Startseite / Allgemein / „Exxpress“ – Schmitt & Schmidt vom 08.11.2021: Das „make him dirty“-System – ein Rezept nach „Wiener Tradition“ (oder wenn du den Gegner nicht schlagen kannst, patze ihn an)
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Dieser Klenk ist offenbar ein gaaaanz Schlauer, oder er hält sich zumindest dafür !!?? Bei seinem Auftritt in ServusTV vs Norbert Bolz konnte man davon aber rein gaaar nix sehen….
Anmerkungen der Redaktion eu-infothek.com wurden eingefügt.
„Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“
Richard Schmitt (vormals „Krone“, „heute“, Österreich“) steht nicht im Verdacht uns LeserInnen Wissen über Ereignisse vermitteln zu wollen sondern – wie so viele Journalisten – (manipulative) Meinungsmache (1) zu betreiben. Diesem Stil ist er treu geblieben, daran hat der Wechsel zur ÖVP (exxpress) nichts verändert.
Im in Rede stehenden Segment der „News Sendung“ postuliert Schmitt (4:45-5:30) dass die Ibiza 2 Geschichte eine Stimmungsmache sei, die strafrechtlich relativ unrelevant ist. Zuvor (2:45-3:25) hat er die bekannten Vorwürfe wie die strafbaren Handlungen (2) der Untreue (§ 153 StGB), Bestechung (§ 307 StGB), Bestechlichkeit (§ 304 StGB) und des Amtsmissbrauchs (§ 302 StGB) noch als schwerwiegend bezeichnet.
Anmerkung der Redaktion:
Offensichtlich meint CR Richard Schmitt die Entstehungsgeschiche des „Ibiza-Videos“, nicht die im Video dargestellten Äusserungen, auch nicht andere Vorwürfe in diesem Verfahren.
Hinter der so genannten „Ibiza 2 Geschichte“ verbergen sich Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte (3). Im Zentrum steht die Frage, ob ein Spitzenbeamter des BMF öfters Umfragen beauftragte, die (teilweise) nicht zu den Aufgaben des BMF zählen und deren Rechnungen mit einem verfälschtem Verwendungszweck liquidiert wurden, um das originäre Ansinnen der Aufträge zu verschleiern (4). Am 6.10.2021 wurde dies öffentlich (5), weil Medienvertreter Hausdurchsuchungsanordnungen (6) zum download hochgeladen hatten.
Da eine Hausdurchsuchung (7) von einem Richter bewilligt sein muss und nur dann durchgeführt werden darf, wenn Gegenstände gefunden werden könnten, die für die Untersuchung im Rahmen eines Strafverfahrens wichtig sind (§§ 119 Abs 1, 120), überrascht, diese als „politisch motiviert“ zu bezeichnen, obwohl die WKStA die Gründe darlegte (8).
Anmerkung der Redaktion:
„Als politisch motiviert“ sind die notwendige Untersuchungen begleitenden medialen Töne und schwerwiegenden Vorverurteilungen gemeint, insbesondere die permanente Veröffentlichung von privaten Chats.
Wie wär’s damit: Entweder Vorwürfe widerlegen oder einräumen!
Übrigens: Prof. Gert Schmidt verortet beim „Ibiza Video“ ökonomische und nicht politische Motive (4:00 – 4:40). Diese Ansicht teile ich nicht (9), weil es – nach monatelanger Vorbereitung – am 24.7.2017 gedreht und deshalb nicht vor der NRW 2017 veröffentlicht wurde, weil die – bis heute nicht aufgeklärte – Affäre um Tal Silberstein (10) dazwischen kam.
Anmerkung der Redaktion:
Alle tiefgreifenden Recherchen und vorliegenden Fakten beweisen, dass es sich um eine rein kriminelle, auf Gewinnerzielung ausgerichtete, Aktion gehandelt hat.
Die „Ideologische Masche“ wurde als „Versicherung“ gegen Strafverfolgung raffiniert vorbereitet, was durch Fakten deutlich belegt wird.
Für den „Sicherheitsspezialisten“ gab es einen gravierenden Grund, nicht vor Ende 2018 in der Öffentlichkeit und vor dem Gesetz in Erscheinung zu treten. Den Behörden ist dieses Motiv hinreichend bekannt.
(1) Als ob es einer wissenschaftlichen Unterfütterung bedurft hätte, dass Berichterstatter ihre Berufsrolle im „Kampagnenjournalismus“ sehen, ist das Arbeitspapier # 37 der Otto-Brenner-Stiftung (Industriegewerkschaft Metall) zum Thema „Zwischen Flüchtlingskrise und „Migrationspakt“ lesenswert (https://tinyurl.com/4kxzedtj).
(2) Verbrechen sind mit einer mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe bedroht und setzen Vorsatz voraus, alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen (§ 17 StGB).
(3) Ein Beschuldigter muss so bald wie möglich über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert werden (§ 50 StPO)
(4) Da im BMF die Vorgänge aktenmäßig verschriftet sind (zB Motivenbericht über die Auftragsvergabe, Auftragsvolumen, Abnahme der Werkleistung, Rechnungsprüfung und -liquidierung), lässt sich das Substrat dieser Fälle nicht nur relativ einfach ermitteln sondern kann vom BMF selbst aufklärt werden. Wesentlich schwieriger ist die Identifizierung von möglichen Beitrags- und Bestimmungstätern außerhalb des BMF, wozu weitere Ermittlungsmaßnahmen erforderlich sind.
(5) Aufgrund des relativ langen Zeitraums zwischen Antrag, Beschluss und Durchführung dieser Ermittlungsmaßnahme waren interessierte Kreise wie so genannte Investigativ-Journalisten wie Florian Klenk, Peter Pilz und Jan Böhmermann oder Politiker wie die stellvertretende ÖVP Generalsekretärin Gabriele Schwarz unter den Eingeweihten.
(6) zB https://tinyurl.com/ww4vuptj mit der ON 1683
(7) Bei deren Durchführung sind Aufsehen, Belästigungen und Störungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Die Eigentums- und Persönlichkeitsrechte sämtlicher Betroffener sind soweit wie möglich zu wahren (§ 121 Abs 3 StPO).
(8) Pressemitteilungen vom 6.10.2021 (https://tinyurl.com/4vub5htx) und vom 10.10.2021 (https://tinyurl.com/25frnxrd)
(9) RA Richard Soyer sprach von einem „zivilgesellschaftlich motivierten Projekt, bei dem investigativ-journalistische Wege beschritten wurden (https://tinyurl.com/cutccsam).
(10) https://tinyurl.com/c5d42276
„Make him dirty“
Das Motto von Kurier, Standard &Co lautet, wir schreiben Kurz so kaputt , dass ihm auch ein gerichtlicher Freispruch nicht mehr wird helfen können. Es laeuft nicht so wie erhofft, und Panik macht sich in diesen Redaktionsstuben breit. Man kann gar nicht mehr von Vorverurteilung sprechen, Ersatzverurteilung ist hier schon das passendere Wort.