Am 17. Mai 2021 langte die digitale Ausfertigung des Beschlusses des Handelsgerichts Wien vom 15. Mai 2021 bei unserem RA DDr. Schimanko ein, womit es den auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gerichteten Antrag der NEOS abweist.
Das Handelsgericht Wien trifft darin insbesondere die nachstehend wiedergegebene entscheidungswesentliche Tatsachenfeststellung:
Dr. Stephanie Krisper hat im Ibiza-Untersuchungsausschuss die Einvernahme des Peter Barthold angeregt. Nach Zustellung der Ladung an Peter Barthold und vor dessen Einvernahme im Ibiza-Untersuchungsausschuss kam es zu einem Treffen zwischen Dr. Stephanie Krisper und Peter Barthold in den Räumlichkeiten der Klägerin. Der genaue Gesprächsinhalt steht zwar nicht fest, jedoch war Zweck und Gegenstand dieses Treffens unter anderem auch die bevorstehende Aussage des Peter Barthold im Ibiza-Untersuchungsausschuss.
NEOS bzw. Dr. Krisper können Berufung einlegen, was allerdings an der Tatsachenfeststellung nichts ändern wird.
Anhang:
- Beschluss – HG Wien (pdf)