Mittwoch, 13. November 2024
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Fischerei: erstes Rückwurfverbot in der EU

Die Abgeordneten stimmten einem Verbot für Rückwürfe von 35 Arten von Fischen zu, die im Skagerrak (zwischen Nord- und Ostsee) gefangen werden. Das Verbot soll schrittweise zwischen 2014 und 2016 per Videoüberwachung durchgesetzt werden.

[[image1]]“Am 1. November 2012 kündigte Norwegen das Fischereiabkommen mit der EU von 1986 im Fanggebiet Skagerrak. Da Norwegen für den Skagerrak eine Anlandungspflicht vorgeschrieben hat, benötigen wir diese neuen Regeln – wir brauchen sie aber auch, weil die Praxis der Rückwürfe unverantwortlich ist“, sagte Werner Kuhn, dessen Entschließung mit angenommen wurde.

Unter den neuen Maßnahmen werden die Fischer verpflichtet, ihren gesamten Fang anzulanden, um sogenannte Rückwürfe zu vermeiden. Bei dieser verschwenderischen Praxis wird ein Teil des Fangs wieder zurück ins Meer geworfen, weil die Fische von einer unerwünschten Art oder Größe sind. Die meisten zurückgeworfenen Fische sterben, was nicht nur verschwenderisch ist, sondern auch die Überfischung verschärft.

Fernüberwachung durch CCTV

Um das Rückwurfverbot durchzusetzen, müssten die Mitgliedstaaten nach den neuen Vorschriften ein elektronisches Überwachungssystem für den Fischfang im Skagerrak, der an Dänemark, Schweden und Norwegen angrenzt, einrichten.

Damit das System funktioniert, müssen Boote über 12 Meter Länge mit einer Videoanlage („Closed Circuit TV“, CCTV), Satellitenortung und Sendern ausgestattet werden.

Finanzielle Unterstützung dafür sollte durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gewährt werden, sagen die Abgeordneten, die auch darauf bestehen, dass das System automatisiert sowie mit einer Bilderkennungs-Software für besseren Datenschutz betrieben wird.

Pilotprojekt

Im Februar hat das Parlament Pläne für ein EU-weites Rückwurfverbot in einer Abstimmung über die neue Gemeinsame Fischereipolitik verabschiedet. Die Erfahrungen im Skagerrak könnten für dessen Umsetzung nützlich sein.

Nachdem das Abkommen über die Fischerei im Skagerrak zwischen Norwegen und der EU nicht mehr in Kraft ist, gelten für die Fischer die Regeln des Staates, in dessen Hoheitsgewässern sie gerade fischen. Die Harmonisierung der EU-Gesetze mit denen Norwegens sollte die Beachtung der geltenden Vorschriften erleichtern.

Die neuen Maßnahmen werden für alle EU-Mitgliedsstaaten gelten, die Fischereirechte im Skagerrak haben. Dazu zählen Boote aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden sowie Dänemark, Schweden und Norwegen.

 

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