Donnerstag, 21. November 2024
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Besserer Schutz für Gewaltopfer in der EU

Opfer von Gewalt – insbesondere Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking – können in allen EU-Mitgliedstaaten mit besserem Schutz rechnen. Die neuen Bestimmungen gewährleisten, dass in einem Mitgliedstaat erlassene Kontaktsperren, Schutz- und Verbotsanordnungen durch eine einfache Bescheinigung schnell und einfach in der gesamten EU anerkannt werden.

[[image1]]„Die Rechte von Gewaltopfern sind nun auch außerhalb ihres eigenen Landes EU-weit garantiert“, so Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. „In der EU ist eine von fünf Frauen im Laufe ihres Lebens mit körperlicher Gewalt konfrontiert, und meistens geht diese von einer ihr nahestehenden Person aus, z. B. von ihrem Partner“.

EU-Bürger, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, können sich nun auch bei Reisen außerhalb ihres Heimatlandes sicher fühlen, indem sie die Anordnung, die sie vor dem Aggressor schützt, einfach übertragen. Früher mussten die Opfer komplizierte Verfahren durchlaufen, damit ihre Schutzanordnungen in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wurden, und in jedem Land ein anderes Bescheinigungsverfahren beantragen. Nun werden Schutzanordnungen in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, so dass Bürger, die Opfer von Gewalt geworden sind, ohne aufwendige Verfahren verreisen können.

„Das neue Verfahren bietet von Gewalt betroffenen Frauen und Männern angemessenen Schutz, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Sie können künftig in einen anderen EU-Mitgliedstaat umziehen oder verreisen, ohne um ihre Sicherheit fürchten zu müssen“, fügte Jourová hinzu.
Der neue Mechanismus besteht aus zwei Instrumenten: der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und der Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung. Die beiden Instrumente stellen sicher, dass jedes Opfer von Gewalt die Möglichkeit hat, Schutzanordnungen in jedem Mitgliedstaat der EU anerkennen zu lassen. Die Mechanismen spiegeln die unterschiedlichen nationalen Schutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten wider, die ziviler, strafrechtlicher oder administrativer Art sein können. Gemeinsam stellen sie die Freizügigkeit der häufigsten Arten von Schutzmaßnahmen in der EU sicher.

Mehr Unterstützung für Opfer nötig

Die Notwendigkeit der Unterstützung und des Schutzes der Opfer wird durch einen heute veröffentlichten Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) unterstrichen, der zu dem Schluss kommt, dass in der EU mehr zielgerichtete Unterstützungsdienste für Opfer gebraucht werden. Trotz Verbesserungen sind die Opferhilfsdienste in vielen Mitgliedstaaten weiterhin verbesserungsfähig. Dies gilt beispielsweise für die Sicherstellung des Zugangs der Opfer zu gezielten Unterstützungsdiensten (einschließlich Traumabehandlung und Beratung), den Abbau bürokratischer Hürden der Rechtshilfe sowie die Information der Betroffenen über ihre Rechte und vorhandene Dienstleistungen.

Die Europäische Kommission strebt nach einer Verbesserung der Rechte der 75 Mio. Menschen, die jährlich zu Verbrechensopfern werden. 2012 wurde die Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte, Unterstützung und den Schutz von Opfern in der gesamten EU angenommen . Sie gilt ab dem 16. November 2015 für alle Mitgliedstaaten. Mit Maßnahmen wie den ab Sonntag EU-weit geltenden Schutzanordnungen und den Mindestrechten für Opfer setzt sich die Europäische Kommission für die Stärkung der Rechte von Personen ein, die Opfer von Straftaten werden, gleich, welcher Herkunft sie sind, und unabhängig vom Ort der Straftat innerhalb der EU.

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