Stalking, Belästigung oder geschlechtsspezifische Gewalt – Opfer, die in einem EU-Land unter Schutz stehen, werden in Zukunft auch in anderen EU-Staaten einen gleichwertigen Schutz genießen können, ohne zeitaufwendige bürokratische Hürden nehmen zu müssen. Die zivilrechtlichen Vorschriften ergänzen die Europäische Schutzanordnung, die in einigen Ländern schon einen ähnlichen Schutz beim Strafrecht vorsieht.
[[image1]]Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass der Schutz für Opfer bestehen bleibt, auch wenn sie sich von einem EU-Land in ein anderes begeben. Die Verordnung, die in allen Mitgliedsstaaten angewendet werden muss, sobald sie in Kraft tritt, wird das Antragsverfahren für den Opferschutz vereinfachen, indem sie alle Übergangsformalitäten abschafft.
„Wir müssen es den Opfern einfacher machen, Schutzmaßnahmen zu beantragen, so dass sie diesen Schutz auch genießen können, wenn sie reisen oder in einen anderen EU-Staat ziehen“, sagte Antonyia Parvanova, Mit-Berichterstatterin für die Verordnung über zivilrechtliche Schutzmaßnahmen. „Ein wichtiger Aspekt dieses Schutzes ist, sicherzustellen, dass Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt den Beistand spezieller Betreuungsdienste überall in der EU erhalten können“.
Opfer von Straftaten sollen sich frei in der gesamten EU bewegen können
Mit-Berichterstatter Antonio López-Istúriz: „Wir wollen gewährleisten, dass alle Opfer von Straftaten Schutz erhalten und sich weiter frei in der gesamten EU bewegen können. So können wir den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union stärken. Ich bin stolz darauf, dass wir eine bessere und sicherere Zukunft bieten können, vor allem für Frauen und Kinder“.
Diese Verordnung über zivilrechtliche Angelegenheiten deckt Bedrohungen körperlicher und seelischer Unversehrtheit ab, einbegriffen der persönlichen Freiheit, Sicherheit und sexuellen Integrität. Sie ergänzt die Europäische Schutzanordnung über Schutzmaßnahmen in Strafsachen. Die beiden Gesetze stellen den Mitgliedsstaaten so die größtmögliche Auswahl an Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
Keine zeitaufwendigen Verfahren
Um sicherzustellen, dass der Opferschutz überall in der EU umgesetzt wird, sieht die Verordnung auch die Einführung einer mehrsprachigen Standard-Bescheinigung vor, die alle wesentlichen Informationen enthält. Eine solche Bescheinigung sollte die Übersetzungskosten so gering wie möglich halten, so dass für die schutzbedürftige Person keine zusätzlichen Kosten entstehen.
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