Donnerstag, 21. November 2024
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EU soll für ausländische Studenten und Wissenschaftler attraktiver werden

Die EU braucht fähige Studenten und Wissenschaftler aus Drittstaaten, die mit ihrem Wissen und ihrem Können einen Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Union leisten. Mehr als 200.000 ausländische Studenten und Wissenschaftler nutzen jährlich die Möglichkeit, für eine gewisse Zeit nach Europa zu kommen.

[[image1]]Allzu häufig müssen sie hierzu jedoch unnötige administrative Hürden überwinden. Die geltenden Bestimmungen für die Erteilung eines Studentenvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind oft kompliziert und unklar. Die Verfahren sind in manchen Fällen langwierig und können von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sein. Auch der Wechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen ist mitunter sehr schwierig oder gar unmöglich. Den EU-Staaten fällt es deshalb nicht leicht, begabte Leute ins Land zu holen. Darunter leidet auch die Attraktivität der EU als internationaler Exzellenzstandort.

Die Kommission will mit ihrem heutigen Vorschlag die Einreise in die EU und den Aufenthalt für länger als drei Monate für Studenten, Wissenschaftler und andere Personengruppen aus Drittstaaten einfacher und attraktiver machen. Den mitgliedstaatlichen Behörden sollen klarere Fristen für die Bescheidung von Anträgen gesetzt werden. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbessert und die Mobilität innerhalb der EU erleichtert werden.

„Die Einreise in die EU zu Forschungs- oder Studienzwecken ist viel zu kompliziert. Wir müssen die vorhandenen Schranken beseitigen, um die EU stärker für begabte Leute aus anderen Ländern zu öffnen. Eine solche Mobilität trägt zur Verbreitung von Wissen und neuen Ideen bei und kommt damit der EU und unserer Wirtschaft zugute”, so die EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström.

Wissen ist Macht, heißt es.

„Wissen ist Macht, heißt es. Für uns“, erklärte Androulla Vassiliou, die EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend, „kommt es entscheidend darauf an, dass wir die fähigsten und besten Köpfe nach Europa holen, denn sie tragen zu einer erfolgreichen Wissensgesellschaft in der EU bei. Mit den Marie-Curie-Maßnahmen und dem neuen Programm „Erasmus für alle“ wollen wir Europa zu einem Exzellenzstandort für Hochschulbildung, Forschung und Innovation machen.“

Wie die Erfahrungen mit der derzeitigen Regelung gezeigt haben, ist es den Mitgliedstaaten nicht gelungen, die Schwierigkeiten, denen sich Antragsteller gegenübersehen, die zu Studien- oder Forschungszwecken in die EU kommen wollen, vollständig zu beseitigen. Die Kommission schlägt jetzt EU-weit geltende klarere, einheitlichere und transparentere Vorschriften vor. Die beiden derzeit für Studenten und Wissenschaftler geltenden Richtlinien werden geändert und durch eine Richtlinie ersetzt, die in folgenden Bereichen Verbesserungen bringen soll:

– Verfahrensgarantien: Es wird eine Frist von 60 Tagen eingeführt, innerhalb deren die mitgliedstaatlichen Behörden über Visumanträge und Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entscheiden müssen, damit das Antragsverfahren straffer und transparenter wird.

– Mobilität innerhalb der EU und Verbreitung von Wissen und Fähigkeiten: Einfachere und flexiblere Bestimmungen sollen Wissenschaftlern, Studenten und bezahlten Praktikanten den Wechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen erleichtern. Dies ist besonders wichtig für all diejenigen, die an von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Programmen teilnehmen. Auch Familienangehörige von Wissenschaftlern sollen in gewissem Umfang ein Recht auf Mobilität erhalten.

– Zugang zum Arbeitsmarkt: Studenten sollen während ihres Studiums mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, damit sie ihr Studium finanzieren und einen Beitrag zur Wirtschaft des Landes leisten können. Wissenschaftler und Studenten sollen überdies unter bestimmten Bedingungen für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss ihrer Forschungsarbeiten bzw. ihres Studiums im Land bleiben können, um sich nach einer Arbeit umzusehen oder sich eventuell selbstständig zu machen. Damit ist kein automatisches Recht auf Arbeit verbunden, da die Erteilung einer Arbeitserlaubnis weiterhin Sache der Mitgliedstaaten ist.

– Ausweitung des Schutzes auf andere Gruppen von Drittstaatsangehörigen: Erfasst werden sollen auch Au-pair-Beschäftigte, Schüler und bezahlte Praktikanten, die von den geltenden EU-Vorschriften derzeit noch ausgenommen sind.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat der EU werden jetzt über den Richtlinienvorschlag, mit dem die beiden Vorläuferrichtlinien neu gefasst werden, beraten. Die Kommission hofft, dass die neue Regelung ab 2016 anwendbar sein wird.

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