Montag, 4. November 2024
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EU-Rechnungshof: „Brachflächen“ – zur erfolgreichen Revitalisierung ist eine bessere Planung nötig

Gemäß einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), dem Wächter über die EU-Ausgaben, muss die Europäische Kommission die Durchführung der Revitalisierungsprojekte auf sogenannten „Brachflächen“ – d. h. ehemaligen, häufig brachliegenden und kontaminierten Industrie- und Militärflächen – verbessern.

[[image1]]Die Prüfer stellten fest, dass die Ergebnisse zu geringeren Kosten für die nationalen Haushalte und den EU-Haushalt hätten erreicht werden können, da die Notwendigkeit einer Finanzierung aus öffentlichen Mitteln nicht immer bestand und die Vorschriften für die mit EU-Mitteln geförderten Revitalisierungsprojekte unzureichende Möglichkeiten zur Rückforderung öffentlicher Gelder für den Fall eröffnen, dass die Projekte mehr Einnahmen erwirtschaften als ursprünglich erwartet. Die Prüfer gelangten ferner zu dem Ergebnis, dass das Verursacherprinzip nicht umfassend angewendet wird und daher ein Teil der Kosten für Umweltsanierungsmaßnahmen aus nationalen und EU-Mitteln getragen wurde.

Schätzungen zufolge reicht die Zahl der Brachflächen in Europa von einigen Hundert in kleineren Mitgliedstaaten bis zu mehreren Hunderttausend in größeren Mitgliedstaaten mit ausgeprägter industrieller Vergangenheit. Aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds werden Kofinanzierungsmittel für Projekte zur Revitalisierung und Förderung der Wiedernutzung dieser Brachflächen bereitgestellt mit dem Ziel, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu fördern und der Zersiedelung der Landschaft entgegenzuwirken.

Bei den meisten Projekten wurden die Brachflächen erfolgreich umgewandelt, so die Prüfer. Allerdings wurden die revitalisierten Flächen und Gebäude häufig nicht so genutzt wie vorgesehen, und es wurden weniger Arbeitsplätze geschaffen als erwartet. Dies war teilweise darauf zurückzuführen, dass der Notwendigkeit fundierter Marktanalysen nicht genügend Aufmerksamkeit eingeräumt wurde, teilweise aber auch auf den wirtschaftlichen Abschwung.

Langsame Fortschritte erzielt und weniger Arbeitsplätze geschaffen

In der Vergangenheit verunreinigte Brachflächen stellen nach wie vor ein großes Problem dar, so Henri Grethen, für den Bericht zuständiges EuRH-Mitglied, der darauf hinwies, dass die mit EU-Mitteln kofinanzierten Revitalisierungsprojekte zu den geplanten Umwandlungen geführt haben, jedoch nur langsam Fortschritte erzielt und weniger Arbeitsplätze geschaffen wurden als erwartet. Die Anwendung des Verursacherprinzips war in der Praxis fast unmöglich, und die öffentlichen Behörden verfügen nur über unzureichende Möglichkeiten zur Rückforderung der Investitionen für den Fall, dass die Projekte mehr Einnahmen erwirtschaften als ursprünglich erwartet. Wie Herr Grethen hervorhob, müssen vor diesem Hintergrund die Kosten für die Beseitigung dieser Altlast voraussichtlich weiterhin aus öffentlichen Mitteln getragen werden.

In allen von den Prüfern besuchten Mitgliedstaaten wird die Strategie zur Revitalisierung von Brachflächen im Rahmen von Raumplanungsinstrumenten umgesetzt, die häufig die Anwendung bewährter Vorgehensweisen vorsehen. Die Prioritätensetzung wird jedoch dadurch erschwert, dass nicht immer Brachflächenverzeichnisse geführt werden. Nach Auffassung der Prüfer sollten die Strukturfondsverordnungen die Vorgabe enthalten, dass Projekte über die Brachflächensanierung auf einem integrierten Entwicklungsplan basieren müssen. Außerdem sollte der Vorrang der Revitalisierung von Brachflächen vor der Erschließung von Grünflächen stärker gefördert werden. Alle Projekte wiesen eine Reihe positiver Merkmale im Hinblick auf die langfristige Nachhaltigkeit auf, doch werden die Ergebnisse der durchgeführten Umweltsanierungsarbeiten nicht immer angemessen bescheinigt, und bei den nationalen Werten für die Bestimmung der Bodenkontamination gibt es große Unterschiede.

 

Bild: Erich Westendarp/PIXELIO/©www.pixelio.de

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