Mittwoch, 6. November 2024
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Das Vereinigte Königreich und Polen als „even closer allies“?

Bild © CC MIH83/Pixabay (Ausschnitt)

Kein „Plan B“ und widersprüchliche Aussagen – 

Der unvorhergesehene Ausgang der Volksbefragung vom 23. Juni 2016 im Vereinigten Königreich (UK), die mit dem „Brexit“ endete, wirft eine Reihe von Fragen auf,[1] die bis heute – obwohl bereits mehr als fünf Monate vergangen sind und die britische Regierung ihr Austrittsgesuch nach Art. 50 EUV bereits in vier Monaten, nämlich Ende März kommenden Jahres stellen will – weder konkret formuliert, noch inhaltlich auch nur ansatzweise gelöst sind. Verschärft wird die Situation ganz allgemein aber noch dadurch, dass es nicht nur keinen „Plan B“ der britischen Regierung, sondern auch eine Reihe widersprüchlicher Aussagen britischer Regierungsmitglieder gibt, die die Situation nur noch verschlimmern. 

Ein Paradebeispiel dafür stellen die Äußerungen der britischen Premierministerin Theresa May dar, die nach ihrem Treffen mit der polnischen Ministerpräsidentin Beata Szydło am 28. November 2016 ihrem Wunsch Ausdruck verlieh, dass das Vereinigte Königreich (UK) und Polen „may become even closer allies after Brexit“ und sie diesbezüglich auch die Absicht habe, „to guarantee the rights of Poles and other Europeans currently living in the UK“.[2]

Das Groteske an dieser Aussage ist der Umstand, dass es genau der Zuzug ungelernter polnischer Arbeiter in das UK war, der die Volksbefragung über einen Verbleib des UK in der EU ins Negative kippen ließ. Es waren nämlich vor allem die dadurch verursachten Arbeitsmarkt- und Integrationsprobleme, die die Briten zum „Brexit“ veranlassten: So gab es im Zeitraum von 2008 bis 2014 im UK einen Zuzug von insgesamt 1,9 Mio. freizügigkeitsbegünstigten unselbständigen Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der EU und allein im Jahre 2015 zogen über 330.000 Unionsbürger in das UK, um dort Arbeit zu suchen. Von diesen Wanderarbeitnehmern waren insgesamt über 900.000 polnischer und mehr als 230.000 rumänischer Herkunft.[3]

 

Der „polnische Klempner“ als Sinnbild einer Bedrohungslage auf dem Arbeitsmarkt

Schon vor der Volksbefragung im Juni dieses Jahres gab es eine eher ausländerfeindliche Stimmung im UK, die sich vor allem gegen den „polnischen Klempner“ richtete, der die alteingesessenen heimischen Handwerker am Arbeitsmarkt verdrängte. Diese, vom französischen Satiremagazin „Charlie Hebdo“ unmittelbar nach dem Beitritt Polens zur EU im Jahr 2004 erfundene, Karikatur wurde zum Sinnbild einer wachsenden Furcht vor einer Sintflut osteuropäischer Billigarbeiter, die angeblich Westeuropas Arbeitsmärkte zu überschwemmen drohten.[4]

Die zunächst nur negative Stimmung polnischen Industriearbeitern gegenüber schlug nach dem „Brexit“-Referendum in blanke Xenophobie und Gewaltbereitschaft um. So wurde am 3. September 2016 ein 40-jähriger polnischer Fabriksarbeiter in Harlow in der Grafschaft Essex, einer Arbeiterstadt nördlich von London, auf einem Markt von einer Gruppe von Jugendlichen niedergeschlagen und erlag wenig später seinen schweren Kopfverletzungen. Einen Tag später wurden in Harlow erneut zwei Polen angegriffen. Dabei erlitt einer von ihnen einen Nasenbeinbruch und der andere schwere Schnittverletzungen am Kopf. Laut polnischer Regierung sah sich die polnische Gemeinde im UK in den letzten Wochen vermehrt fremdenfeindlichen Vorfällen ausgesetzt, wobei die schlimmsten Fälle Körperverletzung, Brandstiftung, Bedrohung und hasserfüllte Graffiti betrafen.[5]

 

Kontrolle der Einwanderung als absolute Priorität der britischen Politik

Es gehört schon eine große Portion Selbstverleugnung und Camouflage dazu, um jetzt auf einmal das wichtigste Argument für den negativen Ausgang der Volksbefragung vom Juni dieses Jahres nicht nur schönzureden, sondern sogar seinen eigenen Worten in dieser Frage untreu zu werden. So hatte Premierministerin May am 5. Oktober 2016 in ihrer Rede zum Abschluss des Parteitags der Tory in Birmingham[6] noch ausdrücklich angekündigt, dass ihre Regierung „der Einwanderung ungelernter EU-Bürger ein Ende machen würde“[7] und „dass die nationale Kontrolle über die Einwanderung – und nicht die weitere Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt – bei den kommenden Brexit-Verhandlungen ihre Priorität sein würde.[8]

Tritt Theresa May jetzt die Flucht nach vorne an und trägt der Erkenntnis Rechnung, dass die EU eine Teilnahme am Binnenmarkt strikt von der Beachtung aller vier Marktfreiheiten abhängig macht, die eine Beschränkung der Freizügigkeit polnischer Wanderarbeitnehmer im UK nicht zulassen würde? So realistisch diese Einsicht auch sein mag, so schadet es der Glaubwürdigkeit von Premierministerin May enorm, wenn sie diesen Schwenk in der Qualifikation der Erwünschtheit des Zuzugs von Unionsbürgern aus den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) in das UK bereits jetzt vornimmt, ohne dazu unmittelbar durch konkret laufende „Brexit“-Verhandlungen „gezwungen“ zu sein. Für die „Brexit“-Befürworter wird damit die wohl wichtigste Forderung, die sie mit ihrem Votum durchsetzen wollten, vorzeitig preisgegeben und nicht erst durch den Druck der Austrittsverhandlungen erzwungen – mit oder ohne Gegenleistung.

 

Polen als erster Staat, gegen den ein „Rechtsstaatlichkeitsverfahren“ eingeleitet wurde

Die von Theresa May angekündigte engere Verflechtung und Zusammenarbeit des UK mit Polen tangiert aber noch einen anderen Problembereich, nämlich die bewusste Durchbrechung der „Distanz“, die die anderen Mitgliedstaaten der EU gegenüber Polen eingeschlagen haben, nachdem die Kommission am 27. Juli 2016 die zweite Stufe des „Verfahrens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips“ – auch „Vor Artikel 7 EUV-Verfahren“ genannt – gegen Polen eingeleitet hatte.[9] Damit ist erstmals in der Geschichte der europäischen Integration das „Vorverfahren“ vor dem eigentlichen Sanktionsverfahren des Art. 7 EUV initiiert worden, obwohl es mit Frankreich, Rumänien und Ungarn[10] bereits eine Reihe von Mitgliedstaaten gegeben hat, die sich ebenfalls „systemische“ Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit haben zuschulden kommen lassen, gegen die von der Europäischen Kommission aber nur Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 258 AEUV eingeleitet wurden.[11]

Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert, dass die Kommission diese singuläre Vorgangsweise gegen einen Mitgliedstaat zu einem Zeitpunkt gewählt hat, der im Gefolge des „Brexit“ des UK als politisch besonders sensibel zu bezeichnen ist, da unter Umständen die Androhung des Sanktionsverfahrens durch die Kommission seitens des betroffenen Staates durchaus mit der Gegendrohung seines eigenen „Brexit“ beantwortet werden könnte. Ganz in diesem Sinne erklärte auch der polnische Innenminister Marius Blaszczak postwendend, dass die Kommission „offenbar die Lehren aus dem „Brexit“ nicht gezogen habe“[12], und drohte damit ganz offen mit einem möglichen Austritt Polens aus der EU, falls das Sanktionsverfahren des Art. 7 EUV gegen Polen tatsächlich eingeleitet werden sollte.

Da Polen der Aufforderung zur umfassenden Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit nur sehr zögernd nachkommt, haben die Mitgliedstaaten der EU, mit Ausnahme der drei anderen Visegrád-Staaten, beschlossen, zu Polen auf eine gewisse Distanz zu gehen. Das UK durchbricht nun auch diese akkordierte Vorgangsweise der überwiegenden Mehrzahl der Mitgliedstaaten und zeigt damit mangelndes Solidarverhalten, wo doch die „Solidarität“ unter den EU-Mitgliedstaaten ein tragendes Baugesetz darstellt, auf das in den Gründungsverträgen der EU an mehreren Stellen ausdrücklich hingewiesen wird. Auch wenn sich das UK bereits jetzt als „Außenseiter“ und nicht mehr so sehr als Mitglied der EU sieht, hat es aber alle mitgliedschaftlichen Verpflichtungen bis zu seinem definitiven Austritt penibel einzuhalten. Das scheint dem UK aber nicht (mehr) bewusst zu sein. Als austrittswilliger Mitgliedstaat scheint sich das UK gedanklich eben schon viel mehr „außerhalb“ als „innerhalb“ der EU zu bewegen. Damit werden aber die zunächst bis Ende März 2019 dauernden Austrittsverhandlungen, während derer das UK noch Vollmitglied der EU ist, nicht gerade erleichtert.

 

 

 


[1] Vgl. Hummer, W. Der „Brexit“ und seine Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung der Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich, Zeitschrift für Europarecht (EuZ) 3/2016, S. 158 ff.

[2] UK and Poland promise to deepen bilateral cooperation after Brexit, Open Europe, vom 29. November 2016, S. 1.

[3] Szigetvari, A. Europa à la carte, Der Standard, vom 25./26. Juni 2016, S. 5.

[4] Schultz, S. Wie sähe Großbritannien ohne seine Polen aus?, SPIEGEL ONLINE, vom 20. Juni 2016.

[5] Besorgnis über zunehmende Übergriffe, news.ORF.at, vom 6. September 20016.

[6] Theresa May’s keynote speech at Tory conference in full, The Independent, vom 5. Oktober 2016.

[7] Borger, S. Theresa May schielt auf die Arbeiterschicht, Der Standard, vom 6. Oktober 2016, S. 5.

[8] Legrain, P. Mayday im Vereinigten Königreich, Project Syndicate, vom 11. Oktober 2016.

[9] Empfehlung der Kommission vom 27. 7. 2016 zur Rechtsstaatlichkeit in Polen, C(2016) 5703 final.

[10] Vgl. Hummer, W. Sanktionen der EU gegen Ungarn, EU-Infothek vom 7. Februar 2012 (Teil 1), 13. Februar 2012 (Teil 2) und 21. Februar 2012 (Teil 3); Hummer, W. Ungarn erneut am Prüfstand der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Wird Ungarn dieses Mal zum Anlassfall des neu konzipierten „Vor Artikel 7 EUV“-Verfahrens?, Europarecht 5-2015, S. 625 ff.

[11] Vgl. Hummer, W. Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Polen, EU-Infothek vom 2. August 2016; Hummer, W. Versetzt Polen dem „Weimarer Dreieck“ den Todesstoß? Konsequenzen der Einleitung eines „Vor Artikel 7-Verfahrens“ gegen Polen, Europäische Rundschau 2016/1, S. 41 ff.

[12] Vgl. Brössler, D. Brüssel: Rechtsstaat in Polen gefährdet, Süddeutsche Zeitung vom 28. Juli 2016, S. 1.

 

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