Sonntag, 22. Dezember 2024
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Ibiza-Gate: Disziplinaranzeige der StA Wien gegen Rechtsanwalt Eisenberg

Bild © Gugerell, CC0 1.0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt) |

Rechtsanwalt Eisenberg – Zitat im oe24tv-Interview: „Ich bin kein Doktor“ (in Deutschland gelten weniger strenge Regeln, Anwalt zu werden, als in Österreich) – hat österreichische Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte mehrmals verbal in ungehörigster Weise attackiert.

Eisenberg hat es sich auch nicht nehmen lassen, gegen EU-Infothek und deren Herausgeber eine wirre Strafanzeige in Wien einzubringen. Es wäre wirklich verwunderlich, wenn darin wenigstens einige wahre Feststellungen zu finden wären, welche nicht aus dem Zusammenhang oder falsch interpretiert oder zitiert werden.

Ebenso wurden die österreichischen Strafverfolgungsbehörden mit unwahren Sachverhalten in Deutschland angezeigt.

Guten Gewissens kann festgestellt werden: Eisenberg hat uns in Österreich gerade noch zum perfekten Glück gefehlt.

Bitte lesen Sie hier nur einige Beispiele seiner schriftlichen Ergüsse und der Reaktion der betroffenen österreichischen Justiz.

Schriftsatz vom 16.10.2019

Schriftsatz vom 31.01.2020

Schriftsatz vom 21.02.2020

„Best of Eisenberg“ – Zitate aus seinen Schriftsätzen an die StA Wien

17.11.2019.pdf

„Forderung nach Disziplinarrechtlichen Maßnahmen nach § 4 Abs.1 letzter Satz EI RAG im Zusammenhang mit Äußerungen im Rahmen der Verteidigung des J***** H********** *** ** *********, *** **** *** ** *****, zuletzt im Beschluß des Landesgericht Wien vom 8. 11. 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe keine Veranlassung gegeben, mich mit Drohungen oder Forderungen nach disziplinarrechtliehen Maßnahmen einzuschüchtern. Merkwürdig dünkt mich, daß ich von derartigen Vorgängen über Dritte erfahre. Ich weise darauf hin, daß ich 12 Jahre lang als Abteilungsvorsitzender in der RAK Berlin die Berufsaufsicht über die Berliner Rechtsanwälte ausgeübt habe und in länger als 35 jähriger Berufstätigkeit ohne jede berufsrechtliche Sanktion tätig gewesen bin. Ich glaube nicht, daß Sie, die Angeschriebenen zu 1. und 2. in der Lage sind, mir disziplinarrechtliehe Vorwürfe zu machen. Im Kampf um das Recht darf ich tun, was ich tue. Ich beabsichtige auch nicht, als dienstleistender Anwalt Abstriche von den materiell~rechtlichen Berufsausübungsrechten machen zu lassen.“

„Ich habe noch nicht in einem Land gelebt, in dem die Sicherheitsorgane und Justizorgane von Parteigängern und Gesinnungsgenossen einer Partei wie der FPÖ durchsetzt sind.“

19.11.2019

„…entnehme ich den Medien (https://www.krone.at/2045577, 19.11.2019 14:26 Umfeld des Detektivs Causa Ibiza: Neue Razzien und „mehrere Festnahmen“) daß Sie Liegenschaften durchsucht haben, die Sie Angehörigen bzw. dem „Umfeld“ des Herrn H……….. zurechnen.
Ich stelle fest Sie sind unbelehrbar.“

03.12.2019

„Die Beschwerderichterin des LG München hat mir mitgeteilt, daß Sie die Durchsuchung in München begehrt haben, obschon Sie wussten, daß der Mandantin in Berlin ·aufhältig ist. Einzelheiten dazu habe ich mangels Akteneinsicht, die mir in den Münchner AR-Vorgang versprochen wurde, noch nicht erfahren.“

21.02.2020

„Es ist interessant für einen Deutschen Anwalt, daß die Existenz eines Haftbefehls den Medien mitgeteilt wird. Sollte kein Haftbefehl existieren, beantrage ich,mir dies mitzuteilen, damit ich gegen den Verbeiter dieser Meldung äußerungsrechtlich Vorgehen kann.“

„Ich lege zugleich namens und in Vollmacht des Mandanten gegen den Haftbefehl Beschwerde, Einspruch bzw. den zweckerreichungsgeeigneten Rechtsbehelf ein und beantrage Akteneinsicht durch Übersendung der Akten in meine Kanzlei. Ich beantrage die Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels.“

30.03.2020

„Wegen der Weitergabe von Ermittlungsvorgängen, in Sonderheit von Schriftsätzen von mir an S****** erstatte ich Dienstaufsichtsbeschwerde und erstatte Strafanzeige. Ich beantrage ergänzende Aktgeneinsicht, ausdrücklich auch in beschlagnahmte und erschlossene Ton- und Videoaufnahmen, ebenso in Zeugneaussagen zu diesen Videoaufnahmen und Sicherstaellungsprotokolle. Wenn dies nur an Behördenstelle möglich sein sollte, reise ich gerne an oder schucke jemand, der sich das Material dort ansieht, soweit es Transcripte oder Inhaltsbeschreibungen gibt, beantrgae ich Herrgabe von Kopien dieser Transscripte oder Inhaltsbeschreibungen.“

Sollte Eisenberg tatsächlich als Auskunftsperson zum Untersuchungsausschuss geladen werden, müssen sich alle Beteiligten bewusst sein, dass Sie damit einer Person, welche österreichische Behördenvertreter schriftlich beleidigt, eine Bühne zu weiteren Beleidigungen bieten und für diese dann unweigerlich einsetzende Rufschädigung österreichischer Behörden und auch Politiker nicht als „Aufklärer“ gelten können.

4 Kommentare

  1. Einfach nur unglaublich! Einmal von den zahlreichen Rechtschreibfehlern abgesehen, hat man hier schon den Eindruck, es mit einem selbstverliebten und ein sich in Sicherheit wiegenden Advokaten zu tun zu haben, der noch dazu ideologisch getrieben scheint. Möglicherweise ist das aber auch Kalkül, um durch geschickte Ausnutzung bzw. absichtlicher Erzeugung bürokratischer Hürden, den Ermittlungen Wind aus den Segeln zu nehmen. Es erhärtet sich mir immer mehr den Eindruck, dieser Anschlag auf unsere Demokratie ging aus Deutschland aus. Denn, als absoluter Kronzeuge der Causa-Ibiza wird Herr H. ausgerechnet im wahren europäischen Zentrum der Macht, nämlich Merkels Berlin, abgeschirmt und geschützt. Für mich ist klar, dieser Anschlag hatte in erster Linie das Ziel, das Projekt EU und den Euro nicht zu gefährden! Denn bis zu diesem Zeitpunkt war die Rechte auf dem Vormarsch. Und mit dem nötigen Kleingeld finden sich immer irgendwelche Bauernopfer, die angeblich als Hintermänner fungieren. Für diese Einschätzung kann man mich auch gerne als Verschwörungstheoretiker verurteilen.

  2. Gibt es wirklich einen Haftbefehl oder wird das medial in den Raum gestellt .

  3. Man muss auch in Österreich kein Doktor der Rechtswissenschaft sein um Rechtsanwalt werden zu können, das ist lange , 40 Jahre , vorbei!

  4. Rechtsanwalt E. hat den Stil, die Rechtschreibung und die Syntax eines Reichsbürgers – das Auftreten dazu hat er ohnehin.
    Interessant aber ist, dass Julianchen bei seinen im vorgeworfenen Videoverkaufs- und Erpressungsplanungen versucht haben soll, die Zahlungen über das Konto seines Anwalts zu erledigen. Das kann man vernünftigerweise nur machen, wenn einem das vorher vom Anwalt angeboten worden ist. Kurzum auch gegen den Anwalt des Detektivs, also Herrn E. besteht, die Stichhaltigkeit der Berichterstattung unterstellt, der Verdacht der Geldwäsche resp. der Beihilfe zur versuchten Erpressung und der Beihilfe zur Weitergabe unbefugter Bildaufnahmen. Denn die beabsichtigte Veräußerung an HCS ist nicht vom Publikationsinteresse der Öffentlichkeit und mangels Einwilligung des JH, der TH und der schoafen Schlauchbootlippen auch sonst nicht gerechtfertigt.
    Ggf. liegt genau in diesem Verdacht der Grund, warum die Strafjustiz in Wien die Unbeachtlichkeit sämtlicher Eingaben des Anwalts beschlossen und ihn damit faktisch als Verteidiger kaltgestellt hat.

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