Donnerstag, 21. November 2024
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EU und Israel unterzeichnen umfassendes Luftverkehrsabkommen

Das Abkommen soll schrittweise zur Öffnung und Integration der betreffenden Märkte beider Partner beitragen, zur Entstehung eines Luftverkehrsraums mit gemeinsamen Vorschriften führen und wirtschaftliche Vorteile für die Verbraucher und die Luftfahrtunternehmen bringen.

[[image1]]Dazu der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Siim Kallas: „Israel ist ein äußerst wichtiger Partner für die EU, und das heute unterzeichnete Abkommen ist für die weitere Stärkung der Gesamtbeziehungen zwischen Israel und der EU in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Tourismus von großer Bedeutung. Wir erwarten mehr Direktflüge nach Israel und von Israel in die EU, Preissenkungen, zusätzliche Arbeitsplätze und wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten. Dieses Abkommen ist ein wichtiger weiterer Schritt bei der Realisierung der 2012 beschlossenen erneuerten und verstärkten Strategie für die Luftfahrtaußenbeziehungen der EU.“

Das Abkommen ermöglicht allen EU-Luftfahrtunternehmen Direktflüge nach Israel von jedem beliebigen Ort in der EU und israelischen Luftfahrtunternehmen Flüge nach Flughäfen in der gesamten EU. Der Luftverkehrsmarkt EU-Israel soll in den nächsten fünf Jahren schrittweise geöffnet werden, wobei die volle Öffnung 2018 erreicht sein soll, d. h. die Zahl der Flüge wird dann keinen Beschränkungen mehr unterliegen.

Größeres Angebot an Direktflügen

Die Erfahrungen mit anderen Ländern lassen annehmen, dass die schrittweise Marktöffnung ein größeres Angebot an Direktflügen begünstigen wird. Aufgrund der schrittweisen Durchführung des Abkommens werden die Luftfahrtunternehmen beider Seiten genügend Zeit zur Vorbereitung auf den intensiveren Wettbewerb haben.

Parallel zur Öffnung der Märkte soll Israel durch das Abkommen auch – auf der Grundlage gemeinsamer Vorschriften – in einen erweiterten gemeinsamen Luftverkehrsraum mit der EU eingebunden werden. Israel wird Regulierungsanforderungen und Standards anwenden, die den Luftfahrtvorschriften der EU in Bereichen wie Flugsicherheit, Umwelt, Verbraucherschutz (einschließlich Fluggastrechte), Flugverkehrsmanagement, wirtschaftliche Regulierung, Wettbewerbsfragen und soziale Aspekte gleichwertig sind.

Die Kommission wird im Verlauf dieses Jahres weitere Vorschläge zur Umsetzung des neuen Fahrplans für die Gestaltung der Luftfahrtaußenbeziehungen der EU vorlegen.

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