Gegen den Berliner Anwalt des flüchtigen „Detektivs“ Julian H. – gegen ihn wird wegen der Herstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos sowie des Verdachts des Suchtgifthandels sowie wegen des Verdachts der Erpressung und weiterer Delikte ermittelt –, RA Johannes Eisenberg in Berlin, (Zitat: „Ich bin kein Doktor“) wurde nun bei der Staatsanwaltschaft in Wien Strafanzeige eingebracht.
In Wien hat sich Eisenberg bereits einen Namen gemacht.
Eisenberg schaffte es überdies, bei einigen Damen und Herren Abgeordneten im österreichischen Parlament so beliebt zu werden, dass sie ihn sogar als „Auskunftsperson“ in den parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen hätten.
Von der Beliebtheit des RA Eisenberg bei mehreren JournalistInnen aus dem Kreise der „Vereinigten Redaktionen Österreichs“ ganz zu schweigen.
Seine juristischen Eingaben sind großteils oberflächlich und polemisch gehalten, meistens versucht er einfach nur, alle anzuschwärzen, die seinen Mandanten belasten, und das sind nicht wenige.
Aber nicht immer kann er sich vor Gericht und der STA verständlich artikulieren. So hat das Straflandesgericht Wien im Jänner 2020 nicht weniger als vier seiner Eingaben „als nicht zur ordnungsmäßigen geschäftlichen Behandlung geeignet“ zurückgewiesen. Was so viel bedeutet, dass man bei Gericht beim besten Willen nicht erkennen konnte, was Eisenberg eigentlich meinte und worauf er abzielte.
Für einen Rechtsanwalt eine besonders bemerkenswerte Leistung – nicht sehr zum Wohle seines Klienten, vermutlich.
Soweit er sich dann doch verständlich mitteilt, wird er oftmals ausfallend und beleidigend, was ihm bereits im Oktober 2019 eine Disziplinaranzeige der Staatsanwaltschaft Wien bei der Rechtsanwaltskammer eingebracht hat.
Im Februar 2020 beanstandete auch eine Wiener Richterin die „unangebrachte Wortwahl des Verteidigers Johannes Eisenberg“, und lieferte zur Veranschaulichung Beispiele: „Minderwertigkeitskomplexe der Richterin“, erdreistete sich Eisenberg, und meinte – natürlich ohne jede Grundlage – „wenn ich das Gemurkse in dieser Akte ansehe […] hätte ich die auch“.
Angesichts des Umstands, dass bis dahin einige seiner Eingaben vom Gericht als zu verworren angesehen worden waren, um etwas damit anzufangen, lässt das auf einen Mangel jeglicher Selbstkritik schließen.
Auch von einer Besserungsfähigkeit des Eisenberg ist nicht auszugehen.
Erst im November 2020 steigerte er sich bei leichtfertigen Mutmaßungen zur längst nicht geklärten Angelegenheit „Wirecard und Marsalek“ gegenüber der österreichischen Justiz zu einer Pauschalbeleidigung der gesamten Republik Österreich.
„Sie müssen sich allerdings für Ihre Aktivitäten, die Sie nach Deutschland entwickeln, selbstverständlich an der balkanesken Gesamterscheinung Ihres Staatswesen [sic!] messen lassen“, schrieb er flapsig. Im August hatte er allerdings ein Versprechen abgegeben: „Es ist das Mandat H. das erste und wohl auch letzte Mandat, das ich in Österreich ausübe.“
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass er keinen Genierer hat, wie man in Wien sagt.
Oder er geht ohnedies davon aus, dass er mit der Verteidigung seines Mandanten auf verlorenem Posten ist? Das bleibt bis auf weiteres fraglich. Klar ist, dass er eine Tendenz zeigt, an die Grenzen der zulässigen Strafverteidigung zu gehen und diese möglicherweise auch zu überschreiten.
Die von der Staatsanwaltschaft erstattete Disziplinaranzeige gegen Eisenberg wurde auch damit begründet, dass Eisenberg versucht, durch – mitunter persönliche – „unsachliche Anschuldigungen und Behauptungen sowie durch Androhung zivilrechtlicher Schritte“ gegen den Staatsanwalt „in einer unangemessenen, unseriösen Weise Einfluss auf das Strafverfahren zu nehmen“.
Eisenberg bringe „seine Respektlosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber den österreichischen Strafverfolgungsbehörden deutlich zum Ausdruck“, so weiter in der Anzeige, und stelle „die Objektivität der ermittelnden Beamten […] auf unsachliche Art und Weise in Frage“, und zwar mit „völlig unsubstantiierten Behauptungen“.
Ein unbeholfen wirkender Rundumschlag also, und damit nicht weiter ernst zu nehmen, könnte mancher meinen. Das könnte aber auch eine Methode sein. Dafür spricht, dass Eisenberg auch wiederholt versucht, Personen zu diskreditieren, die seinen Mandanten JH belasten.
Ein Beschuldigter kann grundlos die Aussage verweigern, und seine Falschaussage ist nicht gerichtlich strafbar. So wie der Beschuldigte darf der Verteidiger straflos behaupten, dass ein Belastungszeuge die Unwahrheit sagt.
Beschuldigter und Verteidiger dürfen aber nicht so weit gehen, einen Belastungszeugen ohne ausreichende Verdachtsmomente der Verleumdung zu bezichtigen oder sonst eine Straftat anzudichten, wie etwa eine Beweismittelfälschung. Eisenberg ist möglicherweise zu weit gegangen, denn einer seiner Diskreditierungsversuche hat ihm jetzt selbst eine Strafanzeige eingebracht.
Ein Informant war im Auftrag von EU-Infothek daran beteiligt, die Fälscherwerkstatt in Belgrad und anderen Orten zu enttarnen, die auch für den falschen lettischen Reisepass der Schauspielerin verantwortlich ist, die bei der Ibiza-Falle mitgewirkt hat, indem sie im Ibiza-Video unter dem falschen Namen „Aljona Makarov“ die angebliche russische Oligarchin gemimt hat.
Nach der Darstellung des Eisenberg – wie immer – einfach alles falsch und verleumderisch. Die bei diesen Recherchen erlangten weiteren Fälschungen von – in diesem Fall tschechischen – Ausweisen der Schauspielerin seien Beweismittelfälschungen, um JH unrichtig zu belasten, möchte er weismachen mit beliebig wirkenden Schlussfolgerungen aus Einzelheiten der Fälschungen, die theoretisch denkbar, aber nicht belegt sind.
Deshalb hat der Informant und Ermittler nun die Strafanzeige bei der STA Wien gegen Eisenberg
eingebracht, worin er exakt schildert, wie er auf die Spur des Fälschers gelangte, wie er weiter vorgegangen ist, welche Tarnung verwendet wurde, welche Rechercheschritte vorgenommen wurden, welche Informationen er erlangte, und welche flankierenden Observationen und Ausforschungen seitens EU-Infothek erfolgten. Dabei wird auch genau ausgeführt, auf Grund welcher Kontakte und Zusammenhänge von der Glaubwürdigkeit der erlangten Ermittlungsergebnisse auszugehen ist (EU-Infothek berichtete Ibiza-Gate: Internationaler Fälscherring der Ibiza-Bande und des „Lockvogels“ enttarnt!, 04.10.2020).