Sonntag, 22. Dezember 2024
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Bodenabfertigungsdienste: Parlament fügt Sicherheitsmaßnahmen für Mitarbeiter hinzu

Die Pläne zur Öffnung der Bodenabfertigungsdienste für mehr Wettbewerb an den großen Flughäfen der EU durch die Erhöhung der Mindestanzahl von Dienstleistern wurde heute vom Parlament unterstützt. Um eine hohe Effizienz der Dienstleistungen zu garantieren und „Sozialdumping“ zu verhindern, fügten die Abgeordneten Mindestqualitätsstandards und Schutzklauseln für Personalverschiebungen zu dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission hinzu.

[[image1]]Das Parlament hat die Vorschläge durch Mindestqualitätsstandards ergänzt, die die Bodenabfertigungsunternehmen an europäischen Flughäfen mit mehr als fünf Millionen Passagieren beachten müssen. „Dies wird die maximale Wartezeit vor der Gepäckabfertigung, die maximale Auslieferungsfrist für das erste und letzte Gepäckstück sowie die Mindestvorräte an Enteisungsmittel einschließen“, erklärte der Berichterstatter Artur Zasada (EVP, PL).

Mehr Wettbewerb, aber faire Arbeitsbedingungen

Gemäß dem geänderten Vorschlag sollten mindestens drei Bodenabfertigungsbetreiber, anstatt wie heute zwei, die Unterstüzungsdienstleistungen für Fluggesellschaften in Flughäfen mit mehr als 15 Millionen Passagieren und/oder 200.000 Tonnen Fracht pro Jahr leisten. Es wird auch eine streng getrennte Buchführung für Flughäfen mit eigenen Abfertigungsdiensten gefordert.

Die Abgeordneten haben ebenfalls bestimmte Sozialvorschriften, die auch für Subunternehmer gelten sollen, hinzugefügt. In dem Fall, dass Bodenabfertigungsdienstleister wechseln, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Personal der Flughafendienste von dem neuen Dienstleister übernommen und die Tarifverträge eingehalten werden.

Im Jahr 2011 fertigten 21 Flughäfen in der EU mehr als 15 Millionen Passagiere jährlich ab. In Deutschland und Österreich sind dies die Flughäfen von Frankfurt, München, Wien, Düsseldorf  und Berlin-Tegel.

Das Parlament wird Gespräche mit dem Rat beginnen, um einen Kompromiss für das „Flughafen-Paket“ zu finden. Dies beinhaltet zwei weitere Legislativvorschläge für Regeln bei der Zuteilung von Start- und Landerechten und lärmbedingten Betriebsbeschränkungen. Diese geänderten Vorschläge, die die  Flughafeneffizienz steigern sollen, wurden bei der ersten Lesung im Dezember 2012 angenommen.

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