Samstag, 21. Dezember 2024
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Goldesel Hypo XIV – BayernLB

Auf den ersten Blick mag es überraschen, die „Bayerische Landesbank Anstalt des öffentlichen Rechts, HRA 76030, Amtsgericht München“ (im folgenden „BayernLB“) in der Liste der Profiteure der HAA-Geschichte vorzufinden.

[[image1]]Haben doch die Bank und damit ihre Eigentümer sowohl beim Kauf als auch in den wenigen Jahren der Eigentümerschaft viel Geld verloren.

Dazu muss differenziert werden:
1) Tatsächlich haben die Eigentümer – und damit die Bürger des Freistaats Bayern – viel Geld durch die HAA verloren. Ziel dieser Artikelserie ist aber nicht der absolute Verlust einzelner Gruppen, sondern jener Schaden, der entstanden ist, weil die österreichische Bundesregierung seinerzeit die Notverstaatlichung beschlossen hat – und Jahre später die Anstaltslösung. Beides begünstigt die BayernLB in großem Ausmaß – im Vergleich zu einem rechtsstaatlich korrekt durchgeführten Insolvenzverfahren.

2) Noch wesentlicher ist aber die Position der involvierten Entscheidungsträger. Sie haben nichts verloren. Im Gegenteil: das Geschäftsmodell der HAA war für sie so attraktiv, dass sie die Bank entgegen ursprünglicher Bedenken erworben haben. Beschäftigt man sich mit ihren Lebensläufen, wird auch klar warum.

Zunächst aber ein wenig Geschichte

In den Jahren 2005 und 2006 fanden Gespräche zwischen HAA und BayernLB statt, letztere lehnte aber eine Übernahme klar ab.
Im Jahr 2007 änderten die Entscheidungsträger der BayernLB ihre Meinung. Offensichtlich hatten sie am Geschäftsmodell der HAA Gefallen gefunden. In einer für die Übernahme einer Bank recht sportlichen Geschwindigkeit erwarben sie die Mehrheit an der Hypo-Alpe-Adria Bank International AG, FN 108415, Firmenbuchgericht Klagenfurt (im folgenden weiter „HAA“) zu einem respektablen Preis.
In den eineinhalb Jahren nach Übernahme erhöhte sich die Bilanzsumme infolge massiven Ausbaus des Kreditvolumens um mehr als € 9 Mrd.. Dies bedeutete einen Zuwachs der Bilanzsumme um etwas mehr als ein Viertel –  und des Kreditvolumens um fast 50%!
Dazu sollte noch erwähnt werden, dass in dieser Zeit die Finanzkrise voll zum Ausbruch kam und alle anderen Institute in der Region ihre Volumina reduzierten, nicht ausbauten.

Auf der einen Seite muss man wohl Verständnis aufbringen, dass die Entscheidungsträger der BayernLB  das Kommando ausgaben: „Volle Kraft voraus“. Irgendwie musste der hohe Kaufpreis ja wieder verdient werden.

Andererseits ist aber nicht zu verstehen, warum sie sich desselben „Überfinanzierungs-Modells“ bedienten, das schon in der Zeit vor ihrer Übernahme zu Problemen führte.

Ende 2008 regten sich im Aufsichtsrat erste kritische Stimmen, die das massive Wachstum hinterfragten.
Am 29. Juli 2009 wurde eine renommierte internationale Wirtschaftsprüfungskanzlei mit der Durchleuchtung des Kredit-Portfolios der HAA beauftragt.

Mitte November 2009 lieferte diese einen umfangreichen Bericht ab, der in einer für einen Wirtschaftsprüfer überraschend klaren und deutlichen Sprache die Mängel im Kreditgeschäft der HAA anprangert.

Knapp sechs Wochen später, am 14.12.2009, erlöste die österreichische Bundesregierung unter tatkräftiger Mithilfe des Präsidenten der Österreichischen Nationalbank die Eigentümer der BayernLB von ihrer Problembeteiligung HAA im Rahmen einer „grundsätzlichen Übereinkunft“ in großzügigster Weise. PS: Nicht nur die BayernLB, sondern auch gleich die anderen Miteigentümer der HAA, wie die Grazer Wechselseitige Versicherung (20,6 %) und das Land Kärnten, das über seine Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding 12,4 % Anteil besaß.

Der per 23.12.2009 datierte schriftliche Vertrag mit der BayernLB erstreckt sich über ganze 12 (sic: zwölf!!!) großflächig beschriebene Seiten – also etwa im Stile eines Vertragswerks, mit dem man sonst gerade einen Gebrauchtwagen kauft.
Nach Erfahrung des Autors ist es mehr als großzügig, eine derart komplexe Transaktion ohne jede seriöse Prüfung – im Fachdeutsch: Due Diligence – durch zu führen.

Aber zurück zum Ursprung

Zurück zur Frage, wie die BayernLB in dieser Situation profitiert hat. Bei einer Insolvenzlösung im Jahr 2009 oder sonst ohne „Notverstaatlichung“ hätte die BayernLB nicht nur ihren gesamten Kaufpreis samt Eigenkapital-Einschüsse verloren, sondern darüber hinaus noch ihre der HAA zur Verfügung gestellten Finanzmittel in Höhe von € 4,94 Mrd.. Im Rahmen der „Notverstaatlichung“ wurde ihr aber gestattet, € 2,3 Mrd. zurück zu führen. Das Gesellschafter-Darlehen wäre im Rahmen eines aktuellen Insolvenz-Verfahrens als eigenkapitalersetzendes Darlehen zu qualifizieren und somit im Normalfall verloren. Nur bei sehr professioneller Abwicklung der Insolvenz hätte die BayernLB, die als nachrangiger Gläubiger gewertet würde, eine Chance auf Rückerhalt eines (kleinen) Teils aus der Insolvenzmasse.

Dies gälte auf jeden Fall für die bis heute verbliebenen € 2,64 Mrd.
Wahrscheinlich würde ein Insolvenzrichter auch auf die im Laufe des Jahres 2010 rückgeführten  € 2,3 Mrd greifen und diesen Betrag als zu Unrecht an die BayernLB gezahlt zurück fordern.

Im Rahmen des Aktienkaufvertrages von 2009 hat die BayernLB aber bereits einige „Opfer“ gebracht:
– Den Verzicht auf die Rückzahlung von € 300 Mio eines von ihr gezeichneten Ergänzungskapitals
– Ein weiterer Verzicht auf die Rückzahlung von € 525 Mio aus einem Master Loan Agreement zwischen BayernLB und HAA aus dem Jahr 2008

Der Netto-Verlust der BayernLB beliefe sich also „im Normalfall“ auf € 4,09 Mrd.

Theoretisch: wenn da nicht Art 5 Absatz 6 des Aktienkaufvertrages von 2009 wäre:
„Im Falle der Aufspaltung der Bank oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme, nach der die Lebensfähigkeit der Bank nicht mehr gewährleistet ist, wird der Bund die BayernLB rechtzeitig im Vorhinein verständigen und stellt der Bund auf Verlangen der BayernLB die Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Darlehen und Kreditlinien der BayernLB an die Bank sicher.“

Dies entspricht einer Blanko-Freistellungserklärung!
Und das, obwohl nicht einmal eine Due Diligence durchgeführt wurde!!!
Die juristische Verantwortung für eine derartige Vorgehensweise bedarf keiner weiteren Ausführung.

Wirtschaftliche Konsequenz

Unter Führung der BayernLB als Mehrheitsgesellschafter und damit unter Verantwortung ihrer Kontrollorgane ist ein (zusätzlicher) Schaden von etwa 50% des unkontrollierten Kreditwachstums entstanden, als € 4,5 Mrd.. Dies entspricht fast exakt der von BayernLB zur Verfügung gestellten Refinanzierung von € 4,94 Mrd.. Auf € 825 Mio verzichtet sie – sozusagen zur Schadensreduktion. Den Rest erlässt ihr die österreichische Bundesregierung zulasten der österreichischen Bevölkerung.

Dieses Geschenk wurde von der österreichischen Bundesregierung des Dezember 2009 getätigt. Da muten die Versuche der aktuellen Bundesregierung, € 800 Mio an ausstehenden Forderungen der BayernLB per Gesetz „für kraftlos erklären zu lassen“, naiv an. Jeder Jurist weiß, dass dieser Versuch nicht halten wird, sofern Österreich noch ein funktionierender Rechtsstaat ist. Der korrekte Weg wäre die Anfechtung des Aktienkaufvertrages von 2009 und dessen Rückabwicklung, im Rahmen dessen dann ein Insolvenzrichter die bereits bezahlten eigenkapitalersetzenden Gesellschafter-Darlehen rückfordern könnte.

Zusammenfassung

Es sei nochmals wiederholt, dass die BayernLB hier nicht erwähnt ist, weil ihr oder ihren Eigentümern unmittelbar ein Vermögensvorteil aus der Umverteilung von HAA-Mitteln zu Gute gekommen sei. Bezüglich der BayernLB wird beschrieben, welchen – weiteren – Schaden sie unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen aus der HAA-Causa zu tragen gehabt hätte, wäre die Causa ohne politische Einflussnahme abgewickelt worden:

Nämlich einen Schaden in Höhe von € 4,09 Mrd.
Diesen Schaden reduzierten die österreichischen verantwortlichen Entscheidungsträger aber auf € 0
oder – im Fall des rechtsgültigen Weiterbestandes eines bisher in der 2. Republik noch nicht dagewesenen Enteignungstatbestandes – auf € 800 Mio. 

 

Lesen Sie auch: Goldesel Hypo XIII – Mitarbeiter der HAA
 

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