagt: eine Ansammlung von Wegschauern, Ahnungslosen und Abnickern.

[[image1]]Die Protokolle lesen sich wie Wirtschaftskabarett vom Feinsten und sollten in die Ausbildung unserer Wirtschafts-Jugend eingehen als Musterbeispiel, wie man es nicht macht.

Die direkt zurechenbaren Kosten sind im Vergleich zum verursachten Gesamtschaden marginal – weniger als € 0,5 Mio pro Jahr – ergibt für 10 Jahre etwa  € 5 Mio.

Zur Erinnerung: Es ist nicht Aufgabe dieser Serie, den Schaden zu schätzen, der durch Wegschauen und Unterlassen entsteht; Ziel sind ausschließlich die unmittelbar zufliessenden geldeswerten Vorteile.

Interessant sind daher die seit 2009 eingesetzten Aufsichts-, Bei- und sonstigen Räte:

 

  1. Der Aufsichtsrat

Die nervenaufreibende Tätigkeit, sich mit der HAA beschäftigen und Entscheidungen vor sich herschieben zu müssen, wurde nach 2009 nicht mehr so knausrig entlohnt wie in den Jahren davor. Aufsichtsrats-Präsident und –Stellvertreter erhielten jeweils kolportierte € 0,5 Mio p.a., auch „einfache“ Mitglieder jeweils jenseits von € 0,1 Mio.

Ergibt in Summe in 4 Jahren Kosten von etwas    €  6 Mio

  1. Der Generalbevollmächtigte

Ein ehemaliger Staatsanwalt, der die Seiten gewechselt hat, leistet so wertvolle Dienste,

  • dass er für einen Teilzeitjob mit € 1,245 Mio pro Jahr entlohnt wird, und
  • dass er mit einer Generalvollmacht ausgestattet wird, die von Gesellschaftsrechts-Experten als höchst zweifelhaft eingestuft wird.

Bisherige Kosten: in 3 Jahren geschätzte   € 3,75 Mio

  1. Task Force

Um „eine Entscheidung über die zukünftige Entwicklung (der HAA) vorzubereiten“, wurde eine sagenumwobene  Truppe aus „Experten“ eingesetzt – die berühmte „Task Force“. Ihre Tätigkeit war so geheim, dass ausser dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter keine ihrer Mitglieder bekannt wurden. Laut offiziellen Aussagen soll es sich dabei um „verdiente Beamte diverser Ministerien“ handeln: es ist aber nicht bekannt, ob auch nur einer davon jemals praktische Erfahrung bei der Sanierung einer Bank gesammelt hat, oder zumindest bei der Abwicklung irgendeiner der Problembanken der letzten 30 Jahre involviert war.

Bekannt ist dagegen die traurige Rolle, die die Task Force bei der HAA-Entscheidungsfindung gespielt hat – dazu bedarf es hier keines weiteren Kommentars. Die negativen Konsequenzen werden noch Generationen von Österreichern zu tragen haben.

Bekannt sind auch die ungefähren Dimensionen der Honorare der Task Force, zumindest des Leiters und seines Stellvertreters, die in etwa den Aufsichtsrats-Tantiemen entsprachen – natürlich zusätzlich zu allfälligen sonstigen Honorierungen der betreffenden Persönlichkeiten.

Kosten in 2 Jahren: etwa   € 3 Mio

Ob und inwieweit Gerüchte über sonstige „externe Experten“ stimmen, ist dem Autor nicht bekannt.

Gesamtkosten dieser Gruppen: etwa   €     17,75 Mio

Mit diesen Kosten ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende – auch in Zukunft werden

  • der Aufsichtsrat und
  • der Generalvollbemächtigte

Kosten von etwa € 3 Mio p.a. verursachen.

Neu in dieser Gruppe ist die „Griss-Kommission“

Sie wird hier gelistet, nachdem sie nicht den klassischen Beratern im Sinne des nächsten Kapitels zuzurechnen ist.

Geleitet wird diese Kommission von einer honorigen Dame, die als pensionierte OGH-Richterin in Fachkreisen einen untadeligen Ruf hinsichtlich ihrer fachlichen Kompetenz genießt.

An ihre Seite wurden vier honorige Herren gestellt, die zweifellos über Fach-Kompetenz in ihren Bereichen verfügen. Als Sanierer oder Restrukturierer von Banken sind sie bisher noch nicht aufgefallen.

Überhaupt ereigneten sich um die Bestellung dieser Kommission interessante Vorfälle: Der Vorsitzenden der Kommission, Frau Doktor Griss, wird von den System-Medien der Ausspruch in den Mund gelegt, sie fände in Österreich keine geeigneten Berater. Eine Aussage wie diese kann nur von der SPÖVP-Kommandozentrale vorgegeben worden sein, getreu der an die Österreicher gerichteten obersten Devise „Hände falten, Goschen halten“. Gilt doch in diesen Kreisen: „Nur ein schweigsamer Berater ist ein guter Berater“. Und wenn ein Berater erlaubterweise den Mund aufmacht, darf er nur die Meinung der SPÖVP-Machthaber verlesen.

Dabei gäbe es im Land genügend Experten – auch solche, die sich bisher noch nicht deklariert haben. So sehr ich Frau Doktor Griss wünsche, sich zu diesem Thema nicht selbst desavouiert zu haben – spätestens bei der Zusammenstellung der Kommission ist der Beweis erbracht, dass ihr berühmtes richterliches Urteilsvermögen seit der Pensionierung gelitten hat. Wie sonst ist es zu erklären, dass sie zwar engagierte und um Aufklärung bemühte Experten ausschließt, gleichzeitig aber einen Top-Vertreter jener Bankengruppe in die Kommission aufnimmt, die von der Hypo Alpe Adria bisher am meisten profitiert hat, und die auch in Zukunft noch möglichst viel an der Hypo verdienen möchte. (Siehe dazu später den Artikel Hans im Glück Nr. 15)

Auch hinsichtlich der „marktüblichen Honorare“ der vier Beisitzer zeigt Frau Doktor Griss „Wissenslücken“. Alle vier Herren sind „Generalisten“, dafür sind in Österreich Tageshonorare zwischen € 1.500 bis maximal € 2.000 üblich. Nur echte Spezialisten erhalten höhere Honorare. Wofür werden die Kommissionsmitglieder schon im vornhinein mit mehr als doppelten Honoraren belohnt?

Was kostet die Griss-Kommission?

1 voller „Beratungstag“ kostet € 16.000

1 Sitzungstag erfordert mindestens 2 weitere Tage Reise- und Vorbereitungszeit – ergibt Kosten für einen „Sitzungstag“ von € 48.000

Weitere Spesen:

  • Reisekosten (First Class Flug / Fünf-Sterne-Hotel etc)
  • Plus sonstige Kosten der Kommission,
  • insbesondere sonstige Personalkosten

ergibt Gesamtkosten pro Sitzung von € 80-100.000.

Frau Doktor Griss meint, mit € 0,5 Mio auszukommen – d.h. mit 5-6 Sitzungen.

Da darf man gespannt sein!

Die Schätzung der Zeitschrift Format mit Kosten von € 1,5 Mio scheint plausibler zu sein – pro Jahr! Denn an ein Ergebnis bis zum Ende dieses Jahres glaubt niemand.

Ebenfalls gespannt darf man sein, wie das Bundesministerium für Finanzen seine Aussage begründet, bei der Ausschreibung der Kommission seien die geltenden Vergaberichtlinien eingehalten worden.

Nachdem die Grenze für öffentliche Ausschreibungen bei € 100.000 liegt, und € 500.000 oder gar € 1,5 Mio etwas höher liegen als diese Grenze, dürfte wohl jede einzelne Sitzung extra ausgeschrieben werden. Eine interessante und sicherlich sehr phantasievolle Konstruktion, die dafür sorgen wird, dass es den Rechtsbehörden auch in Zukunft nicht an Arbeit mangeln wird.

Zurück zu den Kosten: auch nach der Entscheidung für die Anstaltslösung werden weiter Kosten für Aufsichts- und sonstige Räte anfallen: etwa € 1,5 Mio p.a.

Lesen Sie auch: Goldesel Hypo III – Der „10 %-Club“

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