Er war als Komplize des Wiener Anwalts M. maßgeblich an der Vorbereitung des Ibiza-Videos beteiligt. Für das nun sehr bekannte Ibiza-Video mimte er den persönlichen Vertrauten der vermeintlichen russischen Oligarchin.
Sein kriminelles Vorleben und den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Industriespionage wollte er geheimhalten, was ihm eine Zeit lang auch gelungen ist, indem er mit allen rechtlichen Mitteln gegen Medien vorging.
Das Kammergericht Berlin (in Österreich „Oberlandesgericht“) hat ihm diese Geheimhaltung nun verwehrt.
Nun ist J.H. nicht nur in Berlin in Haft, sondern er kann auch nicht mehr verhindern, dass die Wahrheit über ihn berichtet wird.
Im Namen des Volkes hat das als Kammergericht bezeichnete Oberlandesgericht Berlin am 16. Dezember zu 27 O 379/19 auf Grund der Berufung von zwei deutschen Mediengesellschaften geurteilt, dass nun wieder berichtet werden darf, dass J.H. vor einigen Jahren wegen Drogenhandels festgenommen wurde (weshalb er dann auch rechtskräftig verurteilt wurde), und dass gegen ihn als Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des noch immer nicht restlos geklärten Vorwurfs der Industriespionage durchgeführt worden war (das Strafverfahren gegen den Anzeiger ist in Krems anhängig, sodass dort auch nochmals die Richtigkeit dieses Vorwurfs geprüft wird).
Das Landgericht Berlin hatte in dem damit soweit aufgehobenen Urteil vom 8. August 2019 noch gegenteilig entschieden.
Die Berichterstattung über jemandes kriminelle Vergangenheit greift zwar in dessen Persönlichkeitsrechte ein, dieser Eingriff kann aber durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein, hält das Kammergericht eingangs in seiner Begründung fest. Wird wahrheitsgemäß über die Begehung einer Straftat durch einen identifizierbaren Täter berichtet, so gilt grundsätzlich, dass solche Taten zum Zeitgeschehen gehören, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist. Bei der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung mit der damit zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters, verdient für die aktuelle Berichterstattung über Straftaten das Informationsinteresse zwar zunächst im Allgemeinen den Vorrang, so das Kammergericht weiter.
Weiters führt das Kammergericht Berlin in seinem aktuellen Urteil aus: Wer den Rechtsfrieden bricht, muss sich nicht nur den dafür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erweckte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird. Das schließt eine Namensnennung, Abbildung oder sonstige Identifizierung des verurteilten Täters dann ein, wenn die damit verbundene Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens oder zu seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit steht.
Mit zeitlicher Distanz zur Straftat gewinnt aber das Interesse des Täters, vor einer Reaktualisierung seiner Verfehlung verschont zu werden, zunehmend an Bedeutung. Allerdings führt auch die Verbüßung der Strafe nicht dazu, dass der Täter den uneingeschränkten Anspruch erwirbt, mit seiner Tat „allein gelassen zu werden“.
Nach diesen Grundsätzen entschied das Kammergericht, dass J.H. als verurteilter Straftäter mit der Missbilligung und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit leben muss.
Die Verurteilung liegt wegen der über den Ibiza-Vorfall hinausreichenden Bewährungsfrist auch nicht so lange zurück, dass ein Resozialisierungsinteresse der identifizierenden Berichterstattung entgegenstünde (wobei nach den bisherigen Ergebnissen der Ibiza-Ermittlungen und den sich daraus ergebenden belastenden Umständen ohnedies fraglich erscheint, ob J.H. überhaupt ein Interesse an seiner Resozialisierung hat; diese bislang vorliegenden Ermittlungsergebnisse lassen anderes vermuten).
Dabei wirkt sich auch nachteilig für J.H. aus, dass im Zuge der Ibiza-Ermittlungen gegen ihn unter anderem auch wegen des Verdachts des neuerlichen Drogenhandels ermittelt wird. Zudem erkennt das Kammergericht ein erhöhtes legitimes Informationsinteresse: J.H. „gehört unbestritten zu den Protagonisten der sog. „Ibiza-Affäre“, die die Politiker Strache und Gudenus in eine Falle gelockt und durch das heimlich aufgenommene Video deren politischen Absturz und eine politische Krise in Österreich herbeigeführt haben. Aus diesem Grund besteht bereits ein überragendes Informationsinteresse an den hinter dieser Operation stehenden Personen und deren Motiven. Dazu gehört außer der beruflichen Tätigkeit auch die Beleuchtung der persönlichen Integrität und Rechtstreue dieser Personen“.
Außerdem ergibt sich das erhöhte Informationsinteresse für das Kammergericht auch daraus, dass das Ibiza-Video möglicherweise „unter Verwendung von Drogen entstanden“ sei. Was neuerlich die Vermutung bestätigt, dass den beiden unfreiwilligen Hauptdarstellern des Ibiza-Videos heimlich Drogen verabreicht wurden, um diese zu überzogenem Verhalten zu bringen und spektakuläre Aufnahmen zu erheischen, die dann teuer verkauft werden können.
Die Berichterstattung über das unter anderem gegen J.H. wegen des Verdachts der Industriespionage geführte Ermittlungsverfahren greift gar nicht in das Persönlichkeitsrecht des J.H. ein, urteilte das Kammergericht. Dabei ist der Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen, dass J.H. Kontakt zu mehreren Geheimdiensten hat (Ibiza-Gate: Auffällig intensive Verflechtungen aus dem Kreis Ibiza-Video mit „V-Personen“ des BMI, EU-Infothek.com, 21.01.2020).
Was ich jetzt nicht verstehe: warum kürzt man dann hier noch immer den Namen ab und macht das Foto gänzlich unkenntlich und versieht es nicht einfach mit einem schwarzen Balken?
Nichtsdestotrotz: tolle Seite, tolle Artikel – tolle Arbeit!!
Dank an EU-Infothek, dass Sie weiterhin recherchieren. Schon interessant die Beteiligung: Salzburger Anwalt, 2 Wiener Anwälte, Grüner Sicherheitssprecher, Seenotretter, Berliner Anwalt, rumänische Schauspielerin…was kommt noch, bzw. wie lange können die wirklich interessanten Namen noch verschwiegen werden?
Ha ha, „Persönlichkeitsrechte‘, die seiner Opfer waren dem „Detektiv“ sch…..egal, als er sie der ganzen Welt präsentierte, aber seine eigenen p.rechte, uiuiui….