Freitag, 27. Dezember 2024
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EuGH-Entscheidung: Meilenstein auf dem Weg zur Festplattenabgabe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass die Einhebung einer Abgabe auf Drucker und Computer für die Vervielfältigung geschützter Werke für alle EU-Länder zulässig ist. Die Kunstschaffenden der Initiative „Kunst hat Recht.“ begrüßen die Entscheidung als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Festplattenabgabe in Österreich.

[[image1]]Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass in EU-Mitgliedstaaten Urheberrechtsabgaben für den Verkauf von Druckern und Computern eingehoben werden können. Dieser Entscheidung gingen Rechtsstreitigkeiten voraus, in welchen die Verwertungsgesellschaft (VG-Wort), die in Deutschland UrheberInnen von Sprachwerken und VerlegerInnen vertritt, die Entrichtung einer Vergütung für Drucker und PCs forderte.

„Mit diesem Urteil wurde die ‚Reprografievergütung‘, mit der das Kopieren auf Papier zum eigenen und Privatgebrauch abgegolten wird, dem aktuellen Nutzungsverhalten angepasst, da heute über Computer und Drucker ebenso vervielfältigt wird wie mithilfe eines Kopierers. Damit ist auch die Anpassung der ‚Leerkassettenvergütung‘ auf Festplatten der nächste logische Schritt“, folgert Gerhard Ruiss, Autor, Musiker und Mit-Initiator von „Kunst hat Recht.„.

Barbara Neuwirth, Schriftstellerin und eine der InitiatorInnen von „Kunst hat Recht.“, bewertet die Entscheidung des EuGH aus Sicht der Kunstschaffenden positiv: „Der EuGH bestätigt unsere Position, dass die Forderung nach einer Erweiterung der Leerkassettenvergütung auf Festplatten zu Recht besteht. Heutzutage kopiert niemand mehr auf Leerkassetten, daher ist eine Anpassung der rechtlichen Regelung an die aktuellen technologischen Speichermedien notwendig. Diese EuGH-Entscheidung ist Wegbereiter für die Festplattenabgabe.“

EU-Richtlinie als Grundlage für UrheberInnen

Laut einer EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments haben UrheberInnen das ausschließliche Recht, über die Vervielfältigung ihrer Werke selbst zu entscheiden. Die EU-Mitgliedstaaten müssten dafür sorgen, dass die InhaberInnen des Urheberrechts einen „gerechten Ausgleich“ erhalten.

„Diese EU-Richtlinie stellt eindeutig klar, dass die Entscheidung über die Nutzung der eigenen Werke bei den Urheberinnen und Urhebern liegt. Mit der Einführung der Festplattenabgabe wäre das Speichern von Werken auf externen Festplatten und Computern für die private Nutzung ohne explizite Zustimmung der Kunstschaffenden erlaubt“, erklärt Schauspielerin Mercedes Echerer, Co-Initiatorin von „Kunst hat Recht.“.

Für Schriftsteller und „Kunst hat Recht.“-Botschafter Doron Rabinovici entspricht eine Festplattenabgabe dieser EU-Richtlinie: „Aufgrund des geänderten Nutzungsverhaltens wäre durch die Festplattenabgabe dieser ‚gerechte Ausgleich‘ für Rechteinhaberinnen und -inhaber gewährleistet. Als Gegenleistung können die Konsumentinnen und Konsumenten bzw. das Publikum deren Werke nutzen.“

Kunst hat Recht. Initiative für das Recht auf geistiges Eigentum

In der Initiative „Kunst hat Recht.“ haben sich etwa 2.700 Musikschaffende, AutorInnen, Filmschaffende, bildende KünstlerInnen und FotografInnen zusammengeschlossen, um auf den massiven Einkommensverlust durch die Missachtung des Urheberrechts im Internet aufmerksam zu machen.

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