Gemäß der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten EU tätig werden und ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, aber diese Mobilität spiegelt sich nicht in der Situation der Bürger wider, die häufig nicht die Möglichkeit haben, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln.
[[image1]]Zudem zahlen die Verbraucher für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und ist es nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen.
Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu einem Basiskonto regelt.
Recht auf Zugang zu einem Basiskonto
Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: „Wer heutzutage über kein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen verfügt, stößt im Alltagsleben auf Schwierigkeiten und muss mehr bezahlen. Der heutige Vorschlag gibt endlich allen europäischen Bürgern das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto, so dass sie an der Gesellschaft, in der sie leben, voll teilhaben können und in den Genuss der Vorteile des Binnenmarkts kommen. Mit (Von?) der Vereinfachung des Gebührenvergleichs und des Kontowechsels erhoffen wir uns zudem bessere Angebote der Banken und geringere Kosten. Der Vorschlag kommt auch der Finanzdienstleistungsbranche zugute, da zusätzliche Anreize für grenzüberschreitende Produktangebote und die Erschließung neuer Märkte gesetzt werden.“
Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte: „Dieser Vorschlag ermöglicht den Verbrauchern in der gesamten EU den Zugang zu einem Bankkonto; ferner können sie Vergleiche vornehmen und zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn sie nicht zufrieden sind. Wir wollen, dass die Verbraucher sowohl vor als auch nach der Eröffnung eines Bankkontos besser über die Gebühren informiert werden und dass sie den Anbieter rasch und problemlos wechseln können, wenn sie dies wünschen. Diese Initiative soll auch den Wettbewerb auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen für Privatkunden fördern und Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern eine bessere Auswahl und bessere Preise bieten.”
Vorschläge der Kommission betreffen drei Aspekte
1. Vergleichbarkeit der Kontogebühren: Vereinfachung des Vergleichs der Zahlungskontogebühren von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern in der EU;
2. Wechsel des Zahlungskontos: Einführung eines einfachen und schnellen Verfahrens für Verbraucher, die zu einem Zahlungskonto bei einer anderen Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister wechseln möchten;
3. Zugang zu Zahlungskonten: Schaffung der Möglichkeit für EU-Verbraucher, ein Zahlungskonto zu eröffnen, ohne einen Wohnsitz in dem Land zu haben, in dem der Dienstleister ansässig ist. Außerdem können in Zukunft alle EU-Verbraucher unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Zahlungskonto eröffnen, das ihnen grundlegende Transaktionen wie den Erhalt ihres Gehalts, ihrer Versorgungsbezüge und Leistungen oder die Zahlung von Rechnungen der Versorgungsunternehmen usw. ermöglicht.
Die transparenteren und besser vergleichbaren Gebühren dürften im Zusammenspiel mit den einfacheren Verfahren für den Kontowechsel dazu beitragen, dass die Verbraucher in den Genuss besserer Angebote und kostengünstigerer Bankkonten kommen. Gleichzeitig wird auch die Finanzdienstleistungsbranche von der höheren Mobilität der Kunden und den – auch im grenzüberschreitenden Kontext – niedrigeren Marktzutrittsschranken profitieren.
Bild: rundumkiel.de/www.pixelio.de