Donnerstag, 21. November 2024
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Das Bundesheer darf keine Attrappe sein

Bundesheer Hubschraubershow / Bild © Christian Langer via flickr (Ausschnitt), CC BY-SA 2.0

Verwunderung löste eine Äußerung von Sebastian Kurz aus, der keinen Anlass für eine Erhöhung des Bundesheer Budgets sieht.

Auf der einen Seite ist man in Österreich auf das Bundesheer stolz, etwa wenn jetzt am Gelände des Militärflughafens in Zeltweg die große Airpower-Show abläuft oder sich die Soldaten bei einem Katastropheneinsatz als unerlässliche Hilfe und Retter in schwierigen Situationen bewähren. Andererseits gilt es als unpopulär, dem Bundesheer jene finanziellen Mittel durch das Budget zur Verfügung zu stellen, um überhaupt den Betrieb aufrecht zu erhalten. Mit seiner Äußerung in einem TV-Interview, wonach er zwar an Umschichtungen im Budget, aber an keine Aufstockung des Heeresbudgets denkt, keinen Anlass für einen „Panzerkampf im Weinviertel“ sieht, hat Kurz der Landesverteidigung keinen guten Dienst erwiesen.

Landesverteidigung ist Teil der Verfassung

Der Alt-Kanzler hat dabei nur übersehen, dass die umfassende, also die militärische wie geistige Landesverteidigung, ein Bestandteil der Verfassung ist. Verankert im Absatz 2 des Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes. Dort steht schwarz auf weiß, dass es das Ziel der Landesverteidigung ist, „die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.“ Diesem Anspruch wird das österreichische Bundesheer aber nicht mehr gerecht, wie der interimistische Verteidigungsminister Thomas Starlinger erst vor kurzem drastisch schilderte: „Wir können uns nicht einmal mehr die Pickerl (gemeint sind die Heeresfahrzeuge) leisten“.

Schutzschirm Neutralität ist eine Chimäre

Nicht zuletzt war es eine Chimäre, die über Jahrzehnte gepflegt wurde und dazu beitrug, dass in der Bevölkerung und auch bei so manchen Parteien und Politikern (die FPÖ und bislang auch die ÖVP ausgenommen) die Meinung vorherrschte, Österreichs Bekenntnis zur Neutralität sei ein ausreichender Schutzschirm. Was zur Folge hatte, dass das Bundesheer gerade die notwendigsten Mittel zur Verfügung gestellt bekam, um so daneben her laufen zu können. Vergessen wird – und das beweisen mittlerweile die Archive der ehemaligen UdSSR – dass es in Moskau immer wieder konkrete Pläne gab, in einem Ernstfall (wie dies die Revolution in Ungarn 1956 und der Prager Frühling 1968 waren) von der Tschechoslowakei durch Österreich bis nach Jugoslawien durchzumarschieren, um den kommunistischen Einflussbereich dicht zu machen. Die einstige Demarkationslinie war in den Köpfen russischer Militärs bis zum Zerfall des Warschauer Pakts als Ost-West-Grenze im Kopf.

EU verlang von Österreich Solidarität

Wir leben unverändert in unruhigen Zeiten, davon kann auch nicht die Tatsache ablenken, dass Österreich mittlerweile – sieht man von der Schweiz und Liechtenstein ab – von lauter NATO-Staaten umgeben ist. Dafür aber ist Österreich Teil der Europäischen Union und hat bei aller Wahrung der Neutralität sehr wohl auch seinen Beitrag zur Sicherheit Europas beizutragen. Was übrigens auch im Zuge der Verhandlungen über den österreichischen EU-Beitritt zum Tragen kam. Damals legte man sich auf die Formulierung fest, dass es keine fremden militärischen Stützpunkte auf österreichischem Territorium und keine österreichische Militärallianz geben kann. Sehr wohl aber eine Solidarität mit anderen EU-Mitgliedern, sollten diese angegriffen werden. Dazu kommt auch noch die Teilnahme Österreichs an friedenserhaltenden Einsätzen im Auftrag der UNO.

Landesverteidigung in den Köpfen der Bürger verankern

Es wird notwendig, die Bedeutung der militärischen und geistigen Landesverteidigung wieder in den Köpfen der Bürger, angefangen bereits in den Schulen, zu verankern. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war Österreich letztlich schutz- und wehrlos, dem Gutdünken der Besatzungsmächte ausgeliefert. Allerdings innerhalb der Gendarmerie wurden ab 1949 schon vereinzelt so genannte. Alarm-Abteilungen zusammengefasst, die man intern als B-Gendarmerie bezeichnete. Ein Projekt das klammheimlich von den westlichen Alliierten unterstützt wurde. Bis 1954 wurden so rund 90.000 Mann erfasst. Ja es existierten sogar Pläne, nach denen die Mitglieder der B-Gendarmerie im Falle eines kommunistischen Putsches außer Landes gebracht werden und dort den Kern eines österreichischen Exilheeres bilden sollten. Nach Abschluss des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 war es durch die Existenz dieser Organisation relativ schnell möglich, aus ihr ein neues Heer aufzubauen.

Schweiz und Schweden unerreichte Vorbilder

Als erstmals das Bundesheer zu einer Parade ausrückte, war man noch relativ stolz, dass man sich wieder selbst verteidigen durfte. Allerdings von Anbeginn an, war das Heeresbudget schon immer schwach dotiert. Und das bis herauf in heutige Zeiten. Mit 2,9 Milliarden Euro beträgt es gerade einmal 0,6 Prozent des BIP an viertletzter Stelle unter den derzeit noch 28 EU-Staaten. Der EU-Durchschnitt läge übrigens bei 1,3 Prozent, würde also das Doppelte betragen. Und auch im Vergleich mit den beiden neutralen Staaten Schweiz und Schweden schneidet die Alpenrepublik schlecht ab. So geben unsere westlichen Nachbarn über 4,1 Milliarden Euro und die Skandinavier 5,5 Milliarden Euro für ihre Verteidigung aus.

Notwendigkeit einer neuen Verteidigungskonzeption

Abgesehen von den budgetären Nöten, die sich augenscheinlich im technischen Ausrüstungszustand des Bundesheeres widerspiegeln, hat man es seit vielen Jahren unterlassen, eine Verteidigungskonzeption zu entwickeln, die den heutigen Anforderungen sowohl im Rahmen der EU-Mitgliedschaft als auch des eigenen Staatsschutzes gerecht wird. Dabei gehört Österreich noch immer zu jenen Ländern, in denen es eine Wehrpflicht gibt. Die tausenden jungen Soldaten, die ihren 6-Monate-Dienst absolvieren, werden dabei mit einem Ausrüstungsstand des Bundesheeres konfrontiert, der sie nicht nur an der Verteidigungsmöglichkeit, sondern auch an der Bereitschaft des Staates, die nötigen finanziellen Grundvoraussetzung zu schaffen, zweifeln lässt. Hier anzusetzen, für eine positive Veränderung zu sorgen, würde man sich von der nächsten Regierung und vom nächsten Bundeskanzler erwarten.

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