Dienstag, 16. Juli 2024
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Ibiza-Affäre fünf Jahre später – Stand Juli 2024: Die Scheinoligarchin als Geldwäscherin?

Das Ibiza-Video / Bildmontage: EU-Infothek / Quelle/ (c): Pixabay / fotoblend, SZ / Süddeutsche Zeitung

Die polizeilichen Ermittlungen zur Herstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos führen immer wieder in zuvor nicht erahnte Bereiche der Kriminalität. So unter anderem in den Bereich des Drogenhandels. Und das, obwohl mit heuchlerischer Propaganda immer wieder vorgegeben wurde, die an der Ibiza-Falle Mitwirkenden seien Unschuldslämmer und politische Märtyrer.

Una Saukuma – Die Fassade bröckelt

Bei Una Saukuma, die im Ibiza-Video die vermeintliche Oligarchin gemimt hat, dürfte das nicht anders sein. So wurde dargestellt, der sogenannte Lockvogel habe aus Idealismus mitgewirkt. Nach den derzeitigen Ermittlungsergebnissen kann es mit ihrem Idealismus nicht so weit her sein. Die Ermittlungen sind noch im Gange, die Fassade bröckelt aber bereits jetzt. (Natürlich nur metaphorisch gemeint, nicht als Kritik an chirurgischer Arbeit zu verstehen.)

Wie sich jetzt ergeben hat, erfolgten auf verschiedenen Bankkonten der Una Saukuma Transaktionen in einer Größenordnung, die mit ihrem sozialen und wirtschaftlichen Status und selbst mit üblichen wirtschaftlichen Standards nicht erklärbar ist. Und das nicht vereinzelt und nicht erst seit gestern. Das ergibt für die österreichischen und die lettischen Sicherheitsbehörden einen klaren Geldwäscheverdacht.

Präventiv gegen voraussichtliche Versuche der Desinformation ist anzumerken, dass Geldwäsche kein Kavaliersdelikt ist. Geldwäsche besteht darin, aus Straftaten stammende Vermögenswerte (die Beute) in einen regulären Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, um ihnen den Anschein der Legitimität zu verleihen und damit legalen Ertrag zu erwirtschaften. Oft steckt dahinter organisierte Kriminalität. Geldwäsche wird in Österreich mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 165 StGB). Bei Vermögenswerten von mehr als EUR 50.000,00 oder bei Begehung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Entgegen anderslautenden mantramäßigen Beteuerungen ist eben bei an der Ibiza-Falle Mitwirkenden immer wieder Geld im Spiel.

Wird der Lockvogel bedroht?

Es bestehen drei Banküberweisungen an Una Saukuma aus der jüngeren Vergangenheit in der Höhe einstelliger Eurobeträge mit einer Zahlungswidmung, die einen Bezug auf das Ibiza-Video aufweist. Nach Einschätzung der Ermittler sind das Drohgebärden. Fraglich erscheint aber, ob der bei den Überweisungen jeweils angegebene Verwendungszweck eher die Funktion einer verschlüsselten Mitteilung hat.

Weitere Details zum Verdacht auf Geldwäsche sind EU-Infothek bekannt, werden aber derzeit nicht veröffentlicht, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

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