Die EU-Mitgliedstaaten erzielten heute im Berufungsausschuss, der einen Vorschlag der Kommission zur Einschränkung der Anwendung von drei Neonicotinoid-Insektiziden erörterte, keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag.
[[image1]]Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, Tonio Borg: „Obwohl nun eine Mehrheit der Mitgliedstaaten unseren Vorschlag unterstützt, wurde die erforderliche qualifizierte Mehrheit nicht erreicht. Die Entscheidung liegt jetzt bei der Kommission. Da unser Vorschlag auf den Erkenntnissen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit basiert, die eine Reihe von Risiken für die Bienengesundheit festgestellt hat, wird die Kommission ihre Arbeiten im Zusammenhang mit dem Vorschlag in den nächsten Wochen fortsetzen.“ Der EU-Kommissar sagte weiter: „Ich verspreche Ihnen, alles in meiner Macht Stehende zu tun, um den Schutz unserer Bienen, die für unser Ökosystem so lebenswichtig sind und deren Beitrag zur europäischen Landwirtschaft jährlich über 22 Mrd. EUR ausmacht, zu gewährleisten.“
Bei der Abstimmung im Berufungsausschuss wurde die vorgeschlagene Einschränkung von 15 Mitgliedstaaten befürwortet, 8 Mitgliedstaaten stimmten dagegen und 4 Mitgliedstaaten enthielten sich.
Hauptbestandteile des Vorschlags
Mit dem Vorschlag wird die Anwendung von drei Neonikotinoiden (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam) zur Saatgutbehandlung, zur Bodenanwendung (in Form von Granulat) und zur Blattbehandlung bei Pflanzen‑ und Getreidearten, die für Bienen attraktiv sind, eingeschränkt.
Zudem bleiben die übrigen zugelassenen Anwendungen professionellen Anwendern vorbehalten.
Ausnahmen beschränken sich auf die Möglichkeit, für Bienen attraktive Feldkulturen in Gewächshäusern zu behandeln, auf Freilandfeldern jedoch nur nach der Blüte.
Die Einschränkungen gelten ab dem 1. Dezember 2013.
Sobald neue Informationen zur Verfügung stehen, spätestens jedoch bis zum Ablauf von zwei Jahren, wird die Kommission eine Überprüfung der Zulassungsbedingungen für die drei Neonikotinoide unter Berücksichtigung der relevanten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen vornehmen.
Die nächsten Schritte
Da zwischen den Mitgliedstaaten keine Einigung erzielt wurde, ist es nun an der Kommission, einen Beschluss über die Annahme der vorgeschlagenen Einschränkung zu fassen.