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OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten
Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten. Kommentar …
„mit den inkriminierten Äußerungen wird der klagenden
Partei zu Unrecht unterstellt, ihre eigenen Grundwerte zu konterkarieren“.
genau das ist aber bei Krisper der Fall, wenn K. hergeht und Sobotka des Amtes verweisen will, nur weil er mit P. gesprochen habe, ohne dass aber konkrete Inhalte bekannt sind. Außerdem hat P. explizit gesagt, es ist davon nichts weitergegeben worden. Wobei es P. selbst unangenehm war und das offenbar selbst despektierlich gefunden hat, was erneut mein Argument unterstreicht, dass ein solches Gespräch unangemessen ist, dass das „Herumreichen“ unangemessen ist, steht halt nicht in welchem zusammenhang das konkret stattgefunden hat, jedenfalls gab es bei Krisper sehr wohl Interessen, bei P. ausgesprochen und nachweislich NICHT. Er sprach aus der Funktion eines Beamten, nicht eines PArteimitgliedes oder gar oppositionellen Abgeordenten.. Unfassbar wie mongo Teile der Justiz sind, und Krisper ist auch Juristin
Also wird es nicht zu Unrecht unterstellt. Die „Grundwerte“ der K. liegen so dann eben schon gar nicht vor.
Auch in den Anklagen gegen Türkis sind parallelen zu den NICHT Grundwerten
was der Hessenthaler dort macht, darf hinterfragt werden.