Ein wettbewerbsfähiger Dienstleistungsmarkt ist entscheidend für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Es bestehen allerdings noch immer zahlreiche Hürden, speziell im Bereich der Dienstleistungen.
[[image1]]Österreichische Dienstleistungsunternehmen, insbesondere KMU, sehen sich vielfach bürokratischen Barrieren und Diskriminierungen ausgesetzt, die sie daran hindern, ihre Leistungen in anderen EU-Ländern anzubieten und uneingeschränkt Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen. Insbesondere geht es bei den Hürden um Arbeitnehmerentsendung, Anerkennung von Berufsqualifikationen und Meldepflichten.
Dienstleistungsrichtlinie
Mit der Dienstleistungsrichtlinie wurde der Versuch unternommen, einen funktionierenden Dienstleistungsbinnenmarkt zu schaffen.
Dies geschah insbesondere durch die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner: in jedem Mitgliedsstaat muss es eine zentrale Stelle geben, die Auskunft über die nationalen Erfordernisse bei der Dienstleistungserbringung gibt. Zusatzerfordernisse gibt es vor allem wenn Arbeitnehmer zur Durchführung eines Auftrages entsendet werden. Hierbei muss der jeweilige Mindestlohn des Ziellandes für die beabsichtigte Tätigkeit eingehalten werden und es müssen vorherige Meldungen über die Entsendung gemacht werden. Bei reglementierten Gewerben ist auch eine vorherige Anerkennung der Berufsqualifikation der Geschäftsführung erforderlich. Dazu kommen häufig umsatzsteuerliche Fragen bei der Fakturierung.
EEN
Das Enterprise Europe Network in der Wirtschaftskammer Österreich bietet österreichischen Dienstleistungsexporteuren praxisorientierte Information und Beratung in Fragen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in der EU an. Auch administrative Schwierigkeiten mit ausländischen Behörden werden auf EU-Kompatibilität untersucht und gegebenenfalls durch entsprechende Interventionen zu beseitigen versucht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Enterprise Europe Network in der Wirtschaftskammer Österreich:
(0)5 90 900 4356, E-Mail: een@wko.at