Sonntag, 6. Oktober 2024
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HUMMER Waldemar, em. o. Univ.-Prof. DDDr.

Der hürdenreiche Weg zum Beitritt Kroatiens zur EU (Teil 1)

Kroatien ist der erste der westlichen Balkanstaaten, der der EU beitritt. Durch den Beitritt Kroatiens als 28. Mitgliedstaat der EU zum 1. Juli 2013 kam ein langwieriger und hürdenreicher Beitrittsprozess – der längste in der bisherigen Geschichte der Beitritte zur EU – doch noch zu einem guten Abschluss. Die Frage ist nur die, ob dieser Beitritt zur beiderseitigen Zufriedenheit ausgefallen ist. Dazu sollen nachstehend die wichtigsten Argumentationshilfen gegeben werden, die aus Platzgründen in zwei Teile gegliedert werden müssen. Teil 2 erscheint in der EU-Infothek vom 13. August 2013.

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Vom „Opt-out“ zum „BREXIT“ – Großbritannien testet seine Alternativen in der EU (Teil 2)

Nachdem im ersten Teil dieses Beitrags vor allem die „Opt-out“- bzw. „Opt-in“-Möglichkeiten aus dem Recht der EU für Großbritannien dargestellt wurden, soll nachstehend in einem zweiten Teil auf das „Brexit-Szenario“ eingegangen werden, das nach der Ankündigung David Cameron’s, spätestens im Jahr 2017 ein entsprechendes Referendum abzuhalten, in der öffentlichen Diskussion in Großbritannien zusehends an Bedeutung gewinnt.

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Vom „Opt-out“ zum „BREXIT“ – Großbritannien testet seine Alternativen in der EU (Teil 1)

Am 15. Juli 2013 veröffentlichte das Institute of Economic Affairs (IEA) in London die Konditionen des „IEA Brexit Prize“ und setzte 100.000 Euro (86.400 Ł) für die Erstellung des besten Austrittsszenarios für das Vereinigte Königreich aus der EU aus. Warum genügen Großbritannien plötzlich die bisherigen Ausnahmen vom EU-Recht nicht, sodass es jetzt über einen „Brexit“ nachdenkt? Aus Gründen der Authentizität der Aussagen sind einige Passagen im englischen Originalwortlaut belassen worden.

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EuGH: Erhöhung der Zahl der Generalanwälte von acht auf elf

Beinahe unbemerkt von der europäischen Öffentlichkeit hat der Rat von seiner Befugnis Gebrauch gemacht und dem Gerichtshof drei weitere Generalanwälte (GA) zugewiesen – allerdings zeitlich gestaffelt: die Aufnahme der Amtstätigkeit des ersten GA wurde bereits für den 1. Juli 2013 vorgesehen, während für die beiden anderen GA dafür erst der 7. Oktober 2015 ins Auge gefasst wurde.

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Krisenmanagement und Katastrophenschutz in Österreich und in der EU (Teil 3)

Nachdem in Teil 1 dieses Beitrages die Situation des Katastrophenschutzes in Österreich und in Teil 2 die in der EU behandelt wurde, soll nachstehend in Teil 3 allein der Frage Aufmerksamkeit geschenkt werden, wie es zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) zur Behebung von Katastrophenschäden gekommen ist und unter welchen Voraussetzungen dessen Hilfsgelder in Anspruch genommen werden können.

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Krisenmanagement und Katastrophenschutz in Österreich und in der EU (Teil 2)

In Teil 1 dieses Beitrages wurde die Situation in Österreich in Bezug auf die Krisenvorsorge, den Katastrophenschutz sowie die Beseitigung und Abgeltung der Schäden dargestellt, die das Jahrhunderthochwasser 2013 entlang der Donau in den Städten und im ländlichen Raum in Ober- und Niederösterreich angerichtet hat. Nachstehend sollen in Teil 2 die kompetentiellen Grundlagen für den Katastrophenschutz in der EU und dessen nähere Ausgestaltung durch einschlägige sekundärrechtliche Bestimmungen aufgezeigt werden.

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Krisenmanagement und Katastrophenschutz in Österreich und in der EU (Teil 1)

Das heurige Jahrhunderthochwasser hat den Blick neuerlich auf die Krisenvorsorge, das Krisenmanagement und den Katastrophenschutz bei Flutkatastrophen in Österreich gelenkt, nachdem man schon geglaubt hatte, mit der Bewältigung des Jahrhunderthochwassers des Jahres 2002 und der nachfolgenden Errichtung von Schutzbauten entlang der Donau für die nächsten Jahrzehnte das Nötigste getan zu haben.

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Was haben gewisse Neonicotinoide mit dem Bienensterben zu tun?

In seiner Rechtfertigung für die Zulassung und Förderung des Einsatzes gewisser Pestizide (die Neonicotinoide enthalten) zum Schutz vor allem der österreichischen Maisbauern wies Nikolaus Berlakovich, österreichischer Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (vulgo „Lebensministerium“), darauf hin, dass die von diesen Neonicotinoiden ausgehende Gefahr für die Honigbienenpopulation wissenschaftlich nicht (ausreichend) nachgewiesen sei. Um diese Aussage des zuständigen Fachministers auf ihren Wahrheitsgehalt untersuchen zu können, werden nachstehend einige einschlägige Daten angegeben.

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Verzichtet Island auf den Beitritt zur EU?

Es ist wohl eine außergewöhnliche Vorgangsweise, wenn ein Kandidatenstaat ankündigt, sich aus den laufenden Beitrittsverhandlungen mit der EU zurückzuziehen und darüber ein Referendum abhalten zu wollen. Noch dazu wo es sich im gegenständlichen Fall von Island um einen EWR-Staat handelt, der bisher das engste für einen Drittstaat vorgesehene Naheverhältnis zur EU gepflogen und dabei bereits eine „binnenmarktähnliche“ Verflechtung mit dieser erreicht hat. Was veranlasst eigentlich einen Staat, so vorzugehen und wie reagiert die EU darauf? Dieser für beide Seiten vitalen Fragestellung soll anschließend nachgegangen werden.

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