So schnell, wie sich das die Video-Produktions-Clique wünschen würde, endet der Ibiza-Krimi doch nicht: Die Justiz entschied, dass die Porno-Darstellerin “Dark Dream” weiterhin als Beschuldigte geführt wird – sie war die Geliebte des in Haft sitzenden Ibiza-Mittäters Julian Hessenthaler.
Ihr Geliebter ist nun schon seit einigen Monaten in Haft und sitzt auch in der aktuellen Sommerhitze seine Gefängnisstrafe wegen des Verdachts des Suchtgift-Handels ab – das Urteil gegen den Ibiza-Video-Mittäter Julian Hessenthaler (41) dürfte noch immer nicht rechtskräftig sein, die Justiz ist offenbar überlastet: “Dark Dream” alias “Black Angel”, wie sich die Schauspielerin (36) in diversen Erwachsenenfilmen nannte, wird nun weiter als Beschuldigte im Video-Krimi geführt, erfuhren nun EU-Infothek und der eXXpress.
Das ist insofern überraschend, da die Anwälte der Porno-Darstellerin schon seit längerem eine Einstellung des Verfahrens gegen “Dark Dream” nach § 120 Strafgesetzbuch – Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten – erreichen wollen. Und das, obwohl diese Geliebte Hessenthalers das damals noch streng geheime Ibiza-Video aufbewahrt und an einen Freund weitergegeben hat, der dann die Datenträger mit allen Aufnahmen aus der Finca hinter einer Steckdose in der gemeinsamen Wohnung versteckt hat.
Porno-Darstellerin wollte eine Diversion
Die Staatsanwaltschaft Wien lieferte dazu eine eindeutig ablehnende Stellungnahme: Eine von dem Sexfilm-Starlet gewünschte Diversion wurde abgelehnt, weil “die oben angeführten Tatvorwürfe gegen die Beschuldigte weiterhin bestehen, diese strafbare Handlungen darstellen, und keine rechtlichen Gründe vorliegen, die eine Strafbarkeit ausschließen. Auf den Inhalt der Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien vom 27.1.2022 wird wieder hingewiesen.” (Zitat aus dem Akt der Justiz).
„Mit Ibiza-Video keinen Beitrag zur öffentlichen Debatte geleistet“
Und noch eine hochinteressante Feststellung kommt in diesem Schriftsatz von der Staatsanwaltschaft: “Mit dem Ibiza-Video wurde jedoch kein Beitrag zu einer Debatte im öffentlichen Interesse geleistet, das höher als das Interesse von Heinz-Christian Strache und Mag. Johann Gudenus an der Wahrung der Vertraulichkeit des im Sommer 2017 auf Ibiza stattgefundenen Gesprächs zu werten wäre, sodass die Handlungen nicht im Sinne des Art 10 EMRK gerechtfertigt erscheinen.” Ein Statement der österreichischen Justiz, das vielleicht noch zu einigen Medienprozessen führen könnte.
Gegen die Ex-Geliebte des Ibiza-Video-Mittäters Julian Hessenthaler wird das Verfahren also weitergeführt. Die in § 120 StGB angedrohte Strafe von bis zu einem Jahr Haft wird die meist textilfrei arbeitende Video-Schauspielerin nicht besonders in Sorge versetzen.
Ihr Ex-Lebensgefährte Hessenthaler, mit dem sie auch auf dessen Flucht durch halb Europa mit Chats in Kontakt war, dürfte länger in Haft sein, wenn das Urteil rechtskräftig wird: Julian Hessenthaler wurde bekanntlich am Landesgericht in St. Pölten zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt – nicht rechtskräftig.
Die Porno-Darstellerin ist übrigens laut Staatsanwaltschaft auch wenig kooperativ: Sie kam nicht zu Einvernahmen der Justiz, sie sei untergetaucht.
Eine interessante Parallele zum Verschwinden des Lockvogels, der falschen Oligarchin: Auch diese junge Frau ist nach Abschluss ihrer Tätigkeit für die Ibiza-Clique nie wieder aufgetaucht – dass diese dünne Blondine noch lebt, halten Kenner der politischen Brisanz des Video-Drehs und der minutiös geplanten Veröffentlichung der wenigen Video-Schnipsel am 17. Mai 2019 für unwahrscheinlich.