Dienstag, 5. November 2024
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Goldesel Hypo XV – Deutsche Bank

In einigen Artikeln dieser Serie haben wir nachgewiesen, dass eine ganze Reihe von Banken prächtig an der HAA verdient haben – und weiter verdienen werden. Wer ist aber, nach dem Stand des bisherigen Wissens, die am meisten profitierende Bank?

[[image1]]Stellt man die Frage in der Öffentlichkeit, fällt immer wieder der Namen „Raiffeisen“. Dies ist aber unpräzise, nachdem es zahlreiche verschiedene Raiffeisenbanken gibt. Selbst wenn die gesamte Gruppe zusammen gezählt wird, hielten sich allfällige Verluste im Insolvenzfall der HAA im kleinen Rahmen – oder zumindest im vergleichbaren Rahmen zu anderen Bankengruppen. Auch aus den Konsortialkrediten mit der HAA ist keine besondere zusätzliche Gefährdung zu erkennen. Wenn überhaupt, ist nur eine „indirekte“ Begünstigung relevant: Die Vermeidung der Insolvenz macht eine forensische Auseinandersetzung mit dem „Überfinanzierungs-Modell“ (siehe „Goldesel I„) hinfällig – die ihrerseits Auswirkungen auf Raiffeisen haben könnte, nachdem die Gruppe, wie andere ausländische Bankengruppen in Südost-Europa auch, dieses Modell ebenso wie die HAA einsetzten.

Bei näherer Beschäftigung mit der HAA kristallisiert sich eine Bank heraus, die die HAA viele Jahre geradezu „allumfassend“ beriet – und mit Zustimmung der österreichischen Bundesregierung immer noch berät: die Deutsche Bank.

Nachstehend eine Liste der wichtigsten Aktivitäten der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der HAA – ohne Anspruch auf Vollständigkeit

1) Anleihegläubiger:
Per Ende Dezember 2013 war die Deutsche Bank-Gruppe größter Anleihegläubiger der HAA mit € 392 Mio. Es ist nicht nachvollziehbar, ob die Deutsche Bank diese Positionen nostro hält, also als direkter Gläubiger, oder für Kunden verwaltet. Daher verzichten wir auch auf eine Schätzung, wieviel sie aus der Verwaltung von Kundengeldern lukrierte. (Dieser Gruppe ist ohnehin ein eigener Artikel gewidmet – Goldesel Hypo X)
Durch die Vermeidung der Insolvenz erspart die Deutsche Bank Anleiheverluste (für sich und/oder ihre Kunden) in Höhe von 10-15% des Nominales, somit € 40 – 60 Mio.

2) Emissionshaus:
Die Deutsche Bank hat – soweit ersichtlich – zahlreiche Anleiheemissionen der HAA der letzten zehn Jahre in führender Position begleitet. Praktisch bedeutet dies eine Fülle von Honoraren, sowohl von fixen Honoraren für das „Arrangement“ als auch von Erfolgshonoraren für das „Placement“.
Besonders fällt dabei eine Emission des Jahres 2006 (Debt Issuance Programme 4.8.2006)  über ein Volumen von € 16 Milliarden auf. Es ist nicht ganz ersichtlich, wie eine Bank mit einer Bilanzsumme von damals € 33 Mrd. überhaupt Schuldtitel in Höhe von 50% ihrer Bilanzsumme binnen eines Jahres platzieren kann. Nachdem die Fixgebühren der Beratung von der Nominalsumme berechnet werden, darf daher von einem Honorar von mindesten 1 % ausgegangen werden. Der „Lead Arranger“ erhält in der Regel zwei Drittel, also ca. € 106 Mio. Da nicht einmal 10% dieser Anleihe platziert wurden, spielen Erfolgshonorare von geschätzten 2%, also € 30 Mio,  in diesem Fall keine große Rolle mehr.

Dieses Programm war auf 12 Monate befristet. Es ist daher anzunehmen, dass dieses Prospekt keinen Einzelfall darstellt, sondern eine jährlich wiederkehrende Übung zur Maximierung von Beratungseinkommen. Allerdings konnte keine weitere versuchte Platzierung in dieser Größenordnung ausgemacht werden. Daher beschränkt sich die Schätzung der Einnahmen der Deutschen Bank auf die anteiligen Honorare aus den bekannten Emissions-Betreuungen, also auf etwa € 120 Mio.
Dies ergibt insgesamt Einnahmen von geschätzten € 240 Mio.

3) Strukturierte Produkte, Kurssicherungen und andere außerbilanzielle Aktionen:
Die Deutsche Bank gehört zu den aktivsten Banken im Geschäftsfeld „Strukturierter Produkte“. Darunter sind hoch-komplexe Spekulationsgeschäfte zu verstehen, die mit der Realwirtschaft nichts mehr gemeinsam haben. Gewinner bei diesen Wettgeschäften ist in der Regel derjenige, der die Wetten strukturiert. Die Gegenpartei verliert fast immer.

Die Geschäfte der Deutschen Bank mit der HAA sind da keine Ausnahme.
Uns liegen Unterlagen vor, wonach zumindest in zwei Fällen der HAA Verluste von bis zu € 200 Mio entstanden, während die Deutsche Bank allein für die Strukturierung und Platzierung je € 50 Mio verdiente. Laut Gutachter sind die Gesamterträge der Deutschen Bank noch deutlich höher, aber nicht transparent ausgestaltet.

Wie im vorigen Fall gehen wir davon aus, dass es sich bei den beiden bekanntgewordenen Fällen nur um die Spitze des Eisbergs handelt, und daher das Einnahmevolumen der Deutschen Bank selbst bei vorsichtiger Schätzung zumindest zu verdoppeln ist.
Dieses beliefe sich damit aus diesem Titel auf etwa € 200 Mio.

4) Beratungsmandat beim Verkauf der Südost-Europa-Töchter der HAA:
Soweit bekannt, hält die Deutsche Bank seit Februar 2013 den Auftrag zum Verkauf der südost-europäischen Töchter der HAA. Unter normalen Bedingungen wäre das Mandat aufgrund der langen Laufzeit längst gekündigt und an einen Wettbewerber erteilt worden.
Die nachstehende Kostenschätzung gilt nur unter der Voraussetzung, dass im freien Wettbewerb übliche Konditionen vereinbart wurden:
bisherige Beratungskosten: € 2 Mio
zu erwartende Erfolgshonorare nach erfolgtem Verkauf: € 5 – 10 Mio.

5) Wie weit der Einfluss der Deutschen Bank-Gruppe reicht, ist daraus ersichtlich, dass ein Spitzenmanager der Gruppe sogar in der Griss-Kommission vertreten und somit unmittelbar in den von der Bundesregierung gewünschten „Aufklärungsprozess“ involviert ist.

6) Erarbeitung der Abbau-Lösung:
Zeitgleich mit der offiziellen Entscheidung des Finanzministers gegen die Insolvenzlösung wurde eine Ausschreibung „veranstaltet“ mit dem Zweck, Berater für die Abbau-Lösung zu finden. Innerhalb weniger Tage nach Verkündigung der Ausschreibung legten sich die zuständigen Entscheidungsträger auf zwei Kandidaten fest:
– eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank und
– eine internationale Beratungsgesellschaft, die ein enges Verhältnis zur Deutschen Bank aufweist.

Wer letztlich den Zuschlag erhalten hat, ist uns nicht bekannt, spielt aber angesichts obiger Konstellation keine Rolle

Verblüffend ist nur die Geschwindigkeit, mit der die Zuständigen hierbei vorgegangen sind:
– eine objektive Beratungsgesellschaft hat gar nicht die Möglichkeit, sich in so kurzer Zeit zu einer so weitreichenden Causa zu äußern oder gar einzuarbeiten,
– interessierten österreichischen Beratern wurde beschieden, sie seien unerwünscht oder sie könnten bestenfalls als Sub-Lieferanten zu den beiden bereits von Anfang an als „Endauswahl“ feststehenden Kandidaten eine Rolle spielen.

Zu den Honoraren des gewählten Beraters sei hier keine Schätzung abgegeben.

In Summe ergibt sich aus den oben aufgezählten Positionen  ein Vorteil von € 482 – 510 Mio.

Angesichts dieser Erkenntnisse passt die Meldung im Juli dieses Jahres scheinbar nicht ins Bild, dass die Deutsche Bank-Gruppe im Zuge der Anstaltslösung € 200 Mio verlieren würde.

Einige Punkte machen stutzig:
a) Seit wann hält die Deutsche Bank-Gruppe eine derart hohe Beteiligung an einem kleinen Segment Anleihetypen der HAA-Gruppe, wenn ihr Anteil Anfang des Jahres noch wesentlich geringer war?
Ein so hoher relativer Anteil an einzelnen Anleihen und Anleiheklassen wäre gegen jede Veranlagungs-Richtlinie professionell arbeitender Vermögensverwalter.

b) Von wem wurden diese Anteile erworben? Zu welchem Preis?

c) Wieso erwirbt man einen so hohen Anteil an abzuschreibenden Papieren, wenn die gruppeneigenen Berater im Rahmen der geplanten Anstaltslösung zumindest von den Entwertungsplänen der Bundesregierung gewusst haben müssen?

d) Glaubt man nicht an die Erfolgschancen dieser rechtsstaatlich einmaligen Enteignung? Oder gibt es andere Möglichkeiten, im Rahmen der Abbaulösung für diese Verluste kompensiert zu werden?

Auf jeden Fall darf davon ausgegangen werden, dass die Deutsche Bank selbst aus dieser Situation noch einen Profit erwirtschaften wird.

PS: Dieselben Fragen stellen sich zum Erwerb von € 150 Mio nachrangiger HAA-Anleihen durch den IWF; vor allem jene:
– seit wann besitzt IWF diese Anleihen?
– Seit wann gehört der Besitz solcher Anleihen zum Geschäftsgegenstand des IWF?
– Wer sind die Nutznießer, vor die sich IWF plötzlich stellt, um einen allfälligen zukünftigen Schaden zu reduzieren?
– Wieso schaltet sich IWF überhaupt ein, wenn ein erfolgreiches Durchdringen der von der Regierung geplanten Enteignungsaktion als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt wird?

Lesen Sie auch: Goldesel Hypo XIV – BayernLB

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