Freitag, 27. Dezember 2024
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Die niederträchtigen Verteidigungsstrategien der Rechtsanwälte des Julian H.

Das Ibiza-Video / Bildmontage: EU-Infothek / Quelle: Spiegel, SZ / Süddeutsche Zeitung

Wir alle kennen Berichte über Strafverfahren bekannter Beschuldigter und die Strategien ihrer Strafverteidiger.

Fast immer lesen sich die Schriftsätze dieser hochbezahlten Strafverteidiger als nahezu logisch scheinende Antwort auf den Strafantrag der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte ist unschuldig, nur die Staatsanwaltschaft will das nicht verstehen und das Gericht weiß es noch nicht. Diese oftmals spannend zu lesenden Verteidigerschriftsätze befassen sich fast ausschließlich mit den von der Staatsanwaltschaft aufgestellten Vorwürfen und deren für den Beschuldigen harmlosen Erklärung. Nicht selten ist der Leser der Verteidigungsschrift nach wenigen Minuten überzeugt: hier steht ein Unschuldiger vor Gericht. Es ist wohl die wahre Kunst der Strafverteidigung derartige Verteidigungsschriften so plausibel und logisch zu verfassen, dass der zahlende Auftraggeber (also der Beschuldigte) auch wirklich etwas Nettes zum Lesen geliefert bekommt.

Nicht selten wird bei wirklich schweren Verbrechen am Alibi gefeilt, wir alle kennen die attraktive Frau, welche dem Beschuldigen bestätigt, die ganze Nacht bei ihr geschlafen zu haben.

Hier, beim Verfahren des Julian H., gelten diese Regeln und anwaltlichen Gebräuche nicht.

Die Verteidiger des Julian H. kümmern sich wenig um Sachverhalte. Ihr einziges Ziel, ident mit dem Geschäftsfeld des Beschuldigten Julian H.: der Versuch der Zerstörung des Images der Personen, welche gegen J.H. in irgendeiner Form auftreten.

Das niederträchtige Ziel der Verteidigungsstrategie ist ausschließlich in einer Art psychologischen Kriegsführung manifestiert: Sachbeweise werden grundsätzlich von der Verteidigung entweder gar nicht erwähnt, als lächerlich oder falsch oder gar frei erfunden abgetan, mit detaillierten Argumenten gibt man sich erst gar nicht ab. Das Ziel der Verteidigung ist die Zerstörung der Glaubwürdigkeit jedes Zeugen, der J.H. belastet, der Glaubwürdigkeit der Staatsanwaltschaft und der ermittelnden Behörden, die sich mit der Causa Ibiza befassen.

Damit begnügen sich J.H. und seine Anwälte nicht. Auch die Enthüller, konkret EU-Infothek oder Prof. Gert Schmidt, werden in Schriftsätzen der Rechtsanwälte des Julian H. nicht nur beleidigt oder verleumdet. Es wird offensichtlich ganz bewusst zu Ermittlungsschritten aufgefordert und, sobald ein initiiertes, völlig unnötiges Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, diese Einstellung wieder angegriffen. Betrachtet man die Verteidigungsstrategie in einem Zeitraum von nunmehr bald zwei Jahren, so zeigt sich bereits bei der ersten Strafanzeige des Anwaltes von HC Strache gegen Julian H. bei der STA Wien das Strategiemuster von Julian H. und seinen Anwaltskumpanen. Seit dieser ersten Starfanzeige wurde dem Rechtsanwalt Dr. P. gedroht, gegen ihn in Deutschland eine Strafanzeige einzubringen und damit ein Strafverfahren auszulösen, weil dieser es gewagt hat, den „unbescholtenen“ Julian H. überhaupt anzuzeigen.

Dieses Muster der versuchten Zerstörung von Glaubwürdigkeit, Image, also die totale Rufschädigung, zieht sich durch die gesamte Verteidigungsarbeit des Julian H.

Auch die Wiener Staatsanwaltschaft wurde Opfer dieser in der österreichischen Rechtsgeschichte wohl einzigartigen Vorgänge: Die STA Wien wurde in Deutschland allen Ernstes im Auftrag des Julian H. durch seine Anwälte angezeigt und behauptet, sie verfolge mutwillig den unschuldigen Julian H.

In dieses Bild passt das anwaltliche Bäumchen wechsel dich Spiel. Der Rechtsanwalt Wolfgang Auer und sein Bruder schaffen das Kunststück wechselseitig seit mehr als zwei Jahren Julian H., E.S. und den rechtskräftig verurteilten S.K. zeitweise zu vertreten.

RA Dr. Wolfgang Auer hatte bereits im Mai 2019 für E.S. bzw. S.K. den Vertrag für das Informationshonorar entworfen. Jetzt im Februar bzw. März 2021 hören wir über das Verhältnis zwischen den Informanten und EU-Infothek fast schon wirre, unwahre Behauptungen und Auer erwähnt mit keinem Wort, dass er selbst die Vertragspartner E.S. und S.K. vertreten hat und sehr wahrscheinlich damals diesen Vertag in engem telefonischen Kontakt mit Julian H. erstellen ließ.

Im Sommer 2019 suchte und fand EU-Infothek für die notwendigen weiteren Recherchen indirekten Kontakt zu Julian H., und zwar über S.K. und E.S., beide damals von RA Auer Wolfgang und dessen Bruder vertreten.

Über diese Vorgänge berichtete EU-Infothek bereits ausführlich.

Ibiza-Gate: Julian H. erklärt im Wirecard Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages wie Österreich tickt: „Dass Österreich wie die Bundesrepublik funktioniert, dem kann ich widersprechen als Österreicher.“, EU-Infothek.com, 8.3.2021

RA Dr. Auer und RA Eisenberg in Berlin standen bereits im Sommer 2019 in engem Kontakt und waren Ansprechpartner für Themen rund um Julian H.

Zu diesem Zeitpunkt gab es noch ein enges Vertrauensverhältnis zwischen S.K. und Julian H. sowie RA Dr. Auer, welches sich auch in zahlreichen Chats, die EU-Infothek vorliegen, niederschlagt.

EU-Infothek hatte im Sommer 2019 den Eindruck, dass das Informationshonorar nicht nur zwischen E.S. und S.K. bzw. RA Auer, sondern auch – über RA Auer – direkt in Echtzeit mit Julian H. abgesprochen wurde.

Nach der Verhaftung des S.K., noch vor dessen rechtskräftiger Verurteilung durch das Landesgericht Salzburg, besuchte und betreute RA Auer den damaligen Untersuchungshäftling S.K. auffällig intensiv, obwohl S.K. bei diesem Verfahren nicht von RA Auer, sondern von RA Mag. Timo Gerersdorfer in Wien vertreten wurde.

Timo Gerersdorfer vertrat S.K. in der Hauptverhandlung, welche RA Auer durch Chat Nachrichten an seine „Freude“ eifrig kommentierte.

Parallel zur Hauptverhandlung in Salzburg erhielt auch die Mutter des Beschuldigten Besuch in ihrem Wohnort in der Nähe von Belgrad (siehe Bericht EU-Infothek).

Die niederträchtige Verteidigungsstrategie der Rechtsanwälte des Julian H. beleidigt auch die Intelligenz aller Personen, welche mit dem „Fall Julian H.“ zu tun zu haben.

Die immer wieder vorgetragenen, teilweise revolvierenden, falschen Beschuldigungen und erfundenen Handlungsstränge, welche nur dazu dienen sollen, die ermittelnden Behörden und eventuell, hin und wieder, einen gutgläubigen Journalisten auf die falsche Spur zu leiten, schaffen nicht nur ungeheuren finanziellen Aufwand für Ermittlungen und möglichen Imageschaden der Betroffenen, sondern unterstellen auch den damit befassten Staatsanwaltschaften und den mit Julian H. befassten Ermittlern, z.B. der Soko-Tape, sich nicht der Wahrheit verpflichtet zu fühlen und Straftaten des Julian H aufzuklären, sondern – man glaubt es nicht – den von böswilligen Enthüllern erfundenen, Julian H. vorgeworfenen Straftaten nachzuhecheln und nur die Absicht zu haben, Julian H. wegen seiner heldenhaften, politischen Befreiungstat ungerechterweise strafrechtlich zu verfolgen.

Wer derartige abstruse Theorien aufstellt, diese nicht nur am Biertisch erzählt, sondern auch in Schriftsätze kleidet und wirklich meint, dass derartige Räubergeschichten geglaubt werden, wäre nicht einen Cent Honorar wert.

Daraus ergibt sich die Erkenntnis, dass diese erfundenen, zu guter Letzt ins Nichts führenden Verteidigungsstrategien die verlängerte Gedankenwelt des Beschuldigten Julian H. widerspiegeln.

Die Wurzeln dieser völlig aus dem Ruder gelaufenen Verteidigungsarbeiten liegen sehr wahrscheinlich in der Fortsetzung des Geschäftsmodells des Julian H.: so wie auch mit Hilfe des Ibiza-Videos, so wie auch mit Hilfe des Enthüllungsvideos gegen eine Lebensgefährtin seines Freundes, welche mittels eines Videos das Sorgerecht für ihren zweijährigen Sohn verloren hatte, sind diese Strategien immer auf die Zerstörung der bürgerlichen Existenz oder der mit Hilfe von künstlich geschaffenen Materialen versuchten Erpressung aus.

In fast allen im Zuge der Ermittlungen bekannten Aktionen des Julian H. geht es nicht um echte Sacharbeit, es geht fast immer um hinterlistig, langfristig aufgebaute „Beweis-Konstruktionen“, welche die betroffenen Personen und deren Reputation zerstören sollten.

Im Zuge der Recherchen hat eine betroffene Dame aus dem Rotlichtmilieu berichtet, dass auch sie in einem Wiener Etablissement während der Interaktion mit einem „üblichen“ Gast geheim gefilmt wurde. Als sie von diesen geheimen Aufnahmen erfuhr, wurde ihr deren Zweck mitgeteilt: „Deine Familie weiß doch nicht, was du wirklich treibst.“

In der Folge diente dieses Video zur Durchsetzung gewisser Wünsche. An dieser relativ kleinen Nebenfront ist das Geschäftsmodell für alle Facetten des täglichen Lebens geeignet.

J.H. versucht mit Hilfe seiner Rechtsanwälte investigativen Journalisten und Medien „den Schneid abzukaufen“ und hofft darauf, dass den von Julian H. Verfolgten die permanenten Anwürfe durch ungerechtfertigte Anzeigen und fast schon wie durch ein Maschinengewehr eingebrachten, bösartigen Schriftsätze an Gerichte und Medien lästig wird und daher die Einstellung der Verfolgung bewirken.

Dieser einfach gestrickte Glaube an die „Allmacht“ derartiger Aktionen kann möglicherweise durch den jahrelangen erfolgreichen Einsatz böswilligster Aktionen, unterstützt durch Konsum von Substanzen, die einen klaren Zugang zur Objektivität verhindern und Benutzer dieser Substanzen zu Superman und Batman in einer Person machen.

Rechtsanwalt Auer und Rechtswalt Eisenberg bleiben Julian H. auch in der Haft treu zur Seite

RA Eisenberg hat in seinem Schriftsatz vom 1.3.2021 dem Landesgericht für Strafsachen erklärt:

Ich verfüge über keinen elektronischen Zugang zu den österreichischen Gerichten, der Erwerb ist mir nicht zumutbar (und möglich), weil ich keine weiteren Mandate in Österreich verfolge. Ein Ausschluß unter Hinweis auf die fehlende elektronische Eingabe würde die Dienstleistungsfreiheit unzulässig beschränken. Ich lege gegen den Beschluß des Landesgericht Wien vom 8.2.2021 (ON unbekannt, ich füge ihn bei) namens und in Vollmacht des Julian H. Beschwerde ein.

Die Staatsanwaltschaft Wien informierte den Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien über RA Eisenberg und übermittelt am 12.02.2021 fünf Schriftsätze – auch diese notwendig gewordene Vorgangsweise der STA Wien gegen einen Rechtsanwalt dürfte eher die Ausnahme sein und beweist, so wie EU-Infothek meint, die niederträchtige Verteidigungsstrategie dieser Rechtsanwälte.

Ein Kommentar vorhanden

  1. lol…“Organisation eines ELGA-Zugangs unzumutbar“ !? / der war gut; den kannte ich auch noch nicht 😉

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