Als Oscar Bronner den Standard gründete wollte er gewiss keine Plattform für herabwürdigend, teilwiese unrichtige und unvollständige Prozessberichterstattung schaffen.
Gewiss, auch beim Standard kommen und gehen Journalisten und Redakteure. Einige davon zählen zu den besten Journalisten des Landes, andere versuchen sich auf diesem Weg und müssen journalistische Qualitäten erst mühselig und mit großem Fleiß erarbeiten.
Heute befasst sich EU-INFOTHEK mit der aktuellen Prozessberichterstattung über den durch eine anonyme Anzeige verursachten Strafprozess gegen Prof. Gert Schmidt und einen Mitarbeiter. Über den Inhalt des Prozesses selbst wird sich EU-INFOTHEK in diesem Artikel nicht äußern. Die Beurteilung des Sachverhaltes obliegt einzig und allein dem Gericht bzw. Richter.
EU-INFOTHEK befasst sich heute mit einem wohl österreichischen, besonders wienerischen Phänomen: Der Berichterstattung mehrerer Medien, welche das Kunststück zustande bringen, obzwar ihre Vertreter beim Prozess anwesend waren, in der Berichterstattung selbst bedeutende Teile nicht einmal zu erwähnen.
Im gegenständlichen Prozess wurde sehr ausführlich über den parlamentarischen Untersuchungsausschuss und das Verhalten einiger politischer Parteien und ihrer Mandatare in Zusammenhang mit Auskunftspersonen gesprochen.
Diese wesentlichen Teile des Verfahrens wurden in keinem der berichterstattenden Medien auch nur mit einer Zeile erwähnt. Sollte EU-INFOTHEK einen solchen Hinweise überlesen haben, so lassen Sie uns das bitte wissen.
Das zweite, mindestens genauso beachtenswerte Thema ist die Zusammensetzung der Prozessbeobachter. Die im Verhandlungssaal anwesenden grob geschätzt mehr als 25 Personen waren nicht nur beruflich interessierte Journalisten und Redakteure, sondern auch – welche Überraschung – der zu einer rechtskräftigen Haftstrafe von 3,5 Jahren verurteilte Julian Hessenthaler und sein Anwalt Dr. Oliver Scherbaum.
Alleine die Frage, ob es in Österreich üblich ist, dass die dafür zuständige Justizvollzugsanstalt es einem Häftling, auch wenn dieser mit Fußfessel Freigänger ist, gestattet, an einem Prozess als Beobachter teilzunehmen, wäre für echte, berufsbedingt neugierige Journalisten und Redakteure ein dankbares Recherchefeld. EU-INFOTHEK ist sicher, dass bei intensiver Recherche und bei der Klärung der Frage, ob alle ähnlich verurteilten Häftlinge gleichbehandelt werden, ein spannendes Thema entsteht, welches sehr rasch, so die Meinung von EU-INFOTHEK, zu einem grünen Zweig führen würde.
Ebenso beachtenswert für EU-INFOTHEK ist die Anwesenheit des Rechtsanwaltes Dr. Oliver Scherbaum.
Hier und jetzt ist eine gute Gelegenheit auf einen besonderen Kontakt, welchen EU-INFOTHEK und Prof. Gert Schmidt mit RA Dr. Scherbaum hatten, hinzuweisen und diese Geschichte zu erzählen.
Im August 2020 kontaktierte Prof. Gert Schmidt auf unglückliche Empfehlung eines Bekannten in einer medienrechtlichen Angelegenheit den damals der EU-INFOTHEK und Prof. Gert Schmidt nicht bekannten RA Dr. Oliver Scherbaum.
Die Gründe für die Kontaktaufnahme sollten später – im Hessenthaler-Prozess in St. Pölten, wo RA Dr. Scherbaum den Julian Hessenthaler vertreten hat – noch große Bedeutung erlangen.
Vereinfacht ging es bei der Beauftragung des Dr. Scherbaum um medienrechtliche Fragen in Zusammenhang mit unrichtigen und bösartigen Verleumdungen und jahrelang erfolgten Eintragungen in diversen Internet Foren einiger für derartige Aktivitäten den meisten Journalisten bekannten Personen. Rechtsanwalt Scherbaum sollte diese abmahnen und entsprechende rechtliche Schritte zu Beendigung dieses Stalkings und der Eintragungen erreichen.
Zu diesem Zeitpunkt hat EU-INFOTHEK bereits an der Enthüllung des Ibiza-Skandals seit Mai 2019 erfolgreich gearbeitet. Leider wusste Prof. Schmidt damals noch nicht, dass Scherbaum den Julian Hessenthaler bereits in dessen Prozess ca. im Jahre 2015 vertreten hat und die Visitkarte des RA Dr. Scherbaum bei einer Hausdurchsuchung im Appartement des Julian Hessenthaler gefunden wurde.
Obwohl zu diesem Zeitpunkt die Enthüllungsaktivitäten der EU-INFOTHEK allseits bekannt waren, hatte Dr. Scherbaum nicht darauf hingewiesen, dass er mit Hessenthaler bereits früher in Kontakt war. Erst später stellte sich heraus, das RA Dr. Scherbaum auch Julian Hessenthaler vertritt.
Die Aktivitäten des Dr. Scherbaum im Auftrage von Prof. Schmidt bzw. EU-INFOTHEK waren für den Auftraggeber nicht zufriedenstellend, so dass das Vollmachtverhältnis durch Prof. Schmidt gekündigt wurde.
Wie bei derartigen, vertrauensvollen Vertretungen üblich haben Prof. Gert Schmidt bzw. EU-INFOTHEK an RA Dr. Scherbaum alle geheimen Informationen über die Stalking-Verfolger übermittelt.
Für Prof. Gert Schmidt war die Auflösung des Vollmachtverhältnisses das vorläufige Ende des Kontaktes mit Dr. Scherbaum.
Sehr erstaunt mussten EU-INFOTHEK und Prof. Gert Schmidt während des Hessenthaler Prozesses in St. Pölten feststellen, dass eine der Dr. Scherbaum genannten Personen „aus heiterem Himmel“ über seinen Anwalt einen umfangreichen Brief an den Richter im Prozess Julian Hessenthaler in St. Pölten schrieb. Alles was da passiert ist, lesen Sie auf EU-INFOTHEK (https://www.eu-infothek.com/thomas-sochowsky-bezeichnet-sich-als-prozessfinanzierer-diskreditiert-als-ueberzeugungstaeter-und-immunisiert-sich-damit/).
Zurück zu den Besuchern des Prozesses: Nicht nur diese Person, auch die anderen, welche seinerzeit bei RA Dr. Scherbaum als Gegner des Prof. Gert Schmidt benannt wurden, waren als Beobachter beim Prozess im LG Wien am 13.03.2023 anwesend.
Sochowsky erdreiste und ergötze sich offensichtlich daran, Prof. Gert Schmidt laufend mit seinem Mobiltelefon zu fotografieren, ja, er setzte sich sogar einen Meter neben Schmidt auf einen Sessel im Warteraum, um diesen zu fotografieren. Geht’s noch?
Zufälle gibt es eben!
Jeder, der in einem Gericht zu tun hat, weiß, wie zeitaufwändig der Eintritt in das jeweilige Gericht ist. Die Sicherheitskontrollen sind sehr streng, manchmal muss man lange warten, bis man das Gerichtsgebäude nach Ablegung aller Utensilien, auch des Gürtels, durch die Sicherheitsschleuse betreten kann.
Diese Mühe machte sich auch der Kabarettist Florian Scheuba, welcher gemeinsam mit Falter Chefredakteur Florian Klenk (diesem zumindest kann man berufliches Interesse unterstellen) sich die erwartete „juristische Hinrichtung“ nicht entgehen lassen wollte.
Sogar ein ehemaliger in Ungnade entlassener Sicherheitsbeamter, welcher über umfangreiche gerichtsbekannte Dokumentationen über seine Person und sein Verhalten, verfasst von seinem ehemaligen Dienstgeber, stolz sein kann, hat sich der Mühe des Weges in den Verhandlungssaal unterworfen.
All diese netten Personen erinnerten irgendwie an die Zuschauerströme, welche im Mittelalter Hexenverbrennungen verursacht haben. Nur manchmal kommt es anders als erwartet und keiner dieser Herrschaften sollte gegen die älteste Bauernregle verstoßen: „Du sollst dich nicht täuschen.“
Sehr untergriffig argumentierte der Jungredakteur Jan Michael Marchart im Standard.
Jan Michael Marchart sprach EU-INFOTHEK Herausgeber und Chefredakteur Prof. Gert Schmidt seine journalistischen Leistungen ab und bezeichnete ihn als selbsternannten Journalisten.
Ohne hier an dieser Stelle auf die möglichen journalistischen Leistungen des Jan Michael Marchart einzugehen, stellt sich die Frage, wer in Österreich selbsternannter Journalist ist und ob es vielleicht Journalisten gibt, die vom Papst oder durch andere Berufungen zum Journalismus gekommen sind. Bei dieser Gelegenheit fällt mir nur der ehrwürdige allseits anerkannte Alfred Worm ein.
Hätte der Herr Redakteur Jan Michael Marchart nur ein bisschen recherchiert, so hätte er in der Österreichischen Nationalbibliothek (großteils bereits digitalisiert) und auch im Archiv des Österreichischen Parlaments nicht nur die Ausgaben des wirtschaftspolitischen Magazins ERFOLG mit dutzenden Titel- und Erhüllungsgeschichten, welche Prof. Gert Schmidt als Herausgeber und Chefredakteur mehr als 10 Jahre lang geschrieben hat, einsehen können, er hätte auch das Buch „Causa Jack Unterweger – Die Dokumentation“ gefunden und lesen können, aber genauso im Bericht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) an das Parlament über die zahllosen Dokumentationen, welche Prof. Gert Schmidt über das illegale Glücksspiel verfasst hat, nachlesen können.
Diese Fakten zwingen zu einer Frage an den Herrn Redakteur Jan Michael Marchart:
Reicht Ihnen diese Fülle von publizistischen und journalistischen Arbeiten, um eine Person als Journalisten bezeichnen zu können?
Bei dieser Gelegenheit sei Trost gespendet: in einer derartigen Beurteilung seiner publizistischen und journalistischen Tätigkeiten ist Prof. Gert Schmidt nicht alleine, vor wenigen Monaten bemerkte ein mit Medienangelegenheiten befasster Richter über die Autoren der EU-INFOTHEK über einen „gewissen Muzik“, der in der Vergangenheit als Autor für EU-INFOTHEK regelmäßig geschrieben hat, „wer denn das sei!“.
Dr. Peter Muzik ist übrigens einer der profiliertesten Journalisten Österreichs, Verfasser von dutzenden Büchern und war mehr als 10 Jahre lang Chefredakteur des „WirtschaftsBlatt“ und des „Trend“.
Der am 13.3. erschienenen Artikel über den Prozess war sogar eifrigen Standard-Kommentatoren inhaltlich und geistig zu flach. Im Standard Forum schrieben sie sinngemäß, dass sie noch nie so einen schlechten Artikel im Standard gelesen haben und sich nicht auskennen, was der Autor eigentlich meint.
Bedauerlicherweise ist der hier ausführlich beschriebene Artikel des Jan Michael Marchart im Standard kein Einzelfall.
Es gibt eine unrühmliche Gruppe begeisterter Hessenthaler Fans und Helfer, welche trotz mehrerer höchstgerichtlichen Entscheidungen – zwei OLG- und eine OGH-Entscheidung – immer noch das Märchen verbreiten, der arme Julian Hessenthaler sei durch gekaufte Zeugen ins Gefängnis gebracht worden.
Zu guter Letzte ergibt sich noch eine sehr wichtige Frage der anwaltlichen und medialen Hygiene:
Wer bitte sehr, bezahlt RA Dr. Oliver Scherbaum und jene Überzeugungstäter, die so eifrig „für“ Hessenthaler arbeiten und sich über jeden Mindestansatz fairer Berichterstattung und Handels hinwegsetzen?
Hier muss sehr viel Geld im Spiel sein. Die Frage ist nach wie vor ungeklärt: wer finanziert die Aktivitäten rund um Hessenthaler.
Julian Hessenthaler selbst kann die Aktivitäten nicht finanzieren.
In einem Exekutionsverfahren, welches Omnia und Prof. Schmidt wegen ausständiger ca. 40.000,- Euro Verfahrenskostenersatz gegen Hessenthaler geführt haben und auch RA Dr. Oliver Scherbaum eine Drittschuldnererklärung abgegeben hat, war immer von Mittellosigkeit die Rede.
Diese Schuld des Hessenthaler entstand aus von ihm veranlassten Klagen und Anzeigeaktivitäten in Berlin und in Wien gegen EU-INFOTHEK und Prof. Gert Schmidt und seine in diesem Zusammenhang verlorenen Prozesse und somit der Verpflichtung zur Übernahme der von ihm verursachten Kosten.
Etwas Gutes hat möglicherweise der Auftritt des Julian Hessenthaler als Zuschauer im Verhandlungssaal des Landesgerichtes. Mit diesem Auftritt wurde landesweit bekannt, das Hessenthaler als Freigänger offenbar auch einen Dienstgeber hat, wo er Geld verdient.