Dabei geht es beispielsweise um die Warnung vor drohenden Gefahren auf der Straße oder um sichere Parkplätze für LKW-Fahrer. Solche Informationen können auf unterschiedliche Weise gegeben werden, z. B. mit Hilfe von Verkehrszeichen, per Hörfunk oder über Smartphone-Apps.
[[image1]]Die Kommission möchte, dass diese Informationsdienste in ganz Europa interoperabel und kompatibel werden und im gesamten transeuropäischen Straßennetz möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung stehen.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehrsfragen: „Intelligente Systeme sind für die meisten Bürger bereits Teil ihres Lebensalltags. Rechtzeitige und genaue Informationen können dabei helfen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und den Verkehr effizienter zu machen.“
Schätzungen zufolge könnte durch intelligente Verkehrssysteme die Zahl der Straßenverkehrstoten um bis zu 7 % und insgesamt die Anzahl und Schwere der Unfälle gesenkt werden. Außerdem verringern solche Systeme die unfallbedingten Stauzeiten, CO2-Emissionen und Reparaturkosten an der Straßeninfrastruktur. Überdies können sie die Zeit, die LKW-Fahrer brauchen, um einen Parkplatz zu finden, um bis zu 30 % verringern.
Anforderungen dieser Verordnungen
Die neuen Verordnungen schreiben keine verbindliche Einführung solcher Informationssysteme vor. Wenn aber Mitgliedstaaten, Straßenbetreiber oder Dienstleister solche Systeme entwickeln und einführen möchten, werden sie den Anforderungen dieser Verordnungen nachkommen müssen.
1. Verkehrsinformationen über drohende Gefahren auf der Straße
Die erste von der Kommission heute erlassene Verordnung wird dafür sorgen, dass alle Kraftfahrer zeitnah und kostenlos derartige Informationen erhalten. So sollen sie vor kommenden Gefahren gewarnt werden, beispielsweise einer ungesicherten Unfallstelle oder gefährlichen Straßenbedingungen. Um eine Ausbreitung von nicht miteinander kompatiblen Diensten zu verhindern, werden in der Verordnung die Kernfunktionen und die Bedingungen festgelegt, unter denen Informationsdienste entwickelt und allen Kraftfahrern zur Verfügung gestellt werden sollen. Zu den Informationen gehören die Art und der Ort des Unfalls sowie Fahrhinweise, falls nötig.
2. Sichere Parkplätze für LKW und Nutzfahrzeuge
Die zweite Verordnung wird dafür sorgen, dass Berufskraftfahrer bessere Informationen über sichere Parkplätze erhalten. Dadurch soll einerseits verhindert werden, dass LKW auf gefährliche Weise auf dem Standstreifen abgestellt werden. Andererseits soll den Kraftfahrern die Einhaltung der Lenkzeitvorschriften erleichtert werden. Darüber hinaus gewährleistet die Verordnung die grenzübergreifende Interoperabilität und Kontinuität der Informationssysteme im gesamten transeuropäischen Straßennetz.
Sie bestimmt die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen und privaten Beteiligten und legt harmonisierte und genormte Regeln für die Erfassung, den Austausch und die Verbreitung von Informationen fest.
Diese Informationen werden dann über Smartphones oder variable Verkehrszeichen übermittelt und enthalten eine Beschreibung der Parkplätze mit Sicherheitsniveau und Ausstattung. Die Mitgliedstaaten legen dazu „Prioritätszonen für LKW-Parkplätze“ fest, in denen bei Platzmangel auf einem Parkplatz auf freie Stellplätze in der gleichen Zone verwiesen wird.