Dieser Prozess fand aufgrund einer anonymen Strafanzeige statt, welche kurz nach den Aussagen des Peter Barthold vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss bei der Staatsanwaltschaft einlangte.
Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien bezieht sich im Großen und Ganzen auf die Aussagen des KR Peter Berthold und behaupteter Indizien.
EU-Infothek hat bisher zu keinem Zeitpunkt Urteile eines Gerichtes kommentiert. Auch heute, in dem Bericht, befasst sich EU-Infothek nicht mit dem nicht rechtskräftigen Urteil, welches der nächsthöheren gerichtlichen Instanz vorgelegt wird. Hier in diesem Bericht geht es ausschließlich um Vorkommnisse „hinter den Kulissen“, während der Verhandlung und auch um Themen, welche viel zu kurz oder gar nicht im Gericht zur Sprache gekommen sind.
Zur Person des KR Peter Barthold haben EU-Infothek und Spieler-Info in den vergangenen Jahren ausführlich berichtet. Hier, anlässlich des auf Barthold gestützten Strafantrages, fasst EU-Infothek nur kurz gerichtliche Entscheidungen und Erkenntnisse von Staatsanwaltschaften über die Glaubwürdigkeit des Peter Barthold zusammen.
Auszüge aus dem Schriftsatz des RA Mag. Timo Gerersdorfer vom 11.05.2023 an das LG Wien:
Diesen amtlichen Feststellungen ist nichts hinzuzufügen.
Bereits in der ersten Verhandlung am 13. März 2023 war auch Thomas Sochowsky unter den Zuschauern. Er ließ es sich nicht nehmen, Prof. Gert Schmidt am Gang des Landesgerichtes fast hautnah zu fotografieren (siehe Bericht EU-Infothek https://www.eu-infothek.com/der-standard-und-die-herabwuerdigende-prozessberichterstattung-des-jungredakteures-jan-michael-marchart/).
Sehr überrascht waren unsere Anwälte über eine amtliche Notiz der zuständigen jungen Staatsanwältin:
AV vom 13.03.2023
„Nach der Verhandlung spricht mich vor dem Verhandlungssaal eine mir unbekannte Person an, die ich allerdings während der Verhandlung im Zuschauerbereich wahrgenommen habe, an. Der Mann teilt mir mit, dass jetzt nach der Verhadnlung der Erstangeklagte den Zeugen kontaktieren werden und es zu einem Bestechungsversuch kommen werde. Ich frage den Mann nach seinen Namen. Er teilt mir mit, dass er SOCHOWSKY heißt. Ich nehme war, dass eine Kamera der anwesenden Medienvertreter auf mich gerichtet ist und frage den Kamermann, ob er das aufgenommen habe. Er sagt „Noch nicht.“ Daraufhin gehe ich zurück in den Verhandlungssaal und informiere den zuständigen Richter über die Aussage des Herrn SOHOWSKY sowie die allfällige Aufnahme durch die Medien. Die Verteidiger fragen nach, ob es etwas zu erzählen gebe, woraufhin ich mitteile, dass ich gerade bezüglich eines allfälligen Versuchs der Einflussnahme informiert wurde.“
Diesem überraschend dem Akt hinzugefügten Bericht der Staatsanwältin ist also eindeutig zu entnehmen, dass Thomas Sochowsky nach dem Schluss der Verhandlung am 13. März sich bemüßigt fühlte, unwahre und erfundene Behauptungen über Prof. Gert Schmidt der Staatsanwältin zu flüstern.
Sochowsky hat offensichtlich nicht damit gerechnet, dass die Frau Staatsanwältin die versuchten Einflüsterungen zu Protokoll bringt und dem Akt zufügt.
Die auffällige und bemerkenswerte Rolle des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters
Mehr als skurril und bei objektiver Betrachtung unvorstellbar war der Auftritt eines selbst bestimmten Zeugen. Herr K.S. ist in der Medienszene aber auch bei den zuständigen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden als ungebetener, fast nicht stoppbarer Informant über fast schon romanhafte angebliche Geheimdienstbegebenheiten bekannt. Die Oberstaatsanwaltschaft der WKStA hat über diesen Herrn eine Darstellung über seine Glaubwürdigkeit verfasst, welche hier in Auszügen wiedergegeben wird.
Auszüge aus dem Schriftsatz des RA Dr. Niki Haas vom 11.05.2023 an das LG Wien:
Wer jetzt meint, dass dieser Herr von sich aus die Öffentlichkeit scheut und sich zurückhaltend benimmt, irrt gewaltig.
Herr K.S. hat wenige Tage vor der ersten Verhandlungsrunde am 13. März in einer Konzernzentrale angerufen und wollte unbedingt den Vorstandsvorsitzenden für eine wichtige Information „bevor eine Bombe platzt“ sprechen.
Dort wurde er an den Rechtsanwalt des Konzerns verwiesen, wo er eine ähnliche Botschaft absonderte.
Diesen Vorfällen wurde keine weitere Bedeutung beigemessen, zumal, wie erwähnt, K.S. für derartige Aktionen bereits den Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften bekannt war. Er wird einfach nicht ernst genommen.
Sehr überrascht waren die Beschuldigten und deren Anwälte, als sich das Gericht am 15.5.2023 auf ein dort eingelangtes E-Mail des K.S. bezog, womit sich K.S. als „Zeuge“ betreffend „Barthold“ angeboten hat.
Während der Verhandlung fragte der Richter in den Zuschauerraum, ob K.S. anwesend sei. Dieser meldete sich offensichtlich erfreut und wurde in den Zeugenstand gerufen. K.S. trat anfangs maskiert in den Zeugenstand und erklärte auf Befragung des Richters, weshalb er sich maskiere, dass er mit dem Tode bedroht werde und deshalb seine Identität nicht bekannt werden dürfe. Als das Gericht ihn darauf aufmerksam machte, dass er ein E-Mail an das Gericht geschrieben hätte und damit seine Identität feststellbar ist, hat er die Maske abgenommen. Darauf folgte ein minutenlanger Redeschwall des „Zeugen“ über seine Partner, Geheimdienstler; es fielen Begriffe wie Russland, Libyen, Morde an Politikern usw.
Der Zeuge K.S. durfte ungestört seine obskuren Erzählungen darstellen. So richtig in Fahrt beschimpfte er dann auf das Gröbste und Unflätigste einen renommierten Oberstaatsanwalt der WKStA, nannte diesen – vor dem Gericht – mit vollem Namen und konnte gefühlte Minuten lang über diesen Oberstaatsanwalt Unwahrheiten verbreiten.
Nach dieser Einleitung und dieser Aufwärmrunde forderte ihn das Gericht auf, zur Sache Barthold auszusagen. Aus irgendwelchen belanglosen Gesprächen von vor zwei Jahren hatte K.S. unerlaubterweise Telefonaufzeichnungen erstellt, daraus Verschriftungen angefertigt und diese dem Gericht angeboten bzw. auch angeboten das Tonband zu übergeben. Das Gericht übernahm diese Unterlagen, welche aus Sicht der Anwälte der Beschuldigten absolut belanglos waren.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die unendliche Geduld des Gerichtes mit diesem eigenartigen Zeugen, welcher ohne Unterbrechung wüste Beschimpfungen und Unwahrheiten über nicht anwesende Personen verbreiten durfte. Immerhin waren im Zuschauerraum ein gutes Dutzend Medienvertreter.
Der Abgang des K. führt uns zum letzten der bemerkenswerten Ereignisse in Bezug auf Zuschauer.
Fast schon Hand in Hand, so bemerkte ein Anwesender, ging der Zeuge K.S. – also der Ex-Geheimdienstmann – mit Julian Hessenthaler, welcher leger am Türrahmen des Verhandlungssaales lehnte, aus dem Saal. Der Kommentar eines Journalisten: „Die zwei haben sich gefunden.“
Bei all diesen Zufälligkeiten – siehe Thomas Sochowsky, siehe Zeuge K.S., siehe Besuch des Hessenthaler – stellt sich immer wieder die Frage, wer die Finanzierung derartiger Auftritte leistet und wer diese Auftritte koordiniert.
Der gesamte Akt dieses Prozesses ist ein sogenannter berichtspflichtiger Akt. Diese Berichtspflicht bedeutet, dass die meisten Schritte mit den zuständigen oberinstanzlichen Behörden geklärt werden müssen.
Bemerkenswert war auch, dass das Gericht im März sich für das angeschnittene Thema, wonach im Klub der Grünen im Wiener Rathaus Peter Barthold in persönlichen Besprechungen auf den Untersuchungsausschuss vorbereitet wurde, besonders interessierte und die Anwälte beauftragte diese Beweismittel vorzulegen.
Am 15. Mai wurden diese Beweismittel wie folgt vorgelegt – Auszüge aus dem Schriftsatz des RA Dr. Niki Haas vom 11.05.2023 an das LG Wien:
Zum Erstaunen der Beschuldigten und deren Anwälte wurde allerdings in der zweiten Verhandlungsrunde auf dieses sehr wichtige Thema, welches viel über die politischen Hintergründe und die Vorbereitung des Peter Barthold für die U-Ausschuss-Aussage erklärt, nicht mehr besonders eingegangen.
Zum Thema „Barthold im Ibiza-UA“ lesen Sie bitte auch über die NEOS / Dr. Krisper:
20.02.2023
Die juristische Beurteilung wird, sobald Urteil und das Protokoll dieser Verhandlung vom 15. Mai ausgefertigt sind, von Rechtsanwälten analysiert und entsprechende Eingaben dem OLG Wien (ein Senat mit drei Richtern) vorgelegt.
Aus leidvoller Erfahrung: Die Justiz braucht dringend Schreibkräfte.
EU-Infothek hat die sehr unangenehmen Auswirkungen der fehlenden Schreibkräfte erlebt: Das Verhandlungsprotokoll der ersten Verhandlung vom 13. März sollte eigentlich binnen zwei bis drei Wochen vorliegen.
Tatsächlich wurde es erst – nach fast zwei Monaten (!) wenige Tage VOR der zweiten Verhandlung am 15. Mai 2023 den Anwälten zugestellt.
Nun ist dieses Verhandlungsprotokoll für die Anwälte logischerweise die Basis für deren wichtige „vorbereitenden Schriftsätze“. Auf Grund dieser späten Zustellung des Verhandlungsprotokolls aus dem März erhielt das Gericht auch die Schriftsätze der Anwälte erst einige Tage vor der Verhandlung am 15. Mai 2023. Der Richter monierte trotzdem diese „späte Einreichung der Schriftsätze“ durch die Anwälte.
Jeder Bürger muss gegebenenfalls sich der Bürde eines Prozesses stellen. Diese Bürde ist wahrlich eine große und sehr teure. In der Praxis muss sich der Betroffene zumeist selbst „frei beweisen“.
Diese höchste, auch zeitraubende Belastung der Betroffenen sollte nicht durch fehlende Schreibkräfte in der Justiz noch mehr belastet werden.
Das seit Jahren anhängige bedeutende Problem hartnäckig, ambitioniert und mit kreativen Lösungen endlich nachhaltig zu lösen, wäre eine wirklich notwendige Aufgabe der Justizministerin – AUCH zum Wohle der in der Justiz bzw. bei den Gerichten und der StA arbeitenden hochqualifizierten Beamten der Justiz.
Stoff genug für einen Krimi Bestseller.. Unglaublich aber sehr glaubwürdig dokumentiert.
Ein Skandal, dass über die wahren Hintergründe in den anderen Medien nicht berichtet wird. Ein Möchtegern-James Bond konnte sich vor Gericht offenbar austoben.