Dienstag, 5. November 2024
Startseite / Allgemein / Die nordische Zusammenarbeit und ihre Relevanz für die europäische Integration

Die nordische Zusammenarbeit und ihre Relevanz für die europäische Integration

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Der „Nordische Rat“, der „Nordische Ministerrat“ und der „Westnordische Rat“ im Vergleich

Die Zusammenarbeit zwischen den nordischen Staaten in einer Reihe von Tätigkeitsbereichen sowie deren Relevanz für die einzelnen europäischen Integrationsbemühungen – wie zB denen im Rahmen der EU, der EFTA und des EWR – ist weitgehend unbekannt. Dieser Umstand verblüfft deswegen, da die nordische Zusammenarbeit – als weltweit älteste regionale Partnerschaft[1] – nicht nur älter ist als die wirtschaftliche Integration im Rahmen der drei Europäischen Gemeinschaften EGKS (1951), EWG (1957) und EAG (1957)[2], sondern auch grundlegende Bedeutung für die Angleichung und Abstimmung der Tätigkeiten der nordischen Staaten in diesen Integrationszonen hat. Aus diesem Grunde soll nachstehend versucht werden, die institutionellen und materiellen Strukturen der nordischen Kooperation kurz darzustellen.[3]

Institutionell findet die offizielle nordische Zusammenarbeit grundsätzlich in zwei internationalen Foren statt, nämlich dem „Nordischen Rat“ und dem „Nordischen Ministerrat“, wobei dem „Nordischen Rat“ die interparlamentarische und dem „Nordischen Ministerrat“ die intergouvernementale Kooperation obliegt. Daneben besteht mit dem „Westnordischen Rat“ ein weiteres interparlamentarisches Kooperationsforum zwischen drei (west)nordischen Staaten. Materiell fußt die nordische Zusammenarbeit im Wesentlichen auf den Vorgaben des „Helsinki-Vertrags“ vom März 1962.

Der „Nordische Rat“

Die aktuelle nordische Zusammenarbeit zwischen den Königreichen Dänemark, Norwegen und Schweden sowie den Republiken Finnland und Island und den autonomen Selbstverwaltungsgebieten der Ålandinseln (innerhalb Finnlands) und der Färöer und Grönland (innerhalb Dänemarks), lässt sich bis in das 19. Jhdt. zurückverfolgen.[4]

Anfang der 1950er Jahre kam es dann zur ersten Institutionalisierung der Kooperationsprozesse durch die Gründung eigener internationaler Organisationen, als nämlich 1952 der „Nordische Rat“ von Dänemark, Island, Norwegen und Schweden gegründet wurde, dem Finnland 1955 beitrat. Neben diesen fünf Mitgliedstaaten bestehen drei Assoziierte Mitglieder, nämlich die Ålandinseln (seit 1970), die Färöer (seit 1970) und Grönland (seit 1984). 1991 kamen drei Beobachter, nämlich die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen hinzu, und 2016 erhielt Schleswig-Holstein, ein deutsches Bundesland, ebenfalls einen Beobachterstatus im „Nordischen Rat“.

Die Satzung des „Nordischen Rates“ wurde in der Folge in den Vertrag über die Kooperation zwischen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden vom 23. März 1962, den sog. „Helsinki-Vertrag“ (HV)[5], aufgenommen (Art. 44 bis 59 HV) und durch die Geschäftsordnung des Art. 59 HV näher präzisiert.

Die nordische Zusammenarbeit wird gemäß den Art. 2 bis 37 HV in folgende sieben Tätigkeitsfelder aufdifferenziert: rechtliche, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie die Kooperation im Verkehrs- und Fernmeldewesen, im Umweltschutz und in sonstigen Angelegenheiten. Gem. Art. 40 HV werden diese Aufgaben durch den „Nordischen Rat“ wahrgenommen, allerdings nur in Form nicht-bindender Handlungsformen. So kann er Meinungen äußern, Empfehlungen abgeben, Stellungnahmen aussprechen und seine Standpunkte darlegen, wofür lediglich eine einfache Mehrheit erforderlich ist. Seine diesbezügliche Arbeit wird in fünf Fachausschüssen koordiniert (Kultur/Bildung/Ausbildung, Sozialwesen, Bürger- und Verbraucherrechte, Umwelt/natürliche Ressourcen sowie Unternehmen/Industrie).

Organisatorisch setzt sich der „Nordische Rat“ aus 87 gewählten Mitgliedern der nationalen Parlamente zusammen, deren Amtszeit ein Jahr beträgt und die – so wie das Europäische Parlament – Fraktionen ausgebildet haben. Derzeit ist der „Nordische Rat“ in folgende fünf Fraktionen unterteilt: Konservative, Mitte, Sozialdemokraten, linkssozialistische Grüne und nordische Freiheit.[6] Darüber hinaus können die nationalen Regierungen der fünf nordischen Staaten sowie der drei Selbstverwaltungsgebiete eine beliebige Anzahl von Regierungsvertretern in den „Nordischen Rat“ entsenden, die aber nicht stimmberechtigt sind.

Der „Nordische Rat“ umfasst drei Organe, nämlich die Plenarversammlung, das Präsidium sowie die Ständigen Ausschüsse. Der Sitz der Organe befindet sich in Kopenhagen.[7]

Der „Nordische Ministerrat“

Neben dem „Nordischen Rat“ wurde am 13. Februar 1971 der „Nordische Ministerrat“ durch eine Novellierung des „Helsinki-Vertrages“ in Form einer weiteren internationalen Organisation gegründet (Art. 60 bis 67 HV). Trotz naturgemäß enger Verflechtungen zwischen beiden Institutionen ist der „Nordische Ministerrat“ eine eigenständige Organisation im Verhältnis zum „Nordischen Rat“.

Der „Nordische Ministerrat“ setzt sich aus den nationalen Regierungen der fünf Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden, einschließlich deren autonomen Selbstverwaltungsgebieten der Ålandinseln, Färöer und Grönland[8] zusammen. Im Gegensatz zum „Nordischen Rat“, der wie vorstehend erwähnt, nur politische Impulse setzen und unverbindliche Empfehlungen erlassen kann, kann der „Nordische Ministerrat“ bindende Entscheidungen fällen.

Organisatorisch sind die Ministerpräsidenten der Mitgliedstaaten zuständig für die Gesamtkoordination des „Nordischen Ministerrates“. Dabei werden sie von ihren jeweiligen Ministern für Zusammenarbeit sowie einem Regierungsbeamten des nationalen Ausschusses für nordische Zusammenarbeit unterstützt (Art. 61 Abs. 2 HV). Sie tagen einmal im Jahr und zusätzlich zu besonderen Gelegenheiten, wie beispielsweise vor Treffen des Europäischen Rates der EU. In der Praxis delegieren die Ministerpräsidenten ihre Verantwortung an den Ausschuss der Minister für Zusammenarbeit, der fünf bis sechs Mal im Jahr tagt.

Die Ministerpräsidenten ernennen ein Präsidium, das die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regierungen koordiniert und entsprechende Maßnahmen initiiert. Die Präsidentschaft des „Nordischen Ministerrates“ rotiert unter den Mitgliedstaaten im Jahresrhythmus, wobei der präsidierende Mitgliedstaat nie zugleich das Präsidium des „Nordischen Rates“ stellen darf.[9]

Der „Nordische Ministerrat“ tagt in elf Formationen – womit er in seiner Struktur derjenigen des Rates der EU gem. Art. 16 Abs. 6 EUV nahekommt – und trifft sich zweimal pro Jahr. Die bindenden Beschlüsse des „Nordischen Ministerrates“ können nur mit Einstimmigkeit gefasst werden, sodass jeder Regierung ein Vetorecht zusteht. Ausgenommen von der Einstimmigkeit sind aber Beschlüsse, die gemäß den einzelstaatlichen Verfassungen die Genehmigung des Parlaments voraussetzen. Diese sind solange nicht bindend, solange nicht die erforderliche parlamentarische Genehmigung eingeholt wurde. Der „Nordische Ministerrat“ wird von Ausschüssen aus Regierungsbeamten und einem Sekretariat unterstützt, dessen Sitz sich ebenfalls in Kopenhagen befindet.

Am 19. Juni 2019 einigten sich die Minister für nordische Zusammenarbeit auf eine neue Vision für den „Nordischen Ministerrat“, die in der Folge am 20. August 2019 von den Premierministern einstimmig verabschiedet wurde. Demgemäß soll die nordische Region der nachhaltigste und integrierteste Raum der Welt werden. Um diese Vision zu verwirklichen, wird der „Nordische Ministerrat“ in den nächsten vier Jahren drei Schwerpunkte setzen, nämlich eine grüne, eine wettbewerbsfähige und eine sozial nachhaltige nordische Region auszubilden. Der Herbst 2019 soll dafür genützt werden, um diese Vision in den nordischen Ländern, im „Nordischen Rat“, in der Zivilgesellschaft und in der Geschäftswelt in der gesamten nordischen Region aktiv zu unterstützen.[10]  

Das Verhältnis des „Nordischen Rates“ zum „Nordischen Ministerrat“

Der „Nordische Ministerrat“ legt dem „Nordischen Rat“ jedes Jahr einen Bericht über die nordische Zusammenarbeit sowie Pläne für zukünftige Kooperationsmöglichkeiten vor. Ergänzend dazu legt der Ministerpräsident des Staates, der im „Nordischen Ministerrat“ die Präsidentschaft innehat, dem „Nordischen Rat“ einen Bericht über die Grundzüge der Zusammenarbeit in nordischen, europäischen und internationalen Angelegenheiten vor. In diesem Zusammenhang sind die Mitglieder des „Nordischen Rates“ befugt, zu jedem Bericht über die nordische Zusammenarbeit Fragen an den „Nordischen Ministerrat“ zu richten. 

Bereiche der Zusammenarbeit zwischen dem „Nordischen Rat“ und dem „Nordischen Ministerrat“

Die Tätigkeitsfelder der nordischen Zusammenarbeit lassen sich gem. der Art. 2 bis 37 HV in folgende sieben Bereiche aufdifferenzieren: Rechtliche Zusammenarbeit, kulturelle Zusammenarbeit, soziale Zusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Zusammenarbeit im Umweltschutz, Zusammenarbeit im Verkehrs- und Fernmeldewesen sowie Zusammenarbeit in sonstigen Angelegenheiten. Nachstehend sollen die wichtigsten Kooperationsbereiche kurz angesprochen werden.

Im Bereich der rechtlichen Zusammenarbeit (Art. 2 bis 7 HV) ist, parallel zum Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit iSv Art. 18 AEUV in der EU, eine Gleichstellung aller Bürger der nordischen Staaten untereinander einzurichten (Art. 2 HV). Daneben soll aber auch die Privatrechtsvereinheitlichung intensiviert (Art. 4 HV), das materielle Strafrecht angeglichen, die grenzüberschreitende Verfolgung von Straftaten vereinfacht (Art. 5 HV) und die grenzüberschreitende Vollstreckung von Urteilen ermöglicht werden (Art. 7 HV). Hier sind Parallelen zur – allerdings binnenmarktbezogenen – Privatrechtsangleichung sowie der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in der EU ersichtlich (Art. 81, 82 ff., 114 ff. AEUV), doch liegen diesen Harmonisierungsvorstellungen im Unterschied zum Unionsrecht nicht die verklammernden konzeptionellen Zielsetzungen eines Binnenmarktes (Art. 3 Abs. 3 EUV, Art. 26 Abs. 2 AEUV) und eines allgemeinen Freizügigkeitsraumes im Rahmen von Sicherheit und Recht (Art. 3 Abs. 2 EUV, Art. 67 ff. AEUV) zugrunde.[11] Dieser „Mangel“ wird aber im Verhältnis der nordischen Staaten – die einerseits Mitglieder der EU (Dänemark, Finnland und Schweden) und andererseits Mitglieder der EFTA (Island, Norwegen) sind – untereinander, als Teilbereich des einheitlichen „Europäischen Wirtschaftsraums“ (EWR),[12] durch das verpflichtende „Homogenitätsprinzip“ im EWR kompensiert.

Im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (Art. 18 bis 25 HV) sollen gemeinsame Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten sowie Harmonisierungen in den Bereichen von Investitionen und grenzüberschreitenden Kapital- und Zahlungsverkehrsaktivitäten ausgearbeitet bzw. herbeigeführt werden. Daneben sollen bestehende Handelsbarrieren beseitigt und ein abgestimmtes Vorgehen innerhalb des internationalen Handelsrechts angestrebt werden. Auch hier ist das vorerwähnte „Homogenitätsprinzip“ im EWR für die nordischen Staaten zu beachten. Wichtigste Errungenschaft ist in diesem Zusammenhang die Errichtung der „Nordic Investment Bank“, die bereits 1975 durch die fünf nordischen Staaten erfolgte und der 2005 die drei baltischen Staaten beitraten.[13]

Im Bereich der Zusammenarbeit im Verkehrs- und Fernmeldewesen (Art. 26 bis 29 HV) soll vor allem die Freizügigkeit zwischen den nordischen Staaten gefördert werden. So wurden bereits 1952 die Passkontrollen zwischen den nordischen Staaten abgeschafft und in der Folge wurde 1958 die „Nordic Passport Union“ gegründet. Mit der Errichtung des „Schengen-Systems“ in der EU im Jahre 1985/1990[14] wurde aber zwischen dem EU-Mitgliedstaat Schweden und den EFTA- und EWR-Staaten Norwegen und Island wieder eine strikt zu kontrollierende Schengen-Außengrenze geschaffen, die diese beiden Staaten in der Folge dazu veranlasste, sich an das „Schengen-System“ zu assoziieren, was 2001 dann auch geschah.[15]

Im Bereich der Zusammenarbeit in sonstigen Angelegenheiten (Art. 33 bis 37 HV) geht es vor allem darum, das Auftreten der nordischen Staaten in anderen internationalen Organisationen besser aufeinander abzustimmen und diese gegebenenfalls auch auf ein einheitliches Vorgehen in diesen auszurichten. Auch soll die diplomatische Protektion der nordischen Staaten, ähnlich wie in Art. 23 AEUV vorgesehen, auch auf Staatsangehörige anderer nordischer Staaten ausgedehnt, und die Entwicklungshilfe und die Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der nordischen Staaten untereinander besser koordiniert werden.

Was die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betrifft, so scheiterte der Versuch der Errichtung einer „Skandinavischen Verteidigungsunion“ zum einen an den Beitritten Dänemarks, Islands und Norwegens zur NATO 1949, zum anderen an Schwedens Neutralitätspolitik sowie auch an Finnlands speziellen Beziehungen zu Russland.[16] Ansätze einer militärischen Kooperation ergaben sich erstmals mit der Errichtung des „Nordic Batallion“ im Rahmen der beiden UN-Friedensmissionen in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien (UNPREDEP) sowie in Bosnien und Herzegowina (UNMIBH), die in der Folge durch die „Nordic Battle Group“ im Rahmen der EU-Eingreiftruppe fortgeführt werden.

Erwähnenswert sind des Weiteren die Beziehungen der nordischen zu den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, die 1991 zur gegenseitigen Eröffnung diplomatischer Vertretungsbehörden geführt haben. Auch der Beitritt der baltischen Staaten zur EU im Jahre 2004 wurde von den nordischen Staaten sehr gefördert. Im Übrigen sind nordische und baltische Staaten gemeinsam Mitglieder im Ostseerat. 2008 wurden erstmals Richtlinien für die nordisch-baltische Zusammenarbeit zwischen 2009 und 2013 erlassen,[17] die in der Folge auch verlängert wurden.

Auch mit der Russländischen Föderation und Weißrussland werden seitens der nordischen Staaten koordinierte Beziehungen unterhalten, wozu eigene Informationsbüros eingerichtet und einschlägige Richtlinien erlassen wurden.   

Der „Westnordische Rat“

Der „Westnordische Rat“ wurde am 24. Dezember 1985 als „Westnordischer Rat der parlamentarischen Zusammenarbeit“[18] gegründet und 1997 in „Westnordischer Rat“ umbenannt. Er ist ein wirtschaftliches, politisches und kulturelles Kooperationsforum der Parlamente von Grönland, Island und den Färöer, die jeweils sechs Vertreter zu den einzelnen Ratstreffen entsenden. Der „Westnordische Rat“ besteht unabhängig vom „Nordischen Rat“, obwohl seine drei Mitglieder in dieser internationalen Organisation ebenfalls vertreten sind.

Organisatorisch wird der „Westnordische Rat“ von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet, dessen Vorsitz im jährlichen Turnus zwischen den Mitgliedsländern wechselt. Die täglichen Geschäfte werden von einem, auf vier Jahre bestellten, Generalsekretär besorgt. Die Hauptversammlung, die jedes Jahr im August tagt, ist als Themenkonferenz konzipiert.

Die Ziele des „Westnordischen Rates“ bestehen vorrangig in der Förderung westnordischer Interessen und deren effektiver Durchsetzung im „Nordischen Rat“. Dazu kommen noch weitere Zielsetzungen, wie zB die Bewahrung der natürlichen Ressourcen im Nordatlantik uam.

Verhältnis der nordischen zur europäischen Integration

Den nordischen Staaten kommt durchaus eine Vorreiterrolle im Rahmen der europäischen Integration zu, haben sie doch bereits vor der Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowohl einen gemeinsamen Arbeitsmarkt, als auch eine Passunion ausgebildet,[19] zwei weitreichende Integrationsschritte, die aber von den Gründungsvätern der Europäischen Gemeinschaften, wenn überhaupt, nicht als unmittelbar nachzuahmende Initiativen zur Kenntnis genommen wurden.

Durch die (Mit)Begründung der EFTA im Jahre 1960 durch Dänemark, Norwegen und Schweden sowie die assoziierte Mitgliedschaft Finnlands (1961) und den weiteren Beitritt Island (1970) begann sich der Impetus der nordischen Integration merklich zu verlangsamen. Durch den Beitritt Dänemarks zur EWG (1973) und der beiden Beitritte Finnlands und Schwedens zur EU (1995) wurde die nordische Integration weiter geschwächt, ein Effekt, der sich durch die (Mit)Gründung des einheitlichen Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch die beiden nordischen Staaten Norwegen und Island im Jahre 1994 noch verstärkte. Durch die harmonisierende Funktion des Homogenitätspostulates im EWR sind die beiden nordischen EWR-Staaten  Norwegen und Island stark binnenmarktzentriert, was Island in der Folge auch dazu veranlasst hat, am 17. Juli 2009 einen Beitrittsantrag zur EU zu stellen, den es aber am 12. März 2015 wieder zurückzog.[20] Dazu kam die Errichtung des „Schengen-Raumes“ durch die Schengener Abkommen (1985/1990), an dem sich in der Folge alle nordischen Staaten beteiligten, wodurch die Nordische Passunion an Bedeutung verlor.

Obwohl die nordischen Staaten mit dem „Nordischen Rat“ und dem „Nordischen Ministerrat“ zwei ideale Instrumente für die Koordinierung ihres Vorgehens in den Organen sowohl der EU, als auch im EWR hätten, geschieht dies derzeit nur selten,[21] was vor allem darin seine Erklärung findet, dass sich der Schwerpunkt der nordischen Zusammenarbeit gegenwärtig von der wirtschaftlichen auf die kulturelle Ebene iSd Betonung der skandinavischen Identität zu verlagern beginnt.[22]

Dementsprechend kam es auch nicht zur Verwirklichung der bereits im Herbst 2015 ventilierten Anregung, dass der „Nordische Rat“ und der „Nordische Ministerrat“ ein gemeinsames Büro in Brüssel einrichten sollten. Ein Kompromissvorschlag sah in der Folge vor, anstelle eines ständigen Büros die befristete Entsendung einer Liaison-Person nach Brüssel ins Auge zu fassen. Aber auch diese Initiative scheiterte, da zum einen die nordischen Regierungen in ihren Vorstellungen bezüglich der Funktion und Zukunft der EU teils weit auseinander lagen und zum anderen auch eine gewisse Skepsis vorherrschte, den „Nordischen Ministerrat“ mit mehr Rechten und Kompetenzen ausstatten zu müssen, damit sich unter seiner Ägide eine effektive Kooperation mit der EU verwirklichen ließe.[23]

Fazit

Aufgrund der Ähnlichkeit in Kultur, Sprache und in den sozialen Strukturen hat die nordische Zusammenarbeit – ohne aber über umfassende Beschlusskompetenzen zu verfügen – zu einer sehr einheitlichen Entwicklung der nordischen Gesellschaften beigetragen. Durch diese „soft power“ ist die nordische Region zur zwölftgrößten Volkswirtschaft der Welt gemacht worden, obwohl in ihr lediglich 26 Mio. Menschen leben. Das Gesamtbudget für die Nordische Zusammenarbeit im Jahr 2020 beträgt 130 Mio. Euro, von denen fast 20% für kulturelle Belange ausgegeben werden.

Wie vorstehend bereits erwähnt, einigten sich die Ministerpräsidenten im Schoß des „Nordischen Ministerrates“ am 20. August 2019 in Reykjavik auf eine neue, gemeinsame Vision, um die nordische Region bis 2030 zur nachhaltigsten und integriertesten der ganzen Welt zu machen.[24] Island, das 2020 die rotierende Jahrespräsidentschaft des „Nordischen Rates“ von Schweden übernimmt, hat damit die ehrenvolle, aber schwierige Aufgabe, mit der Umsetzung dieser Vision in praxi zu beginnen.



[1] Formal Nordic co-operation; https://www.norden.org/en/information/formal-nordic-co-operation

[2] Vgl. Turner, B. – Nordquist, G. The Other European Community. Integration and Cooperation in Nordic Europe (1982).

[3] Vgl. dazu Berg, A. Der Nordische Rat und der Nordische Ministerrat. Organe für die Zusammenarbeit der nordischen Staaten. Eine Darstellung aus rechtlicher Sicht (1988); Wetterberg, G. The United Nordic Federation (2010); Nergelius, J. – Jarass, L. Der Nordische Rat und der Nordische Ministerrat, in: Hatje, A. – Müller-Graff, P.-C. (Hrsg.), Europäisches Organisations- und Verfassungsrecht (2014), S. 1149 ff.

[4] Vgl. Putensen, D. Nordische Zusammenarbeit im 19. und 20. Jahrhundert, in: Kattinger, D. – Putensen, D. -Wernicke, H. (Hrsg.), „Huru thet war talet j kalmarn“: Union und Zusammenarbeit in der Nordischen Geschichte. 600 Jahre Kalmarer Union (1397-1997) (1997), S. 388 ff.

[5] Der Treaty of Co-operation between Denmark, Finland, Iceland, Norway and Sweden (Helsinki Treaty) trat am 1. Juli 1962 in Kraft und wurde in der Folge mehrfach novelliert und erweitert (1971, 1974, 1983, 1985, 1991, 1993 und 1995); Nordic Council of Ministers and Nordic Council (ed.), The Helsinki Treaty (2018).

[6] Nergelius/Jarass, Der Nordische Rat und der Nordische Ministerrat (Fn. 3), S. 1153.

[7] Vgl. Anderson, S. V. The Nordic Council. A Study of Scandinavian Regionalism (1967).

[8] Durch das „Åland-Dokument“, das am 5. September 2007 in Mariehamn von den Ministern für nordische Kooperation unterzeichnet wurde, wurde den Ålandinseln, den Färöer und Grönland ein größerer Mitwirkungsspielraum in der nordischen Kooperation eingeräumt; vgl. About the Nordic Council of Ministers; https://www.norden.org/en/information/about-nordic-council-ministers    

[9] Nergelius/Jarass, Der Nordische Rat und der Nordische Ministerrat (Fn. 3), S. 1155.

[10] Vgl. Gestrin, M. Die nordische Region soll die nachhaltigste und integrierteste der Welt werden, vom 16. September 2019; https://euobserver.com/stakeholders/145956

[11] Nergelius/Jarass, Der Nordische Rat und der Nordische Ministerrat (Fn. 3), S. 1157.

[12] Hummer, W. K.III. Sonderbeziehung EG-EFTA, in: Dauses, M. Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, Bd. 2 (1998), S. 1 ff.

[13] Nordic Investment Bank, Constituent Documents. Grunddokument, o. J., S. 3.

[14] Vgl. Protokoll (Nr. 19) über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen Besitzstand, ABl. 2008, L 115, S. 290 ff.

[15] Beschluss 2000/777/EG des Rates vom 1. Dezember 2000, ABl. 2000, L 309, S. 24 ff.

[16] Vgl. Wetterberg, G. The United Nordic Federation (Fn. 3), S. 73.

[17] Nergelius/Jarass, Der Nordische Rat und der Nordische Ministerrat (Fn. 3), S. 1160.

[18] https://www.vestnordisk.is/vestnordiskrad/charter-og-rekommandationer/

[19] Vgl. Cameron, D. Nordic Co-operation, in: Wolfrum, R. (Hrsg.), The Max Planck Encyclopedia of Public International Law (2008), Rdnr. 25.

[20] Vgl. Hummer, W. Die formelle Zurückziehung der Schweizer Beitrittsgesuche zu den Europäischen Gemeinschaften – notwendig oder überflüssig?, in: Ziegerhofer, A. – Ferz, S. – Polaschek, M. (Hrsg.), Zukunft Europa? FS für J. W. Pichler (2017), S. 215 ff.

[21] Jochem, S. Die politischen Systeme Skandinaviens (2012), S. 213, 220.

[22] Vgl. Nergelius/Jarass, Der Nordische Rat und der Nordische Ministerrat (Fn. 3), S. 1161.

[23] Vgl. Opitz, C. – Etzold, T. Auf der Suche nach neuer Relevanz, SWP-Aktuell 2, Januar 2018, S. 7.

[24] Kirk, L. Wie soft power die zwölftgrößte Volkswirtschaft der Welt aufbaute, vom 28. Oktober 2019; https://euobserver.com/nordic/146415; Gestrin, Die nordische Region soll die nachhaltigste und integrierteste der Welt werden (Fn. 10).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

  Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten. Kommentar …