Der Innenausschuss des EU- Parlaments beschließt heute einen Gesetzesentwurf, mit dem die Beschlagnahme von kriminell erworbenem Vermögen in Europa vereinfacht und vereinheitlicht werden soll und damit EU-weit einheitliche Regeln zur Beschlagnahme von Gewinnen aus Straftaten bestehen.
[[image1]]“Es kann nicht sein, dass sich Verbrecher mit ergaunertem Vermögen einfach davon machen können, weil die EU-Mitgliedstaaten widersprüchliche Gesetze haben. Wir brauchen daher neue, einfache Regeln, um die Gewinne von Verbrechern beschlagnahmen zu können, egal wo in der EU“, erklärt der VP-Sicherheitssprecher im EU-Parlament, Hubert Pirker.
Bisher kann kriminell erworbenes Vermögen in der EU nicht ohne weiteres beschlagnahmt oder eingefroren werden. 27 zum Teil widersprüchliche nationale Regelungen verhindern das.
Schlupflöcher beseitigt
Gerade das organisierte Verbrechen geht aber grenzüberschreitend vor und nutzt die Schlupflöcher, die sich aus dem Fleckerlteppich unterschiedlicher Regelungen ergeben. Bisher können beispielsweise Gewinne, die von Drogendealern in Österreich gemacht werden und dann von einer anderen Person in ein anderes EU-Land gebracht werden, dort oft nicht beschlagnahmt werden, weil das dortige Recht die Beschlagnahme nur bei rechtskräftig Verurteilten vorsieht.
Genau diese Schlupflöcher werden nun beseitigt. Es sind sowohl Beschlagnahmebefugnisse als auch die Möglichkeit vorgesehen, bei laufenden Untersuchungen Vermögen vorübergehend einzufrieren, wenn die Gefahr besteht, dass es verschwindet oder versteckt wird.
Die neuen Mindeststandards sollen unter anderem bei Bestechung, Geldfälschung, Terrorismus, Drogenhandel, Cybercrime, Menschenhandel, sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie gelten.