Damit wäre eine singuläre Chance vertan, die „Westbalkan-Strategie“ der EU zu befördern
Der negative Ausgang des mazedonischen Referendums vom 30. September 2018 über die Umbenennung der bisherigen FYROM in „Nord-Mazedonien“ hat bedeutende Auswirkungen auf die völkerrechtliche und europarechtliche Stellung Mazedoniens im Allgemeinen und dessen angestrebten Beitritt zur EU und zur NATO im Speziellen. Wenngleich unmittelbar danach versucht wurde, das Abstimmungsergebnis „schönzureden“, so können diese Kommentare des mazedonischen Ministerpräsidenten Zoran Zaev sowie der Hohen Vertreterin der EU für die GASP, Federica Mogherini, und des Kommissars Johannes Hahn nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch diesen negativen Entscheid sowohl Mazedonien selbst, als auch die „Westbalkan-Strategie“ der EU mehr oder weniger intensiv bzw. sogar unwiderruflich beeinträchtigt wurden. Damit wird die Einbindung dieses geostrategisch wichtigen Staates in den Westen verzögert, wenn nicht gar verhindert.
Es gilt daher, diesen Auswirkungen im Einzelnen nachzugehen und deren Relevanz näher darzustellen. Vorab muss aber auf die komplexe Entstehungsgeschichte dieses Namensstreits kurz eingegangen werden, auf die der Autor bereits im Frühjahr 2016 hingewiesen hatte.[1]
Von der jugoslawischen Teilrepublik „Mazedonien“ über die „Republik Mazedonien“ und die „FYROM“ zur „Republik Nord-Mazedonien“
Nach dem Zerfall der „Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien“ (SFRJ), die von 1944 bis 1991 bestanden hatte, und der Umwandlung von deren abhängigen Teilrepubliken in souveräne Neustaaten[2], erklärte auch die frühere Teilrepublik der SFRJ, nämlich die Sozialistische Republik Mazedonien, am 8. September 1991 ihre Unabhängigkeit, und zwar unter dem Namen „Republik Mazedonien“. Mazedonien ist mit seiner Fläche von 25.713 km2 kleiner als das österreichische Bundesland Tirol und verfügt über ca. 2,1 Mio. Einwohner, wovon 1,8 Mio. bei Wahlen und Abstimmungen stimmberechtigt sind.[3] Der Unabhängigkeitserklärung ging ein Referendum voraus, in dem sich 91 Prozent der Bewohner der jugoslawischen Teilrepublik für die Unabhängigkeit aussprachen.
Während der Nachbarstaat Griechenland gegen diese Benennung solange keinen Einspruch erhoben hatte, als Mazedonien noch eine Teilrepublik der SFRJ war, nahm es die nunmehrige Unabhängigkeit dieses Staates zum Anlass, um gegen dessen Namens- und Flaggenwahl[4] zu protestieren, da diese eindeutig hellenistischen Ursprungs sei. Einem slawischen Staat sei eine solche Usurpation fremder Symbole keinesfalls erlaubt. Auch befürchtete Griechenland irredentistische und territoriale Ansprüche in Bezug auf seine gleichnamige nordgriechische Region „Makedonien“ durch Mazedonien.
Diese Befürchtung war nicht ganz unbegründet, enthielt doch die erste Verfassung Mazedoniens vom 17. November 1991 einige „missverständliche“ Formulierungen. In Art. 3 war von möglichen Grenzänderungen im Einklang mit der Verfassung die Rede und Art. 49 forderte die Republik auf, für den Status und die Rechte der Angehörigen des „mazedonischen Volkes“ in den Nachbarstaaten zu sorgen und die dortige Minderheiten in ihrer kulturellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Auf Druck Griechenlands und der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) kam es im Jänner 1992 zu einer Novellierung beider Bestimmungen, aufgrund derer Art. 3 der Verfassung um den Satz ergänzt wurde, dass die Republik Mazedonien keine territorialen Ansprüche gegenüber benachbarten Staaten erheben und Art. 49 die Bestimmung angefügt wurde, dass sich Mazedonien nicht in die souveränen Rechte anderer Staaten und deren innere Angelegenheiten einmischen werde.[5]
Trotz dieser Zugeständnisse verweigerte die griechische Regierung die diplomatische Anerkennung der „Republik Mazedonien“ und machte ihre Zustimmung für eine Aufnahme Mazedoniens in die EU und die NATO von einer Lösung der Namensfrage abhängig. Obwohl sich Mazedonien in der Folge bereit erklärte, im internationalen (multilateralen) Verkehr die Bezeichnung „The former Yugoslav Republic of Macedonia“ („FYROM“) zu verwenden, verhängte Griechenland am 16. Februar 1994 eine Handelsblockade[6] und schloss seine Grenze zu Mazedonien, da dieses in seiner Flagge noch immer den „Stern von Vergina“, ein altes makedonisches Symbol, führte. Der seitens der Europäischen Kommission auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des griechischen Embargos eingebrachte Antrag wurde vom Präsidenten des EuGH in der Folge am 29. Juni 1994 zurückgewiesen.[7] Am 19. März 1996 verfügte der Präsident auch die Streichung der Rechtssache aus dem Register.[8]
Erst nachdem Mazedonien am 5. Oktober 1995 den Stern von Vergina in seiner Flagge durch eine stilisierte achtstrahlige Sonne ersetzt hatte, hob Griechenland am 14. Oktober 1995, nach fast zwanzig Monaten, das Embargo wieder auf. Rechtstechnische Grundlage dafür war das am 13. September 1995 unter der Vermittlung der Vereinten Nationen zwischen der „Ersten Partei“ (Hellenische Republik) und der „Zweiten Partei“ (Republik Makedonien) erzielte Interimsabkommen über die Normalisierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Griechenland und der FYROM[9], dem am 13. Oktober 1995 eine endgültige Vereinbarung über die Normalisierung der bilateralen Beziehungen und über die gegenseitige Einrichtung von diplomatischen Vertretungen in beiden Hauptstädten folgte. Im Interimsabkommen verzichtete Griechenland vor allem auf die weitere Einlegung eines Veto’s gegen einen Beitritt Mazedoniens zu Internationalen Organisationen (IO), solange dies nur unter dessen (provisorischem) Namen[10] FYROM geschieht.
Dementsprechend wurde Mazedonien auf der Basis einer Aufnahmeempfehlung des SR der VN[11] am 8. April 1993 durch den Aufnahmebeschluss der Generalversammlung der VN gem. Art. 4 Abs. 2 SVN in die Vereinten Nationen (VN) aufgenommen,[12] wobei ausdrücklich festgehalten wurde, „dass dieser Staat in den VN bis zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit, die über dessen Namen entstanden ist, provisorisch als „the former Yugoslav Republic of Macedonia“ (FYROM) bezeichnet wird“. Dieser Vorgangsweise schlossen sich in der Folge eine Reihe anderer IO an. Durch die Res. 845 des SR der VN vom 18. Juni 1993 wurden Griechenland und Mazedonien in diesem Zusammenhang dazu aufgefordert, den zwischen ihnen bestehenden Namensstreit im Rahmen und unter der Vermittlung der VN zu lösen, und 1994 wurde für die Unterstützung der Vermittlungstätigkeit der VN in dieser komplexen Frage, ein eigener persönlicher Beauftragter des Generalsekretärs der VN für Mazedonien, nämlich Matthew Nimetz, eingesetzt.
In Bezug auf den angestrebten Beitritt der FYROM zur NATO legte Griechenland ebenfalls sein Veto ein, wogegen diese aber am 17. November 2008 gegen Griechenland eine Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) wegen Verstoßes gegen das vorerwähnte Interimsabkommen vom September 1995 einbrachte, der dieser mit Urteil vom 5. Dezember 2011[13] zugunsten der FYROM auch stattgab. Dabei stellte der IGH fest, dass Griechenland gegen Art. 11 Abs. 1 des Interimsabkommen verstoßen habe, indem es den Beginn von Gesprächen über eine mögliche Mitgliedschaft der FYROM in der NATO auf dem Bukarester NATO-Gipfel im April 2008 verhindert und diese Attitüde auch danach noch jahrelang beibehalten habe.[14] Die Zuständigkeit des IGH zur Lösung dieser Streitfrage ergab sich explizit aus Art. 21 Abs. 2 des Interimsabkommens, wobei allerdings keine Lösung des sogenannten Namensstreits damit präjudiziert werden sollte. Der Namensstreit bleibt damit ein politischer Streit, der auch nur im Rahmen politischer Verhandlungen gelöst und vertraglich fixiert werden kann.
Was allerdings die Anerkennung Mazedoniens als Neustaat im bilateralen völkerrechtlichen bzw. diplomatischen Verkehr betraf, so erfolgte diese in der Regel unter dem Namen „Republik Mazedonien“,[15] wobei Bulgarien der erste Staat war, der Mazedonien 1992 unter dieser Bezeichnung anerkannte. In der Zwischenzeit folgten viele andere Staaten dem bulgarischen Vorbild, sodass zur Zeit über 140 Staaten die „Republik Mazedonien“ als solche anerkannt haben. Von den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates der ONO wurde die „Republik Mazedonien“ allerdings nur von den USA, Russland und China, nicht aber von Frankreich und dem Vereinigten Königreich anerkannt, da sich diese als Mitglieder der EU dem Druck Griechenlands beugten.
Die Namensgebung eines Staates
Zur näheren Verdeutlichung dieser komplexen Fragestellung der Namenswahl eines (neuentstandenen) Staates soll kurz auf die völkerrechtlichen Vorgaben derselben eingegangen werden. Aufgrund des Selbstbestimmungsrechts des Staatsvolks eines Staates hat dieser grundsätzlich freie Hand bei der Auswahl seines Namens, muss dabei allerdings darauf Bedacht nehmen, dass damit die kulturelle Integrität eines anderen Staates nicht verletzt wird, soweit diese einen Unterfall der territorialen Integrität desselben darstellt. Sollte die kulturelle Integrität einen solchen Unterfall der territorialen Integrität darstellen und diese durch die Namensgebung eines anderen Staates verletzt werden, dann läge unter Umständen ein möglicher Verstoß gegen das Völkerrecht vor. Eine solche Rechtsfrage ist dem IGH bisher aber noch nie in einem streitigen Verfahren vorgelegt und dementsprechend auch noch nicht judikativ abgeklärt worden. Lediglich gutachtliche Äußerungen haben bisher stattgefunden, wie dies zB im Falle der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo durch die Republik Serbien der Fall war.[16]
Die Verhandlungen zur Lösung der Namensfrage
Obwohl sich die griechisch-mazedonischen Beziehungen nach dem Stellen des Beitrittsantrages Mazedoniens zur EU am 22. März 2004 sowie der Zuteilung des Status eines Beitrittskandidaten im Dezember 2005[17] zu normalisieren begannen, sollte es noch bis Ende 2007 dauern, bis – unter der Vermittlung der Vereinten Nationen – bilaterale Verhandlungen über die endgültige Benennung Mazedoniens beginnen konnten. Der in diesem Zusammenhang vom UNO-Sonderbeauftragten für Mazedonien, Matthew Nimetz, vorgeschlagene Namen „Republika Makedonija-Skopje“ wurde aber von Griechenland rotund abgelehnt, da er durch die Verwendung des Begriffs „Makedonien“ eine Usurpation fremder Geschichte und Kultur darstelle. Für Griechenland sei lediglich eine geographische Länderbezeichnung akzeptabel. In der Folge wurden von Matthew Nimetz und anderen Kennern der Situation eine Reihe weiterer Kompromissformulierungen vorgeschlagen,[18] die aber alle nicht konsensfähig waren.[19] Die Verhandlungen wurden unter anderem auch noch dadurch belastet und verzögert, dass die (damalige) mazedonische Regierung bekanntgab, den Flughafen von Skopje nach Alexander dem Großen zu benennen, ebenso wie sie auch in Skopje eine Statue von Alexander dem Großen errichteten ließ. Diese Aktivitäten wurden im Jahr 2012 vom früheren langjährigen Regierungschef Mazedoniens, Nikola Gruevski, bewusst gesetzt, um damit das antike makedonische Erbe für das heutige Mazedonien zu reklamieren, zugleich aber auch, um von der tristen wirtschaftlichen Lage abzulenken.[20] Mit der Amtsübernahme der Regierung Zoran Zaev im Mai 2017 wurden diese Aktivitäten aber wieder eingestellt.[21]
Mitte Jänner 2018 fanden am Sitz der Vereinten Nationen erstmals nach vielen Jahren wieder offizielle bilaterale Gespräche zur Überwindung des Namensstreits statt, für die Matthew Nimetz folgende fünf Vorschläge ausgearbeitet hatte, die den Namen Mazedonien über einen geographischen oder zeitlichen Bezug aufdifferenzieren und damit eigenständig machen sollten: „Republik Neu-Mazedonien“, „Republik Nord-Mazedonien“, „Republik Vardar-Mazedonien“, „Republik Ober-Mazedonien“ und „Republik Mazedonien (Skopje)“. Wenige Monate später wurde mit dem Namen „Ilinden-Mazedonien“[22] ein weiterer Kompromissvorschlag vorgelegt, der aber ebenfalls keine Zustimmung fand.
Das „Prespa-Abkommen (2018)
Erst am 12. Juni 2018 einigten sich die beiden Regierungschefs Zoran Zaev und Alexis Tsipras in grenznahen griechischen Ort Psarades an den Ufern des Prespa-Sees auf die Kompromisslösung „Republik Nord-Mazedonien“ (Gorna Makedonija),[23] die in der Folge durch die beiden Außenminister Nikos Kotzias und Nikola Dimitrov auch formell unterzeichnet wurde. Zum Kern des Abkommens zählt neben der Namensübereinkunft die Erklärung des künftigen „Nord-Mazedoniens“, nichts mit dem hellenistischen Makedonien der Antike zu tun zu haben und auch jegliche Ansprüche auf die gleichnamige griechische Nordprovinz aufzugeben. Unter den Ehrengästen dieser Zeremonie befanden sich neben der Vize-UN-Generalsekretärin Rosemary DiCarlo auch UN-Vermittler Matthew Nimetz sowie die Hohe Vertreterin für die GASP, Federica Mogherini, und EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn.[24]
Das sog. „(Lake) Prespa“-Abkommen umfasst 20 Seiten, muss aber zu seiner Gültigkeit zuvor noch vom mazedonischen und griechischen Parlament bestätigt und durch ein mazedonisches Referendum eingeleitet werden. Am 20. Juni 2018 genehmigte das mazedonische Parlament das Abkommen zur Namensänderung, wobei die Abstimmung durch die Abgeordneten der Oppositionspartei VMRO-DPMNE aber boykottiert wurde. Am 26. Juni 2018 erklärte der der Opposition nahestehende mazedonische Präsident Gjorge Ivanov, dass er das Abkommen nicht unterzeichnen werde, da die Namensänderung auf „Nord-Mazedonien“ aus Mazedonien einen „halbsouveränen“ Staat machen würde.[25] Die Abstimmung sei daher „nationaler Selbstmord“.[26] Am 27. September 2018 wiederholte Präsident Ivanov diese Aussage auch noch in seiner Ansprache vor der Generalversammlung der VN.[27] Am 5. Juli 2018 genehmigte aber das mazedonische Parlament mit 69 der 120 Abgeordneten das von Zaev und Tsipras unterzeichnete Abkommen und überstimmte damit das Präsidentenveto.[28]
Das „Referendum“ vom 30. September 2018
Obwohl es bei dem für den 30. September 2018 angesetzten Referendum inhaltlich um die Namensänderung Mazedoniens ging, lautete die im Referendum an die ca. 1,8 Mio. Stimmberechtigten gestellte Frage völlig anders, nämlich: „Sind Sie für die Mitgliedschaft in der EU und der NATO, indem Sie dem Abkommen zwischen der Republik Mazedonien und der Republik Griechenland zustimmen?“ Zum einen kam diese Fragestellung im Grunde einer „self fulfilling prophecy“ gleich, hatte doch Mazedonien bereits 2004 seinen Beitritt zur EU beantragt und versuchte seit Jahren der NATO beizutreten, wurde dabei aber immer wieder von Griechenland behindert. Zum anderen erzwingt die Bejahung der Mitgliedschaft in der EU und der NATO zugleich aber die Aufgabe des verfassungsmäßigen Namens der Republik Mazedonien. Wer gegen das Abkommen ist, wird durch die Formulierung der Referendumsfrage andererseits aber gezwungen, gleichzeitig gegen einen EU- und NATO-Beitritt zu stimmen. Dementsprechend wird vom Leiter der Boykottkampagne der VMRO-DPMNE, Antonio Milošoski, die Fragestellung des Referendums auch als „manipulativ“ bezeichnet und die Vermischung von Aspekten, die angeblich nicht zusammengehören, kritisiert.[29]
Da für die Gültigkeit des Referendums eine Wahlbeteiligung von über 50 Prozent erforderlich war, wurde schon vor der Abstimmung die möglicherweise zu geringe Wahlbeteiligung als größtes Problem gesehen. In diesem Zusammenhang muss nämlich berücksichtigt werden, dass seit der jüngsten Volkszählung im Jahre 2002 schätzungsweise 300.000 bis 500.000 Einwohner Mazedonien für immer verlassen haben, ohne dass diese offensichtlich aus den Wählerlisten gestrichen worden wären. Damit wurde aber das Kriterium der Wahlbeteiligung beim Namensreferendum verfälscht, da von den geforderten mindestens 50 Prozent der Stimmberechtigten sich ja mehrere Hunderttausend im Ausland befanden.[30] Der Vorsitzende der Nicht-Regierungsorganisation „Assoziation für Demokratische Initiativen“ (ADI), Albert Musliu, schätzt, dass vermutlich nicht mehr als 1,2 Mio. Wähler am Wahltag in Mazedonien anwesend waren. Angesichts dessen wäre die Zahl von 660.000 Beteiligten, die am Referendum teilgenommen haben, aber ausreichend gewesen.[31]
Das Ergebnis des Referendums bestätigte diese Befürchtung der inkorrekten Ermittlung der Wahlberechtigten, da die Wahlbeteiligung lediglich 36,91 Prozent betrug, die Zustimmungsrate der Abstimmenden allerdings bei 94,18 Prozent lag. Damit war aber das Referendum, trotz dieser überwältigen Zustimmung, formell nicht gültig zustande gekommen.[32]
Die Abstimmung war konsultativ und daher nicht bindend. Die für die Umbenennung notwendige Verfassungsänderung kann nur vom mazedonischen Parlament mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, dh 82 von 120 Abgeordneten, verabschiedet werden. Obwohl, wie vorstehend erwähnt, zuletzt nur 69 der 120 Abgeordneten für die parlamentarische Genehmigung des Namens-Abkommens gestimmt hatten, ist der mazedonische Regierungschef Zoran Zaev – aufgrund der „riesigen Mehrheit“ von über 94 Prozent, die für eine Mitgliedschaft in der EU und in der NATO gestimmt habe – entschlossen, das Abkommen zur Einführung des Namens „Nord-Mazedonien“ dem Parlament zuzuleiten und hofft dabei auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit[33], für die lediglich einige Stimmen der Opposition fehlen. Da die Regierungskoalition zwischen den Sozialdemokraten und einigen Albanerparteien über 71 Mandate verfügt, würde sie dafür weitere elf Stimmen benötigen. Da die oppositionelle VMRO-DPMNE über 42 Abgeordnete, also knapp mehr als ein Drittel, im mazedonischen Parlament verfügt, wäre im Falle der Freigabe der Wahl bzw. eines „Ausscherens“ einiger Abgeordneter, die Erlangung einer Zwei-Drittel-Mehrheit denkmöglich.[34] Im Gegensatz dazu begrüßte in Griechenland der Chef der mitregierenden rechtspopulistischen Partei der „Unabhängigen Griechen“ (ANEL) das Scheitern des Referendums und erklärte, dass er die Koalition mit Alexis Tsipras verlassen werde, sollte das Abkommen dem griechischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.[35]
Die Kommentare aus dem Bereich der NATO und der EU waren hingegen durchaus positiv und betonten die große Zustimmung, die ihre jeweiligen Organisationen im Referendum erhalten hatten. NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg sah darin eine historische Chance Mazedoniens, den Namensstreit mit Griechenland zu beenden. Im Übrigen stünden die Tore zur NATO für Mazedonien offen, das dann der 30. Mitgliedstaat werden würde, nachdem im Juni 2017 Montenegro als letzter Staat der NATO beigetreten ist. Der für Erweiterungsfragen zuständige Kommissar Johannes Hahn wiederum appellierte an alle politischen Führer, diese Entscheidung zu respektieren, und zwar mit folgenden Worten: „Dies ist eine historische Chance, nicht nur für die Aussöhnung in der Region, sondern auch für den Weg des Landes in die Europäische Union.“[36] „Die Perspektive der Europäischen Union für den westlichen Balkan, die kürzlich auf dem Gipfel von Sofia bekräftigt wurde, bleibt die stärkste stabilisierende Kraft für die Union“.[37] Im Besonderen fordert Hahn die größte Oppositionspartei VMRO-DPMNE auf, für die Namensänderung zu stimmen.[38] Im Übrigen glaube er an „einen Mix aus Ratio und Balkan“.[39]
Schlussbetrachtungen
Der seit 27 Jahren schwelende Namensstreit zwischen Mazedonien und Griechenland konnte aufgrund einer (fragwürdigen) technischen Voraussetzung in der Zählung des mazedonischen Wahlvolkes bedauerlicher Weise nicht positiv beendet werden. Mit dem negativen Ausgang des Referendums vom 30. September 2018 sind aber für die nächsten Jahre nicht nur die Beitrittsambitionen Mazedoniens zur EU und zur NATO schwer gefährdet worden, sondern es wurde dadurch auch die Anfang Februar 2018 von der Europäischen Kommission vorgelegte „Westbalkan-Strategie für eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive“[40] empfindlich beeinträchtigt.
Dabei handelt es sich um eine neue Erweiterungsstrategie sowie ein verstärktes Engagement zugunsten der noch nicht der EU beigetretenen sechs Westbalkan-Staaten Montenegro, Serbien, Mazedonien (FYROM), Albanien, Bosnien & Herzegowina und dem Kosovo. Konkret enthält die „Westbalkan-Strategie“ einen Aktionsplan mit sechs Leitinitiativen, für die im Zeitraum von 2018 bis 2020 spezielle Maßnahmen vorgesehen sind. Die sechste Leitinitiative, „Aussöhnung und gutnachbarliche Beziehungen“, zielt dabei auf die Unterstützung bei der Beilegung der mannigfachen Konflikte ab.
Am vorläufig letzten Westbalkan-Gipfel am 17. Mai 2018 in Sofia wurde die „Westbalkan-Strategie“ mit ihrer europäischen Perspektive für die vorgenannten sechs Staaten – allerdings erst fünfzehn Jahre nachdem diese durch die „Agenda von Thessaloniki“ vom 21. Juni 2003[41] erstmals eine solche EU-Perspektive erhalten hatten – bekräftigt und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass jetzt rasch vorgegangen werden muss, damit sich das gegenwärtig offene „Zeitfenster“ nicht wieder schließt.
Um – trotz des negativen Referendums vom 30. September 2018 – zu retten, was noch zu retten ist, begann am 16. Oktober 2018 im mazedonischen Parlament die Plenardebatte, die die Namensänderung per Verfassungsänderung festschreiben soll. Dafür ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, für die Premierminister Zoran Zaev, wie vorstehend bereits erwähnt, auf die Unterstützung von etwa einem Dutzend Abgeordneten der Oppositionspartei VMRO-DPMNE angewiesen ist. Um diese Mehrheit zu erreichen, bot Zaev sogar eine Amnestie für jene VMRO-DPMNE – Funktionäre an, die im April 2017 am Sturm auf das Parlament beteiligt waren, bei dem mehr als 100 Personen verletzt wurden. Auch sollen weitere VMRO-DPMNE – Funktionäre, die wegen Korruption und Amtsmissbrauch vor Gericht stehen, von dieser Amnestie erfasst werden. Am 22. Oktober 2018 kommt es dann im mazedonischen Parlament zur entscheidenden Abstimmung über die Verfassungsänderung zur Namensfrage.
Misslingt die Verfassungsänderung, dann will die Regierung Zaev möglichst schnell vorgezogene Parlamentswahlen abhalten. Als mögliche Termine dafür gelten derzeit der 25. November sowie der 2. oder 9. Dezember 2018.[42] Kommissar Hahn warnt ausdrücklich vor Neuwahlen, da diese eine weitere Verzögerung mit sich bringen würden. Er bezweifelt auch, dass bei wesentlichen Verzögerungen die griechische Regierung noch imstande sein wird, das Namensabkommen im eigenen Parlament durchzubringen.[43]
Sollte aber die Befriedung des Dauerkonflikts zwischen Mazedonien und Griechenland scheitern, dann scheint sich das Zeitfenster wieder zu schließen – mit unabsehbaren Folgen für Mazedonien und die gesamte Region des Westbalkan. Ein Umstand ist dabei besonders gravierend, an den vordergründig nicht immer gedacht wird, nämlich die intergenerative Komponente. So liegt die reale Wartezeit auf einen möglichen EU-Beitritt fast schon im Bereich der Generationen. Nach 15 Jahren der versuchten (erfolglosen) EU-Annäherung liegen für Menschen im mittleren Alter in den sechs Westbalkan-Staaten die möglichen Beitrittsdaten fast schon außerhalb ihrer eigenen Lebensspanne. Dementsprechend ist die Tendenz bei den Zustimmungsraten zur EU weiter sinkend und immer mehr Menschen stellen den Weg in die EU als unumstößliches Ziel in Frage.[44]
Gleichzeitig wird ganz allgemein von einer „fatalen Alternativlosigkeit Europas für den Westbalkan“ gesprochen.[45] Schwindet aber der Einfluss der EU am Balkan, dann trifft der vorerwähnte Vorsitzende der ADI, Albert Musliu, mit seiner Aussage den Nagel auf den Kopf: „Die euroatlantische Integration, also die Möglichkeit des Beitritts zur NATO und EU, ist das Narrativ, das uns alle in Mazedonien zusammenhält. Wenn es diesen Klebstoff nicht mehr gibt, dann werden andere Kräfte auftreten“.[46] Diese stehen offensichtlich bereits „Gewehr bei Fuß“, vor allem sind dies die USA und die Russländische Föderation, die ihren Einfluss auf dem Westbalkan massiv erhöhen wollen.[47] Artan Grubi, ein Abgeordneter der albanischen DUI-Partei, bringt es auf den Punkt: „Moskau will die ethnischen Konflikte in Mazedonien am Köcheln halten und so den EU- und den NATO-Beitritt verhindern“.[48] Aber auch die Türkei, China und Saudiarabien versuchen, am Westbalkan an Einfluss zu gewinnen.[49]
Obwohl dieser vitale Interessenskonflikt am Westbalkan und damit gleichsam „unmittelbar vor der Haustüre“ Österreichs stattfindet, fällt es dem österreichischen Vorsitz schwer, diesbezüglich vermittelnd einzugreifen. Auch aus dem Umstand, dass im Anschluss an den österreichischen Vorsitz im ersten Halbjahr 2019 mit Rumänien und im ersten Halbjahr 2020 mit Kroatien zwei EU-Mitgliedstaaten mit ausgeprägter „Westbalkan-Connection“ den Vorsitz im Rat der EU innehaben werden, lässt sich nicht unbedingt der Schluss ziehen, dass dadurch die Beitrittsvoraussetzungen der Westbalkanstaaten zur EU entscheidend verbessert werden. Ob eine solche Chance wirklich besteht, oder ob sich diese Konstellation nicht gerade in das Gegenteil verkehren wird, sei dahingestellt.[50]
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[1] Hummer, W. Mazedonien: Ein Staat, zwei Namen. Flüchtlingstragödie überlagert einen lange schwelenden Namens- und Territorialkonflikt am Balkan, EU-Infothek vom 24. März 2016.
[2] Siehe dazu Hummer, W. Probleme der Staatennachfolge am Beispiel Jugoslawien, in: Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht, 4/1993, S. 425 ff.; Hummer, W. – Mayr-Singer, J. SFRJ, BRJ und IGH. Das heutige Jugoslawien und die Organe der Vereinten Nationen, in: Vereinte Nationen 3/1999, S. 104 ff.; Hummer, W. – Mayr-Singer, J. Die Bundesrepublik Jugoslawien. Identitätsanspruch und Sukzessionsfragen im universellen, regionalen und nationalen Kontext, in: Archiv des Völkerrechts 2/2000, S. 298 ff..
[3] Vgl. Czarnowska, M. Ein Urnengang als Wendepunkt, Wiener Zeitung vom 29./30. September 2018, S. 6.
[4] Die Flagge Mazedoniens enthielt den „Stern von Vergina“, ein altes griechisches bzw. makedonisches Symbol, das erst am 5. Oktober 1995 aus der Flagge entfernt wurde; vgl. dazu nachstehend.
[5] Giersch, C. Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991-1995: Die Rolle von OSZE, EU, UNO und NATO (1997), S. 193 f.; Streit um den Namen Mazedonien, Wikipedia, S. 3.
[6] Das Embargo war auf Art. 224 EGV (nunmehr Art. 347 AEUV) gestützt; vgl. Hummer, W. Das griechische Embargo, in: Due/Lutter/Schwarze (Hrsg.), FS Everling (1995), Bd. 1, S. 511 ff.
[7] EuGH, Rs. C-120/94 R, Kommission/Griechenland, Slg. 1994, S. I-3027 ff. (ECLI:EU:C:1994:275).
[8] Slg. 1996, S. I-01513.
[9] UNTS Vol. 1891, I-32193; https://web.archive.org/web/20111205001503/http:www.u.org/Depts/german/sr/sr_95/srb95-02.pdf#S/PRST/1995/46
[10] Vgl. Janev, I. Legal Aspects of the Use of a Provisional Name for Macedonia in the United Nations System, AJIL Vol. 93, No. 1, 1999, S. 155 ff.
[11] Aufnahmeempfehlung des SR der VN (SC-Res. 817 (1993) vom 7. April 1993.
[12] GA-Res. 47/225 (A/RES/47/225), vom 8. April 1993.
[13] Case concerning „Application of the Interim Accord of 13 September 1995 (the former Yugoslav Republic of Macedonia v. Greece)“, ICJ Reports 2011, S. 644 ff.
[14] Vgl. Lachmann, R. Athen unterliegt im Mazedonien-Namensstreit, tagesschau.de vom 5. Dezember 2011.
[15] Vgl. Roguski, P. Mazedonien trägt weiterhin das Erbe des großen Alexanders, lto.de vom 6. Dezember 2011; Staatsname ändern? 140 Staaten haben Republik Makedonien anerkannt, Mazedonien News vom 22. Januar 2018.
[16] Gutachten des ICJ zur Unabhängigkeit des Kosovo vom 22. Juli 2010, ICJ, General List No. 141; vgl. Hantke, M. – Wagner, J. IGH-Gutachten zum Kosovo, IMI August 4/2010, S. 24f.
[17] Die Kommission hat den Beitrittsdialog mit Mazedonien (und Albanien) erst mit großer Verspätung im April 2018 (!) aufgenommen; Brüssel für Gespräche mit Albanien und Mazedonien, tagesschau.de vom 17. April 2018.
[18] Streit um den Namen Mazedonien (Fn. 5), S. 8 f.
[19] Vgl. Ioannidis, M. Naming a State: Disputing over Symbols of Statehood at the Example of „Macedonia“, Yearbook of United Nations Law 14 (2010), S. 507 ff.
[20] Das Armenhaus im Süden Europas, Kurier vom 30. September 2018, S. 10.
[21] Vgl. Bernath, M. Einigung: Mazedonien soll nun Nord-Mazedonien heißen, derstandard.at vom 12. Juni 2018.
[22] Der Name stammt von dem 1903 von der „Inneren Mazedonischen Revolutionären Organisation“ initiierten Ilinden-Preobraschenie-Aufstand gegen die Herrschaft der Osmanen; Ilinden-Mazedonien statt Mazedonien?, tagesschau.de vom 20. Mai 2018.
[23] Macedonia and Greece: Deal after 27-year row over a name, BBC News vom 12. Juni 2018; Namensstreit um Mazedonien beigelegt, tagesschau.de vom 12. Juni 2018.
[24] Streit mit Griechenland vorbei. Mazedonien verordnet sich neuen Namen, n.tv.de vom 17. Juni 2018.
[25] Vgl. Ein Land entscheidet über seinen Namen, tagesspiegel.de vom 28. September 2018.
[26] Vgl. Wisdorff, F. Der Westen hat in Mazedonien zu viel zu schnell gewollt, welt.de vom 1. Oktober 2018.
[27] Namensreferendum in Mazedonien gescheitert – Schlappe für EU und Transatlantiker, unzensuriert.at, vom 1. Oktober 2018.
[28] Referendum in Mazedonien 2018, Wikipedia, S.2.
[29] Vgl. Martens, M. Die düstere Schönheit der Demokratie, FAZ vom 29. September 2018, S. 6.
[30] Vgl. Czarnowska, M. Der große Exodus, Wiener Zeitung vom 6./7. Oktober 2018, S. 6.
[31] Aussage von Albert Musliu im Interview mit Keno Verseck, in: „Das ist Mazedoniens letzte Chance“, spiegel.de vom1. Oktober 2018.
[32] Namensreferendum in Mazedonien scheitert an geringer Beteiligung, tagesspiegel.de vom 1. Oktober 2018; Wölfl, A. Zu geringe Beteiligung an Mazedoniens Namensreferendum, derstandard.at vom 1. Oktober 2018.
[33] Mazedonien. Referendum über Namensänderung scheitert am Quorum, ZEIT ONLINE, vom 30. September 2018.
[34] Vgl. Wölfl, A. Mazedoniens Regierung stellt Opposition ein Ultimatum, derstandard.at vom 1. Oktober 2018, unter Zitierung von Florian Bieber, Leiter des Zentrums für Südosteuropa-Studien der Universität Graz.
[35] Namensreferendum in Mazedonien mangels Beteiligung ungültig, derstandard.at, vom 20. September 2018.
[36] Referendum über Beilegung des Namensstreits zwischen Athen und Skopje, ec.europa.eu vom 1. Oktober 2018.
[37] EU gratuliert Athen und Skopje zur Beilegung des Namensstreits, ec.europa.eu vom 13. Juni 2018.
[38] Mazedonien: Hahn fordert Opposition zur Namensänderung auf, Der Standard vom 9. Oktober 2018, S. 4.
[39] Schwarz, A. „Ich glaube an einen Mix aus Ratio und Balkan“, Kurier vom 5. Oktober 2018, S. 5.
[40] „Eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive für und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem westlichen Balkan“, COM(2018) 65 final vom 6. Februar 2018; vgl. Hummer, W. Die „Westbalkan-Strategie für eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive“ der Europäischen Kommission (2018): Sechs Leitinitiativen mit ihren Implikationen, EU-Infothek vom 20. Februar 2018.
[41] „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“, EU-Press Releases C/03/163, vom 21. Juni 2003, 10229/03 (Presse 163); vgl. Hummer, W. Die „Westbalkan-Strategie (Fn. 40), loc. cit.
[42] Vgl. Zehn entscheidende Tage für Mazedonien, Wiener Zeitung vom 16. Oktober 2018, S. 4.
[43] Vgl. Wölfl, A. Hahn fordert schnelle Namensänderung im mazedonischen Parlament, derstandard.at vom 8. Oktober 2018.
[44] Vgl. Dzihic, V. Westbalkan als Kollateralschaden der europäischen Passivität?, ÖGfE Policy Brief 38‘2015, S. 5.
[45] Grimm, O. Europas fatale Alternativlosigkeit für den Westbalkan, Die Presse vom 12. Februar 2018, S. 2.
[46] Aussage von Albert Musliu (Fn. 31), loc. cit.
[47] Vgl. Kotschy, H. Die Republik Mazedonien – ein Kollateralschaden der US-Geopolitik, Wiener Zeitung vom 2. Oktober 2018, S. 2.
[48] Vgl. Tschinderle, F. Mazedonien heisst bald anders, NZZ vom 12. September 2018, S. 6.
[49] Vgl. Windisch, E. Das Rennen um Einfluss am Balkan, Kurier vom 30. September 2018, S. 10.
[50] Hummer, Die Westbalkan-Strategie (Fn. 40), loc. cit.