Sonntag, 22. Dezember 2024
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Ibiza-Gate: „Detektiv“ und sein Berliner Anwalt erleiden juristische Niederlage

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Rechtsstreit um Ibiza-Affäre-Artikel – Springer erringt Zwischenerfolg Karlsruhe (dpa)

In einem Rechtsstreit zu einem Bericht über die sogenannte Ibiza-Affäre in Österreich hat der Medienkonzern Axel Springer einen Zwischenerfolg erzielt. Das Bundesverfassungsgericht setzte die Wirksamkeit eines Beschlusses des Landgerichts Berlin zu einer Unterlassungsverfügung vom Mai vorübergehend aus, wie aus dem Karlsruher Beschluss vom 17. Juni 2020 hervorgeht.

Konkret geht es um einen im Mai erschienenen Artikel in der „Welt am Sonntag“. Dieser dreht sich um einen Betroffenen, der an der Veröffentlichung des in der Affäre wichtigen Videos beteiligt gewesen sein soll. Die Aufnahmen aus dem Sommer 2017 zeigen den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der im Gespräch mit einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte anfällig für Korruption wirkt. Strache musste nach der Veröffentlichung als Parteichef und Vizekanzler zurücktreten.

Wie aus dem jetzigen Beschluss hervorgeht, wehrte sich der in dem Artikel Erwähnte beim Landgericht Berlin kurz nach der Erscheinung und erwirkte eine Unterlassungsverfügung. Nach Springer-Angaben wurden die entsprechenden Artikelpassagen daraufhin online unkenntlich gemacht. Im Kern bemängelt das Bundesverfassungsgericht nun, dass der Medienkonzern vom Landgericht vor seiner Entscheidung zu der Unterlassungsverfügung nicht angehört worden war.

Der Beschluss des Landgerichts bleibt nun längstens ein halbes Jahr unwirksam beziehungsweise bis in der Verfassungsbeschwerde entschieden worden ist oder das Landgericht eine erneute Entscheidung trifft, wie aus dem Dokument weiter hervorgeht. In Karlsruhe ist nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Freitag noch nicht absehbar, wann dort die Verfassungsbeschwerde behandelt wird.

Anhang:

 

Ein Kommentar vorhanden

  1. Der von Karlsruhe gelupfte Maulkorbbeschluss des Ladgerichts Berlin rührt von der 27. Zivilkammer her. Das ist die gleiche Kammer, die seinerzeit auch die wüstesten Beschimpfungen der Grünenpolitikerin Künast für rechtmäßig erachtete, weil sie von der Meinungsfreiheit gedeckt wären.

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