Der Ibiza-Untersuchungsausschuss steht vermehrt im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Allerdings nicht wegen großer, nennenswerter Aufklärungsarbeit.
Die „Leistung“ der beteiligten Politikerinnen und Politiker – vor allem jener von SPÖ und NEOS – die im Untersuchungsausschuss treibende Kräfte sind, besteht eher in unsachlicher Politikinszenierung und kleinlichen, oftmals sogar unbotmäßigen Fragen, Äußerungen und politischen Grabenkämpfen, die insbesondere in umständlichen Geschäftsordnungsdebatten zum Ausdruck kommen.
Das öffentliche Interesse bezog sich – beispielhaft für die Bestimmung der Auskunftspersonen – auch auf zwei schillernde zeitgenössische Lichtgestalten, welche vor ihrem Auftritt entsprechend medial mit Getöse angekündigt und hochstilisiert wurden.
Sehr wahrscheinlich war es die erfolgreich umgesetzte Absicht, diesen beiden Herren eine große öffentliche Bühne zu schaffen, welche dann prompt von diesen teilweise missbräuchlich und mit großem Verve genutzt wurde.
Sie nutzten – gemeinsam mit ihren „FörderInnen“ und „BeraterInnen“ – diese einzigartige Gelegenheit, um im eigenen Interesse und um Interesse Ihrer bis dato großteils unbekannten „Helfer“ ihre eigenen – teilweise frei erfundenen – Legenden zu verbreiten.
EU-Infothek machte sich die Mühe, die verschrifteten Aussagen der beiden Herren Auskunftspersonen, Julian H. und KR Peter Barthold auf „Gemeinsamkeiten“ zu überprüfen, weil einige Passagen und Namen ihrer jeweiligen Aussagen auffällig gleichlautend sind.
In den Aussagen dieser zwei in der Geschichte des österreichischen Parlaments wohl einzigartig ausgewählten Auskunftspersonen ergeben sich Parallelen, die auf eine unheilige Allianz schließen lassen.
Der Privatermittler Julian H., der im Ibiza-Video den Begleiter der vermeintlichen Oligarchin mimte, stilisierte sich im Untersuchungsausschuss als Opfer einer politischen Intrige, die von Anhängern des HC-Strache gegen ihn betrieben werde.
Die Verdachtsmomente in dem gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Vorwurfs der Herstellung und Weitergabe unerlaubter Tonaufnahmen, des Drogenhandels, des unerlaubten Waffenbesitzes, der Urkundenfälschung und der gefährlichen Drohung und Erpressung anhängigen Strafverfahren seien nur konstruiert.
Bei dieser Fehldarstellung wird er natürlich von Akteuren gestört, die öffentlichkeitswirksam aufzeigen, wie zahlreich und gravierend die Belastungsmomente gegen ihn sind, die sich bei den polizeilichen Ermittlungen ergeben.
So nannte Julian H. bei seiner Aussage den Namen von Prof. Gert Schmidt ganze 24 Mal und versuchte, Schmidts Glaubwürdigkeit zu untergraben, wobei er sich aber in Widersprüche verstrickte.
Einer seiner früheren Wegbegleiter, welcher auch zeitweise Informant der EU-Infothek war (dieser Informant war damals zeitweise eng mit Julian H. verbunden und konnte deshalb aus „erster Hand“ berichten), versuchte er naturgemäß zu diskreditieren und bezichtigte ihn der Mitteilung falscher Informationen und täuschte Verwunderung darüber vor. Dieser Informant hat sich als glaubwürdig erwiesen, seine Aussagen wurden im Laufe der behördlichen Ermittlungen von zahlreichen Personen, völlig unabhängig voneinander, bestätigt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Julian H. erwähnte auch nicht die wichtige Tatsache, dass er von vielen, erst durch die intensiven Ermittlungen der Wiener Staatsanwaltschaft und des BK beigebrachten Zeugen schwer belastet wird und bereits das Oberlandesgericht Wien in einem umfangreich begründeten Urteil den dringenden Tatverdacht gegen ihn bestätigt hat.
Einer der Strafverteidiger von Julian H., RA Eisenberg in Berlin, behauptete, Prof. Gert Schmidt habe mit einer seiner gegen Julian H. erstatteten Strafanzeigen und mit der Berichterstattung der EU-Infothek, in die jeweils auch Auskünfte von Informanten einbezogen wurden, eine Verleumdung begangen.
Das deshalb gegen Prof. Schmidt eingeleitete Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Wien nach eingehender Prüfung im September 2020 eingestellt.
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat den Antrag des Julian H., dieses Strafverfahren fortzusetzen, im Dezember 2020 endgültig abgewiesen.
Auffallend ist außerdem, dass einer der wichtigsten Belastungszeugen, welcher auch zeitweise Informant der EU-Infothek war (dieser Umstand wurde vom Informanten selbst den Behörden bekannt gegeben), weitere, aktuelle schwere Vorwürfe gegen Julian H. erhoben hat.
Demnach sei die in Serbien lebende Mutter dieses Informanten im Auftrag des Julian H. von zwei Männern bedroht worden mit der Aufforderung, der Informant solle Julian H. bei der Polizei nicht weiter belasten.
Julian H. behauptet dreist, dass die Berichterstattung von EU-Infothek falsch sei, beklagt sich aber zugleich, dass Prof. Gert Schmidt seine Informationen direkt aus den Ibiza-Ermittlungsakten beziehe.
Tatsache ist, dass EU-Infothek selbstverständlich seit Mai 2019 eigene intensive, investigative Recherchen mit sehr hohem Zeitaufwand durchgeführt hat. Wesentliche Ergebnisse dieser Recherchen wurden mittels Anzeige den Behörden mitgeteilt.
Es ist aus Sicht des Beschuldigten Julian H. verständlich, dass er und seine Anwaltsschar offensichtlich die Meinung vertreten, ohne die aufwändigen, erfolgreichen Recherchen der EU-Infothek wäre Julian H. als „Held“ gefeiert und würde somit nicht wesentlich strafrechtlich – ausgenommen kleiner Vergehen – belangt werden.
Nun aber drohen Julian H. – so erkennt das OLG Wien – bis zu 15 Jahre Haft.
Ebenso lamentiert Julian H., wie EU-Infothek Herausgeber Gert Schmidt die Polizei bei den Ermittlungen gegen die Macher des Ibiza-Videos mit durch Recherchen gewonnene Erkenntnisse unterstützt.
Dieser „Vorwurf“ des Julian H. wiederum entlarvt, dass die EU-Infothek Recherchen gegen Julian H. zu richtigen Ergebnissen führen. Andernfalls bräuchte Julian H. sich dadurch nicht beschwert zu fühlen.
Bemerkenswert ist auch, dass Julian H. von Gert Schmidt als einem „Lobbyisten“ spricht. Ein Begriff, den auch Peter Barthold und seine Helfer verwenden.
Dem ehemaligen Wiener großen Automatenbetreiber Barthold (Jahresgewinn bis 2014 etwa ca. 5 Millionen Euro) wird Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen, das Verfahren beschäftigt seit Oktober 2020 die Staatsanwaltschaft Wien.
Bitte lesen Sie dazu die umfangreichen Berichte über KR Peter Barthold auf www.spieler-info.at und
www.eu-infothek.com, jeweils im Suchfeld „Barthold“ eingeben.
Julian H. geriert sich dabei im Untersuchungsausschuss auch als Verschwörungstheoretiker, wenn er in diesem Zusammenhang allgemein „den Glücksspielsektor“ nennt. Was möglicherweise eine einfach erdachte, aus dem Inhalt des Ibiza-Videos generierte, Nebelgranate ist.
Peter Barthold nennt konkret die Novomatic, was schlichtweg unrichtig aber auch nicht weiter verwunderlich ist, weil Barthold nach der Ende 2014 erfolgten Beendigung seiner Geschäftsbeziehung mit Novomatic sehr bald mittellos bis zum Privatkonkurs agierte, zumal er seine Millionengewinne im Wiener und Badener Casino der CASAG verloren hatte.
KR Peter Barthold vergaß zu erwähnen, dass er außerdem, bevor er vor dem Untersuchungsausschuss vernommen wurde, unter Hinweis auf diese bevorstehende Aussage von der Novomatic Geld herauspressen wollte.
Dies unter seinem nachzuweisenden Hinweis auf seine „guten, intensiven“ Kontakte zu Journalisten und Politikern, insbesondere von den Grünen und den Neos.
Barthold versuchte diese „Geschäftsmethode“ aber letztlich mit untauglichen Mitteln, insbesondere mit angeblich brisantem Material, das sich bei näherer Betrachtung als Knallerbse entpuppte.
- Ibiza-Untersuchungsausschuss: NEOS-Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper hatte Kontakt zu Auskunftsperson KR Peter Barthold, EU-Infothek, 05.05.2021
Seinen Versuch unternahm er auch gegenüber einem Gesprächspartner, zu dem ihm Klaus K. den Kontakt verschafft hatte, der ihm auch den Zutritt ins Bundeskanzleramt zu Mag. Bernhard Bonelli, den Kabinettchef des Bundeskanzlers Kurz ermöglicht hatte.
Dieser Gesprächspartner ist Mag. K.V., der längere Zeit im (legalen) Glücksspielbereich tätig war, allerdings nicht für die Novomatic tätig ist oder war und dorthin auch keine Kontakte hat, was er gegenüber Barthold auch klarstellte.
Barthold vermeinte aber beharrlich, dass Mag. K.V. ihm zu einer „Einigung mit der Novomatic“ verhelfen könnte, obwohl Mag. K.V. ihm auch mitteilte, dass seiner Einschätzung nach die Novomatic keinen Grund hat ihm Geld zu zahlen. Einige Politiker, auch Medien, gingen Barthold auf den Leim, Geld konnte er aber keines erlangen.
Vor dem Untersuchungsausschuss dürfte Barthold dann angesichts seines Scheiterns der Zorn übermannt haben. Denn dort behauptete er wahrheitswidrig, die Novomatic habe über Mag. K.V. und auch Prof. Schmidt darauf hingewirkt, dass er dort falsch aussage.
Eine absurde Behauptung, zumal Barthold längst alle Gerichtsverfahren gegen die Novomatic verloren hat und alle von ihm initiierten Ermittlungen gegen die Novomatic schon lange eingestellt sind. Völlig abwegig sind auch die unrichtigen Detailangaben des Barthold zu der vermeintlichen Aktion der Novomatic und den Personen, die daran mitgewirkt haben sollen, was aber hier nicht vertieft wird, um den Erfolg der laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden.
Seine unentwegten Klagen und Anzeigen gegen den Glücksspielkonzern führte auch zu einem lange andauernden Ermittlungsverfahren der WKStA gegen Barthold wegen des Verdachtes des schweren Betruges, des Prozessbetruges und der schweren Erpressung in Höhe von 25 Millionen Euro (Das Verfahren gegen Barthold wurde mit einer bemerkenswerten Begründung eingestellt, obwohl es zu diesen Vorwürfen sogar Videomaterial gab).
Dieser Mag. K.V. taucht nun plötzlich in der Aussage des Julian H. auf, ohne dass er mit Julian H. jemals etwas zu tun hatte.
Auch Julian H. ordnet Mag. K.V. unrichtiger Weise der Novomatic zu und behauptet, Mag. K.V. habe im Jahr 2017 brisante BVT-Unterlagen angeboten.
Das deutet darauf hin, dass Julian H. bei seiner Fehldarstellung in der Situation der spontanen Befragung durch verschiedene Abgeordnete (Krainer, Stögmüller) nach BVT-Unterlagen, sich kurzerhand eine Legende überlegte, worin er zwar eine gewisse Erfahrung hat, wie seine hinterhältige Ibiza-Falle zeigt, was aber bei einer Frage, die einen unvorbereitet trifft, oft den Rückgriff auf allgemeine parate Informationen erforderlich macht, um daraus etwas aus dem Stegreif zu konstruieren.
Dieser Bezug auf Mag. K.V. ist nach der Faktenlage völlig willkürlich und nur damit erklärbar, dass Julian H. auf den Zug des Peter Barthold aufgesprungen ist.
Diese Umstände und die gleichartige Machart der Versuche, Gegner zu diskreditieren und der krampfhafte Versuch, einen Konnex zur Glücksspielbranche herzustellen, fällt auf und deutet darauf hin, dass möglicherweise einer der Anwälte des Julian H. mit der Anwältin des Barthold, Mag.a Julia E., eine rege Absprache vorgenommen hat.
Bei seinem Unterfangen wollte Barthold nach eigenen Angaben auch seiner langjährigen Anwältin, Mag.a Julia E. zu einer Verbesserung deren Lebensumstände verhelfen. Sie „will weg von den Illegalen“, sagte Barthold zu Mag. K.V., was bei ihr auf eine gewisse Läuterung schließen lässt.
Auch bei den Anwälten des Julian H. bestehen gewisse Auffälligkeiten. Rechtsanwalt Alfred Noll war nicht nur am 8. April 2021 als dessen Vertrauensperson mit Julian H. beim Ibiza-Untersuchungsausschuss, sondern war auch zuvor am 19. Februar 2021 als deren Vertrauensperson mit der Zeugin Mag.a Nina S. bei deren Vernehmung durch die Kripo gewesen, einer potentiellen Belastungszeugin für Julian H. und nach deren Angaben Kontaktperson für Julian H. zu Joseph Mussil, der damals für Van der Bellen im Präsidentschaftswahlkampf tätig war und nun im Kabinett des Vizekanzlers Kogler tätig ist.
Auffallend ist auch die große Zahl an Anwälten, die Julian H. beauftragt hat. Neben Auer, Noll und Eisenberg, die bislang auch öffentlich aufgetreten sind, hat er bei seiner Haftverhandlung auch einen vierten Anwalt namhaft gemacht (der Redaktion ist der Name bekannt, aber unbekannt, ob er genannt werden möchte).
Nach den Angaben des Julian H. bewegen sich dessen Anwaltskosten mittlerweile im sechsstelligen Bereich. Damit stellt sich wiederum die Frage, wer der Finanzier sowohl des Ibiza-Video als auch dieser Anwaltskosten ist. Oder Julian H. finanziert sie einfach aus allfälligen Aktivitäten, die Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen sind.
Wobei gerade auch Strafverteidigung keine Frage von Quantität, sondern von Qualität ist.