Donnerstag, 21. November 2024

Justiz

Katastrophenschutz innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Das „Katastrophenschutzverfahren der EU“ und das „Sendai Framework for Disaster Risk Reduction“

Bedenkt man, dass allein in den drei Jahren von 2012 bis 2014 weltweit insgesamt 994 Katastrophen mehr als 326 Mio. Menschen betroffen haben, [1] wobei die Beseitigung der Schäden jährlich an die 100 Mrd. $ gekostet hat, [2] dann kann man ermessen, welche Bedeutung einer zivilen Krisenbewältigung in Form des Katastrophenschutzes zukommt. Obwohl der Katastrophenschutz vordringlich in Händen der betroffenen Staaten liegt, bedarf es der Mithilfe vieler nationaler und internationaler Einrichtungen, um die überaus komplexen Probleme der Krisenprävention und -beseitigung wenigstens annähernd zu lösen. Auf der universellen Ebene bemühen sich dabei vor allem die Vereinten Nationen, auf der regionalen Ebene hat die Europäische Union das ambitionierteste Katastrophenschutzverfahren eingerichtet, das zwischen 2010 und 2014 in mehr als 80 Krisenfällen weltweit zum Einsatz kam. [3] Nachstehend sollen die beiden wichtigsten Krisenbewältigungsverfahren kurz dargestellt werden.

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Rechtsstaatlichkeitsprobleme in Ungarn und Polen – Misst die Europäische Kommission dabei mit zweierlei Maß? – (Teil 2)

Nachdem in Teil 1 (EU-Infothek vom 12.05.2017) die rechtsstaatlich bedenkliche Situation in Ungarn dargestellt wurde, soll diese nachstehend mit der Situation in Polen verglichen werden. Dabei wird untersucht, warum die Europäische Kommission zwar gegen Polen, nicht aber gegen Ungarn das „Vor Art. 7 EUV“-Verfahren zur Sicherung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips eingeleitet hat und was eigentlich der wahre Grund für diese unterschiedliche Vorgangsweise der Kommission war.

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Rechtsstaatlichkeitsprobleme in Ungarn und Polen – Misst die Europäische Kommission dabei mit zweierlei Maß? Teil 1

In seiner mehr als vierzehnjährigen Regentschaft als Ministerpräsident Ungarns – Kabinette Orbán I (1998 - 2002), Orbán II (2010 - 2014) und Orbán III (2014 ff.) – hat Viktor Orbán eine Fülle systematischer Verstöße gegen die Werteplattform des Art. 2 EUV sowie auch gegen die Europäische Grundrechtecharta begangen.

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Justizia in Italia

Justizia in Italia

Kaum zu glauben, aber wahr – weil mit Besen „bewaffnete“ Funktionäre der Landtagspartei Süd-Tiroler Freiheit (STF) 2010 aus Anlass einer Demonstration unter dem umstrittenen Mussolini-Fries vor dem Palazzo der Finanzbehörden in Bozen ein Plakat mit dem Slogan "90 Jahre Annexion – 90 Jahre Unrecht - Auf Italien kann SÜD-TIROL verzichten" mit sich führten, sind drei ihrer Führungsmitglieder soeben vom zuständigen Landesgericht zu saftigen Geldstrafen verurteilt worden.

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EuGH-Entscheidung: Meilenstein auf dem Weg zur Festplattenabgabe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass die Einhebung einer Abgabe auf Drucker und Computer für die Vervielfältigung geschützter Werke für alle EU-Länder zulässig ist. Die Kunstschaffenden der Initiative "Kunst hat Recht." begrüßen die Entscheidung als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Festplattenabgabe in Österreich.

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Montenegro: Die strategische Transformation

Der Weg in die EU ist lang und steinig. Diese Erfahrung bleibt keiner Nation erspart, welche eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union anstrebt. Die Voraussetzungen sind klar definiert und verbindlich. Ob Justiz, Verwaltung oder Steuerwesen: Nur wer alle Hürden meistert, ist in der europäischen Familie willkommen. 

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