Nach den jüngsten Zahlen verfügen mehr als 190 Millionen Europäerinnen und Europäer über eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie bescheinigt den Anspruch auf medizinisch notwendige Gesundheitsleistungen und ermöglicht ihrem Inhaber somit einen sorgenfreien Urlaub innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands. Die Zahl der EKVK-Inhaber hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und ist 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 15 Millionen gestiegen.
[[image1]]László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration: „Die Europäische Krankenversicherungskarte ist ein echter Erfolg: Zwei von fünf Europäern besitzen nun diese Karte, mit der man im Krankheitsfall oder bei einem Unfall während einer Auslandsreise Zeit und Geld sparen kann. In der Regel wird die EKVK problemlos akzeptiert. Kommt ein Mitgliedstaat jedoch seinen Verpflichtungen gemäß dem EU-Recht nicht nach und verweigert er die Annahme der Karte, so wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um die Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu wahren.“
EKVK-Inhaber hat Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen im Aufenthaltsland
Durch Vorlage der EKVK wird bestätigt, dass der Inhaber Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Aufenthaltslandes hat, und zwar zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Staatsangehörige dieses Landes. Die Karte wird unentgeltlich von der nationalen Krankenkasse im Herkunftsland ausgestellt. Sie darf nicht für geplante Behandlungen in einem anderen Land verwendet werden.
Krankenhäuser des öffentlichen Gesundheitssystems sind verpflichtet, sie anzuerkennen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle erhalten Patienten, die eine EKVK vorlegen, die erforderlichen Gesundheitsleistungen und bekommen die Kosten ohne weiteres erstattet. Für den Fall, dass die EKVK nicht akzeptiert wird, sollten sich die Patienten an die zuständige Gesundheitsbehörde des Aufenthaltslandes wenden. Die Notfallnummern lassen sich leicht über die EKVK-App für Smartphones und Tablet-Computer (siehe unten) abrufen. Wird die Karte weiterhin abgelehnt, sollten die Patienten die Gesundheitsbehörden ihres Herkunftsstaates um Unterstützung ersuchen. Bestehen die Probleme fort, sollten sie sich an die Europäische Kommission wenden. Diese kann eine Untersuchung der Ansprüche einleiten und die Behörden des betreffenden Landes mit der Angelegenheit befassen, wie kürzlich im Falle Spaniens geschehen. Gegen jeden Mitgliedstaat, der die EU-Vorschriften über die Verwendung der EKVK nicht befolgt, wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Die EKVK-App bietet Informationen über die Karte, Notruf-Telefonnummern, eine Liste der Behandlungen und Kosten, die abgedeckt sind, sowie darüber, wie man die Kostenerstattung beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann. Die App enthält Daten zu 27 EU-Staaten sowie zu Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Sie ist in 24 Sprachen erhältlich und man kann zwischen den Sprachen wechseln. Die App wird in Kürze mit den Daten zum jüngsten EU-Mitgliedstaat Kroatien aktualisiert. Sie ersetzt nicht die EKVK.